Forum:	Talk talk talk
Téma:	Brauche mal Hilfe... Scherzbestellung- wie verhalten?
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spaceduck:
Wie soll man sich rechtlich korrekt verhalten wenn man Ware geliefert bekommt die man garnicht bestellt hat? 
Ist gerade 3x hintereinander in meiner Familie vorgekommen. Ein Anruf beim Versandunternehmen brachte hervor das die Bestellung telefonisch erfolgte... aber eben durch einen anonymen Spassbesteller! Wo liegt die Beweislast? 
1. Fall: Empfänger war nicht zu Hause. Paket wurde durch anderen Mieter angenommen - wie verhalten?
Ist ja quasi angenommen. Zurückschicken? Liegenlassen und Absender informieren?
2. Fall: Paket wurde durch Empfänger nicht angenommen und DHL hats wieder mitgenommen. Ist die Sache damit erledigt?
MfG und Danke schonmal...

AndreR250282:
Fall 2: ja, ist erledigt. Eventuell wird man auf dich zukommen, zwecks Neulieferung, aber das kannst du ja mit Widerrufsrecht bei Fernabsatz abwimmeln.
Wie Fall 1 liegt kann ich aber nicht beantworten.

da_user:
Auch im Fall 2 greift natürlich das Wiederrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz.

DarkSerj:
aber bezahlt hast du dafür nicht oder? also ich würde mich erstmal mit den Versender in Verbindung setzen und sich mit ihn einigen.
aber soweit ich weiß kann man solche Sendungen laut Gesetz behalten (würde aber dafür nich die Hand ins Feuer legen, weil ich mir nicht sicher bin)

spaceduck:
Nein, nix bezahlt. Komisch das bei manchen Unternehmen Neukunden per Rechnung beliefert werden. Das fördert doch geradezu solche Aktionen.

Nightmare:
DarkSerj hat folgendes geschrieben:
aber soweit ich weiß kann man solche Sendungen laut Gesetz behalten (würde aber dafür nich die Hand ins Feuer legen, weil ich mir nicht sicher bin)
Würde mich wundern. Dann würde ja jeder seine Ware nur noch als Spaßkäufer bestellen

da_user:
Wenn man unverlangte Sendungen öffnet, geht man einen Kaufvertrag ein. Behält man sie einfach daheim, bleibt sie im Besitz des Senders, dieser muss sich dann drum kümmern, dass se abgeholt wird.

Gunther:
spaceduck hat folgendes geschrieben:1. Fall: Empfänger war nicht zu Hause. Paket wurde durch anderen Mieter angenommen - wie verhalten?
Ist ja quasi angenommen. Zurückschicken? Liegenlassen und Absender informieren?

paket zum lieferer (Post, DHL, ...oder?) zurückbringen, mit der Ansage &quot;Annahme verweigert&quot;. natürlich ungeöffnet!
klappt eigentlich immer.
Gruß Gunther

roan:
Zitat:paket zum lieferer (Post, DHL, ...oder?) zurückbringen, mit der Ansage &quot;Annahme verweigert&quot;. natürlich ungeöffnet! 
klappt eigentlich immer. 
Gruß Gunther


Sehe ich auch so, Quittung aufheben!
gegebenenfalls die netten Nachbarn informieren das in Zukunft nicht angenommen werden soll.
