Megaturtel hat folgendes geschrieben: |
Unterbodenbeleichtung abbaun? reicht es nicht wenn man diese ebenfalls vom Stromkreis trennt?
Cu Meg |
Nasenbaer76 hat folgendes geschrieben: |
Angehalten worden auf der BAB wegen Nebelscheinwerfern...
er: Nebelscheinwerfer (er wrid dabei naß wegen Regen, ich im Trockenen) ich: Ja Regen, eingeschränkte Sicht, §19(3) StVO, sinngemäß:" Bei Sichtbehinderungen durch Nebel, Regen oder Schnee...darf mit Nebelscheinwerfern gefahren werden." er: Dann dürfen Sie auch nur 50 fahren ich: nein, das ist §19(4) betreffend Nebelschlussleuchte er: ich schreibe ihnen jetzt einen Strafzettel ich: gerne, hab Rechtsschutz, wir sehen uns dann vor Gericht und sie werden definitiv verlieren (ich immer noch trocken, er patschnass) er: Ach wissen Sie was, ich hab jetzt keinen Bock mehr (und fährt weg)... |
Daniel_525_24V hat folgendes geschrieben: |
Hi, bin neu hier und lese mich grad etwas durch forum, leute ihr macht mir angst , habe auch diese gelbenblinker und für meine 4 x 90 mm auspuffanlage hab ich auch nur ein englisches teilegutachten
och menno, ich sehe es schon kommen, werd mir wohl ne neue 4 rohr auspuffanlagekaufen müssen, wenn die mir so richtig in die eier treten |
BS177 hat folgendes geschrieben: |
Du bekommst auch mit einem englischen Teilegutachten den Auspuff eingetragen. Ist egal in welcher Sprache das Gutachten ist. Habe bei meinem Treser Polo den Auspuff und Fahrwerk mit spanischen Gutachten eingetragen und es hat den TÜVer nicht mal gekratzt das es das Gutachten nicht lesen konnte.
Bernd |
goofy hat folgendes geschrieben: |
50m und 50km/h waren die nebelschlussleuchte(n)...bei nebelscheinwerfern gibt es keine 100% klare vorschrift... |
Tobias Claren hat folgendes geschrieben: |
Ich tippe einfach mal auf den Stern im Hintergrund. |