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Talk talk talk - CAR-PC bei ebay.com Bestellt! ZOLL einbehalten! Wie vorgehen

Upperdeluxe - Fr 03 Apr, 2009 12:58
Titel: CAR-PC bei ebay.com Bestellt! ZOLL einbehalten! Wie vorgehen
Wie es ja im Titel schon steht hab bei ebay.com nen CarPC bestellt welcher knapp 300$ gekostet hat!
Dieser wurde aber als Geschenk im wert von 99$ verschickt!

Kann mir einer sagen was jetzt für kosten noch auf mich zu kommen?
Ich muss jetzt nen Nachweis über den betrag und inhalt mitbringen ( Paypal, ebay ... )
Wie mache ich das jetzt am besten? Will wenn es geht schon Steuern und zoll nur für die 99$ zahlen wenn möglich ^^
spaceduck - Fr 03 Apr, 2009 14:02
Titel:
Ich sag nur... Den Zoll zu bescheissen kann ganz schnell nach hinten losgehen. Die wissen genau was geht... z.B. sind beim Zoll sämtliche ausländische ebay Händler gelistet, darum ist Dein Paket auch beim Zoll gelandet - wenn dann noch Geschenk draufsteht...
Lolly - Fr 03 Apr, 2009 17:14
Titel:
Wenn du die Unterlagen vorzeigen musst, ( Paypal usw. )
sieht der Zoll ja den Kaufpreis.
Darauf zahlst du 19 % Mwst. und noch eine kleine Gebühr.
Normal fordert dich der Zollbeamte auch auf das Paket vor ihm zu öffnen.

Gruss Lolly
csdragon - Fr 03 Apr, 2009 20:15
Titel:
Ausser es handelt sich um einen Modellhubschrauber oder Spielzeug...

Dann sinds nur die 19% MWSt
Upperdeluxe - Fr 03 Apr, 2009 21:21
Titel:
Also musste 19% Mwst zahlen ( 50€ Sad )

Bei ner Endstufe hätte ich noch 4% Zoll zahlen müssen aber weils nen pc ist irgendwie nid!

Achja und die 19% wurden auf den jetztigen Dollerkurs berechnet und nicht auf den damaligen wo ich den artikel bezahlt hab! ( 5euro unterschied )
V-Pixel - Fr 03 Apr, 2009 21:23
Titel:
Sag halt das ist eine Endstufe verkleidet als PC Very Happy
roan - Sa 04 Apr, 2009 10:27
Titel:
Falls der Artikelstandort der Ware innerhalb der EG liegt, kommen in der Regel keine zusätzlichen Abgaben auf Sie zu.
Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland, d.h. einem Land außerhalb der EG, sind grundsätzlich

Zoll,
Einfuhrumsatzsteuer (7 % oder 19 %) und
gegebenenfalls besondere Verbrauchsteuern (nur bei hochsteuerbaren Waren, wie z.B. Alkohol oder Zigaretten)
zusätzlich zu entrichten.

Mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 erhöht sich die Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen auf 150 Euro je Sendung, für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.


Ermittlung des Zollsatzes und Zollwertes hinter diesen Link

Da Computer kein Zollsatz haben, wirst Du nur 19% Einfuhrumsatzsteuer zahlen.

Edit:
bei 300 Doller Warenwert und den Zoll Umrechnungskurs im April von 1,313 zahlst Du 46 Euro Einfuhrumsatzsteuer
da_user - Sa 04 Apr, 2009 12:03
Titel:
Wichtig: Es zählt nicht der Warenwert, sondern Rechnungsendbetrag. Also Ware+Versand!
csdragon - Sa 04 Apr, 2009 22:50
Titel:
stimmt... von den 25 Euro Versand (wobei da auch n Teil schon die Deutsche Post bekommen hat) ham die +++++ auch no Zoll verlangt...
da_user - So 05 Apr, 2009 02:33
Titel:
Ist ja auch ganz klar, sonst würde das 100€ Gerät ganz schnell mal 1€ kosten und dafür der Versand 124€,...
roan - So 05 Apr, 2009 10:24
Titel:
Bemessungsgrundlage (Zollwert) ist der Warenwert + anteilige Transportkosten + evtl. Versicherungskosten.
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