Rechtliche Themen - CarPC Verkauf - Auf was muss hingewiesen werden? tHaHooL - Do 03 Nov, 2005 05:50 Titel: CarPC Verkauf - Auf was muss hingewiesen werden?
Wie ist das eigentlich wenn man komplette CarPC System verkauft - muss man da eigentlich auf bestimmte sachen hinweisen wie "Kein TV schauen während der Fahrt" und so Zeugs?
Könnte man verklagt werden wenn jemand einen Unfall baut weil er mit 180 Km/h auf der Autobahn nebenbei noch eine DVD guckt?
Also so 'ala Amerika: In der Bedienungsanleitung ist nicht gestanden dass ich meine Katze nicht in der Microwelle trocknen darf...
Wie ist das allgemein wenn ich ein CarPC System verkaufe?
Muss ein "Video-bei-Fahrt-Aus-Schalter" installiert werden oder ist das nur eine freiwillige Sache? Wie ist das mit dem Navi? Im Grunde ist so ein Navi ja auch ähnlich wie Video...
Ist es überhaupt zugelassen einen CarPC als Fertiglösung für's Auto zu verkaufen?
Fragen über Fragen... vielleicht ist ja bei Euch der ein oder andere Händler dabei der mir da weiterhelfen kann. Danke! FMode - Do 03 Nov, 2005 11:47 Titel:
Alles rechtliche Grauzone,
"Bei Veränderung am Fahrzeug erlischt die Betriebserlaubnis" !
Ein Wunderbaum am Innenspiegel ist eine "Veränderung" ergo: Betriebserlaubnis erloschen...
Musst du als Verkäufer darauf hinweisen das nur CE-geprüfte (EMV) Geräte in KFZ eingebaut werden dürfen oder nicht ?
Musst du beim Verkauf eines DVD Brenners darauf hinweisen einen eventuellen Kopierschutz nicht zum Umgehen ?
BTW: von eepd.de dürfte es demnächst einen CE-geprüften CAR-PC geben - Mal schauen ob die den auch offen, ohne Windows XP embedded und ihr dusseliges Frontend verkaufen...
P.S.: kommerzielle Interessen am Thema "Car-PC" ? PM mich mal....