dridders hat folgendes geschrieben: |
Und dann haengt es davon ab ob es speziell fuer ein Fahrzeug geprueft wurde, |
Zitat: |
Es handelt sich hierbei um ein weißes LED-Licht mit E-Prüfzeichen (E-Nummer). Das E-Prüfzeichen ist sichtbar auf den LED-Stripes eingebrannt (Kein Aufkleber).
Sie können das LED-Licht ohne Problem einfach als Stand- oder Positionslicht anschliessen. Bei der Verwendung als Tagfahrlicht müssen Sie jedoch folgendes beachten: Sie benötigen zusätzlich ein Steuermodul, damit das Tagfahrlicht automatisch abgeschaltet wird, sobald das Abblendlicht eingeschaltet wird. Das Steuermodul muss mit E-Prüfzeichen und RL-Zulassung versehen sein. (Wir führen derzeit kein Steuermodul !) Ansonsten darf das LED-Licht nicht als Tagfahrlicht genutzt werden. Es kommt immer darauf an, wie Sie das LED-Licht anschließen. |