Rechtliche Themen - Markierungsleuchten in Türpappe DenK - Mo 27 Nov, 2006 21:14 Titel: Markierungsleuchten in Türpappe
Abend allerseits.
Hätte da mal eine Frage und zwar ob es erlaubt ist sich Markierungsleuchten am Rand der Türpappen einzubauen.
Also die Leuchten wenn die Türe geöffnet wird nach hinten als "Warnung" für vorbeifahrende Fahrzeuge.
Die Leuchten sind bei geschlossener Tür dann komplett im Innenraum, sollte also soweit doch gehen, oder?!
Und wenn es erlaubt ist, muss ich Leuchten mit E-Prüfzeichen verwenden oder kann ich LEDs verwenden? (Polo Bj '96)
Welche Farben sind erlaubt? Hätte die gerne in gelb, weiss oder orange gehabt.
Und dann gehen wir noch einen Schritt weiter, kann ich auch LEDs an der unterseite der Türpappe anbringen? Also das der Boden unter der Türe dezent ausgeleuchtet wird.
Würde natürlich auch nur bei geöffneter Türe funktionieren.
Hoffe Ihr könnt dazu was sagen, sonst fahre ich nächstes Wochenende mal beim Tüv vorbei und befrage diesen.
Grüße,
Dennis halve - Mo 27 Nov, 2006 21:42 Titel:
haben manche Autos ja serienmässig....
aber deine Spielerei mit Farben wirste vergessen müssen.
Wird wenn dann nur rot erlaubt sein - um zu signalisieren dass man das Auto von hinten sieht. Weiß ist für vorne -> Auto kommt einen entgegen.
Und Gelb/Orange für die Seiten -> Auto fährt vorbei... Stocky6n - Mo 27 Nov, 2006 21:52 Titel:
Hi,
du kannst da einbauen was du willst! Weil, es nur bei stehendem Fahrzeug zu sehen ist (glaube nicht das du wärend der fahrt mit geöffneter Tür unterwegs bist )
Die Farben sind da auch vollkommen egal. Im Stand darfst du an deinem auto alles leuchten und blinkenlassen was du magst!
PS: kauf dir die dinger ausem golf 4 in Rot/weis und nutz die weise hälfte für deine anderen farben!
Was auch wenige wissen, das Unterbodenbeleuchtung angebaut sein darf! Einschalten aber nur im Stand bzw auf parkplätzen nicht an Ampeln oder so!
Genaugenommen darf man aber nicht wärend der Fahrt seine Innenraum leuchte einschalten, da diese von Außen sichtbar ist! Juckt aber keinen! billy - Mo 27 Nov, 2006 22:53 Titel:
mit der aussage zur unterbodenbeleuchtung wäre ich vorsichtig, alleine mit dem anbau erlischt bei vielen/allen die betriebserlaubniss, da sie fest mit dem fahrzeug verbunden ist.
gibt nen langen thread dazu.
gruß
billy Johnny - Di 28 Nov, 2006 00:44 Titel:
normalerweiße müsste es gehen da ja eigentlich die meisten fahrzeuge siehe vw oder sonstige allein die beleuchtung haben
sprich weiß nach unten und rot nach hinten..
zumindest bei meinem in einer leuchte aber das ja egal..
gehe also mal davon aus das es kein problem sein dürfte..
und wie schon erwähnt ist es während der fahrt nicht sichtbar sondern nur im stand..
von daher..
egal
zumindest meiner meinung nach ck222 - Di 28 Nov, 2006 12:54 Titel:
Hi,
das dürfte kein problem sein, da wie gesagt das auto eh steht.
ich hab das bei mir auch gemacht. zwar waren schon die katzenaugen da aber nicht beleuchtet, ich ab dann einfach rote leds dahinger gemacht.
ne ausstiegsbeleuchtung ebenso.
mfg
ck222 DenK - Di 28 Nov, 2006 20:21 Titel:
Ok, danke euch Leute.
Hier wird ein am echt gut wietergeholfen, dickes Lob!
Ich wollte es fast genau wie ck222 machen, nur mit einer oder zwei Superflux-Leuchtdioden als Leuchte.
Grüße,
Dennis schmierstoff - Mo 04 Dez, 2006 00:33 Titel:
Im Stand darf alles blinken und leuchten am Auto. Solang Du dich nicht im rechtlich-öffentlichen (Strassen usw.) oder tatsächlich-öffentlichen (Tanke, Parkplätze usw.) Verkehrsraum befindest. Sprich auf privatem Grundstück oder in deiner Garage darf alles blinken und leuchten.
Aber bei Sicherheitszuträglichen Sachen wie deinen Türwarnleuchten sagt normalerweise niemand was. Bloß nicht in bunt.