Zitat: |
ich fahr morgen spät nachmittag mal zur dhl hauptstelle bei uns und frag was da los ist. |
Cybersack hat folgendes geschrieben: |
Servus Tim,
soweit ich mitbekommen habe hat scheflo dir als entschädigung nicht nur ein ganzes armaturenbrett geschenkt sondern auch über 40€ versand. 1. wolltest du das auto verkaufen 2. haben wir uns nurnoch 2t rangig um die 2te konsole gekümmert, da es nicht das problem der firma ist wenn die post oder sonstige versand unternehmen die wahre beschädigen. das armaturenbrett hätte einen wert von 100€ ebay und ca 250€ bei vw. sowie die lichtschalter die dabei waren. laut agb´s: Transportschäden Ist die Verpackung oder der Inhalt beschädigt, lassen Sie die Ware unverändert mit der kompletten (Karton, Styropor, etc.) gesamten Verpackung und melden den Schaden unverzüglich dem anliefernden Transportunternehmen (DHL), spätestens jedoch am 3. Tag nach Erhalt der Lieferung. In jedem Fall sind die Verpackung und Ware bis zur Aufnahme des Tatbestandes durch den Beauftragten des Transportunternehmens in dem Zustand zu belassen, in dem sie bei Entdeckung des Schadens vorgefunden wurden. Bei der Aufnahme des Schadens wird eine Schadenfeststellung erstellt, wobei Sie die Möglichkeit haben, die Annahme nachträglich zu verweigern. Kreuzen Sie bitte an: — dass die gesamte Sendung nach der Verpackungsbeurteilung an den Absender ausgeliefert wird –. Bei der Rücksendung ist es wichtig, dass wir eine Durchschrift der Niederschrift oder Kopie davon erhalten, erst dadurch können wir den Schaden für Sie umgehend abwickeln. Sollten Sie die Ware ohne vorherige Begutachtung durch den Beauftragten des Transportunternehmens an uns zurücksenden, verfällt der Entschädigungsanspruch. Die Reparaturkosten gehen in diesen Fällen zu Ihren Lasten. was bei dir damals wesentlich länger gedauert hat!!! wir waren so kullant und haben eine neue konsole angefertigt auf unsere kosten! haben dir ein armaturenbrett geschenkt uvm das so sachen wie ein unfall dazwischen kommen kann keinen ahnen. deine konsole geht diesmal ein leztes mal die reise an und das wars dann!! |
Marooke hat folgendes geschrieben: |
Cybersack,
ein gut gemeinter Rat (ich will hier nicht zu diesem Thema Stellung beziehen, da fehlt mir jede Beurteilungsgrundlage): 1. Such doch mal einen Rechtsbeistand auf, der die gültigen Rechtsgrundlagen in der BRD (noch) mal erklärt, mir scheint, dass die Lücken bei dir nicht gerade unerheblich sind. Ist nicht böse gemeint, nur wenn man eine Firma hat bzw. eine nach Außen vertritt, sollte man über Grundlagenwissen verfügen. (In die AGB's kann ich jeden Scheiss schreiben, ob das dann auch Anwendung findet oder gar gegen mich verwendet werden kann, steht auf einem anderen Blatt geschrieben). |