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Tip von mir: Zahls, alles ander kommt dich nur teurer |
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Soblad die Zündung an ist, nimmt man am Strassenverkehr teil.
Und somit ist das Telefonieren verboten. |
dridders hat folgendes geschrieben: |
lynx:
das bezweifel ich. Es mag sein das du die Strafe in Raten abbezahlen darfst, alles andere muesste schon eine sehr aussergewoehnliche Haerte bedeuten... 100CHF (nichtmals 100 Euro) werden da wohl nicht zu zahlen. |
dridders hat folgendes geschrieben: |
roan:
auch in D darfst du keine Navis benutzen die Blitzer drauf haben, oder sonstige technische Vorrichtungen die dich vor Blitzern jeglicher Art warnen |
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Polo hat eine Vergehen begangen obwohl der sich der Tatsache klar sein dürfte, dass telefonieren im Straßenverkehr nicht erlaubt ist.
Ich versteh ja, dass das Geld weh tut, aber darüber hätte er sich vorher im klaren sein müssen. |
C1500 hat folgendes geschrieben: |
Soblad die Zündung an ist, nimmt man am Strassenverkehr teil. |
C1500 hat folgendes geschrieben: |
Steht man aber mit ausgeschaltetem Motor, zählt das als Halten |
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Steht man aber mit ausgeschaltetem Motor, zählt das als Halten und nach 3 Minuten als Parken.
Das Halten oder Parken direkt an einer Ampel ist aber verboten. (Außer man nimmt aktiv am Strassenverkehr teil / Motor |
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Da du dich anscheinend auskennst, möchte ich also nun dich nach dem entsprechenden Paragraphen im CH-StVO bitten...
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Hab es so dargelegt, wie es bei uns in D ist.
Aber da in der Schweiz generell die Strafen für Verkehrssünden etwas happiger sind, schätze ich mal, dass du da nicht so einfach durch kommst. |
BlueCase hat folgendes geschrieben: |
@ roan: Es gibt in der StVO keine Verordnung die die Nutzung von Mp3 Playern navis oder sonstigem exakt verbietet. Jedoch handelst du fahrlässig wenn du die Gerätschaften wärend der fahrt bedienst und dadurch ein Unfall passiert. Somit wäre mindestens schon mal eine Teilschuld fällig.
Was die Blitzer Plugins betrifft. Dann müssten auch alle Radiosender verboten werden. (Zumindest manche sollten es ) Verboten sind aber elektronische Vorrichtung zum aktiven Warnen vor Geschwindigkeitsmessungen. Muss aber schauen welches Gesetz da greift. Weiß ich jetzt auch nicht |
Polo6N_CH hat folgendes geschrieben: |
ps: Blitzerplugins sind in der CH seit 2007 verboten. Ebenfalls bald werden auch die Radioinfos über Blitzter verboten, sind aber aktuell noch legal. Auch warnungen via GPS vor Blitzern (zB Amigo) ist verboten, die Firma kömpft jedoch noch dagegen an. Werden Plugins oä entdeckt, werden die Geräte beschlagnamt (bsp tomtom ) |
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Auserdem gibt es im Busgeldkatallog in Deutschland sehr woll das verbot von MP3 Player (Kopfhörern) und Handys. Und das gilt nicht nur für Autofahrer sondern für alle teilnehmer (einschließlich Fahradfahrer). Nur im Geparkten zustand ist das Telefonieren erlaubt.
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§23 StVO (1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden..... (1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist. (1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). (2) .... (3) .... |
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by BlueCase
@ roan: Es gibt in der StVO keine Verordnung die die Nutzung von Mp3 Playern navis oder sonstigem exakt verbietet. Jedoch handelst du fahrlässig wenn du die Gerätschaften wärend der fahrt bedienst und dadurch ein Unfall passiert. Somit wäre mindestens schon mal eine Teilschuld fällig. Was die Blitzer Plugins betrifft. Dann müssten auch alle Radiosender verboten werden. (Zumindest manche sollten es Wink ) |
Polo6N_CH hat folgendes geschrieben: |
Wollen wir Wetten abschliessen? Das wär ja wie beim Pferderennen |
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Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlte 40,- EUR; 1 Punkt Bei laufendem Motor ein Gerät zur Benutzung in die Hand genommen 40,- EUR, 1 Punkt Mit einem Fahrrad fahrend ein Gerät zur Benutzung in die Hand genommen 25,- EUR Mit abgefahrenen Reifen gefahren 50 / 75,- EUR; 3 Punkte Im Winter mit Sommerreifen gefahren 20,- EUR, bei Behinderung 40,- EUR, 1 Punkt Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen 50,- EUR; 1 Punkt ... |
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Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlte 40,- EUR; 1 Punkt
Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 40,- EUR, 1 Punkt Mit einem Fahrrad fahrend ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 25,- EUR Mit abgefahrenen Reifen gefahren 50 / 75,- EUR; 3 Punkte Im Winter mit Sommerreifen gefahren 20,- EUR, bei Behinderung 40,- EUR, 1 Punkt |
BlueCase hat folgendes geschrieben: |
Wenn du schon den Bußgeldkatalog kopierst, dann bitte richtig |