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Rechtliche Themen - Rechtslage

Frechs - Di 24 Aug, 2004 15:23
Titel: Rechtslage
Folgender Sachverhalt:
PKW fährt auf Ampelkreuzung mit Fußgängerüberweg zu.
Es regnet und Ampel wird kurz vor ihm Gelb und er fährt noch drüber.
Plötzlich fährt ein Radfahrer über die Fußgängerampel und der PKW fahrer erwischt ihn am Hinterrad.
Es steht aussage gegen Aussage: Radfahrer behauptet grün gehabt zu haben, Pkwfahrer sagt es wurde bei ihm gerade erst gelb.
Schaden am Fahrrad liegt (inkl. Leihrad) bei 250€ am PKW ist kein Schaden entstanden.

Weiss jemand wie es da aussieht wer für welche kosten zuständig wäre, bzw. wie die Versicherung so etwas regeln würde?
sTAr - Di 24 Aug, 2004 15:40
Titel:
Zeugen?
Frechs - Di 24 Aug, 2004 15:42
Titel:
keine zeugen
Klomalz - Di 24 Aug, 2004 15:44
Titel:
dann teilschuld denke ich mal
Frechs - Di 24 Aug, 2004 15:46
Titel:
also 50/50 sozusagen
BOBsega - Di 24 Aug, 2004 15:47
Titel:
Der Fahrradfahrer hat auf dem Fußgängerweg nichts zu suchen! Er muss absteigen! Deswegen maximal Teilschuld für den Autofahrer...

BOBsega
Frechs - Di 24 Aug, 2004 15:48
Titel:
alles klar, dankeschön
micweg5580 - Di 24 Aug, 2004 17:17
Titel:
Glück, das der Fahrradfahrer auf dem Gehweg war, sonst könnte der Autofahrer in nullkommanix die alleinige Schuld tragen.
Frechs - Di 24 Aug, 2004 17:21
Titel:
wieso alleinige schuld wenn nicht nachgewiesen werden kann wer von den beiden nun bei rot gefahren ist?
roan - Di 24 Aug, 2004 18:04
Titel:
mein freund hatte das mit der vespa und ein fahradfahrer. Was kamm dabei raus. Die Schuldfrage kann nicht nachgewiesen werden. (Er hatte einen Zeugen, der sogar noch hinterher gefahren ist, also auch grün hatte und der Fahradfahrer hatte komischerweiße auch plötzlich einen). FAZIT er muß privat klagen der Fahradfahrer hat kein geld. Seine schone restaurierte vespa im Arsch.
micweg5580 - Di 24 Aug, 2004 18:04
Titel:
Sorry, kleiner Fehler von mir.

Nach dem ich deinen Text las, habe ich mal beim ADAC danach gesucht. Hatte ähnliche Fälle gefunden, wo der Autofahrer Schuld war. Allerdings war der Radfahrer ein Kind, und das ist im Straßenverkehr wohl ein großer Unterschied.

Hier habe ich noch ähnliche Fälle gefunden, wo der Radfahrer ebenfalls Fehler begang:

http://www.adac.de/Search/SearchResult/RW_HighLight.asp?RWDoc2Show=4288&RWLang=de&RWCollectionID=adac&RWQuery=unfall%20fahrrad&RWCookieValue=

(hoffe der Link funktioniert) Erstaunlich, wie hoch die "Schuld" des Radfahres manchmal eingestuft wird.
Frechs - Di 24 Aug, 2004 18:14
Titel:
besten dank für die viele hilfe... das sollte mir genügen... mal abwarten wie der werte Herr morgen reagiert Wink
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