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Rechtliche Themen - Versicherung zahlt Monitor nicht

tdallas - Fr 11 Mai, 2007 13:47
Titel: Versicherung zahlt Monitor nicht
Nachdem bei mir vor 3 Wochen eingebrochen wurde, habe ich heute ein schreiben der Versicherung bekommen, nicht das sie den Schaden nur zur Hälfte übernehmen (gerade noch verständlich, abzüge alter der Teile) wollen sie den entwendeten Monitor nicht zahlen, mit der Begründung es handele sich nicht um ein Navigations- oder ähnliches Gerät.
Rechtens? Wie soll ich weiter verfahren?

Gruß t.dallas
thecamper - Fr 11 Mai, 2007 14:13
Titel:
Naja es ist das Ausgabe und Eingabegerät ohne das du dein Navigationsgerät nicht benutzen kannst. Eingetlich ist der sogar Bestandteil eines Navigationssystems.
tdallas - Fr 11 Mai, 2007 14:24
Titel:
Ja ich hatte meinen Car-PC dran vorwiegend für Navi genutzt und das will die Versicherung irgentwie nicht verstehen bzw die Sachbearbeiterin. Ein Pc wäre ja kein Handelsübliches gerät für ein Navvigationsgerät im Auto.
Blacktiger - Fr 11 Mai, 2007 14:26
Titel:
dann sind auch keine PDAs oder ähnliche geräte versichert, denn es handelt sich hierbei auch nur um einen rechner in kleinerem format. also soll die sich net so haben...
Ronin07 - Fr 11 Mai, 2007 15:06
Titel:
Ich dachte bisher, dass fest eingbaute (angeschraubte) Geräte automatisch mitversichert sind, egal was das ist ?!?

PDA's im Windschutzscheibenhalter sind demnach nicht versichert und sollten beim Parken mitgenommen werden.
Sebastian - Sa 12 Mai, 2007 12:26
Titel:
was is denn dann mit so kopfstützten dvd teilen sind die dann auch nicht versichert? ist ja uach kein navigationsgerät???
Alex-A3 - Sa 12 Mai, 2007 12:34
Titel:
es ist immer das versichert was vor einen Versicherungsfall angegeben ist und im Vertrag steht. Natürlich schützen sich die "KFZ" Versicherungen darin das sie alles was nicht mit den Fahrzeug zu tuen hat beanstanden. Es gibt auch Zusatzversicherungen für pda´s und mobile Navis.

Ich empfehle allen, diese dinge mit der Versicherung im voraus zu besprechen, Oft kostet das nur ein paar euro mehr aber es ist ALLES Versichert.
FlashIT - So 13 Mai, 2007 15:26
Titel:
Also ich habe in meine Versicherung noch den CarPC aufgenommen und somit ists dann alles versichert, egal wie...

Wenn man das nicht macht, kann ich die VS zumindest verstehen, dass sie solche extravaganten Sachen nicht 100% einfach so mitversichern. Kostet ja nunmal um einiges mehr Geld und ist schnell mal ein Einbruchsgrund...
RealMx - Mo 14 Mai, 2007 17:35
Titel:
Ja, was heißt den um einiges mehr Geld?
Scyn - Mo 14 Mai, 2007 19:13
Titel:
RealMx hat folgendes geschrieben:
Ja, was heißt den um einiges mehr Geld?


äää natürlich alles was der CarPC an Wert hat!?!
Falls die Kiste geklaut oder vollständig zerstört wird sind das ja locker nochmal 1k€ Wink oder eben alles was die Einzelteile gekostet haben...

btw : Solange es aber um einen Unfall geht zahlt ja die gegnerische Versicherung alles, ganz egal wieviel Wert ich transporteriere der zufällig dabei mit kaputt geht oder ?!
Freezer - Di 15 Mai, 2007 00:01
Titel:
die wenigsten carpcs kosten auch nur ansatzweise so viel wie ein durchschnittliches werks-navi...
dridders - Di 15 Mai, 2007 09:05
Titel:
Freezer:
Wenn du dich rein auf Teile beziehst mag das richtig sein, wenn du hier aber Arbeitsleistung mit einbeziehst sieht die Geschicht deutlich anders aus.

Scyn:
Bei einem selbstverschuldeten UNFALL mit Totalschaden muss trotzdem meine Kasko das ganze bezahlen. Wichtig ist hier allein die Schuldfrage, bzw. ob es ein Kasko oder Haftpflichtfall ist. Die Haftpflicht des Gegners muss alles zahlen was fest mit dem Fahrzeug verbunden und legal ist. Sie muss also nicht deine Tuning-Stossstange zahlen wenn sie nicht eingetragen ist. Wohl aber den CarPC oder Umbaukosten des vorhandenen ins neue Fahrzeug gleichen Typs.
x3on - Di 15 Mai, 2007 09:39
Titel:
Wenn er denn legal ist ... (e-Prüfzeichen) ... also wenn nach nem Totalschaden am Auto mein Monitor und das Bicker-Netzteil noch funktionieren (das sind die zwei teuersten Teile an meinem CarPC) dann werd ich nen Teufel tun und die gegnerische Versicherung drauf hinweisen, dass ich nen CarPC im Auto hatte ...

(Vor allem, weil ich den Scheiss mit nem fremdverschuldeten Unfall schon mal mit nem Anwalt durchkauen durfte und ich weiß, wie sehr sich Versicherungen dagegen wehren zahlen zu müssen)
dridders - Di 15 Mai, 2007 09:43
Titel:
Hm, dann hattest du den falschen Gutachter Wink e-Pruefzeichen sind meines Wissens nach auch nicht zwangslaeufig Pflicht, oder kennt jemand die gesetzliche Grundlage dazu? Das sogenannte E-Pruefzeichen auf meinem CTF-700H kann man eh vergessen, die E-Nr beinhaltet dort gerade mal die Laenderkennung... es ist somit nicht feststellbar was da ueberhaupt geprueft worden ist... das Ding kann auch durchaus nur auf seine Funktion als Backstein geprueft sein.
da_user - Di 15 Mai, 2007 10:02
Titel:
Zitat:
oder kennt jemand die gesetzliche Grundlage dazu?


Ab Fahrzeugbj. 2002 dürfen in das Fahrzeug nur noch noch Komponenten mit E-Prüfzeichen verbaut werden.
dridders - Di 15 Mai, 2007 10:12
Titel:
Hast du da eine Gesetzesstelle zu? Nicht das es mich damit betreffen wuerde, aber solche "Jahresfristen" gelten meist nur fuer die Erstausruester. Fuer alles andere gilt dann eher das Datum der Umruestung/Ausruestung.
da_user - Di 15 Mai, 2007 10:24
Titel:
Nein, habe keine Gesetzesstelle dazu, arbeite aber bei einem Betrieb,
der ne Automotive-Sparte hat Wink

Aber ich nehme mal an, dass das so gilt, wie ichs geschrieben habe, da sich das auf die EMV-Verträglichkeit bezieht.
Sebastian - Di 15 Mai, 2007 11:08
Titel:
und jetz mal ne gaaanz dumme frage was ist denn z.b. wenn ich grade im baumarkt war und mir z.b. nen neuen rasenmähergekauft habe, der dann beim unfall drauf geht wer zahltn sowas oder auch die ganz normalen wocheneinkäufe da kann ja auch schonmal schnell n hunni zusammenkommen?
dridders - Di 15 Mai, 2007 11:15
Titel:
Ja, EMV-Vertraeglichkeit hab ich inzwischen auch gefunden, geht wohl auf eine EU-Richtlinie zurueck. Die bezieht sich aber nicht generell auf alles, sondern nimmt "Haushaltsgeraete und Bueromittel, mit Ausnahme mobiler Kommunikation" aus... wobei sich das meiste auf die Autohersteller bezieht wenn ich es richtig verstehe... und von den Laendern wohl nicht umgesetzt werden muss, sondern sie muessen es nur anerkennen wenn etwas nach der Richtlinie geprueft ist. Juristendeutsch...
Ich seh es aber so, dass seit 2002 keine FSEs mehr verkauft werden duerfen, die nicht gemaess der Richtlinie geprueft sind. Fuer einen PC (=Haushalts oder Buerogeraet) gilt das nicht. Die 2002 stehen hierbei auch nur fuer den Hersteller wohl... und das ganze gilt nebenbei nur fuer Fremdzuender, nicht fuer Ottomotoren...
mcfloppy - Di 26 Jun, 2007 20:55
Titel:
Sebastian hat folgendes geschrieben:
und jetz mal ne gaaanz dumme frage was ist denn z.b. wenn ich grade im baumarkt war und mir z.b. nen neuen rasenmähergekauft habe, der dann beim unfall drauf geht wer zahltn sowas oder auch die ganz normalen wocheneinkäufe da kann ja auch schonmal schnell n hunni zusammenkommen?


Genau... ich hab oft mein Notebook und mein Foto dabei, wie stehts damit? (ca. 4000 euro!) Ich weiß das es bei einem einbruch darauf ankommt, obs im Handschuhfach oder Kofferaum war oder nicht, aber bei einem Unfall?
dridders - Di 26 Jun, 2007 21:06
Titel:
bei einem Einbruch hast du nahezu null Chance, egal wo es gelegen hat. Derartige Sachen sind nicht mitversichert, auch nicht gegen Aufpreis, da zu großer Diebstahlanreiz. Wenn sie bei einem Unfall drauf gehen, dann wird evtl. begutachtet ob sie ordnungsgemäß gesichert waren. Das Notebook auf dem Beifahrersitz das am Armaturenbrett zerschellt wird dann eher nicht bezahlt, da es z.B. im Fußraum das ganze überstanden hätte.
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