Zitat: |
"Währen der Fahrt, darf der Fahrer durch nichts abgelenkt werden" |
dfg³ hat folgendes geschrieben: |
denn dass der airbag auch geht is beim tüv ja nich vorgeschrieben |
Snooopy hat folgendes geschrieben: |
werden die auch nicht erlauben, das du mal einen Airbag abklemmst. |
Snooopy hat folgendes geschrieben: |
Da wäre mir die Sicherheit vom Beifahrer wichtiger als ein TFT zu haben... |
dfg³ hat folgendes geschrieben: |
naja, zum Beispiel wenn du nen kindersitz aufn beifahrersitz machst, is da das deaktivieren vom airbag sogar vorgeschrieben - insofern kanns nich verboten sein das zu tun... |
Zitat: |
Sehr geehrter Herr *** vielen Dank für Ihre Anfrage. Beim Einbau von elektrischen oder elektronischen Einrichtungen in Fahrzeuge muss die elektromagnitische Verträglichkeit gemäß der Richtlichtlinie 72/245/EWG oder ECE-Regelung Nr. 10 nachgewiesen sein. Solche Prüfungen dürfen nur von den dafür zugelassenen Technischen Diensten durchgeführt werden. Wenn Sie uns mit einer EMV-Prüfung beauftragen möchten, kann ich diesen Auftrag gerne an den richtigen Ansprechpartner vermitteln. Er wird Sie dann über den Prüfumfang und die dafür zu berechnenden Kosten informieren. Mit freundlichen Grüßen ****** TÜV NORD STRASSENVERKEHR Produktmanager für amtliche Fahrzeugprüfungen www.tuev-nord.de |
Zitat: |
Sehr geehrter Herr ***, vielen Dank für Ihre Nachricht. Um Ihnen behilflich zu sein benötigen wir noch einige Informationen. Bitte teilen Sie uns Ihren Wohnort und die dazugehörige PLZ mit, damit wir Ihre Anfrage an das zuständige Service-Center weiterleiten können. Ein Service-Center in Ihrer Nähe finden Sie unter http://www.tuev-sued.de/auto_tuev/service_center/yshnetsgtmnt.asp. Dort steht man Ihnen für Fragen rund ums Auto zu Ihrer Verfügung und bedient Sie gerne mit all unseren Produkten und Dienstleistungen Mit freundlichen Grüßen / Kind regards ****** TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH VFE Westendstraße 199 80686 München Deutschland Telefon: +49/ (0) 89 – 57 91 – 13 02 Telefax: +49/ (0) 89 – 57 91 – 26 80 mailto: ***@tuev-sued.de http://www.tuev-sued.de |
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Sehr geehrter Herr ***, vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage. Gerne antworten wir Ihnen: Die Sicherung und Befestigung eines Computers unterliegt den normalen Bestimmungen der Ladungssicherung. Soll dort jedoch eine ständige fest angebrachte Aufnahme für ein Notebook installiert werden, die bei Besetzung eines Sitzplatzes, Personen behindern oder gar gefährden könnte, ist ggf. auch eine Begutachtung erforderlich. Dieses kann entfallen wenn Schnellverschlüsse verwendet werden, die ein einfaches und schnelles Entfernen der Vorrichtung und damit der Ladung ermöglichen. Der Anschluss eines Computers im Fahrzeug ist nicht reglementiert. Hier gelten die gleichen Grundsätze wie für den Einbau eines Radios, eines Navigationssystems oder für einen DVD-Player. Das wichtigste ist, dass der Fahrzeugführer während der Fahrt nicht abgelenkt werden kann. Auch andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht beeinträchtigt werden (z.B. darf das Display auch nicht für Werbezwecke nach außen strahlen). Für Rückfragen stehen wir Ihnen per E-Mail unter pruefwesen@dekra.com gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen DEKRA Automobil GmbH AP7 Betriebsmittel und Infosysteme i. A. ******* |
con hat folgendes geschrieben: |
Der nachträgliche Einbau von EUB, die nicht der Richtlinie 95/54/EG
entsprechen, ist in Fahrzeugen, die vor dem 01.10.2002 erstmals zugelassen wurden, unschädlich. |
con hat folgendes geschrieben: | ||
nur weil ein Pruefingenieur bei der HU einen vorhandenen Mangel nicht beanstandet, heisst das noch lange nicht dass das Fahrzeug tatsächlich frei von Maengeln ist in letzter Instanz hat immer der Halter bzw. Fahrer dafuer Sorge zu tragen dass das Fahrzeug in einem verkehrssicherem Zustand ist und den gaengigen Zulassungsbestimmungen entspricht und eintragungspflichtige bauliche Veränderungen auch entsprechend abgenommen sind neben grundsaetzlichen Fragen beim Einbau eines PC und diversem Zubehoer im Auto wie eben stabile Befestigung der Teile, keine Sichtbehinderung für den Fahrer, keine Verletzungsgefahr im Falle eines Unfalls durch scharfkantige Teile usw. gilt es hier ganz klar auch den §55a StVZO zu beachten Zitat: Personenkraftwagen [...] müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen über die elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen. weiteres dazu hatte ich in einem Postimg weiter oben schon geschrieben im Prinzip gibt es hier auch keinen Spielraum und keine rechtliche Grauzone wie man hier oefter lesen kann, die Zulassungsbestimmungen und deren Gueltigkeistdatum sind klar definiert und muessen eingehalten werden wer sich nicht daran haelt bewegt dem Gesetz nach ein Fahrzeug ohne gueltige Betriebserlaubnis - was das im Ernstfall bedeutet sollte wohl jedem klar sein auch muss nicht wie oben zitiert der Unfallgegner beanstanden "das der CarPC da war und den unfall verursacht habe" viel wahrscheinlicher ist das Szenario, das im Falle eines (schweren) Unfalles ein Gutachter bei der Untersuchung der Fahrzeuge eben auf die Komponenten des PC stoesst und feststellt das diese eben nicht mit dem entsprechenden Pruefzeichen fuer den bestimmungsgemaessen Einsatz in Kraftfahrzeugen versehen sind beispielsweise kann eben auf Grund der nich vorhanden EMV-Pruefung der verbauten Komponenten niemand garantieren das nicht z.B. die Signale der ABS-Sensoren gestoert wurden und so die Funktion des ABS, ESP oder anderer Fahrsicherheitssysteme beeintraechtigt wurde daraus ergeben sich dann vielfaeltige Moeglichkeiten, wie z.B. Haftungsausschluss der Versicherung usw. |
con hat folgendes geschrieben: | ||
nein eine Prüfplakette darf zwar nach §29 Abs.3 StVZO nur dann zugeteilt werden wenn "keine Bedenken gegen die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs bestehen." da aber die Pruefingenieure auch nur Menschen sind, koennen die auch den ein oder anderen, teilweise sogar gravierenden Mangel uebersehen wie oben schon geschrieben ist der Halter bzw. Fahrer fuer den ordnungsgemaessen Zustand des Fahrzeuges verantwortlich |
Zitat: |
mit der gesetzlich vorgeschrieben HU versucht hier nur der Staat dafuer zu sorgen, das nicht die letzten klapprigen Schrotthaufen als rollende Zeitbomben unsere Strassen unsicher machen da manche Menschen leider absolut kein Verantwortungsbewusstsein haben der Irrglaube das eine bestandene Hauptuntersuchung ein Freibrief fuer unzulaessige Veraenderungen des Fahrzeuges ist scheint allerdings weit verbreitet beispielsweise liest man in Foren der Hobbybastlertuningszene Sachen wie "der TÜV hat meine mit Spaydose schwarz getoenten Rueckleuchten nicht beanstandet" oder Dinge wie "war heute beim TÜV- der hat mein selbstgebautes Xenonlicht gar nicht bemerkt" spaetestens aber wenn der Fahrer eines Wagens mit solchen unzulaessigen Veraenderungen in eine Verkehrskontrolle mit enstprechend geschultem bzw. sachkundigem Personal geraet kommt das boese Erwachen selbst in dem Fall wenn man mit dem Fahrzeug am Vortag zur HU war und diese ohne Maengel bestanden hat wird es bei Veraenderungen am Fahrzeug die der Beamte als entsprechend starke Gefaerdung sieht im Extremfall zur sofortigen Stilllegung des Fahrzeuges kommen sofern man die Veraenderungen nicht vor Ort rueckgaengig machen kann die enttsprechende Anzeige gibt es dann gratis dazu... eine Entschuldigung das man doch gerade bei der HU war ringt dem Beamten dann allenfalls ein muedes Laecheln ab |
Zitat: | ||
nein zum einen siehe oben, der Pruefer kann auch etwas uebersehen haben und ausserdem - was im Falle der PC-Komponenten im Auto der wahrscheinlicher Fall ist - beschraenkt sich die Pruefung bei der HU auf eine zerlegungsfreie Sicht- und Funktionspruefung von Bau- und Funktionsgruppen wie Fahrwerk, Licht, Sicherheitssysteme usw. damit ist klar, das hier der Fahrzeughalter bzw. Fahrer dafuer verantwortlich ist das nur Teile ins Auto eingebaut werden die auch eine entsprechende Zulassung besitzen da der Pruefer bei der HU eben nichts ausbaut um irgendwelche Pruefzeichen kontrollieren zu koennen bei entsprechender Sensibilisierung der zustaendigen Stellen wie TÜV und Dekra fuer das Thema "Einbau von Computer- und Multimediakomponenten in KFZ" wird dann auch in absehbarer Zukunft verstaerkt drauf geachtet werden dann gibt es ein Rundschreiben wie z.B. im Falle dieser selbsgebastelten Xenonscheinwerfer bei Fahrzeugen die werksmaessig nie mit Xenonlicht erhaeltlich waren und schon werden solche Basteleien nicht mehr eingetragen und auch keine Pruefplakette mehr zugeteilt wegen erheblichem Mangel fuer Nachruestkomponenten wie z.B. Kfz-Alarmanlagen gelten uebrigens die gleichen Bestimmungen - sofern sie in Fahrzeuge entsprechender Baujahre eingebaut werden sollen muessen auch diese das entsprechende Pruefzeichen tragen |
Mink hat folgendes geschrieben: |
HI@all,
Er meinte das die rechtslage solange es KEINE EINDEUTIGE klärung in der stvo oder StvZo gibt ein Car PC mit einem radio gleichzusetzen ist. LG mink |
Zitat: |
ich habe noch nirgendwo gelesen das ABS oder ESP pflicht ist
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ozoffi hat folgendes geschrieben: |
Leute, wenn ich Eure Probleme und Ängste so lese... bin ich forh, dass wir in good old Austria keinen TÜV haben
! |
FMode hat folgendes geschrieben: |
habs erst jetzt entdeckt das es hier weiter geht...
Meine Reihenfolge gilt weiterhin ! Wenn ein Airbag durch ein Handy aufgeht dann wird: 1. "Nokia" jede Verantwortung ablehnen weil das Auto nicht von Ihnen hergestellt wurde und ihr Handy alle Normen eingehalten hat (GSM900/1800, ...) 2. "VW" wird jede verantwortung ablehnen weil das Airbagsystem im Labor dem vielfachen "Handybeschuss" stand gehalten hat - wie gesagt im Labor... Das KBA wird daraufhin (vielleicht) Airbagsteuergeräte überprüfen ob es sich um eine Serienstreuung handelt ... Bleibt weiterhin noch zubemerken das alle Steuergeräte im Auto im Labor dem 1W Handy standgehalten haben und das die "Sendeleistung" durch einen PC geringer ist - einfachst nachzuweisen mit einem Monitor... |
lordi hat folgendes geschrieben: | ||
.....
dekra sagt:
..... |
stechmach hat folgendes geschrieben: |
Also ich hatte heute AU und HU und bin durchgefallen. Der Grund war mein 8" TFT. Der Prüfer hat gesagt das ich da ne Steuerung einbauen soll, den TFT abschaltet während der Fahrt. Ich hab nen Automatik und soll das Sidnal bei D abgreifen und ein Signal für angezogene Bremse. Wie habt ihr eure TFT`s angeschlossen und was hat der TÜV gesagt. |
SirGroovy2004 hat folgendes geschrieben: |
Oder lasst beim TÜV Termin nicht immer die Pornos laufen! |
Freezer hat folgendes geschrieben: |
im auto meines vaters z.b. schaltet TV serienmäßig bei 30 km/h ab, videotext dagegen kann man auch noch bei 300 lesen |
Mercedes hat folgendes geschrieben: |
Sind wir jetzt mal ehrlich. alles was einem vom Fahren ablenkt ist verboten. Wir wissen es alle aber reden lieber von etwas anderem |
Mercedes hat folgendes geschrieben: |
Das meiste ist ja auch verboten und das mit der Beifahrerrin das hat mich schon eine Mittelarmlehne gekostet Das sollte auch verboten sein. |
Kind hat folgendes geschrieben: | ||
ok, dann sind folgende sachen aber ebenfalls verboten: - moderne autoradios mit Display wo man filme abspielen kann - sms schreiben (soweit ich weiss ist nur telefonieren verboten (ohne Freisprech)) - Zigarette anzünden - Beifahrer .... diese Aussage zählt mal gar nicht. Das alles verboten ist was beim fahren ablenkt. |
Mercedes hat folgendes geschrieben: |
Natürlich kannst du es bei 130 km/h bedienen aber du darfst es nicht. Bedienst du dein Navi während der Fahrt dann gibt es einen Strafzettel. |
§23 StVO hat folgendes geschrieben: |
Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers (1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. |
lutz280681 hat folgendes geschrieben: |
bis hierher: http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/pti-intern/Funk/Regelungen/EMV-Handbuch-aktuell.pdf |