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Rechtliche Themen - kein E-Zeichen beim Sp7, was sagen die Grünen?

newevent - Do 30 Sep, 2004 20:30
Titel: kein E-Zeichen beim Sp7, was sagen die Grünen?
Hallo,

da ich endlich das Sp7 habe und voll begeistert bin, wollte ich mal fragen, ob die Polizei auch so begeistert davon ist?
Rechtlich ist das ja eine Grauzone?! Was ist nun wenn ich z.b den Mediaplayer mit der Visualisierung in der Nacht an habe, während der fahrt (flackert schön im Auto).
Auch ist navi so nen ding.

Ich habe das Forum schon durchgeschaut aber nix konkretes gefunden. Vielleicht kann mir einer weiterhelfen.

edit: hatte schon jemand Probleme mit der Polizei?
roan - Do 30 Sep, 2004 22:10
Titel:
ob der tft ein e zeichen hat interessiert die polizei wenig

ich würde schon so oft aufgehalten (ich weiß nicht wie es bei euch ist aber in münchen muß man nachts damit rechnen).

Das interessiert die nicht, wo du probleme haben kannst ist bei eine unfall, aber nur weil der andre einen grund sucht das du schuld bist. und der muß beweißen das du dvd geschaut hast oder so

mich haben sie sogar schon mit einen offenen powerbook 17" auf dem beifahresut aufgehalten, alles was die wissen wollten ist ob ich was getrunken habe.

macht euch da keine sorgen, es gilt das gesetz wie das vom handy alles was nicht fest verbaut oder befesigt ist, darf mann nicht wärend dem laufenden motor benutzen. Darum muß das handy ja auch fest am armaturen brett sein wenn mann ein headset benützen möchte.

das mit dem powerbook war glück da es eine straßenspere speziell auf alk und drogen war.
newevent - Do 30 Sep, 2004 22:27
Titel:
nagut hoffentlich gibt es keinen ärger wenns hart auf hart kommt...

hab schon von gehört das bei einem zu lautem auspuff die zulassung flöten gehen kann.. auch wenn der auspuff eine ABE hat... der gürne meinte nur das Fahrzeug hat laut papieren ca. 70db und mit dem Auspuff bestimmt nicht mehr... war bei einem kumpel so... der hat jetzt nen punkt in flens... und hat sich beim verkäufer des auspuffs beschwert... mal sehen was rauskommt

noch was:
bei meiner Blauen Innenbeleuchtung (blau Lumiled) hat auch nie ein Polizist was gesagt... die geht aus wenn ich ein steige bzw. wenn die tür zu ist.
Bei nem Kumpel gab schon mal ärger.. der hat blaue Außenbeleuchtung.. macht die aber nur im stand an... von mir wollten sie keine ABE oder e zeichen für die bleuchtung... auf jeden fall ging alles jut

daher habe ich auch die bedenken mit dem Bildschirm... hoffe es stimmt was du sagst roan
roan - Do 30 Sep, 2004 22:31
Titel:
allso ausen ist jede extra beleuchtung verboten, das firmen abe´s auch für autos raus genen für die das auto nicht ist, ist bekannt.

blaue innen beleuchtung, wird geduldet. aber mehr auch nicht. das heißt keine neon dinger und so
newevent - Do 30 Sep, 2004 22:36
Titel:
jede beleuchtung die für aussen ist, ist verboten? was ist mit seiten makierungs leuchten (habe keine)?

wie siehts bei nem Polizei Auto aus... die haben auch blaue aussenbleuchtung ... ne quatsch Mr. Green

ich weiß das Tacho wurscht ist
roan - Do 30 Sep, 2004 22:46
Titel:
newevent hat folgendes geschrieben:
jede beleuchtung die für aussen ist, ist verboten? was ist mit seiten makierungs leuchten (habe keine)?


Ich versuche mal aufzuzählen was bei einen normalen PKW erlaubt ist

plicht:

Standlicht
Abblendlicht
Fehrnlicht
Blinker
Kennzeichen beleuchtung
rückfahr licht
Brems beleuchung

Optional erlaubt

makierungs leuchten
Suchscheinwerfer (nur da wo die spiegel sind)
seitliche blinker
zusätzliche brems beleuchtung in der mitte
Parklicht

hab ich was vergessen?
newevent - Do 30 Sep, 2004 22:48
Titel:
Nebelscheinwerfer Twisted Evil
roan - Do 30 Sep, 2004 22:50
Titel:
genau optional
und plicht nebel abschlusleuchte
the-x - Fr 01 Okt, 2004 12:39
Titel:
wie sieds mit soh ner KITT leiste im kühlergrill aus? darf man eigentlich Aussenlautsprecher verbaun?
roan - Fr 01 Okt, 2004 12:42
Titel:
also die kitt leist ist genau so verboten (hatte meine freundin).

Aussenlautsprecher darfst du glaube ich verbauen, aber nicht benutzen ohne genemigung. (wie z.b. eismann)
the-x - Fr 01 Okt, 2004 13:48
Titel:
aber soviel ich weis darf mann so eine leiste oder unterboden beleuchtung einbaun wenn mann sie während der fahrt nicht anschalten kann
roan - Fr 01 Okt, 2004 13:55
Titel:
einbauen darfst du fast alles, nur in der stvo nicht benutzen, und dann kommen wir zu punkt, weiß das doch mal nach das du es in der stvo nicht benutzt hast. Gut die müßen das gegenteil beweisen.
the-x - Fr 01 Okt, 2004 14:12
Titel:
solang sie dich nich erwischen wenn du das während der fahrt bzw im bereich der stvo an hast können sie nix machen.
richtig?
roan - Fr 01 Okt, 2004 14:18
Titel:
wenn du pech hast, drücken sie dir rein das dein fahrzeug damit nicht in der stvo fahren darft und dann haste streß. am ende brauchst du halt einen guten anwalt. Aber das interessiert die zur zeit wenig. Die haben es dieses jahr auf drogen und alk abgesehen
the-x - Fr 01 Okt, 2004 14:30
Titel:
wie stress dann bau ichs halt wieder aus
roan - Fr 01 Okt, 2004 14:31
Titel:
ja klar, kommt halt darauf an was es ist
Klomalz - Fr 01 Okt, 2004 19:38
Titel:
ich hatte mal nen druckkammerspeaker hinerm grill, und hab an der ampel die leuts vollgeplögt, die wußten ja nicht wo es her kam und haben nur dämlich geklotzt Smile
roan - Fr 01 Okt, 2004 19:39
Titel:
coole idee
Klomalz - Fr 01 Okt, 2004 19:46
Titel:
ja kauf die eine funke, irgend eine altes teil mit PA durgangsverstärker, und halt noch diese kammertröte, das brüllt wie die sau.

da hat mal einer an der ampel neben mir gestanden - mein kumpel ist auf dem beifahrersitz in deckung gerutscht und hat gebrüllt " mach die kippe aus" - und was macht der, der sucht panisch den aschebescher und macht sie doch tatsächlich aus
roan - Fr 01 Okt, 2004 19:50
Titel:
Very Happy
Warp10 - Fr 01 Okt, 2004 21:09
Titel:
Also zum Thema externe zusätzliche Beleuchtung:
Ich habe mich da erkundigt, weil ich bei meinem Fahrzeug vor habe/hatte in die Scheinwerfer selbstgebaute Standlichtringe einzubauen.
Nun es ist so: Bringt man irgendwo aussen am Fahrzeug eine Lichtquelle an, die nicht zugelassen ist - und sei es auch nur eine Mini-LED die man sich sonstwohin baut - erlischt die ABE des Fahrzeugs. Sollte es zu einem heftigen Unfall z.B. mit Todesfolge kommen, wird ein Gutachter seitens der Versicherung eingeschaltet. Wenn dieser besagte LED finden sollte, kann es passieren das jeglicher Kaskoschutz erlischt. Die Haftpflichtversicherung muss zunächst zwar zahlen, wird aber mit Sicherheit Regress einfordern.

Im Falle einer Kontrolle gibts evtl. Punkte und eine Wiedervorführung.

Gruß
Thorsten
Boiner - Fr 01 Okt, 2004 21:32
Titel:
Zum Thema e-zeichen gibt es von einem Polizeianwärter in http://www.car-pc.info/phpBB2/viewtopic.php?t=184 ne Interessante Antwort
roan - Fr 01 Okt, 2004 21:33
Titel:
das sag ich doch, nur das du den versicherungs schutz noch erwähnst

edit:
@Boiner das habe ich auch schon gelesen, was aber nicht so gans stimmt, fahr doch mal zum tüv und las die den carpc eintragen. die lachen dich aus. Und solange es kein gesetz spezieles gesetz für carpc´s gibt, gelten die vorhandenen, Was glaubst du warum in jeden Navi beim starten steht. Bitte beachten sie die STVO. Damit die sich hersteller versicherungstechnisch absichern können.
Warp10 - Fr 01 Okt, 2004 21:37
Titel:
Jo sorry!
Wollte halt auch noch meinen Senf dazugeben Wink
roan - Fr 01 Okt, 2004 21:39
Titel:
ist doch kein problem Smile
Longshine - Sa 02 Okt, 2004 12:09
Titel:
roan hat folgendes geschrieben:
Was glaubst du warum in jeden Navi beim starten steht. Bitte beachten sie die STVO. Damit die sich hersteller versicherungstechnisch absichern können.


das ist doch kein Problem des am CarPC auch anzeigen zu lassen. einfach des Windows-Startlogo in so was umändern und fertig...
mac - Sa 02 Okt, 2004 13:44
Titel:
Warp10 hat folgendes geschrieben:

erlischt die ABE des Fahrzeugs


die BE erlischt, also die Betriebserlaubnis im Allgemeinen. Ein Auto hat eine BE, keine ABE!

ABE ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis in Ergänzung zur BE eines Fahrzeiges, TÜV-bestätigt.
Nicht zu verwechseln mit einem TÜV-Gutachten.

ABE ist ein bereits im Vorfeld abgenommenes TÜV-Anbauteilegutachten, die Du mit Dir mitführen mußt und die die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bestätigt, oder auch eintragen lassen kannst.

Im übrigen erlischt die BE eines Fahrzeuges *immer* und *grundsätzlich*, so bald an der Lichtanlage manipuliert wurde (selbsthineingedremelte AngelEyes, gelackte Heckleuchten, strumpfhosenüberzogene Scheinwerfer, Golf-Klarglas-Streuscheiben auf BMW E30-Scheinwerfer, Unterbodenbeleuchtung, beleuchtete Flammenwerfer-Look-Aufsätze, Xenon-Look-LED-Kennzeichenbeleuchtung, reingefriemeltes Xenon in Hauptscheinwerfer, blablabla...)
Longshine - Sa 02 Okt, 2004 14:17
Titel:
seit wann sind Xenon-Look-Lampen verboten?
mac - Sa 02 Okt, 2004 14:28
Titel:
wo habe ich xenon-look-lampen geschrieben?

auf die details achten, meine herren. bitte, die details! details!

ich schrieb "Xenon-Look-LED-Kennzeichenbeleuchtung" und

"reingefriemeltes Xenon", natürlich reingepfuschtes echtes Xenon bedeutend.
glow - Sa 02 Okt, 2004 14:32
Titel:
@malloy

du verunsicherst mich jetzt... hab bei hella zwecks xenon nachrüstsatz auf h4 basis für meinen bora angerufen, die sagten in verbindung mit scheinwerferreinigungsanlage(hab ich) kein problem.
Longshine - Sa 02 Okt, 2004 14:40
Titel:
@Glow:
das muss aber eine automatische Scheinwerferreinigung an der Hinterachse sein. ich glaub diese manuelle reicht da net. ich habe aber auch schon Umrüstsets bei Ebay gesehen, wo die da Gutachten mitschicken würden, mitdenen man dann doch keine automatische Scheinwerferreinigung und Scheinwerferreinigungsanlage braucht.
mac - Sa 02 Okt, 2004 14:46
Titel:
@glow
nachgerüstetes xenon mit offizieller abe für deinen wagen und e-prüfzeichen, wie etwa orig. hella- oder bosch-xenon zum nachrüsten, wo kein scheinwerfer aufgeschnitten wird, sondern die komplette einheit getauscht wird, ist dies in verbindung mit einer scheinwerferreinigungsanlage und automatischer leuchtweitenreguliereung (alwr, kostet bei hella um die 199,- extra) oder niveauregulierung an der hinterachse zulassungsfähig, muss vom tüv oder der dekra aber abgenommen werden.

ich habe hier von zitat: "reingefriemeltes Xenon, natürlich reingepfuschtes echtes Xenon" gesprochen. also den knalltüten, die bei ebay zwei d2d-brenner kaufen, steuergeräte und dann mitm dremel ihre original de-scheinwerfer kastrieren und die lampen mit heißklber oder diesen adaptern reintackern. bei einem geöffneten manipulierten scheinwerfer passt da nix mehr, weder leuchtkegel noch streuung. ein techniosch verändereter scheinwerfer darf nicht am wagen betrieben werden. handelt es sich um komplette *offizielle* nachrüstsätze oder um zugelassene xenon-look-lampen, die ja sowieso in die vorhandene h1, h3, h4, h7-fassung passen, ist das was anderes!

die be erlischt bei bauten, bei denen der scheinwerfer an sich verändert wird, also andere streuscheibe, andere aufnahme (sog. xenon d2-adapter) verbaut oder eben rumgedremelt wurde.

ein offizieller nachrüstsatz ist natürlcih zugelassen, das sind ja komplette neue scheinwerfergehäuse, meist vom erstausrüster, und meist ja die gleichen, die es auch schon ab werk zu bestellen gab. ich spreche hier von alten golf, bmw usw., für die es kein *original*-xenon gibt.
mac - Sa 02 Okt, 2004 14:53
Titel:
Longshine hat folgendes geschrieben:
@Glow:
das muss aber eine automatische Scheinwerferreinigung an der Hinterachse sein. ich glaub diese manuelle reicht da net. ich habe aber auch schon Umrüstsets bei Ebay gesehen, wo die da Gutachten mitschicken würden, mitdenen man dann doch keine automatische Scheinwerferreinigung und Scheinwerferreinigungsanlage braucht.


longshine, irgendwie ist das blödsinn was da steht. sorry Laughing

ich habe noch nie eine scheinwerferREINIGUNGSanlage an der hinterachse gesehen *fg*
du meinst sicher die automatischeLEUCHTWEITENregulierung.

und diese zettel bei ebay sind das papier nicht wert, auf dem sie stehen.
du glaubst doch auch nicht alles, was du im fernsehen siehst oder dir der vertreter an der tür erzählt? ebay lebt leider nur noch von lügen... das ist keine *bescheinigung*, sondern eine uralte *empfehlung*, die aber bereits vor 4 jahren vom kraftfahrtbundesamt wieder zurückgenommen und auch nie umgestzt wurde. auch galt dieser zettel eh nur für wagen, die damals schon mit xenon ab werk ausgerüstet bestellt werden konnten, dies aber nicht hatten. also eine nachrüstung MIT ORIGINALTEILEN. also ganz alter bmw 7er e32, porsche 928 und s-klasse w126. oder glaubst du, man kann mal so eben mit nem bohrer in den scheinwerfer und der tüv sagt "ok"?!
glow - Sa 02 Okt, 2004 14:55
Titel:
@malloy

hab mir schon gedacht das ich die leutweitenregulierung auch noch brauch, in verbindung damit dürfts dann mit nem offiziellen nachrüstsatz aber keine probleme geben.
hab ja auch nicht vor meine scheinwerfer aufzubohren...Very Happy
Longshine - Sa 02 Okt, 2004 14:59
Titel:
ja ich meinte die automatischeLEUCHTWEITENregulierung, die ihren Sensor an der Hinterachse hat und dadurch die Neigung des Autos erkennt.
glow - Sa 02 Okt, 2004 15:15
Titel:
könnt ich mir ja eigentlich sparen - mein gewinde ist hinten auf anschlag, da bewegt(federt) nix mehr... Very Happy
Leolow - Fr 08 Okt, 2004 21:54
Titel:
Hab da auch mal kurz ne Frage.

Wenn man nur den Fußraum beleuchtet ( Hinten und Vorne ), dann dürfte das doch erlaubt sein oder ? Weil es lenkt keinen anderen Verkehrsteilnehmer ab. Wenn man nun mit der Begründung kommt, dass es aber den Fahrer ablenkt dann könnte man es halt als "einstiegsbeleuchtung" machen oder ?

Gruss Leo

PS: Im Kofferaum kann man aber verbaut haben was man will oder ? ( Flashlight, Kathoden, Led's und und und )
roan - Fr 08 Okt, 2004 21:57
Titel:
du kannst verbauen was du willst und wenn es eine disco im kofferraum ist nur wenn du fährst muß es aus sein, und was die versicherung sagt wenn du einen unfall hast ist die andere sache
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