Car-PC.info

Rechtliche Themen - Telefonieren im Auto. Kostet 100 CHF / Anruf!

Polo6N_CH - Di 30 Okt, 2007 23:59
Titel: Telefonieren im Auto. Kostet 100 CHF / Anruf!
tja liebe Freunde.

Vor einigen Tagen wurde ich von der Polizei erwischt, wie ich im Auto telefonierte. Klar. Kostet 100 CHF. Könnte man meinen. Rolling Eyes

Allerdings stand der Wagen an der Kreuzung, d.h. ich bin nicht gefahren! Als ich abgenommen (ohne FSE) hab und sagte, dass ich grad keine Zeit hab, kam von der Kreuzung her das grüne Männchen und schaute in meine Richtung. Schnell hab ich aufgelegt, und bin bei der Kreuzung abgebogen. Das grüne mit einem TöffTöff motorisierte Männchen holte mich ein und winkte mich raus.

Tja, alle Erklährungen nützten nichts. Er sagte, wenn ich mich schwierig anstelle, werde es für mich nur noch teurer. Ich muss sagen, ich bin Student und dreh deswegen leider jedes Fränkli doppelt um. Das ganze erinnerte beinahe fast an einen Tatbestand der Nötigung... (entweder du zahlst, oder du zahlst doppelt)

Alles reden nützte nicht, ich erhielt einen Einzahlungsschein über 100 CHF. Jedoch fand ich es merkwürdig, da laut Bundesgerichtsentscheid in einem Stop n Go Stau/Verkehr sogar die Zeitung am Steuer gelesen werden darf. Weshalb also bei stehendem Auto nicht telefonieren? Question

Ich muss dazu noch sagen, dass es eine kleine Provinzkreuzung war, und auch hinter mir kein Verkehr war, sodass ich ohne Probleme 10 Sekunden an der Kreuzung stehen konnte (Ich weiss, eigentlich n dummer Ort)

Tja, heute mein Telefonat mit meinem Rechtsschutz und anschliessend dem Polizeibeamten:


Polizeibeamte:
-Hat mich nur stehen gesehn, nicht fahren mit Handy am Ohr
-Findet auf der Autobahn bei 120km/h weniger schlimm, als stehend an der Kreuzung
-Ist sich der Rechtslage selbst nicht 100% sicher und ist daher selbst gespannt auf einen allfälligen Gerichtsentscheid
-Auf meine Frage, er könnte doch bitte mal in seinem Gesetzesbuch/ Kollegen nachfragen kam die Antwort: "Die Hälfte würde wohl sagen, es sei erlaubt, die andere Hälfte, es sei verboten. In den Artikeln nachzuschlagen sei nicht seine Aufgabe"

Tja, wegen dieser Arroganz hab ich wie gesagt mit dem Anwalt telefoniert. Im Gesetz ist geregelt, dass telefonieren während dem AUTOFAHREN verboten sei. Jedoch steht nichts davon, dass in einem stehenden Auto nicht telefoniert werden darf. Es bestehe keine Gefährdung Dritter, da der Wagen stand, ich auf der Bremse war, und hinter mir kein Auto kam. Laughing


Kann mir ev. jemand von etwas ähnlichem Berichten, on ich nun im Recht bin, oder nicht?
Ist zu Befürchten, dass ev. das Verbindungsprotokoll beim Mobilnetzbetreiber eingefordert wird (ZB ohne mein Wissen/Einverständnis)?

Die essenziellen Punkte wären wohl:

-Nur im Stand gesehen worden (Wagen rollte nicht, Blinker war nicht betätigt)
-Kein Verkehr
-Provinzkreuzung
-Polizist hat ne komische Rechtsansicht und hat aus eigener Meinung gehandelt (Bsp: Auf der Autobahn sei weniger gefährlich)
-Gesetzlich ist nur das Fahren mit Handy ohne FSE verboten


Ich weiss, es ist blöd wegen 100.- sowas anzufangen, jedoch bin ich halt Rechtsschutzversichert, d.h. die Kosten würden übernommen. Das wichtigste jedoch: Ich fühle mich im Recht, und auch der Anwalt hat mir das bestätigt (anhand des Paragraphen welcher explizit das Fahren mit Tel. verbietet). Zu 100% konnte er mir jedoch keine Versprechung machen, da er grad keinen vergleichbaren Fall im Gedächnis hatte...


grüsse,


polo6n_ch
nevermind - Mi 31 Okt, 2007 04:23
Titel:
Ähm also soweit ich das weiß ist das telefonieren im Fahrzeug (ohne FSE) nur bei ausgeschaltetem Motor zulässig. Muss jedoch auch nicht 100% stimmen, aber so weit ich mich erinnern kann stand das so in den Fragebögen für die Theorieprüfung.

Gruß
ficafrio - Mi 31 Okt, 2007 07:27
Titel:
Betrifft im diesen Fall die Schweiz.

Kann dazu leider auch nix sagen, habe keine erfahrung damit.
Rechtschutz ist immer Gut, mal schauen was daraus wird.
cu
BlueCase - Mi 31 Okt, 2007 09:56
Titel:
Also wenn wie in D ist, hast du keine chance.
Laut StVO ist bei der Teilnahme im Straßenverkehr das Handy ohne FSE nicht erlaubt. Unter Teilnahme zählt auch das stehen an einer roten Ampel. Wink

Tip von mir: Zahls, alles ander kommt dich nur teurer Wink
Polo6N_CH - Mi 31 Okt, 2007 10:13
Titel:
Zitat:

Tip von mir: Zahls, alles ander kommt dich nur teurer Wink


...also das ist kein Problem, da ich versichert bin. Der Rechtsschutz würde in diesem Fall für die Kosten aufkommen.

Ich bin mal gespannt, was der Anwalt nach genauer Prüfung sagen wird. Telefonische Aussagen bedeuten ja in der Regel ned allzuviel.

Der interessante Punk dürfte wohl sein, dass bei uns das Verbot nicht "durch die Teilnahme" sondern eben durch "die Fahrt" definiert wird.

Ich werd wohl mal abwarten, zum Glück würde es mich so oder so 100CHF kosten. Smile

Ich werde hier mal Infos posten, sobald ich neue Infos hab.


grüsse,

polo6n_ch
lynx - Mi 31 Okt, 2007 10:16
Titel:
in D gibts die möglichkeit als student, die strafe reduziert zu bekommen. soll wohl auf 1/3 sinken Wink
C1500 - Mi 31 Okt, 2007 11:17
Titel:
Ich habe diese Diskussion auch schon hinter mir.

In D ist es folgendermassen geregelt:

Soblad die Zündung an ist, nimmt man am Strassenverkehr teil.
Und somit ist das Telefonieren verboten.

Ist der Motor bzw. Zündung aus, darf man theoretisch telefonieren.

ABER:
Steht man aber mit ausgeschaltetem Motor, zählt das als Halten und nach 3 Minuten als Parken.
Das Halten oder Parken direkt an einer Ampel ist aber verboten. (Außer man nimmt aktiv am Strassenverkehr teil / Motor AN)
(Mindestabstand waren glaube ich 15 Meter)

Ist Doof, ist aber so.

Gruss Peer
BlueCase - Mi 31 Okt, 2007 11:22
Titel:
Zitat:
Soblad die Zündung an ist, nimmt man am Strassenverkehr teil.
Und somit ist das Telefonieren verboten.


Wusste gar nicht, dass in meiner Garage die StVO gilt. Rolling Eyes
C1500 - Mi 31 Okt, 2007 11:28
Titel:
Das ist dann wieder die Sache mit dem Privatgelände.

Da gild ja auch kein Halteverbot Very Happy
Und telefinieren darf man da auch.

Da darft du ja auch dein Auto so tief legen, das die Räder keinen Bodenkontakt haben. Wink


Ich meinete natürlich den Offiziellen Verkehrsraum (NICHT DAS SCHLAFZIMMER!)
dridders - Mi 31 Okt, 2007 11:29
Titel:
lynx:
das bezweifel ich. Es mag sein das du die Strafe in Raten abbezahlen darfst, alles andere muesste schon eine sehr aussergewoehnliche Haerte bedeuten... 100CHF (nichtmals 100 Euro) werden da wohl nicht zu zahlen.

C1500:
Die Zuendung ist egal. Solange der Motor laeuft darf nicht ohne FSE telefoniert werden.

Polo:
ich kenn das Schweizer Recht leider auch nicht. In D hast du ein Verwarngeld am Hals. Wenn du das nicht zahlst sondern Einspruch erhebst wird ein Verfahren eroeffnet. Ob dann aber die Verfahrenskosten in voller Hoehe von der Rechtschutz getragen werden... waere auf jeden Fall vorher mit denen abzuklaeren. Denn bei klarer Sachlage verweigern die fuer gewoehnlich die Deckung. Also auf jeden Fall abklaeren bevor du es drauf ankommen laesst.
Das man die Verbindungsprotokolle einholt brauchst du nicht zu befuerchten. Du bestreitest ja nicht telefoniert zu haben, sondern gefahren zu sein. Das Verbindungsprotokoll hilft hier nicht weiter. Ausserdem wuerde hier vorher vermutlich einfach ein zweiter Polizist als Zeuge aufgefuehrt (oder war er allein?), das wuerde reichen. Wenn man dir einen Strick draus drehen will werden sie eh behaupten du waerst gefahren dabei und haettest nicht an der Ampel gestanden. Sofern du da nicht jede Menge Gegenzeugen bringen kannst darfste zahlen.
roan - Mi 31 Okt, 2007 11:30
Titel:
Sälü zäme,

Ist so sobald der Motor an ist darfst Du kein Handy oder MP3 Player in die Hand nehmen, es sei den es Ist fest mit dem Fahrzeug verbunden (Halterung)

Natürlich ist das nur auf Straßen und Garagen wo die StVO in Kraft trettet.

Ind der Schweiz ist das wieder anders, aber da man dort nicht mal Navi Geräte mit Bl***ersoftware mitführen darf. Glaube ich das es dort etwas strenger ist als bei uns. (Deutschland)

@Polo6N_CH

wenn es für dich bei 100 CHF bleibt klage, aber ich denke deine versicherung möchte eine selbstbeteiligung.
lynx - Mi 31 Okt, 2007 11:35
Titel:
dridders hat folgendes geschrieben:
lynx:
das bezweifel ich. Es mag sein das du die Strafe in Raten abbezahlen darfst, alles andere muesste schon eine sehr aussergewoehnliche Haerte bedeuten... 100CHF (nichtmals 100 Euro) werden da wohl nicht zu zahlen.

ok bei meinem kumpel waren es ca 250 euro die er auf ca 70 gedrückt hat. alles schätzwerte, ich weiß es nimmer genau

ich hab auch keine ahnung, wieviel 100 CHF in euro sind Smile
bei ner 25 euro strafe wird sicherlich nix in raten gezahlt oder gar die strafe reduziert ...
dridders - Mi 31 Okt, 2007 11:46
Titel:
roan:
auch in D darfst du keine Navis benutzen die Blitzer drauf haben, oder sonstige technische Vorrichtungen die dich vor Blitzern jeglicher Art warnen
roan - Mi 31 Okt, 2007 12:12
Titel:
dridders hat folgendes geschrieben:
roan:
auch in D darfst du keine Navis benutzen die Blitzer drauf haben, oder sonstige technische Vorrichtungen die dich vor Blitzern jeglicher Art warnen


Doch es ist bei uns nicht gesetzlich verboten, in der CH darfst du keine navis benützen die das können. Also ich darf in Deuschlad ganz legal ein z.b. ein Tomtom /garmin... kaufen und die zusatzdienste nutzen. In den zusatzdiensten sind neben den Stau meldungen alle "aktuellen" Blitzer vertretten. Aber das ist ja nicht der inhalt zu dem thema, dazu gibt es schon einen tread
BlueCase - Mi 31 Okt, 2007 12:46
Titel:
Versteh nicht ganz was die Diskussion bringt?
Polo hat eine Vergehen begangen obwohl der sich der Tatsache klar sein dürfte, dass telefonieren im Straßenverkehr nicht erlaubt ist.
Ich versteh ja, dass das Geld weh tut, aber darüber hätte er sich vorher im klaren sein müssen.

@ roan: Es gibt in der StVO keine Verordnung die die Nutzung von Mp3 Playern navis oder sonstigem exakt verbietet. Jedoch handelst du fahrlässig wenn du die Gerätschaften wärend der fahrt bedienst und dadurch ein Unfall passiert. Somit wäre mindestens schon mal eine Teilschuld fällig.
Was die Blitzer Plugins betrifft. Dann müssten auch alle Radiosender verboten werden. (Zumindest manche sollten es Wink )

Verboten sind aber elektronische Vorrichtung zum aktiven Warnen vor Geschwindigkeitsmessungen. Muss aber schauen welches Gesetz da greift. Weiß ich jetzt auch nicht

edit: Auch wenn der Motor aus sein sollte, kann man am Straßenverkehr teilnehmen Wink Motor an/aus egal.
Polo6N_CH - Mi 31 Okt, 2007 12:46
Titel:
huhu,


das mit der Zusatzbeteiligung werde ich noch abklähren. Dass es bei uns das selbe Gesetz gibt, das wurde mir vom Anwalt nicht mitgeteilt. Ich nehme mal aber an, dass dies zuvor dann abgeklährt wird. Denn ich will ja nur mein Recht VERTRETEN. D.h. wäre ich im Unrecht, würde ich auch nicht dagegen vorgehen wollen.

Ich denke prinzipiell auch, dass ne Ratenzuahlung gehen würde, die Finanz-Heinis lassen in der Regel mit sich reden, bloss halt die Grünen nicht.

Dass mir das Telefonieren während der Fahrt vorgeworfen wird, hab ich nicht zu befürchten, da der Polizist mir am Telefon ja klar gesagt hat, dass er mich a) nicht hat fahren sehn und b) hinter mir kein Verkehr war.

Hätt ich den Motor abstellen sollen (laut Gesetz) dann müsste ich wohl zahlen. Wobei dies noch abzuklähren bleibt. Hier in der CH ist es übrigens "beinahe schon Pflicht", den Motor an der Ampel abzustellen. (Also freiwilliger Halt). Dann wäre zumindest laut Deutschem Gesetz das Telefonieren erlaubt *hehe*

Jedoch ist eines klar: Solche Telefonrechnungen hasse ich + denselben Anbieter wähle ich ned nochmals... Razz


edit:

Zitat:
Polo hat eine Vergehen begangen obwohl der sich der Tatsache klar sein dürfte, dass telefonieren im Straßenverkehr nicht erlaubt ist.
Ich versteh ja, dass das Geld weh tut, aber darüber hätte er sich vorher im klaren sein müssen.

genau das ist das Problem: Niemand, sogar der Polizist selbst war sich der Rechtslage ganz sicher. Er selbst sagte, dass es in diesem Fall wohl von Polizist zu Polizist unterschiedlich gehandhabt würde, weil niemand ne Ahnung hat.
Der Anwalt selbst sagte, es sei in diesem Fall kein Problem gewesen!
Es ist also dasselbe, als wen du geblitzt wirst ohne zu messen, weil es ja zu schnell gewesen SEIN KöNNTE.

Ich bat den Polizisten, den entsprechenden Gesetzestext rauszusuchen, denn laut dem Paragraphen, der mir vom Anwalt genannt wurde, ist ausschliesslich das Telefonieren während der Fahrt verboten. Dies wollte er aer nicht, und er sei gespannt auf den Ausgang vor Gericht. Und genau diese Arroganz ist es, welchemich antreibt!

Da du dich anscheinend auskennst, möchte ich also nun dich nach dem entsprechenden Paragraphen im CH-StVO bitten...


ps: Blitzerplugins sind in der CH seit 2007 verboten. Ebenfalls bald werden auch die Radioinfos über Blitzter verboten, sind aber aktuell noch legal. Auch warnungen via GPS vor Blitzern (zB Amigo) ist verboten, die Firma kömpft jedoch noch dagegen an. Werden Plugins oä entdeckt, werden die Geräte beschlagnamt (bsp tomtom Wink )
Freezer - Mi 31 Okt, 2007 13:23
Titel:
C1500 hat folgendes geschrieben:
Soblad die Zündung an ist, nimmt man am Strassenverkehr teil.


was aber im umkehrschluss nicht heißt, dass man nicht auch ohne eingeschaltete zündung am straßenverkehr teilnehmen kann.

C1500 hat folgendes geschrieben:
Steht man aber mit ausgeschaltetem Motor, zählt das als Halten


das halte ich auch für etwas arg schwammig formuliert.
hieße ja dass wenn ich mit laufendem motor im absoluten halteverbot stehen würde es zumindest in der hinsicht erlaubt wäre.
genauso haben neue autos ja start-/stop-funktionen, die automatisch beim stehen an der ampel den motor ausschalten zum spritsparen.
daniel16420 - Mi 31 Okt, 2007 13:31
Titel:
Zitat:
Steht man aber mit ausgeschaltetem Motor, zählt das als Halten und nach 3 Minuten als Parken.
Das Halten oder Parken direkt an einer Ampel ist aber verboten. (Außer man nimmt aktiv am Strassenverkehr teil / Motor


das ist blödsinn, wenn ich an der ampel stehe und den motor abstelle um sprit zu sparen ist das verboten?
Polo6N_CH - Mi 31 Okt, 2007 13:32
Titel:
denke ich nicht...
BlueCase - Mi 31 Okt, 2007 13:41
Titel:
Zitat:
Da du dich anscheinend auskennst, möchte ich also nun dich nach dem entsprechenden Paragraphen im CH-StVO bitten...


CH-StVO k.a.
Hab es so dargelegt, wie es bei uns in D ist.
Aber da in der Schweiz generell die Strafen für Verkehrssünden etwas happiger sind, schätze ich mal, dass du da nicht so einfach durch kommst.

P.S. 100 CHF Stand heut: 59,67 €
Zum Vergleich: Juli, ich, A9, 31 km/h drüber = 72 € + 3P

60 € Wär mir der Stress nicht wert. Wenns um den Schein ging ok aber sonst Rolling Eyes
Polo6N_CH - Mi 31 Okt, 2007 13:46
Titel:
biste nicht Student? Wink glaub mir, es geht mir ned nur um die Kohle. Wenn mir gesagt wird, dass dies erlaubt ist, zahle ich bestimmt ned. Wär auch dumm.

Zitat:
Hab es so dargelegt, wie es bei uns in D ist.
Aber da in der Schweiz generell die Strafen für Verkehrssünden etwas happiger sind, schätze ich mal, dass du da nicht so einfach durch kommst.


naja, das finde ich etwas generell, da zb bei uns das Zeitunglesen laut Bundesgericht im Stau/Stop'n go - Verkehr offiziell erlaubt ist...

komische sache, ich weiss!

Wenn ich was verbotenes gemacht hab, dann zahl ich auch. Andernfalls will ich ned. Ich meine, der Grüne hat da im Falle meiner Unschuld, aus eigener Überzeugung gehandelt, und nicht das Gesetz vertreten. Glücklicherweise in einem solch nichtigen Fall. Da der gute Herr jedoch behauptet hat, auf der AB bei 130km/h zu telefonieren sei weniger schlimm, denke ich, dass zB der Gebrauch von Schusswaffen bei dem guten Herrn auch recht locker gehandhabt wird... (das wäre dann der dümmere Fall) Wink



ich bin wirklich gespannt, jedoch auch erstaunt, dass dies bei euch in DE so geregelt ist (Bez offenbar ganz klar formuliert ist)...
roan - Mi 31 Okt, 2007 14:44
Titel:
@BlueCase

BlueCase hat folgendes geschrieben:
@ roan: Es gibt in der StVO keine Verordnung die die Nutzung von Mp3 Playern navis oder sonstigem exakt verbietet. Jedoch handelst du fahrlässig wenn du die Gerätschaften wärend der fahrt bedienst und dadurch ein Unfall passiert. Somit wäre mindestens schon mal eine Teilschuld fällig.
Was die Blitzer Plugins betrifft. Dann müssten auch alle Radiosender verboten werden. (Zumindest manche sollten es Wink )

Verboten sind aber elektronische Vorrichtung zum aktiven Warnen vor Geschwindigkeitsmessungen. Muss aber schauen welches Gesetz da greift. Weiß ich jetzt auch nicht


Habe ja auch von der CH gesprochen. was Polo6N_CH bestätigt
Polo6N_CH hat folgendes geschrieben:
ps: Blitzerplugins sind in der CH seit 2007 verboten. Ebenfalls bald werden auch die Radioinfos über Blitzter verboten, sind aber aktuell noch legal. Auch warnungen via GPS vor Blitzern (zB Amigo) ist verboten, die Firma kömpft jedoch noch dagegen an. Werden Plugins oä entdeckt, werden die Geräte beschlagnamt (bsp tomtom )

Auserdem gibt es im Busgeldkatallog in Deutschland sehr woll das verbot von MP3 Player (Kopfhörern) und Handys. Und das gilt nicht nur für Autofahrer sondern für alle teilnehmer (einschließlich Fahradfahrer). Nur im Geparkten zustand ist das Telefonieren erlaubt.
BlueCase - Mi 31 Okt, 2007 14:46
Titel:
Zitat:
Auserdem gibt es im Busgeldkatallog in Deutschland sehr woll das verbot von MP3 Player (Kopfhörern) und Handys. Und das gilt nicht nur für Autofahrer sondern für alle teilnehmer (einschließlich Fahradfahrer). Nur im Geparkten zustand ist das Telefonieren erlaubt.

nein roan Laughing zumindest für mp3 player; handy ja
roan - Mi 31 Okt, 2007 14:50
Titel:
ich will nicht diskutieren es betrifft "alle" elektronischen Geräte wie MP3 Player, Navi, PSP und was es noch alles gibt. Es sei den sind am Fahrzeug befestigt mit einer Halterung.

Mit dem MP3 Player auf dem Fahrad kostet 25 Euro

Es steht in § 23 StVO, wonach ein Fahrzeugführer dafür verantwortlich ist, dass seine Sicht und sein Gehör nicht durch die Besetzung, Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden
BlueCase - Mi 31 Okt, 2007 15:00
Titel:
Schön das du gleich den Paragraphen nimmst. Laughing

Zitat:

§23 StVO
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.....

(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist.

(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

(2) ....

(3) ....


Zitat:
by BlueCase
@ roan: Es gibt in der StVO keine Verordnung die die Nutzung von Mp3 Playern navis oder sonstigem exakt verbietet. Jedoch handelst du fahrlässig wenn du die Gerätschaften wärend der fahrt bedienst und dadurch ein Unfall passiert. Somit wäre mindestens schon mal eine Teilschuld fällig.
Was die Blitzer Plugins betrifft. Dann müssten auch alle Radiosender verboten werden. (Zumindest manche sollten es Wink )


Verstanden Wink
Das ausschlaggebende ist Fett makiert Wink
Polo6N_CH - Mi 31 Okt, 2007 15:10
Titel:
hehe,


ich seh schon, dieses Thema regt zum reden an! Deshalb auch mein Posting.

Wollen wir Wetten abschliessen? Very Happy Das wär ja wie beim Pferderennen Smile
BlueCase - Mi 31 Okt, 2007 15:11
Titel:
Problem ist nur:
Du Schweiz
Wir D
Wink
Polo6N_CH - Mi 31 Okt, 2007 15:20
Titel:
hey, hier im Forum sind einige aus der CH Smile

Dennoch, das Geld aus der Wette ist auf nem CH Bankkonto schon sicher, mach dir da keeeeeeiiiiine Soooooorgen!

ich sag nur: i n t e r n a t i o n a l Smile
BlueCase - Mi 31 Okt, 2007 15:32
Titel:
ich meinte auch roan und mich damit Wink
roan - Mi 31 Okt, 2007 16:41
Titel:
Polo6N_CH hat folgendes geschrieben:
Wollen wir Wetten abschliessen? Very Happy Das wär ja wie beim Pferderennen Smile


Klar BlueCase, du gibst ein Kaffee aus.

http://www.n-tv.de/765777.html
Polo6N_CH - Mi 31 Okt, 2007 16:46
Titel:
genau dieselbe Seite über die CH Rechtssprechung bez Handy und stehendem Fahrzeug bräuchte ich Smile
BlueCase - Mi 31 Okt, 2007 17:02
Titel:
@ roan:
aja und Stern TV war super objektiv mit ihrer Doku über den getunten Bully.
"Oh mann, der schleudert ja in einer nassen kurve." Günther Jauch Rolling Eyes
Was will ich damit sagen. Man kann nicht alles glauben was man liest Wink
Ließ den Gesetzestext und du weißt bescheid. Klar kann ein Bußgeld verhängt werden. Aber nur wenn du wirklich eine Gefährdung verursachst. Wenn du mit voll aufgedrehten Player über ne Kreuzung läufst und nix hörst und fast einen Unfall verursachst, würd ich dir auch ein Busgeld aufbrummen.
Und zum letzen mal:
§23 StVO
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.....

StVO §1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
roan - Mi 31 Okt, 2007 18:00
Titel: Busgeldkatalog
Zitat:
...
Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlte 40,- EUR; 1 Punkt

Bei laufendem Motor ein Gerät zur Benutzung in die Hand genommen 40,- EUR, 1 Punkt

Mit einem Fahrrad fahrend ein Gerät zur Benutzung in die Hand genommen 25,- EUR

Mit abgefahrenen Reifen gefahren 50 / 75,- EUR; 3 Punkte

Im Winter mit Sommerreifen gefahren 20,- EUR, bei Behinderung 40,- EUR, 1 Punkt

Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen 50,- EUR; 1 Punkt

...

Freezer - Mi 31 Okt, 2007 18:16
Titel:
woher stammt das zitat? google liefert mir zu der entsprechenden passage kein einziges ergebnis...
und was genau ist "ein gerät"?
BlueCase - Mi 31 Okt, 2007 18:17
Titel:
Wenn du schon den Bußgeldkatalog kopierst, dann bitte richtig Rolling Eyes

Zitat:
Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlte 40,- EUR; 1 Punkt

Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 40,- EUR, 1 Punkt

Mit einem Fahrrad fahrend ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 25,- EUR

Mit abgefahrenen Reifen gefahren 50 / 75,- EUR; 3 Punkte

Im Winter mit Sommerreifen gefahren 20,- EUR, bei Behinderung 40,- EUR, 1 Punkt


http://www.bussgeldkataloge.de/bussgeld.html
dridders - Mi 31 Okt, 2007 18:53
Titel:
roan:
Was du hier sagst ist so schlichtweg falsch. Richtig ist das du am Steuer keinen Kopfhörer aufhaben darfst, da der allein dadurch das du ihn auf hast das Gehör beeinträchtigt. Das gleiche gilt für zu laute Musik aus den Autolautsprechern. Du darfst aber sehr wohl einen MP3-Player bedienen der leise über dein Autoradio dudelt, solange du das machen kannst ohne mehr als beispielsweise bei der Bedienung des Radios abgelenkt zu werden. Nicht der MP3-Player ist verboten, sondern die Kopfhörer. Du assoziierst es als ob das identisch wäre und verdrängst damit völlig FM-Transmitter, Line-Ins, etc.
In Sachen Bl***erwarner steht ja der Paragraph ebenfalls oben... Verboten! Und gut, der Formulierung nach könnte man so auch Radios verbieten, da diese ja bei vielen Radiosender Blitzerwarnungen durchgeben Wink
Ergo:
- Handytelefonate bei laufendem Motor: verboten
- Handytelefonate bei stehendem Motor aber im Straßenverkehr: verboten
- MP3-Player: erlaubt
- Funkgeräte: erlaubt
- Zigarette rauchen: leider erlaubt
- Kopfhörer aufhaben: verboten
- Hörgerät aufhaben: erlaubt oder teils sogar erforderlich
Obiger Paragraph bezieht sich ausschließlich auf Fahrzeugführer. Nicht auf Fahrradfahrer oder Fußgänger. Letztere haben wesentlich mehr Rechte, haben z.B. kein explizites Handyverbot. Es gilt lediglich der Grundsatz das man niemand gefährden darf. Sie sind trotzdem auch Teilnehmer der StVO.
Zu den Zitaten aus dem Bußgeldkatalog: die vereinfachen wohl auch. Es gibt bekanntermaßen kein Verbot von Sommerreifen im Winter, sondern lediglich die Vorschrift das die Bereifung angemessen sein muss. Auch im Januar sind Sommerreifen als angemessen anzusehen wenn z.B. 5°C herrschen, es trocken ist, kein Schnee, kein Eis,... Es gibt also nicht generell im Winter ein Verwarngeld nur weil man mit Sommerreifen unterwegs ist. Sondern erst sobald Schnee oder Glätte vorliegen.
roan - Fr 02 Nov, 2007 09:31
Titel:
BlueCase hat folgendes geschrieben:
Wenn du schon den Bußgeldkatalog kopierst, dann bitte richtig Rolling Eyes


Habe den Text richtig Kopiert, Das zitat ist von den Verkers Anwälten oder so link werde ich raus suchen.
BlueCase - Sa 03 Nov, 2007 09:04
Titel:
Na dann such mal. Wink
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Powered by phpBB2 Plus and Kostenloses Forum based on phpBB