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Kameras - Webcam als Überwachung bei Reparaturen usw.

monze_pro - Fr 05 Okt, 2007 19:53
Titel: Webcam als Überwachung bei Reparaturen usw.
Hallo.

Ich möchte meine Webcam gern in meinem Auto unterbringen, um zu sehen, wie die Mechaniker arbeiten usw. Dies sollte logischerweise im Hintergrund bzw. versteckt arbeiten. Hat jemand eine Idee?


MfG
Monze
bmw530 - Fr 05 Okt, 2007 19:55
Titel:
schau hier http://www.car-pc.info/phpBB2/viewtopic.php?t=7312&highlight=capture
KalleMinogue - Fr 05 Okt, 2007 20:09
Titel:
Und was willst du dann mit dem Video machen? Zur Polizei rennen?
monze_pro - Fr 05 Okt, 2007 20:14
Titel:
thx
hoschi - Fr 05 Okt, 2007 23:22
Titel:
lol gar keine so schlechte idee die kerle mal zu beobachten wie sie am auto rumpfuschen.
aber dann müsste ja der pc laufen und ob am auto was gemacht wird mit umgedrehten schlüssel wage ich mal zu bezweifeln.
den pc gleich dauerhaft laufen zu lassen wäre zwecks entladung der batterie auch keine so gute idee. drum kannst du das wohl knicken
b.pwned - Fr 05 Okt, 2007 23:25
Titel:
Du weißt schon dass das illegal ist, und zwar zu Recht? Wenn du deiner Werkstatt nicht vertraust, such dir ne andere...
hoschi - Fr 05 Okt, 2007 23:29
Titel:
ist nicht illegal ! Der kann in seiner Karre soviele Kameras verbauen wie er lustig ist. Außerdem werden doch ständig solche Tests mit versteckter Kamera gemacht, im TV sieht man doch öfters davon was. Man darf es halt nur nicht ungeschützt veröffentlichen
b.pwned - Fr 05 Okt, 2007 23:52
Titel:
Ähhhh... doch, ist illegal?

Kameras verbauen und Kameras einsetzen sind zwei verschiedene Sachen. Ganz besonders wenn du versuchst auf fremdem Gelände Videoüberwachung zu betreiben! Das kann sehr schnell ins Auge gehen. Besonders wenn man sich die Rechtsabteilung eines Fernsehsenders nicht leisten kann und auch nicht die Priviliegien der Presse genießt... Rolling Eyes

Abgesehen davon gibt es bereits diverse Urteile bzgl. Videoüberwachung am Arbeitsplatz, die, wenn sie das Filmen nicht komplett untersagen, zumindest die strafrechtliche Verhältnismäßigkeit (und das Informieren der Belegschaft) voraussetzen.
Und wenn jemand der Werkstatt Straftaten unterstellst, sollte er sich ne andere suchen. "Überwachungsgesellschaft"... nein, danke.
Blackangel - Sa 06 Okt, 2007 06:46
Titel:
Du mußt nur darauf hinweisen. Also ein Schild auf aufs Lenkrad oder ans Auto machen.
"PKW wird Videoüberwacht" und schon passt es.
Der jenige ist darauf hingewiesen und wen er trotzdem was macht ist das ein Einverständnis!
x3on - Mi 10 Okt, 2007 08:42
Titel:
Ähm. Nein, das passt noch nicht. Das kannst machen, wenn du ihn beim Auftrag drauf hinweist, dass er gefilmt wird. Und selbst dann kann er dem Auftrag und / oder dem Filmen widersprechen.

Ein Schild am Auto reicht in dem Fall nicht, weil du das Auto ja auf sein Gelände fährst, d.h. du musst ihn vorher darüber in Kenntnis setzen.

Und ausserdem hat jeder das Recht an seinem eigenen Bild. So gesehen, wenn er nicht gefilmt werden will, ist das sein gutes Recht...
Marooke - Mi 10 Okt, 2007 08:52
Titel:
Hm, ich sehe das wie Blackangel. Wenn ich bei uns in der Stadt durch eine Unterführung gehe oder in Köln in die Straßenbahn einsteige, muss ich keine Einverständniserklärung unterzeichnen. Hier reicht auch der Hinweis, der zugegebener Maßen nicht immer sonderlich groß und gut sichtbar ist, dass diese Örtlichkeit Videoüberwacht wird.

Dass ich die so erworbenen Aufnahmen nicht veröffentlichen oder öffentlich Vorführen darf, ist klar, aber zu eigenen Zwecken darf ich sie imho anfertigen und anschauen.

Mal abgesehen davon kann dir der Mechaniker eh ein Schnippchen schlagen, indem er die Stromversorgung abklemmt ;-)

PS: Dass du dein Auto auf das Werkstattgelände fährst, ist zwar schön und gut, aber dennoch bist du noch der Eigentümer, aber er nur der Besitzer, oder geht bei deinen Werkstattbesuchen dein Eigentum immer über?

PPS: Ähnlich ist es auch bei Taxen, bei denen automatisch mitgeschnitten wird.
x3on - Mi 10 Okt, 2007 11:44
Titel:
Ja, ich meinte ja, bei den Tunneln und Straßenbahnen hast du die Gewalt drüber, ob du einsteigst oder nicht. Genauso kann niemand was sagen, wenn du den Fahrzeuginnenraum überwachst und ein entsprechendes Schild anbringst. Muss ja niemand einsteigen.

Aber wenn du die Fahrzeugumgebung überwachst und mit diesem Fahrzeug dann auf ein Gelände fährst, das dir nicht gehört, könnte es durchaus Probleme geben.

Vor allem wenn das Videomaterial gut genug ist, um Gesichter zu erkennen usw. Das mit den Kameras die während der Fahrt laufen ist ja ähnlich. Wenns gute Kameras sind, würden sie auch das Recht am eigenen Bild verletzen. Nur wo kein Kläger, da kein Richter.

Aber drauf anlegen würd ichs eben nicht, weil man da ganz schnell den kürzeren zieht.
armani - Mi 10 Okt, 2007 12:14
Titel:
Also ich glaube auch dass das größte Problem dabei das Starten/Beenden der Aufnahme und die Stromversorgung sein wird. Oder willst du den Rechner die ganze Zeit laufen lassen?

Zur rechtlichen Sache:

Ich denke auch, dass man zum privaten Gebrauch ruhig filmen kann, man darf es halt nur nicht öffentlich vorführen.

Heutzutage wird man doch fast überall gefilmt oder fotografiert. Zum Beispiel in Discos oder auf Veranstaltungen etc. Und da holt sich auch keiner vorher ne Einverständniserklärung.

Übrigens baut Kabel 1 grad in der Sendung Abenteuer Auto nen T3 auf der auch rundherum Kameras zur Überwachung bekommt.
dridders - Mi 10 Okt, 2007 12:42
Titel:
Auf vielen Firmengelaenden ist das eh muessig, da grundsaetzlich Kameras verboten sind, egal ob in Betrieb oder nicht. Dort machen sich so manche Mitarbeiter dank ihrer Foto-Handys bereits strafbar und riskieren eine Abmahnung. Nicht umsonst haben die Hesteller inzwischen auch extra fuer Business-Belange wieder Handys OHNE Kamera heraus gebracht.
Ansonsten ist eine feste Installation etwas anderes als eine mobile. Die Unterfuehrung ist genauso wie die Innenraumueberwachung der Strassenbahn fest. Hier kannst du bereits bevor du in den Bereich kommst darueber informiert werden. Mit deiner Karre muesstest du bevor du das Firmengelaende befaehrst bereits das Einverstaendnis einholen.
Was auf oeffentlichem Grund passiert ist dabei auch immer noch etwas anderes als auf Privatgrund. Die Werkstatt ist Privatgrund, hier ist weit weniger erlaubt als im oeffentlichen Raum. Der Zweck der Handlung duerfte zusaetzlich auch noch eine Rolle spielen. Man darf zu privatem Gebrauch filmen? Sag das mal den Spannern die mit ihren Handys andere Leutchen in der Toilette beobachtet haben. Das ist weder fuer privaten noch fuer oeffentlichen Gebrauch zulaessig. Es gibt Grenzen fuer das Filmen, und es reicht ehrlich gesagt schon das Vater Staat die staendig weiter aufweicht um uns immer mehr ueberwachen zu koennen.
Davon mal ab: waere ich Werkstatt und du sagst mir das du mich dabei filmen willst (oder bereits dabei bist) wuerdest du vom Hof fliegen und Hausverbot bekommen, egal ob ich was zu verbergen hab oder nicht. Waere ich Werkstatt und du kaemst erst nachher an von wegen auf deinem Film haettest du gesehen wie ich dieses oder jenes falsch gemacht haette... dann wuerdest du neben dem Hausverbot noch eine Anzeige oben drauf bekommen. Helfen wuerde es dir also so oder so nichts... entweder du willst legal filmen, dann geht aber keiner mehr an dein Auto, oder du machst es illegal und handelst dir nur Aerger ein wenn du das Material dann verwenden willst. Und illegales Material zaehlt nicht als Beweismaterial, damit haettest du dir dann den totalen Bock geschossen.
Marooke - Mi 10 Okt, 2007 13:12
Titel:
dridders hat folgendes geschrieben:
Auf vielen Firmengelaenden ist das eh muessig, da grundsaetzlich Kameras verboten sind, egal ob in Betrieb oder nicht. Dort machen sich so manche Mitarbeiter dank ihrer Foto-Handys bereits strafbar und riskieren eine Abmahnung. Nicht umsonst haben die Hesteller inzwischen auch extra fuer Business-Belange wieder Handys OHNE Kamera heraus gebracht.
Ansonsten ist eine feste Installation etwas anderes als eine mobile. Die Unterfuehrung ist genauso wie die Innenraumueberwachung der Strassenbahn fest. Hier kannst du bereits bevor du in den Bereich kommst darueber informiert werden. Mit deiner Karre muesstest du bevor du das Firmengelaende befaehrst bereits das Einverstaendnis einholen.
Was auf oeffentlichem Grund passiert ist dabei auch immer noch etwas anderes als auf Privatgrund. Die Werkstatt ist Privatgrund, hier ist weit weniger erlaubt als im oeffentlichen Raum. Der Zweck der Handlung duerfte zusaetzlich auch noch eine Rolle spielen. Man darf zu privatem Gebrauch filmen? Sag das mal den Spannern die mit ihren Handys andere Leutchen in der Toilette beobachtet haben. Das ist weder fuer privaten noch fuer oeffentlichen Gebrauch zulaessig. Es gibt Grenzen fuer das Filmen, und es reicht ehrlich gesagt schon das Vater Staat die staendig weiter aufweicht um uns immer mehr ueberwachen zu koennen.
Davon mal ab: waere ich Werkstatt und du sagst mir das du mich dabei filmen willst (oder bereits dabei bist) wuerdest du vom Hof fliegen und Hausverbot bekommen, egal ob ich was zu verbergen hab oder nicht. Waere ich Werkstatt und du kaemst erst nachher an von wegen auf deinem Film haettest du gesehen wie ich dieses oder jenes falsch gemacht haette... dann wuerdest du neben dem Hausverbot noch eine Anzeige oben drauf bekommen. Helfen wuerde es dir also so oder so nichts... entweder du willst legal filmen, dann geht aber keiner mehr an dein Auto, oder du machst es illegal und handelst dir nur Aerger ein wenn du das Material dann verwenden willst. Und illegales Material zaehlt nicht als Beweismaterial, damit haettest du dir dann den totalen Bock geschossen.


@Firmengelände: Stimmt, aber gottseidank klafft zwischen Realität und Verordnung ein meilenweiter Unterschied, denn sonst könnten in den meisten Firmen locker mal 75% der Belegschaft gehen Very Happy Und: Bei uns am Firmengelände sind auch Kameras an den Zäunen , die einen öffentlichen Bereich erfassen und da kann man gesetzlich auch nichts gegen machen, wenn Hinweisschilder angebracht sind. Wieso soll ich nicht auch den Inneraum meines Autos und was hinter dem Amaturenbrett passiert filmen dürfen? Ich darf ja auch den Straßenverkehr mitfilmen. Und die Unterscheidung ob Festeinbau oder mobil ist einfach lachhaft. ich sehe das Schild, dass dieser Bereich videoüberwacht ist, auch erst, wenn ich in der Straßenbahn bin und da ist es auch schon zu spät. Dass ich das Firmengelände nicht befahren darf, wenn die Kamera an ist, ist auch quatsch, da müssen beim Befahren oder Betreten des Grundstücks Hinweisschilder angebracht sein, dass ich privaten Grund betrete und das Filmen ausdrücklich untersagt ist, denn sonst kann ich als Normalbürger nicht unterscheiden, ob ich auf öffentlichem Grund bin oder nicht.

@Spanner: Naja, wie du schon sagst, der Zweck spielt eine Rolle. Es macht schon einen Unterschied, ob ich etwas beobachte, was mir gehört oder ohne Auswahl filme, oder ob ich nur ein Ziel kenne (das mir nicht gehört).

@rest: Da schreibe ich mal nichts zu. Das wäre Zeitverschwendung bei den ganzen Konjunktiven....
Archangel - Mi 10 Okt, 2007 13:15
Titel:
Hat mal einer vor lauter Rechtsgeplappere dran gedacht, dass viele Arbeitsschritte das Abklemmen der Batterie erfordern....
Marooke - Mi 10 Okt, 2007 13:17
Titel:
Archangel hat folgendes geschrieben:
Hat mal einer vor lauter Rechtsgeplappere dran gedacht, dass viele Arbeitsschritte das Abklemmen der Batterie erfordern....


Siehe:

Marooke hat folgendes geschrieben:
Mal abgesehen davon kann dir der Mechaniker eh ein Schnippchen schlagen, indem er die Stromversorgung abklemmt Wink

BlueCase - Mi 10 Okt, 2007 13:21
Titel:
2te Bat Laughing
dridders - Mi 10 Okt, 2007 13:45
Titel:
Marooke:
Es ist meist sehr einfach zu unterscheiden ob man sich auf oeffentlichem Raum oder Privatgelaende befindet. Filme auf Privatgelaende unerlaubt und mach dich auf Aerger gefasst, mehr kann man wohl nicht sagen... ggf. waere es sogar egal was das Gesetz sagt, wenn ich dich verklage deswegen hast du erstmal Aerger am Hals, selbst mit Rechtschutz. Und da ich nicht der einzige bin mit dieser Ansicht kannst du dich auf Aerger einstellen.
Zur Ueberwachung des Innenraums: wat haste davon? Die meisten arbeiten finden wohl ausserhalb des Fahrzeugs statt, meist auch an Positionen die eh nur durch zig Kameras vom Fahrzeug aus zu ueberwachen sind.
Marooke - Mi 10 Okt, 2007 14:09
Titel:
@Werkstattüberwachung: Da stimme ich dir vollkommen zu. Ich möchte meinen Mechanikern nicht auf die Finger schauen, das will wohl eher der Threadsteller Smile Wenn ich kein Vertrauen in meine Werkstatt hätte, würde ich mir wohl eher eine andere suchen.

Auch bin ich eher ein Gegner dieser ständigen Kameraüberwachung an allen möglichen Stellen (es wird immer mehr zum Überwachungstaat hier, habe ich das Gefühl). Daher habe ich mich auch etwas näher mit dem Thema befasst (wohlgemerkt bin ich kein Jurist und kann daher nur das, was ich durch das Studium diverser Urteile und meine Arbeit in Erfahrung gebracht habe, wiedergeben).

Demnächst wird allerdings eine Frontkamera als Blackbox in mein Auto wandern und dann Gnade dem nächsten Drecks-Rentner, der mir reinfährt Evil or Very Mad
dridders - Mi 10 Okt, 2007 14:14
Titel:
Da wirds auch rechtlich denke ich besser ausschauen, etwas in der Richtung ueberlege ich mir auch, nachdem man mir schon einmal die Schuld an einem Unfall zugeschoben hat den ich nicht verursacht habe... aber dort gehts dann auch wieder um oeffentlichen Raum. Alles was die auf Privatgelaende dann aufnimmt ist sehr fragwuerdig zu betrachten, wobei aber z.B. der Lidl-Parkplatz noch als oeffentlicher Raum durchgehen wird, der abgegrenzte Hof der Werkstatt aber schon weniger, die Werkstatthalle definitiv nicht mehr.
x3on - Mi 10 Okt, 2007 15:17
Titel:
Zitat:
Heutzutage wird man doch fast überall gefilmt oder fotografiert. Zum Beispiel in Discos oder auf Veranstaltungen etc. Und da holt sich auch keiner vorher ne Einverständniserklärung.


Dann schau mal auf die Eintrittskarten bei Großveranstaltungen drauf. Ich hab zwar die Karten von der Nature One nicht da, aber ich weiß noch genau was ich darauf lesen durfte: Mit betreten der Veranstaltung erklärt man sich einverstanden damit, geflimt und fotografiert zu werden.
Und nen ähnlichen Satz durfte ich am 2.10. auf der Eintrittskarte fürs Kinki Palace lesen. Also die halten sich sehr wohl an die Regeln.

Zitat:
Stimmt, aber gottseidank klafft zwischen Realität und Verordnung ein meilenweiter Unterschied, denn sonst könnten in den meisten Firmen locker mal 75% der Belegschaft gehen Very Happy Und: Bei uns am Firmengelände sind auch Kameras an den Zäunen , die einen öffentlichen Bereich erfassen und da kann man gesetzlich auch nichts gegen machen, wenn Hinweisschilder angebracht sind. Wieso soll ich nicht auch den Inneraum meines Autos und was hinter dem Amaturenbrett passiert filmen dürfen? Ich darf ja auch den Straßenverkehr mitfilmen. Und die Unterscheidung ob Festeinbau oder mobil ist einfach lachhaft. ich sehe das Schild, dass dieser Bereich videoüberwacht ist, auch erst, wenn ich in der Straßenbahn bin und da ist es auch schon zu spät. Dass ich das Firmengelände nicht befahren darf, wenn die Kamera an ist, ist auch quatsch, da müssen beim Befahren oder Betreten des Grundstücks Hinweisschilder angebracht sein, dass ich privaten Grund betrete und das Filmen ausdrücklich untersagt ist, denn sonst kann ich als Normalbürger nicht unterscheiden, ob ich auf öffentlichem Grund bin oder nicht.


Was die Firmen betrifft, da gibts was lustiges, was ich mal "gehört" hab: Bei Audi sowie bei Porsche sind Foto-Handys verboten. Bei Audi wurde ein Lambo versehentlich ins Werksgebäude gesetzt, und alle standen da und haben Fotos davon gemacht. Hatte keine weitere Konsequenzen. Bei Porsche wurde ein Fotohandy am Schreibtisch ausgeschaltet gesehen, der Mitarbeiter wurde nie wieder gesehen.

Also wieder ne Sache wie man drauf reagiert. Verboten ists bei beiden.

Naja, die Schilder in der Straßenbahn sind sehr wohl schon so angebracht, dass man sie vorher entdecken kann. Also wenn mans nicht tut, selber schuld Wink
Auch sind die Kaufhäuser streng genommen dazu verpflichtet VOR dem Betreten sichtbar drauf hinzuweisen, dass es ne Videoüberwachung gibt. Aber wie schon erwähnt wurde: Jeder hält sich nicht dran. Und wo kein Kläger da kein Richter.

Worauf ich hinaus will:
Klar tuns viele, einfach so Filmen und Fotografieren. Und die müssen sich oft auch keine Gedanken machen, obs erlaubt ist oder nicht, weil wie gesagt: So lange sie damit keinem ans Bein pissen, wird sich keiner beschweren und so lange sich keiner beschwert, haben sie nix zu befürchten.

In dem Moment wo du aber deine Werkstatt überwachst bzw. deren Arbeit, werden sie sich sehr wohl ans Bein gepisst fühlen und entsprechend reagieren. Und dann solltest du dir vorher bewusst gemacht haben, wie weit du gehen darfst ohne Ärger zu kriegen und wo du stehen bleiben musst.

Ganz genau wird es dir hier niemand sagen können, da musst wohl nen Rechtsanwalt fragen. Und dass es rechtlich sicher nicht unproblematisch sein wird zeigen ja schon die kontroversen Meinungen hier.

/TANTE EDIT:
Was die technische Seite angeht: Wenn man will findet man nen Weg. Zur Not tuts so ein billig Digital-Camcorder der auf Flash speichert, der locker mal ein paar Stunden läuft ohne Stromversorgung oder so.

Aber wenn du wirklich wissen willst, was deine Werkstatt an deinem Auto tut, dann frag sie freundlich ob du dabei zusehen darfst. Bei meiner Werkstatt gabs da nie ein Problem. (Und keine Sorge, ich bin selbst ein gebranntes Kind, ich hab schon sehr schlechte Erfahrungen mit ner Werkstatt gemacht)
billy - Mi 10 Okt, 2007 16:10
Titel:
über eine zweite batterie muss man die werkstatt informieren oder zusätzlicher stromversorgungen. steht bei allen mir bekannten in den AGB´s.

weil wie schon erwähnt bei einigen arbeiten aus sicherheitsgründen die batterie abgeklemmt wird/ werden solllte.

p.s. frag nach ob du zuschauen darfst. solange du dann deine klappe hälst und dem nicht erklärst wie er was machen soll spricht lassen die das meinstens auch zu.

gruß
billy
x3on - Mi 10 Okt, 2007 17:17
Titel:
Naja, bei Zweitbatterien musst nur Informieren, wenn diese auch irgendwie am Stromkreis hängt. Is es ein komplett getrennter Stromkreis, kanns denen auch egal sein. Sie können ja dann ohne irgendwas zu beachten am Fahrzeug arbeiten.

Also in dem Fall der Kamera halt dafür sorgen, dass PC und Kamera komplett getrennt versorgt werden ...
armani - Mi 10 Okt, 2007 17:35
Titel:
x3on hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Heutzutage wird man doch fast überall gefilmt oder fotografiert. Zum Beispiel in Discos oder auf Veranstaltungen etc. Und da holt sich auch keiner vorher ne Einverständniserklärung.


Dann schau mal auf die Eintrittskarten bei Großveranstaltungen drauf. Ich hab zwar die Karten von der Nature One nicht da, aber ich weiß noch genau was ich darauf lesen durfte: Mit betreten der Veranstaltung erklärt man sich einverstanden damit, geflimt und fotografiert zu werden.
Und nen ähnlichen Satz durfte ich am 2.10. auf der Eintrittskarte fürs Kinki Palace lesen. Also die halten sich sehr wohl an die Regeln.


Ja bei solchen geschlossenen Veranstaltungen stimmt das schon. Aber nicht bei kostenlosen, ud davon gibts auch genug.

Wie dem auch sein, ich kenn mich in dem Bereich nicht genug aus um mich da 100%ig festlegen zu wollen. Und ich glaube auch nicht dass irgendwer von Euch da kompetenter ist.

Das man im öffentlichen Raum nun überhaupt nicht filmen darf halte ich aber für falsch. Da würde sich ja jeder der im Urlaub am Strand oder sonstwo filmt, strafbar machen.
Ich hab mich nur mal mit nem Fotografen unterhalten, und der meinte man kann Leute in der Öffentlichkeit fotografieren und diese Bilder auch zum Beispiel online stellen, solange man nicht eine Aussage mit dem Bild verbindet.

Also zum Beispiel: Jemand macht in der Disco Bilder von einer Gruppe Menschen auf der Tanzfläche und stellt sie unkommentiert auf seine Homepage oder schreibt einfach nur dazu "die Stimmung war toll". Das wäre ok.
Wenn er aber dazu schreibt "diese Leute waren total besoffen". Wäre das nicht mehr in Ordnung.
dridders - Mi 10 Okt, 2007 17:56
Titel:
und spätestens wenn einer sich auf den Bildern entdeckt und sagt "LÖSCH DAS!!!" muss das umgehend weg sein aus der Öffentlichkeit, sonst Ärger. Wie oben schon gesagt wurd, vieles wird gemacht, vieles ist nicht legal, vieles wird halt einfach erstmal geduldet, und wenn es nur aufgrund fehlender Kenntnissnahme ist.
Davon mal ab ist eine Werkstatt nunmal kein öffentlicher Raum, insbesondere wenn die üblichen Schilder "Betreten nur für Personal" etc angebracht sind.
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