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Rechtliche Themen - Frage wegen Unterbodenbeleuchtung

Schpeidaman - Mi 14 Nov, 2007 02:16
Titel: Frage wegen Unterbodenbeleuchtung
Ich hab mich jetz hier mal ein bischen umgesehen aber nichts passendes finden können zu meiner Frage.

Ich will mir ne Unterbodenbeleuchtung reinmachen.
Jetz hab ich schon was gefunden, dass man E-Prüfzeichen braucht und so.
Stimmt das?

Ich würde gerne einen 230 V Lichtschlauch unten reinbauen.
Konverter und Lichtschlauch hab ich schon.

Gibts da Probleme mit TÜV oder den Grünen wegen den 230 V???

Kann mir da bitte wer weiterhelfen?
RedBull - Mi 14 Nov, 2007 02:27
Titel:
In Österreich ist eine Unterbodenbeleuchtung generell im Bereich der StVo verboten! Ergo ists auch egal ob die ein Prüfzeichen hat oder nicht!

Glaube nicht, dass sowas in Deutschland erlaubt ist!
DeadlyInstinct - Mi 14 Nov, 2007 03:01
Titel:
UBB ist im Bereich der Stvzo verboten
nur weiße röhren/schlauche an den SEITEN kannste als einstiegsbeleuchtung (sprich wenn die tür auf geht) sogar eintragen lassen
alles andere nicht

edit: da hilft dir auch kein e-zeichen
aber wie gesagt weiße an den seiten ist erlaubt als einstiegsbeleuchtung mehr nich
rico530 - Mi 14 Nov, 2007 08:26
Titel:
Bei meiner letzten Kontrolle durch die Rennleitung wurde ein Funktionstest meiner UBB durchgeführt. Diese geht nur wenn die Zündung aus ist.
Da es eine von Dietz ist hat diese ein e-Prüfzeichen. Ich habe weder Strafe bezahlt noch mußte ich diese Abbauen.

Das ist meine persönliche Erfahrung und stellt natürlich keine Rechtssprechung dar.

Mal ehrlich, ein Lichtschlauch sieht doch aber albern aus oder???

MfG Rico
Freezer - Mi 14 Nov, 2007 08:44
Titel:
DeadlyInstinct hat folgendes geschrieben:
UBB ist im Bereich der Stvzo verboten
nur weiße röhren/schlauche an den SEITEN kannste als einstiegsbeleuchtung (sprich wenn die tür auf geht) sogar eintragen lassen
alles andere nicht


und selbst das geht nur (legal) wenn die beleuchtung dafür geprüft wurde und ein gutachten besitzt, wie z.b. von foliatec oder brabus.
das sind aber auch nur ein paar einzelne punkte und keine durchgehend leuchtende fläche, was anderes ist mir jetzt nicht bekannt.
BlueCase - Mi 14 Nov, 2007 08:57
Titel:
Also,
dann klick mal

Das ding darf nicht ans Auto egal was du machst Wink
datenflo - Mi 14 Nov, 2007 08:58
Titel:
ich würde mal zum Tüv meines vertrauens fahren und nach fragen...die können dir wohl am besten sagen wie du was eingetragen bekommst....gerade bei solche Dinge kommt es oft auf die Tolleranzschwelle des Prüfers an.
BlueCase - Mi 14 Nov, 2007 09:05
Titel:
Da gibt es keine Toleranzschwelle!!!!!!!!!!!!!!!!
Wenn dich die Polizei damit anhält, dann ist der Prüfer auch mit dran!!!
Verboten Aus Basta.
C1500 - Mi 14 Nov, 2007 09:16
Titel:
Hier der Auszug aus der oben genannten Internetseite:

Zitat:
Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.


Alleine der letzte Satz sollte Aussage genug sein.

Ich persöhnlich finde es zwar schade, da es gerade bei einem Pickup wie dem C1500 schon recht cool ausschaut.
Da es aber verboten ist, kann man da nichts machen.
Natürlich kann man Glück haben und auf eine liberalere Rennleitung treffen, hat die aber schlechten Stuhlgang, hilft da auch kein "Is abba im Schein".

Is nich und schluss!

Gruss Peer
roan - Mi 14 Nov, 2007 09:51
Titel:
Die weiße Einstigsleuchten sind erlaubt, sie müßen nur weiß sein und dürfen nicht wärend der Fahrt leuchten. Und sie benötigen ein ABE.

z.B. die von Foliatec:

http://carstyling.azoshop.com/shu_shop/index.php?kid=96&id=783
BlueCase - Mi 14 Nov, 2007 10:51
Titel:
Das ist ja auch eine Einstiegsbeleuchtung und keine UBB Wink
Zudem würd ich das Gutachten zugern mal durchlesen Very Happy
datenflo - Mi 14 Nov, 2007 10:57
Titel:
wie man das Kind nun nennt ist ja eine andere Sache...

LED SPOT Light UnterbodenKit
Einzelne Punktstrahler - flexibel montierbar.
In Weiß als Einstiegsbeleuchtung - mit TÜV-Gutachen!!
Bestens geeignet für Unterboden, Türverkleidungen, Spoiler und ähnliche Bereiche

danach sollte man die Teile ja überall verbauen können... oder das bezieht sich nur auf den Begriff Einstiegsbeleuchtung....das Gutachten würde ich auch gerne mal lesen
BlueCase - Mi 14 Nov, 2007 11:01
Titel:
Ganz sicher nicht.
Im Gutachten steht garantiert drin, wie und wo die Teile zu verbauen sind. Wink
Und auch auf den meisten Parkplätzen gilt die StVO, somit könnt es der Polizei schon komisch vorkommen, wenn die Teile brennen und die Türen aber geschlossen sind Wink
Wie gesagt, dass Gutachten würd ich zu gern lesen.

edit: Ich find die Teile persönlich ja selber geil, aber der Stress ists mir nicht wert.
datenflo - Mi 14 Nov, 2007 11:07
Titel:
Zitat
Im Gutachten steht garantiert drin, wie und wo die Teile zu verbauen sind.



Da gehe ich auch mal von aus.

Ich habe denen mal eine Mail geschrieben, ob die mir das Gutachten mal schicken....die Antwort werde ich dann hier posten Wink

ich fände es schon witzig wenn die Teile selbst nur beim öffnen der Tür leuchten.
BlueCase - Mi 14 Nov, 2007 11:09
Titel:
Naja
wär mit dem Veröffentlichen den Gutachten vorsichtig.
Aber du darfst es mir gern per email schicken Wink
datenflo - Mi 14 Nov, 2007 11:17
Titel:
gegen einen Auszug wo man die verbauen darf kann doch keiner was haben, oder?

Ich schick dir aber dann gerne das komplette Wink
roan - Mi 14 Nov, 2007 12:39
Titel:
Der TÜV trägt die Teile ganz normal als Einstiegsleuchte ein, also nur links und rechts erlaubt.

Einstiegsleuchten sind schon sehr lange erlaubt (die von Foliatec sind von 2004 also nix neues), jedoch nur im Stand und im Weiß.

Das Auto muß im Betrieb stehen es ist nicht zwingend erforderlich das die Türen dazu geöffnet sein müßen.

Die Montage einer einstiegsleuchte muß nicht am Schweller sein. So ist es auch möglich eine Eistiegsleuchte wie beim BMW in dem Türgriff zu integrieren oder in den Spiegel wie bei anderen Herstellern üblich.

Ich werde mir auch LED´s in den Schweller bauen mit einzelabnahme, und die mit dem Parklicht (comming Home) verbinden.

Es gibt sehr viele meinungen und äusserungen darüber, ich habe mich jetzt mit dem Thema lang genau beschäfftigt. Und kann nur dazu sagen

Einstiegsleuchten > Ja
Unterflurbeleuchtung > Nein (ohne ABE natürlich auch ausgeschalten nicht in der StVO)
datenflo - Mi 14 Nov, 2007 12:43
Titel:
@ roan

das war auch mein Wissensstand
BlueCase - Mi 14 Nov, 2007 13:02
Titel:
Einstiegsleuchte ja.
Aber die kann du auch nicht einfach unter die Heckschürze packen.
Damit wäre die ABE nicht mehr gültig.

Die Türen müssen nicht zwingend geöffenet sein? Sorry Roan aber was rauchst du? Gib mir gefälligst was ab? Very Happy
Ernsthaft. Wie es schon aus dem Wort Einstiegsbeleuchtung abzuleiten ist, kann es nur zum ein- und aussteigen an sein. Vll noch die Funktion, dass sie etwas eher an ist, wenn man mit der Fernbedienung entriegelt.
Beim ein- und aussteigen sind nun mal die Türen auf. Wink
Du hast war ein Carbrio wie ich auch, aber ich benutze doch lieber die Tür als drüber zu springen. Wink

Was die Unterbringung der in den Aussenspiegeln betrifft.
Wenn die Erlaubniss dazu in der ABE steht ist es gut. Glaub ich aber nicht.
Und für was willst du eine Einzelabnahme, wenn du angeblich eine ABE mit bekommst?

UBB=Könnt ihr diskutieren wass ihr wollt. Illegal.
Ein- und Ausstiegsbeleuchtung: Ja unter Beachtung der Auflagen in der ABE welche ich gerne lesen würde Wink.
datenflo - Mi 14 Nov, 2007 13:05
Titel:
Eine Einstiegsbeleuchtung darf beim betätigen der Zentralverriegelung an gehen...nach meinem Wissen zumindest..gehen bei BMW nicht auch beim drücken der FB die Lämpchen in den Giffen an
BlueCase - Mi 14 Nov, 2007 13:09
Titel:
Du kannst eine Lichttechnische Einrichtung, welche von einem anderen Herrsteller oder Modell ist nicht so einfach in deinen Wagen kopieren.
roan - Mi 14 Nov, 2007 13:13
Titel:
Zitat:
Die Türen müssen nicht zwingend geöffenet sein


... um die Einstiegsleuchte zu betreiben. Natürlich nutze ich die Tür um einzusteigen *hrrr* Was rauchst Du den so?

Gemeint ist das die Einstiegsleuchte nicht an den Türkontakt angeschloßen sein muß. Sie darf nur leuchten wenn das Fahrzeug steht. Wie sie reagiert ist egal.

Edit: man kann alles verbauen was man möchte, natürlich mit beachtung der StVO. Scheißegal von wo die Teile kommen mann muß nur anschließend zum TÜV und das abnehmen lassen.
BlueCase - Mi 14 Nov, 2007 13:17
Titel:
JEIN.
Beim Aussteigen auf jedenfall über den Türkontakt. Beim Einsteigen mit der Entriegelung welche auch nach einiger Zeit wieder aus gehen muss.
Aber das ist Spekulation. Dazu muss man schaun, was in der ABE von den Teilen steht.

Was ich rauche? Lucky Strike.

Zitat:

Edit: man kann alles verbauen was man möchte, natürlich mit beachtung der StVO. Scheißegal von wo die Teile kommen mann muß nur anschließend zum TÜV und das abnehmen lassen.

ÄHH?? Drehst ez völlig durch? Very Happy
Mal was Grundsätzliches. Der Tüv Prüfer kann zwar alles eintragen, bringt dir nur nichts wenn er sich über die StVZO hinweg setzt.
Der muss sich genauso dran halten Wink
Falls du auf die Lichter in der Tür anspielst. Das ist das selbe wie wenn ich einen Motor von Audi bei mir reinpacke. Endlos Gutachten und dann per Abnahme §21
datenflo - Mi 14 Nov, 2007 13:18
Titel:
mein reden Wink aber mal schaun ob ich das Gutachten noch bekomme da steht es dann hoffentlich auch drin....

zum Thema nicht kopieren...wenn an einem Fahrzeug etwas verbaut wird und zugelassen wird, darf man das natürlich auch an anderen Fahrzeugen nachrüsten, mit Einzelabnahme versteht sich...wo sollte da die rechtliche Grundlage sein das zu untersagen? Das war zumindest das Argument des Prüfers als ich wegen beleuchteten Griffen nach gefragt habe.
BlueCase - Mi 14 Nov, 2007 13:23
Titel:
Hab ich was von untersagt geschrieben? Es ist nicht so einfach!!
datenflo - Mi 14 Nov, 2007 13:27
Titel:
aber machbar Wink und darum geht es doch hier, oder?
roan - Mi 14 Nov, 2007 13:28
Titel:
Zitat:
Beim Aussteigen auf jedenfall über den Türkontakt


wie kommst DU darauf, bei den meisten Fahrzeugen gehen die an sobald man den Motor abstellt.
BlueCase - Mi 14 Nov, 2007 13:29
Titel:
Nein anfangs gings hier eigentlich um UBB ;)

@ Roan: Ja wäre noch eine Option. Aber wie gesagt alles Spekulation solang du nicht weißt was in der ABE steht Wink
roan - Mi 14 Nov, 2007 13:31
Titel:
UBB ist im prinzip das selbe in bunt und mit bling bling
datenflo - Mi 14 Nov, 2007 13:32
Titel:
ich sag ja wie man das Kind nun nennt ist ein anderes Thema. An Front und Heck wage ich es auch zu bezweifeln das man das legal hin bekommt. Aber die Seiten sind machbar. Und das die nicht beim fahren leuchten dürfen sollte wohl jedem klar sein Very Happy
roan - Mi 14 Nov, 2007 13:35
Titel:
sehe ich auch so, und das sie nicht die ganze nacht durchleuchten dürfen wenn das fahrzeug abgestellt ist auch.
BlueCase - Mi 14 Nov, 2007 13:36
Titel:
Zitat:

An Front und Heck wage ich es auch zu bezweifeln..


Da gibts nix zu Zweifel. Nicht erlaubt.

@ Roan: naja da ist schon a bisserele mehr unterschied Wink
Fellenteee - Mi 14 Nov, 2007 14:04
Titel:
Bau dir das ding ran. Vor den Einschalter im Innenraum legst du ne Sicherung. Sinnvollerweise(weil ja verboten) machtse die nur im Stand an oder im Wald wo soweiso keine REnnelitung ist. Wenn du doch mal zu ner allgemeinen VErkehrskontrolle reinkommst dann ziehste einfch die Sicherung(bei mir im Fußraum sehr leicht zu erreichen) und dann transportierst du LAmpen unter deinem Auto. Wenn andere Ersatzräder unterm Auto transportiern dürfen dann darst du ja wohl ne BEfestigte LAmpe transportieren.
roan - Mi 14 Nov, 2007 14:08
Titel:
Ach mann, also nochmal eintragung ist denoch notwendig, aber sie werden eingetragen!!! Also Nicht eintragunsfrei aber in der StVO erlaubt.
roan - Mi 14 Nov, 2007 14:10
Titel:
Zitat:
Bau dir das ding ran. Vor den Einschalter im Innenraum legst du ne Sicherung. Sinnvollerweise(weil ja verboten) machtse die nur im Stand an oder im Wald wo soweiso keine REnnelitung ist. Wenn du doch mal zu ner allgemeinen VErkehrskontrolle reinkommst dann ziehste einfch die Sicherung(bei mir im Fußraum sehr leicht zu erreichen) und dann transportierst du LAmpen unter deinem Auto. Wenn andere Ersatzräder unterm Auto transportiern dürfen dann darst du ja wohl ne BEfestigte LAmpe transportieren.


Das ist schwachsinn, am Fahrzeug dürfen Nur teile mit E Nummer angeschloßen sein. Kannst es aber ja so machen wenn du möchtest.
BlueCase - Mi 14 Nov, 2007 14:22
Titel:
Roan schick mir doch mal die komplette ABE.
email von der arbeit hast ja.

@ Fellenteee: Jeder wie er will. Bloß was bringts mir wenn ichs allein im Wald an mache?
roan - Mi 14 Nov, 2007 14:26
Titel:
Das ist nicht die ABE, nur die Montage anleitung mehr habe ich auch nicht.
Fellenteee - Mi 14 Nov, 2007 14:34
Titel:
BlueCase hat folgendes geschrieben:
@ Fellenteee: Jeder wie er will. Bloß was bringts mir wenn ichs allein im Wald an mache?


mmh, hab mich da flasch ausgedrückt. Bei mir is hier ne ALter Zufahrtstsrekce zu nem stillgelegten Bundeswehr gelände. dort ist immer autotreffen,...
Diese Strecke läuft quer durch nen Wald und eigentlich interessiert sich dafür keine sau weil die Starße ne Sackgasse ist und nur zu nem seit 1992 stillgelegten Bundeswehr gelände führt.
BlueCase - Mi 14 Nov, 2007 14:48
Titel:
Trotzdem bewegst du dich um da hin zu kommen auf Wegen wo die StVO gilt Wink Oder montierst du Sie ab und an wenn du auf dieses Gelände fährst oder es verlässt Wink Jeder wie er will
DeadlyInstinct - Mi 14 Nov, 2007 15:05
Titel:
naja also bei uns hier in bayreuth kann man ne UBB eigentlich problemlos dranklatschen die bullen hier juckt das so gut wie garnich

getunte karren werden hier kaum angehalten
und leute mit UBB gibts hier genug Razz

ich hab auch eine dran - wenns zum tüv oder dekra gehen sollte bau ich sie einfach immer ab und danach wieder dran
BlueCase - Mi 14 Nov, 2007 15:09
Titel:
Jeder sollte sich selbst über die möglichen Konsequenzen bewusst sein.
dridders - Mi 14 Nov, 2007 15:15
Titel:
Wenn die Dinger anmontiert und nicht funktionstuechtig sind, dann sind sie illegal, denn jegliche Beleuchtung am Fahrzeug muss funktionstuechtig sein gemaess StVZO. Wenn sie anmontiert und funktionstuechtig sind, dann muessen sie eine E-Nummer haben die bescheinigt das sie fuer diesen Einsatzzweck geprueft worden sind. Haben sie das nicht sind sie illegal. Hat das Teil keine E-Pruefung, so ist eine Abnahme beim Lichttechnischen Institut in Karlsruhe faellig.
Wenn Hersteller A serienmaessig eine Einstiegsbeleuchtung verbaut, dann darf diese nicht einfach an ein Fahrzeug von Hersteller B, oder auch nur an ein Fahrzeug anderen Typs von Hersteller A montiert werden. E-Pruefungen fuer Serienbauteile sind fuer gewoehnlich an das Fahrzeug gebunden, da andernfalls die Pruefung weit aufwendiger waere, wenn eine allgemeine Zulassung ueberhaupt moeglich ist. So kann ich mir auch nicht einfach die Scheinwerfer vom Corsa in einen Polo bauen, da nicht sichergestellt ist das Austrittswinkel, Hoehe, etc. korrekt sind.
BlueCase - Mi 14 Nov, 2007 15:24
Titel:
Wenigstens einer der nicht wiederspricht Very Happy
datenflo - Mi 14 Nov, 2007 15:29
Titel:
@DeadlyInstinct

lass dich mal erwischen, mit Probezeit war das dann der Lappen bzw. zumindest ist die Nachschulung dann fällig Wink

edit

@dridders

das ist so schon richtig, aber mit einer Einzelabnahme wäre es möglich Corsa Lampen in den Polo zu bauen.
Man muß halt nur immer schauen das die dem entsprechenden Vorschriften erfüllt werden.
dridders - Mi 14 Nov, 2007 15:37
Titel:
datenflo:
Falsch. Mit lichttechnischem Gutachten und anschliessender Einzelabnahme ist es moeglich. Fuer den Pruefer ist es ohne Messmittel unmoeglich das zu beurteilen, auch wenn mancher denkt er koenne es. Wenn die Gruenen dich rausfischen und wo anders hin schleppen ist die Eintragung ohne das lichttechnische Gutachten ein Stueck Klopapier.
datenflo - Mi 14 Nov, 2007 15:40
Titel:
das mag ja sein das man das Gutachten auch brauch aber es ist möglich...gibt ja genug schrauber die Lampen anderer Modelle verbaut haben und das auch im Schein stehen haben.

mal ne Frage nebenher...muß man nach der Eintragung das Gutachten mitführen? vom Fahrwerk brauch ich ja auch keine Papiere mit schleppen da das im Schein steht
BlueCase - Mi 14 Nov, 2007 15:43
Titel:
Das Thema Einzelabnahme ist zu komplex. Da Blick ich manchmal selber nicht mehr durch. Das kann man nicht mit ein paar posts beantworten.
Und du weißt bei deinen bekannten Schraubern nicht, was da genau gelaufen ist. ;)

Wenn du die Eintragung bereits im Schein hast, brauchst du das Gutachten nicht mehr mitführen. Aber ich würds auch nicht weg werfen Wink
datenflo - Mi 14 Nov, 2007 15:47
Titel:
das man das nicht weg wirft ist schon kla;-)
dridders - Mi 14 Nov, 2007 15:50
Titel:
Die Gutachten brauchst du nicht mitfuehren, da der Polizist damit eh nichts anfangen koennte, und diese ausserdem sowohl beim erstellenden Institut, als auch meist beim eintragenden TUeV/Dekra hinterlegt werden, und in der Eintragung die Nummer des Gutachtens vermerkt werden sollte.
Warum viele sowas eingetragen haben? Weil es immer wieder Pruefer gibt, die eben denken sie duerften/koennten alles. Und weil sich die Gruenen haeufig davon blenden lassen, da auch dort nur wenige wirklich fachkundig sind... und wenn sie die Klappe zu weit aufreissen und dich zum TUeV schleifen obwohl der Wagen legal ist haben sie naemlich die A****karte. Aber was meinste warum so haeufig die Frage rum geht "mein TUeV traegt mir ABC nicht ein, wer kennt einen TUeV der das macht". Die gesetzliche Grundlage ist bei allen gleich, einen gewissen Ermessensspielraum hat der Pruefer zwar, aber der hoert da auf wo es eben nicht fuer den Pruefer ohne Pruefungen/Messungen zu beurteilen ist, oder das Gesetz sogar explizit eine Pruefung/Gutachten fordert.
datenflo - Do 15 Nov, 2007 16:32
Titel:
sooo

hier mal ein kleiner Auszug aus dem Gutachten...also alle Auflagen

Auflagen für den Einbaubetrieb und die Änderungsabnahme:
IV.1 Die Befestigung und ordentliche Verlegung der Anschlusskabel der Einstiegsleuchten
ist zu überprüfen (vgl. Anbauanleitung). Insbesondere ist darauf zu achten, dass die
Kabel durch geeignete Positionierung der mitgelieferten Kabelschellen nicht
durchhängen.
IV.2 Die Leuchten dürfen nicht die Funktion der Wagenheberaufnahmen beeinträchtigen.
IV.3 Die Einstiegsleuchten sind nach folgender Schaltvorschrift anzuschließen und der
Anschluss ist entsprechend zu überprüfen:
Benutzbarkeit nur im Stand des Fahrzeugs:
Türentriegelung über Fernbedienung aktivieren oder
Türkontaktschalter der Innenbeleuchtung durch
Türöffnen aktivieren
Einstiegsleuchten
gehen an
Zündung aus + Tür zu + Innenbeleuchtung einschalten Einstiegsleuchten
bleiben aus
keine Benutzbarkeit während der Fahrt:
Zündung an + Tür schließen Einstiegsleuchten
gehen aus
Zündung an + Tür zu + Innenbeleuchtung einschalten Einstiegsleuchten
bleiben aus
Nur kurzzeitige Benutzung:
Erlöschen der Leuchten entweder zeitverzögert durch Anschluss an Dimmerschalter
der Fahrzeug-Innenbeleuchtung
oder unmittelbar durch Türschließen über Anschluss an Türkontaktschalter
Keine direkte Lichteinwirkung auf andere
Verkehrsteilnehmer:
Anbringung hinter der Falz des Seitenschwellers und Ausrichtung der Leuchten auf
den Bodenbereich seitlich des Fahrzeugs

wer das komplette Guthaben haben will, einfach bescheid geben Wink

@bluecase an dich ist es schon raus
BlueCase - Do 15 Nov, 2007 16:36
Titel:
Naja wie ichs mir gedacht habe.
roan - Do 15 Nov, 2007 16:59
Titel:
Ist ja das was ich gepostet habe
BlueCase - Do 15 Nov, 2007 17:05
Titel:
jetzt wo dus sagst.
Aber du sagstes doch das wäre die Einbauanleitung. Ok seinen Sie 1 zu 1 kopiert zu haben.
Aber steht ja drin wie ich vermutet habe bzw. schon irgendwo unter den 200 posts geschrieben habe.
Peziman - Do 15 Nov, 2007 17:59
Titel:
@didders
Wenn du einen Scheinwerfer von einem Fahrzeug A in einem Fahrzeug B einbaust heisst nicht unbedingt das es nicht möglich ist einzutragen.
Vorraussetzung ist aber das der neue Scheinwerfer wird nicht verändert wird, an die dafür vorgesehene Stelle montiert wird und nicht durch bestehende Karosserie Teile verdeckt wird.
Ich hab momentan nämlich das Problem. Ich bin momentan dabei bei meinen MX-3 die Scheinwerfer vom aktuelle MX-5 zu verbauen.
Das orginale Licht ist nämlich total beschissen.

Mein TÜV Prüfer war sich nicht sicher und kontaktierte die Zentrale und die haben so auch keine Bedenken. Warum auch? Es ist technisch Nachgewiesen das diese Scheinwerfer nach den Gesetzlichen Bestimmungen leuchten. Wink
BlueCase - Do 15 Nov, 2007 18:13
Titel:
so leicht ist es nun auch wieder nicht. aber da sich in deinem fall um die selbe modellreihe handelt glaub ich auch nicht, dass da sonderlich ein problem gewesen wäre
Peziman - Fr 16 Nov, 2007 14:45
Titel:
Nein. es ist nur die selbe Marke. MX-3 ist ein Cuope, MX-5 ist ein Cabrio/Roadster und es liegen zischen den beiden Modelen 9 Jahre. Wink
BlueCase - Fr 16 Nov, 2007 14:53
Titel:
Scheinwerferpostion dürfte aber in etwa gleich sein. Daher
GolfIII-Freak - Fr 23 Nov, 2007 20:46
Titel:
Hallöchen zusammen,oder ihr fahrt Eure Karre in DK,DORT gibt es keinen TÜV Very Happy evtl. gehts ja auch,wenn das Auto in DK gemeldet ist und du damit hier fährst ? Very Happy
dridders - Sa 24 Nov, 2007 00:05
Titel:
dann musst du dich trotzdem an die StVO halten, wenn auch nicht an die StVZO oder Fahrzeugzulassungsverordnung. Außerdem bist du verpflichtet das Fahrzeug umzumelden wenn du dich überwiegend in D damit aufhältst.
BlueCase - Sa 24 Nov, 2007 09:36
Titel:
In Deutschland wirt deine Karre nicht Verkehrsicher ist, wird sie stillgelegt.
Heißt eingelschalten ist nicht.
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
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