maze1601 hat folgendes geschrieben: |
1. Für die Schaltung muss im Kraftfahrzeug ein besonderer Schalter vorhanden sein.
3. Dem Fahrzeugführer muss durch eine auffällige Kontrollleuchte nach § 39 a angezeigt werden, dass das Warnblinklicht eingeschaltet ist. |
maze1601 hat folgendes geschrieben: |
ja, kann man so verstehen, aber wie gesagt, ich würd einfach mal beim TÜV fragen. Du brauchst ja net extra sybol dafür, bei mir ist es so, dass die anzeige für den linken bzw rechten blinker getrennt sind. Bei warnblinkter blinken halt beide (wie logisch ) dazu blinkt noch der schalter vom Warnblinker.
ka, wie es bei deinem auto ist, ob es nur eine leuchte für beide blinker hat. |