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Navigationssoftware Allgemein - Hände Weg von Radarwarnern !

coce81 - Fr 02 Dez, 2005 23:54
Titel: Hände Weg von Radarwarnern !
Hallo.
Bin voller verwunderung auf einen Artikel in der aktuellen ADAC-Zeitschrift gestoßen ( Heft12 Des05 S.6 ).
Demnach ost es verboten, wenn z.B. Navigationssysteme vor Blitzanlagen warnen. Sobald die Blitzerinfos mit dem Navigationssystem verbunden werden ist der Betrieb, sowie das mitführen (!!!) verboten.
Wer sich erwischen lässt ist mit 4Punkten und 75€ dabei.

War doch sehr verwundert, dass solche Informationen"systeme" nicht legal sind.

Gruß coce
danyball - Sa 03 Dez, 2005 00:19
Titel:
du hast noch vergessen dass sowas auch eingezogen wird Wink
newevent - Sa 03 Dez, 2005 00:20
Titel:
Man bedenke den finanziellen Verlust für den Staat (oder wenn auch immer). Finde aber das solch ein Verbot einer “Erdoberflächennutzungssteuer“ gleich kommt Rolling Eyes
netjunk - Sa 03 Dez, 2005 00:22
Titel:
is ja krass! Shock hab den Artikel vor mir. Hier is sogar n Verweis: §23 Abs. 1b StVO.

Ich hab n Stadtplan im Auto in dem auch die meisten Starrkästen in Berlin eingezeichnet sind. Im Radio kann ich auch blitzerinfos hören. Die Taxifahrer funken sich die blitzerinfos. aber wenn die Legislative angst vor argen finanziellen einbußen bekommt werden Gesetze erlassen. Evil or Very Mad

wie soll das überhaupt überprüft werden? aber bei vier Punkten will ich's auch gar nicht erst probieren.
übrigens um vier Punkte zu gewinnen, muß man innerorts wenigstens 41 km/h zu schnell fahren! obwohl man damit auch gleich mal 125 €'s und n führerschein ärmer is (für einen Monat).
all-finder - Sa 03 Dez, 2005 00:25
Titel:
aber.... früher waren doch nur die "richtigen" Bl***erwarner (geräte... die per radar? keine ahnung zumindest richtig die umgebung durchsuchen und warnen)
gabs für ca. 80 € zu kaufen.. aber welche radarfundus soll denn bitte komplett/aktuell sein?
außerdem kann man sich ja ne rechnung machen... wer min 3 mal im jahr geblitzt wird hat die achtzig eier ja schon beisammen... *noch ne geblitzt worden Wink*
Löwe - Sa 03 Dez, 2005 01:26
Titel:
Hier wird es auch Diskutiert
im Radarfalle FOrum sind ja auch einige Kollegen von der GrünWeißen Fraktion:
Die meinen Folgendes dazu:

http://www.radarforum.de/forum/index.php?act=ST&f=12&t=21213
Dirk - Sa 03 Dez, 2005 10:32
Titel:
da müssten die schon dein navi kontrollieren, oder gerade wenn es vor nem blitzer warnt den Kopf im Auto haben ... da waren die Radarscanner / Warner einfacher zu erkennen und als solchne zu identifizieren.

ich würde die Software auch verwenden, aber dazu werd ich zu wenig geblitzt dass es sich lohnt (bin bisher nur mit Laserpistolen erwischt worden, und die kann man eben nciht wirklich in solchne datenbanken aufnehmen. ....

zumal ich diesen Artikel als präventiv Masnahme sehen würde. man versucht den leuten zu sagen so nicht, und viele haben dann Angst, ist wie mit allem. wie wollen die einem nachweisen dass du das hast, dazu müssen die deinen PC schon auf den Kopf stellen.
MacG - Sa 03 Dez, 2005 12:45
Titel:
StVO §23 hat folgendes geschrieben:
(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

Ich glaube, ich werde mal die Rechtsberatung beim ADAC in Anspruch nehmen Wink Die reine Anzeige im Navi kommt für mich einem ortskundigen Beifahrer gleich. Ich lass ja nichtmal warnen.
Wenn das wirklich so stimmt, warum wird die Ansage den Radiosendern nicht verboten, bzw. warum nimmt nicht jeder Polizist unser geliebtes Radio weg ("... ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen ...").
netjunk - Sa 03 Dez, 2005 13:38
Titel:
Zitat:
Wenn das wirklich so stimmt, warum wird die Ansage den Radiosendern nicht verboten, bzw. warum nimmt nicht jeder Polizist unser geliebtes Radio weg ("... ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen ...")


also ums noch mal zu verdeutlichen warum das radio was anderes ist. Wichtig ist der dickgedruckte Satz:
Zitat:
"[...] Nicht nur einzelne technische Geräte wie die derzeit am meisten verbreiteten Radarwarngeräte und Laserstörgeräte werden von dem Verbot erfasst, sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemem; die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisiert und ortsbezogen ab. [...]" Hentschel: Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, § 23 StVO Rdnr. 38:

"Abs 1b Satz 2 enthält nur Beispiele zur Verdeutlichung, ist aber nicht etwa abschließend. [...] Für das Verbot des Abs 1b genügt es [...], daß bei Geräten mit verschiedenen Funktionen eine davon speziell zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungen dient, etwa auch die Ausstattung eines Autoradios oder eines Zielführungsgerätes mit einem zur Anzeige von Überwachungsmaßnahmen bestimmten Zusatzgerät " (siehe Begründung, Bundesrats-Drucksache 751/01, Seite 12)


Polo_100PS_TDI hat schon recht: präventiv Maßnahme
micweg5580 - Sa 03 Dez, 2005 16:58
Titel:
das ist ja alles äußerst widersprüchlich!

Ich habe mir ein TomTom GO 700 gegönnt, da die Navigation über den PC eigentlich mehr ein Abenteuer und Zufall war...

Gestern klick ich mich ein wenig durch deren Site, und siehe da:

http://www.tomtom.com/plus/service.php?ID=8&Language=3

...
Völlig legal
...

Wem soll ich nun trauen?? Dem Hersteller, der sich bestimmt mit der Thematik auseinander gesetzt hat, oder dem ADAC, oder sonst wem??

Da ich das Gerät nun einmal habe, werde ich das Plugin auch nutzen...

(noch nie geblitzt worden!)
all-finder - Sa 03 Dez, 2005 17:12
Titel:
stimmt... das glauben wir einfach tomtom... Wink
Löwe - Sa 03 Dez, 2005 20:07
Titel:
macht jemand ein tom tom skin für meinen RR mit MM?
gg dann zeig ich grün weiß tom tom seite *gg*
micweg5580 - Sa 03 Dez, 2005 20:51
Titel:
Wink

Für den sehr unwahrscheinlichen Fall, dass ich mal wegen überhöhter Geschwindigkeit negativ auffalle und dann noch ein netter Herr in Grün mich auf meine illegale "Blitzerwarnanlage" (=TomTom) hinweist, werde ich nur auf die Aussagen des Herstellers verweisen. Den Satz, dass es legal ist, habe ich jetzt auch noch mal in dem ganzen Werbemüll, der in der Verpackung war gefunden.
netjunk - Sa 03 Dez, 2005 23:19
Titel:
nun ja, ich verstehe eure einstellung. ich würde genauso handeln (bsp.: TomTom). es ist ja auch sehr unwahrscheinlich, dass die exekutive das navi prüft. denn dazu müsste ein anfangsverdacht bestehen. Aber maßgebend ist nun einmal der gesetzestext. da hilft im ernstfall auch die tomtom public relation aussage recht wenig. natürlich kann man das gesetz verbiegen und interpretieren (das wissen wir von den anwälten nur zu gut). aber da muß dann auch der richter mitspielen.
Löwe - Sa 03 Dez, 2005 23:27
Titel:
was lernen wir daraus

es bleibt so wie es ist
*g*
In Diesem Sinne Schönen Sonntag ;O)
netjunk - Sa 03 Dez, 2005 23:52
Titel:
bräuchte mal die email von tomtom um die sache zu klären. Hab keinen bock mich als user zu registrieren nur um ne email adresse von tomtom zu bekommen. was für ein support...
x3on - So 04 Dez, 2005 06:01
Titel:
Naja, in SPAM-Zeiten in denen wir leben kannst froh sein, dass Du dich ohne Gebühr anmelden kannst um ne eMail-Adresse zu kriegen ...

Wobei MEINER MEINUNG NACH der Trick von Tomtom ganz einfach ist, das ganze legal zu kriegen:
Das Teil warnt nämlich laut Webpage nicht vor Geschwindigkeitsmessungen / Radarfallen oder ähnlichem, sondern (wörtlich von der Page übernommen):
"Warnt, wenn Sie sich einem Gefahrenschwerpunkt nähern"

Geht man davon aus, dass die Blitzer da aufgestellt wurden, weil es sich um einen Gefahrenschwerpunkt handelt, und man ja nicht verbieten kann vor einem Gefahrenschwerpunkt zu warnen (was anderes macht ja eine 80 km/h begrenzung auch nicht), kann man das ja machen. und was anderes macht das teil nicht.

das is jetzt nur meine interpretation alles, aber so könnte man evtl. aus dem ganzen etwas legales machen Wink

und wenn ich jetzt tb5 umkonfiguriere, dass es mich nicht mehr warnt "vorsicht blitzer" sondern "vorsicht, sie nähern sich einem gefahrenschwerpunkt" schon wäre ich theoretisch wieder auf der legalen seite ... und ich weiß trotzdem wo der rote kasten steht Wink
micweg5580 - So 04 Dez, 2005 12:35
Titel:
hehe, "Gefahrenschwerpunkt"! Wirklich eine gute Erklärung, x3on! Ich denke mal, so hat es sich die Rechtsverbiegerabteilung von TomTom auch gedacht... Wie gesagt, ich denke, TomTom hat sich mit der rechtlichen Problematik auseinandergesetzt, sonst würden die nicht so selbstbewusst "Völlig legal" hinschreiben.

@Netjunk: Ich bin bei TomTom registriert, eine email Adresse steht da trotzdem nicht!
Da gibt es nur so Kontaktformulare, wenn du willst, fülle ich eins für dich aus und poste es dann hier...
all-finder - So 04 Dez, 2005 14:57
Titel:
ja... dann löwe Wink viel spaß beim integrieren von dummy-gefahrenstellen Wink
Löwe - So 04 Dez, 2005 15:51
Titel:
läuft soweit gut bis jetzt nur positive rückmeldungen Wink
netjunk - So 04 Dez, 2005 16:16
Titel:
@ micweg5580

Zitat:
@Netjunk: Ich bin bei TomTom registriert, eine email Adresse steht da trotzdem nicht!
Da gibt es nur so Kontaktformulare, wenn du willst, fülle ich eins für dich aus und poste es dann hier...


Dann schick doch mal bitte folgende Anfrage an TomTom:

Zitat:
Einen schönen guten Tag,

im ADAC Heft (Ausgabe 12.2005; Seite 6) laß ich folgenden Artikel:


RISIKO. Es klingt ganz harmlos: »Blitzerinfo« oder »Blitzgeräte- Hinweis« nennt sich Software, die vor stationaren Radaranlagen warnt. Sie ist für zahlreiche Navigationssysteme erhältlich und kann relativ einfach installiert werden. Was viele Autofahrer nicht wissen: Sobald die entsprechende Blitzer-Software mit dem Navigationssystem verknüpft wird, ist der Betrieb, aber auch bereits das Mitführen des Gerätes, verboten ( §23 Abs. 1b StVO). Der ADAC warnt davor, dieses Risiko einzugehen. Denn wer erwischt wird, muss nicht nur mit einem Bußgeld von mindestens 75 Euro und vier Punkten rechnen, auch das Navigationsgerät kann eingezogen werden.

Um genaueres in Erfahrung zu bringen, habe ich folgende Gesetzestexte recherchiert:

§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

"[...] Nicht nur einzelne technische Geräte wie die derzeit am meisten verbreiteten Radarwarngeräte und Laserstörgeräte werden von dem Verbot erfasst, sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemem; die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisiert und ortsbezogen ab. [...]" Hentschel: Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, § 23 StVO Rdnr. 38:

"Abs 1b Satz 2 enthält nur Beispiele zur Verdeutlichung, ist aber nicht etwa abschließend. [...] Für das Verbot des Abs 1b genügt es [...], daß bei Geräten mit verschiedenen Funktionen eine davon speziell zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungen dient, etwa auch die Ausstattung eines Autoradios oder eines Zielführungsgerätes mit einem zur Anzeige von Überwachungsmaßnahmen bestimmten Zusatzgerät " (siehe Begründung, Bundesrats-Drucksache 751/01, Seite 12)

Nun frage ich mich, auf welche rechtliche Grundlage Sie sich stützen, wenn sie verlauten:

Hauptmerkmale:
Das aktuellste und vollständigste Set, das es gibt, regelmäßig aktualisiert
Völlig legal
Alle Standorte wurden von TomTom-Vermessungsingenieuren überprüft
Nach Tempolimit geordnet und vollständig in die Navigationsansicht integriert
Keine zusätzlichen Antennen oder Geräte erforderlich
Warnt, wenn Sie sich einem Gefahrenschwerpunkt nähern

Bitte teilen Sie mir Ihre rechtliche Grundlage anhand eines eindeutigen Verweises auf den Gesetzestext (mit § und Abs.) mit.

Vielen Dank im Voraus.

micweg5580 - So 04 Dez, 2005 16:48
Titel:
Die Anfrage ist raus!

Ich sag Bescheid, wenn was zurückkommt...
Anonymous - Do 22 Dez, 2005 08:06
Titel:
Ich sag mal so...wo kein Kläger da kein Richter....

Ich fahr den Rechner runter und dann kann sich die Rennleitung den als Muster an die Wand hängen - kann euch nur Verschlüsselungssoftware wie z.B. BestCrypt empfehlen. Mit 448Bit wirft so ziemlich jeder Forensiker das Handtuch. *g*

In TB kann man das Radarfallen-Plugin auch einfach umbenennen. Dann sind das halt ganz normale POI die "zufällig" mit den Standorten von Radarkästen übereinstimmen. Very Happy Vorsatz kann einem nicht vorgeworfen werden - ich kann doch selber meine POI bestimmen. Very Happy

Nichts wird so heiss gegessen wie es gekocht wird.
micweg5580 - Do 22 Dez, 2005 08:39
Titel:
Angst haben muss deswegen wirklich keiner! TomTom hat sich übrigens noch nicht gemeldet nach der email!
tow-b.de - Mi 04 Jan, 2006 13:46
Titel:
@jolle: das ist nichtmal gelogen, Starenkästen sind für mich auf jeden Fall nen POI, es kann wohl keiner sagen das es mich nciht interessieren würde, wo die Kisten stehen Wink
Merlin55 - Mi 04 Jan, 2006 14:18
Titel:
Hey!


Schon ziemlich paradox das ganze: sollte ich an einer Stelle wegen übertretener Geschwindigkeit angehalten oder geblitzt werden, dann habe ich doch das beste Argument überhaupt:

"Herr Wachtmeister, würde ich eine solche Software einsetzen, wäre ich doch jetzt und an dieser Stelle sicher NICHT gebitzt worden!"

Und ansonsten werde ich den Teufel tun, und denen mein Navi überlassen, damit die darin rumklicken können. Klar, am besten noch das Handy dazu, damit die die SMS auf Eingangs- und Sendezeit kontrollieren können!

Von daher: alles bleibt wie gehabt, und das ganze ist wirklich reine Präventation! Nicht mehr!

Bis denn...


Bye, Markus.
ncc1701a - Mi 31 Mai, 2006 20:15
Titel: Lösung des Problems
Leute, wenn Ihr schon so einen tollen Car-PC habt, dann verschlüsselt alle Daten. Wenn die nicht nachweisen können, dass da eine entsprechende POI Software drauf ist, dann können die garnichts machen.

Das Gerät ist allerdings so ca. 1/2 Jahr weg. Gegen die Durchsuchungswillkür kann man nichts machen, sehr wohl aber kann man seine Daten so sichern, dass da ausser Euch keiner drankommt.
AndreB. - Di 10 Okt, 2006 08:53
Titel:
Hallo Leute!

Ich hab eben mal diesen Thread aufmerksam durchgelesen und bin dann direkt auf die TomTom Seite.

Wie es scheint geht TomTom mit ihrem neuen Gerät noch einen Schritt weiter.

Da heißt es nämlich bei den Produktmerkmalen von dem TomTom GO 910 :

Zitat:

....
Radarkameras: Ihr GO empfängt und meldet Warnungen vor Radarkameras, sowohl vor fest installierten als auch vor mobilen Geräten. ......



Das hört sich für mich so an als hätten die einen aktiven Warner in ihren Geräten denn mobile Geräte werden in keiner Datenbank erfasst. Was meint ihr dazu!!

@micweg5580:
Hast du schon ne Antwort von TomTom erhalten???
one-t - Di 10 Okt, 2006 09:02
Titel:
Oder werden solche Warnungen vor mobilen Geräten vielleicht über den Verkehrsfunk (mittels TMC) an das Gerät weitergegeben. Wäre die einzigste Möglichkeit die mir dazu noch einfällt.
AndreB. - Di 10 Okt, 2006 10:10
Titel:
Das kann natürlich auch sein. und wenn das so wäre, warum musst du dann den TMC extra abonieren???
MacG - Di 10 Okt, 2006 18:21
Titel:
Es gab Datenbanken mit den beliebten mobilen Blitzerorten, nur kommt man da aus dem Warnbereich wohl fast nie raus Wink
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