DarkSerj hat folgendes geschrieben: |
aber soweit ich weiß kann man solche Sendungen laut Gesetz behalten (würde aber dafür nich die Hand ins Feuer legen, weil ich mir nicht sicher bin) |
spaceduck hat folgendes geschrieben: |
1. Fall: Empfänger war nicht zu Hause. Paket wurde durch anderen Mieter angenommen - wie verhalten?
Ist ja quasi angenommen. Zurückschicken? Liegenlassen und Absender informieren? |
Zitat: |
paket zum lieferer (Post, DHL, ...oder?) zurückbringen, mit der Ansage "Annahme verweigert". natürlich ungeöffnet!
klappt eigentlich immer. Gruß Gunther |