Rechtliche Themen - Infrarotscheinwerfer SOKOZeitlos - Sa 14 Jan, 2006 10:14 Titel: Infrarotscheinwerfer
Hallo Leute, ich hab mir grade ne kleine Infrarotkammera besorgt, weil mein TFT ja noch zwei Videoeingänge hat. Natürlich reichen die 6LEDs nicht wirklich weit aus. Wie sieht es aus wenn ich meiner Stoßstange einen Infrarotscheinwerfer spendiere? Gibts da Ärger? Wie machen das die "Großen", Mercedes und BMW mit ihren Nachtsichtgeräten?!?
Wäre cool wenn ihr mir helfen könntet. Danke im Vorraus! x3on - Sa 14 Jan, 2006 12:23 Titel:
Hinten oder vorne?
Wenn Du das Teil vorne verbauen willst, würde ich fast abraten. Ein so ein Infrarotscheinwerfer à la Conrad / Reichelt / Pollin hat nämlich nur eine Reichweite von ca. 5 m und das bringt dich nicht weit.
Wie's Rechtlich aussieht, weiß ich leider nicht. Aber was niemand weiß, macht niemanden heiß. Ich mein, das Licht, das die Teile ausstrahlen sieht man nicht, also wird auch wohl keiner drauf aufmerksam werden, dass Du so was hast. Allerdings solltest halt auch der Polizei irgendwie klarmachen können, dass es sich dabei um keinen Radar / Laser - Jammer oder Warner handelt, falls sie dein Auto doch mal genauer ansehen.
Ich weiß aber auch nicht, ob die Kameras die bei Blitzer verwendet werden infrarotempfindlich sind, was natürlich dann auch schlecht wäre.
Aber wie gesagt, meiner Meinung nach lohnt sich so ein IR-Scheinwerfer für vorne wegen der geringen Reichweite nicht. all-finder - Sa 14 Jan, 2006 13:41 Titel:
Zitat:
ob die Kameras die bei Blitzer verwendet werden infrarotempfindlich sind
Zitat:
Aber was niemand weiß, macht niemanden heiß
das passt super zueinder !!!
warum nich...??? Hugoface - Sa 14 Jan, 2006 19:59 Titel:
wenn der preis keine rolle spielt, gibts schon IR scheinwerfer, die weiter als 5meter gehn
keine ahnung, wie das rechtlich aussieht... netjunk - So 15 Jan, 2006 01:32 Titel:
naja, die blenden ja nicht und Radar- oder Lasergeräte stören die auf jeden fall nicht. das haben die mythbusters grad ausgiebig in ner folge getestet ! newevent - So 15 Jan, 2006 01:50 Titel:
Es gibt ir Scheinwerfer die strahlen bis 150meter weit.
Ich glaub Mercedes arbeitet mit einem Restlichverstärker.
Über das Thema wurde schon mal diskutiert >>>
http://www.car-pc.info/phpBB2/viewtopic.php?t=7578&highlight=mercedesnetjunk - So 15 Jan, 2006 01:56 Titel:
rischtig! die autohersteller benutzen kein ir. aber was man von mercedes radarsystem zu halten hat wissen wir ja in der zeit alle x3on - So 15 Jan, 2006 04:47 Titel:
hrhr *g*
Ne, klar gibts auch Teile die wesentlich weiter gehen. Es gibt alles, wenn man das nötige Kleingeld hat.
Aber ich bin davon ausgegangen, dass er die IR-Scheinwerfer vom Pollin oder so meint (kostet als Bausatz 6 Euro oder so). Den hab ich auch schon, weil ich die Idee auch schon hatte. Aber wie gesagt, der geht nicht weit.
Das mit den Blitzern war so gemeint: Wenn manche Blitzer infrarotempfindlich sind, dann könnte das das Bild verfälschen, was dann rechtlich sicherlich bedenklich (komisch, drei -lich aufeinander) wäre. (Da das aber noch analoge Geräte sind wird das wohl nicht der Fall sein).
Und das die Teile weder in Radar noch irgendwelche anderen Geschwindigkeitsmessysteme stören, ist mir auch klar, aber erkläre mal einem 50 jährigem, technisch unbegabtem Polizisten (das soll jetzt nicht heißen, dass das alle betrifft oder so), dass die komischen LEDs vorne weder sichtbares Licht abgeben noch die Funktion eines Radarwarners oder Laserjammers oder so was haben. (Und irgendwann wird dann doch nach ner Eintragung dafür gefragt *g*) MacG - So 15 Jan, 2006 13:14 Titel:
Ich kann mir nur vorstellen, daß man jemanden blendet der ne Kamera für die Nacht in seinem Wagen nutzt Outatime - Mo 16 Jan, 2006 21:04 Titel:
sämtliche "beleuchtungseinrichtungen" die aussen (!) am fahrzeug angebracht werden, sind prinzipiell verboten sofern sie nicht bauartgeprüft bzw. einzeln eingetragen sind (das gilt natürlich auch für infrarot). ich würde da also die finger von lassen. x3on - Mo 16 Jan, 2006 22:24 Titel:
Joa, das ist mir Bekannt. Nur ist Beleuchtungseinrichtung nicht näher definiert.
Was ist Licht? Eine elektromagnetische Welle mit einer bestimmten Wellenlänge. Zählt dann Radar auch zu ner Beleuchtungseinrichtung? Hat ja auch nur ne andere Wellenlänge als sichtbares Licht. *g* Genauso wie Infrarot. Hat auch ne andere Wellenlänge als sichtbares Licht.
Aber das ist natürlich Auslegungssache. SOKOZeitlos - Di 17 Jan, 2006 07:41 Titel:
Hallo Leute, is ja recht aufschlußreich was ihr hier sagt. Ich hab gestern mal einfach die Kamera (hat ja 6 Infrarot-LEDs) auf die Hutablage gepackt. Sollte für eine Rückfahrkamera reichen. Ich weiß nur nicht genau ob das Infrarotlicht dabei ne Wirkung hat. Leider hab ich das Problem das meine Tönungsfolie die LEDs spiegelt. Die Kamera und das Licht bleiben, nach den vorhergehenden Posts im Auto. Danke Leute. Wenn einer nen Trick wegen der Tönung hat, bitte melden. Danke! ronmue - Mi 18 Jan, 2006 11:03 Titel:
Die rechtliche Seite ist einfach: Das Teil muss eine Zulassung haben - unabhängig, ob es nun eine Beleutungseinrichtung, ein Türschweller, ein Auspuff o.ä. ist. Die Diskussion "was ist ein Beleuchtungskörper" ist damit hinfällig.
Bis dann
Ronald Hafra - Mi 18 Jan, 2006 14:26 Titel:
netjunk hat folgendes geschrieben:
rischtig! die autohersteller benutzen kein ir.
Leider falsch!
Siemens arbeitet an einem Nachtsichtgerät auf IR Basis. x3on - Mi 18 Jan, 2006 14:38 Titel:
Naja, die Diskussion ist nicht hinfällig. Ist das Teil im Auto (also beispielsweise am hinter dem Rückspiegel oder an der Heckscheibe) und mein Auto Erstzulassung vor 2002 so darf ich da an elektronischen Geräten ohne Zulassung reinbauen was ich will.
Es sei denn, es ist halt wie gesagt eine Beleuchtungseinrichtung, deren Licht man ausserhalb des Fahrzeugs sieht. Also bleibt für den Fall immer noch die Frage offen, ob Infrarot bei der Definition als "sichtbares Licht" durchgeht oder eben nicht.
Klar, verbaust Du die Kamera aussen (wobei ist der Motorraum aussen oder innen?) brauchst wahrscheinlich entsprechende Zulassungen, aber da kenne ich mich nicht aus. DBZwerg - Mi 18 Jan, 2006 14:49 Titel:
@ x3on
warum nur bis 2002 ? bzw. was darf man bei autos ab 2002 nicht mehr ? x3on - Mi 18 Jan, 2006 15:11 Titel:
Da gabs mal ne Neuregelung bezüglich Elektromagnetischer Verträglichkeit.
Ich bin kein Rechtsanwalt und dementsprechend wenig Ahnung hab ich davon (wobei ich in Jura immer recht gut war in der Schule) und soweit ich die ganzen Paragraphen verstanden hab, braucht man bei Autos die Erstzulassung ab 01.10.2002 haben für jedes elektronische Gerät das man einbaut ein e-Prüfzeichen.