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"hab mich schon gewundert warum ich videos schauen kann ... ich muss wohl mit angezogener handbremse gefahren sein" |
coolchip hat folgendes geschrieben: |
Wer sagt denn überhaupt, dass man keine Chance gegen zwei Polizisten hat? Die können sich ja auch mal täuschen. Sind ja schließlich auch nur Menschen. Auch wenn es zwei sind. |
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(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1). |
emil hat folgendes geschrieben: |
Ich als Verwaltungsbeamter weiß schon mal so viel: Die Grünen wissen oftmals weniger als sie vorgeben zu wissen. Unwissenheit überspielen sie dann regelmäßig mit gesteigert bestimmendem Auftreten. Das biegt das Recht dennoch nicht dahin, wo sie es eventuell gerne hätten, nur weil Ihnen das eine andere andere Extra an den Autos anderer nicht passt, das sie selbst gerne hätten, aber leider außer Stande sind, mit zwei linken Händen zu realisieren. Im Zweifelsfalle zieht: "Wo ist die rechtliche Grundlage ? / Wo steht das ?" Dann müssen sie oft passen. Nichts ist peinlicher für einen Beamten, wenn er für sein Handeln keine Rechtsgrundlage benennen kann, oder noch schlimmer: Es gibt gar keine. Wenn dann keine klare Ansage kommt, kann man ruhig fragen, ob sonst nichts weiter vorliegt, weil man dann gerne weiter fahren würde |
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1.) Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen
diese Möglichkeit können wir jedoch gleich wieder zu Grabe tragen, da Audio- und Videosysteme in Kraftfahrzeugen nicht von der Betriebserlaubnis erfasst werden 2.) Ablenkung des Fahrzeugführers dieser Ablehnungsgrund kann tatsächlich herangezogen werden, jedoch liegt die Beweislast beim Versicherer. Er muss beweisen, dass es nicht nur die theoretische Möglichkeit gab, dass der Fahrer während der Fahrt hätte TV schauen können, sondern dass er es auch tatsächlich getan hat. Die Möglichkeit des Könnens reicht also nicht für eine Leistungsfreiheit des Versicherers. Es muss der Nachweis erbracht werden und vor allem muss die freigeschaltete TV-Funktion und die Fahrerablenkung mit dem Unfall in einem kausalen Zusammenhang stehen. |
coolchip hat folgendes geschrieben: | ||
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§57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler
(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für 1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie 2. mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt. |
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Der Monitor darf nicht höher liegen als deine standart im Auto angebrachten Instrumente. Das wäre dann ein Verstoß. |
Azalan hat folgendes geschrieben: |
Hab da doch nochmal ne Frage zu dem Monitor und den Instrumenten.
Bei vielen Autos sieht man nerudings die einkappbaren Monitore (werkseitig verbaut) die über den Instrumenten angebracht sind. Heisst es nun das der Monitor mit seinem kompletten Umpfang nicht das Instrument (ich lege diese einfach mal als höchsten Punkt feste) überschreiten darf oder reicht es schon wenn der TFT ein Stück über das Instrument hinausragt ? Letzteres wäre eigentlich auszuschließen, denn viele werkseitig verbaute Navis (TFTs) sind höher angebracht als das Instrument. Grund der Frage: Ich bastel gerade daran den TFT in die Lüftungsgitter zu verbauen. Das würde bedeuten das der TFT ein paar cm höher liegen würde als die höchste Stelle der Instrumente (Tacho). |