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Rechtliche Themen - Methoden zur Videoabschaltung

Heinz Tomato - Do 09 Dez, 2004 15:59
Titel: Methoden zur Videoabschaltung
So. Hab mir jetzt nen Wolf gelesen in Sachen EMV, TÜV, Versicherungen und Co.

Das Problem "Polizeikontrolle" sehe ich bei mir nicht so, da ich ich weder mit 50 Atü die Gegend beschalle, noch sonst irgendwelche baulichen Massnahmen vornehme um "aufzufallen", d.h. wenn ich angehalten werde sieht der nette Beamte nur einen harmlosen Kleinwagenfahrer mit nem Navi in der Mittelkonsole.

Nun aber zum Unfall: Ich bin zwar seit über 10 Jahren unfallfrei unterwegs, aber passieren kann es ja immer. Ich werde auch den Teufel tun und auf der Autobahn DVDs schauen. Sollte eigentlich selbstverständlich sein, aber selbst hier halten das ja offensichtlich einige für OK. ("bei freier Fahrbahn, " etc.)

Ich weiss auch, daß ich Versicherungstechnisch, egal was ich mache nie auf der 100%ig sicheren Seite bin. Aaaaber (um endlich mal zum Punkt zu kommen):

Ausgehend davon, daß ich es auf der PC-Seite problemlos schaffe ein signal auszuwerten: Welche Methoden haltet Ihr für Sinnvoll um zu erkennen, daß ich Fahre und somit keine Videos laufen dürfen?

Ich habe gedacht entweder die Handbremse zu checken.
Auch ne Möglichkeit wäre bei Zündungsplus nix zu zeigen, aber bei ausgeschalteten Motor würde das Teil bestimmt die Batterie leersaugen.

Noch andere (praktikable) Vorschläge? (ne Geschwindigkeitsüberwachung des Autos halte ich etwa für zu komplex.)

P.S: Bitte antwortet nur fürs "Kernthema". Rechtliche sachen o.ä. werden ja zur genüge in anderen Beiträgen diskutiert.
Heinz Tomato - Do 09 Dez, 2004 16:01
Titel:
Da fällt mir grad spontan ein: am einfachsten wäre ja vielleicht doch ne Geschwindigkeitserkennung übers GPS-Signal, oder?
the-x - Do 09 Dez, 2004 16:08
Titel:
hm ich würd mal sagen das is fast das komplizierteste einfachste is meiner ansicht nach das mit der handbremse warnleuchte das nächste wär dann das Tachosignal.
eXodus - Do 09 Dez, 2004 16:20
Titel:
Handbremse ? was ist das ?
ich zieh das teil niemals an

warum auch Wink die scheiß Tromelbremse hält eh nix

sonst kannst dir halt über OBD das Signal holen ob dein Auto fährt oder nicht
Shadowrun - Do 09 Dez, 2004 16:31
Titel:
Handbremse ist am einfachsten. Einfach anzapfen und auf dem Comport legen dann kannst es auswerten ohne zusätzliche Hardeware.
roan - Do 09 Dez, 2004 17:44
Titel:
also die meisten früher verbauten TV geräte hatten das Hanbremsen systme, die neueren sind ab einer geschwindichkeit von 5 Kmh nicht mehr bedienbar. Was ich aber als unnötig halte, da du es im falle eines Unfalls auch nur bedingt nachweißen kannst. Über dieses Thema hab ich mir auch schon gedanken gemcht, und meiner meinung hilft nur das gespräch mit deinen Versicherungs Vertretter.

Aber in prinzip ist das mit der Handbremse oder /und dem Tacho Signal aus GPS/OBD oder GALA eine möglich keit, weitere möglich keiten sehe ich nicht. Die umsetzung ist wieder eine andere frage. Aber ich denke die beste metode ist immer noch, keine Videos anzuschaun.

Den man gefärdet damit andere im Straßenverker und das bewusst und somit ist das eine fahrlässige Tötung, wenn auch nicht mehr.

Ich hab schon verückte gesehn die auf ihren Buissnes Trip, neben bei Telefoniert haben und an ihren Notebook auf den Beihfahrer sitz getippt haben. Das ist für mich unverantwortlich. Nur leider sehe ich das öffter.
Darum habe ich nix gegen das Neue Gesetzt was Handy und co im Straßenverker verboten sind und auch geziehlt danach gefandet wird.

Roan
Heinz Tomato - Do 09 Dez, 2004 20:48
Titel:
Zitat:

Aber ich denke die beste metode ist immer noch, keine Videos anzuschaun.

Ich dachte, ich habe das klar gemacht, dass ich genau der gleichen meinung bin. (sonst bräucht ich ja keine abschaltfunktion)
Es geht mir nur um eine (wenn auch geringe) Rechtssicherheit. Aber Danke erstmal für die Antworten.

Aber warum sollte GPS das komplizierteste sein? Ist doch reine Software-Sache. Da gibts doch sicherlich die eine oder andere SDK, die man nehmen könnte, oder?
Heinz Tomato - Fr 10 Dez, 2004 02:02
Titel:
Ergänzung:
Hab mich mal umgeschaut und einige SDKs füt C, VB, Java gefunden. Selbst so Sachen wie
Zitat:

getKmhGroundSpeed
public double getKmhGroundSpeed()
returns the speed of the sensor in kmh
gibts da. muss man also die geschwindigkeit nicht mal mehr selber errechnen... Sobald ich denn ne Maus hab bastel ich mal son Tool, welches quasi 1 oder 0 für fähr/fährt nicht zurückgibt und das dann easy integriert werden kann in die einzelnen soft-systeme
roan - Fr 10 Dez, 2004 02:07
Titel:
Ja dann mußt du aber noch ein virtuellen gps hub installieren. Da nur ein Programm auf die Maus zugreifen kann. Ein gps hub würde mit der maus direkt arbeiten und verschiedene com ports zu verfügung stellen. So das diese möglichkeit kein problem wäre.
Heinz Tomato - Fr 10 Dez, 2004 02:16
Titel:
Das macht doch nix, wenn ein Navi auf die Maus zugreift, juckts mich ja nicht, sondern nur, wenn ein Video abgespielt werden soll und dann ist die Schnittstelle doch frei, weil die Navisoft ja dann nicht läuft. Oder mach ich nen Denkfehler?=
Deepgear - So 12 Dez, 2004 10:59
Titel:
Ein CarPc ist nicht E-Konform und bei den meisten hier wohl auch nicht eingetragen.

Wo eingetragen? geh doch mal zu TÜV und lass ihn eintragen, die schicken dich heim und lachen.

und wenn du die versicherung meinst, ja da habe ich meinen PC "eingetragen" Aber dabei geht es nur um den zusätzlichen versicherungs wert, und nicht darum was es ist.
Heinz Tomato - So 12 Dez, 2004 22:23
Titel:
E-Konform und schauen von Videos sind ja nu zwei paar schuhe.

Und die meldung "OK/Abbrechen" bringt ja wohl erst recht nix. Es geht ja weniger darum, dass die soft "konform" ist, sondern es einfach auszuschliessen, dass man während der Fahrt schauen kann.

Das man damit nu nicht unbedingt auf der sicheren seite ist, ist klar. Aber besser steht man bei einer gerichtlichen auseinandersetzung bestimmt dar.
ronmue - Mo 13 Dez, 2004 15:03
Titel:
So, dass ist jetzt das letzte mal, daß ich mich dazu äußere (ich habe bereits zu diesem Thema und der rechtlichen Würdigung mehrfach gepostet)

Ihr müsst lernen zu unterscheiden, dass es ein Strafrecht und ein Zivilrecht gibt!

Strafrechtlich sieht es so aus, dass die Staatsanwaltschaft zweifelsfrei nachweisen muss, dass man während der Unfallverursachung tatsächlich ein Video geschaut hat.
Weiter gehe ich nicht darauf ein, weil es an dieser Stelle viel zu weit führen würde.

Zivilrechtlich sieht es völlig anders aus:

Scenario: Unfall, du bist nicht der Unfallverursacher

Die Versicherung des Gegners bekommt mit, dass ein nicht abgenommenr (ABE) CarPC mit Videosystem installiert ist. Diese wird dann nicht oder nur einen geringen Teil des Schadens bezahlen. So weit so gut.
Du bist natürlich damit nicht einverstanden und reichst eine Zivilklage gegen die Versicherung ein.
Genau jetzt sind wir beim Thema: Derjenige, der etwas fordert, also der Kläger, also du, muss jetzt beweisen, dass er kein Video geschaut hat. Hier muss die Versicherung nicht beweisen, dass du Video geschaut hast.

Diesen Nachweis kann man nur dadurch führen, dass man beweisen kann, das es technisch ausgeschlossen ist, während der Fahrt ein Video zu schauen. Entweder hat man ein vom Werk eingebautes und zugelassenes Multimediacenter (hier führe ich immer BMW, VW und Mercedes ein, andere werden sowas sicherlich auch im Programm haben) wo grundsätzlich vom Anwender die Software nicht geändert werden kann! Oder man kann beweisen, dass der zum Abspielen nötige Codec überhaupt nicht auf dem System existiert.
Für den Nachweis entstehen dem Kläger allerdings erhebliche Kosten für die Erstellung des Gutachtens und die muss man als Kläger vorschiessen!

Wie ich schon mehrfach geschrieben habe, habe ich genau aus dem Grund WinDVD auf einen USB Stick installiert. Dem Mediaplayer habe ich sämtliche VideoCodecs geklaut. Wenn ich nun einen DVD oder überhaupt ein Video oder TV (hab Zurzeit die Terratec Synergy T2) im Einsatz schauen will, dann muss ich den USB Stick ínstallieren. Wenn ich nicht schaue, ziehe ich das Teil immer ab.
Softwareseitig kann man es bei offenen Systemen nicht lösen, weil man dann immer noch nachweisen muss, dass die Funktion (Abschalten der Videofunktion) auch zu dem Zeitpunkt einwandfrei funktioniert. Und das bei einem System, dass nicht statisch ist, sondern ständig durch uns verändert wird.

Also nochmals: Bitte denkt daran

Strafrechtlich gesehen wird es schwierig einen Straftat nachzuweisen.
Zivilrechtlich kann es schnell mal zigtausende Euro kosten. Ein Zivilrechtsverfahren dauert bei diesem Scenario mindestens 2 Jahre. Wahrscheinlicher ist hier ein Zeitrahmen von 5 Jahren zu nennen.

Ich hoffe, dass ich mich einigermassen verständlich ausgedrückt habe.

Bis dann
Ronald
Deepgear - Mo 13 Dez, 2004 16:14
Titel:
@ ronmue

Sehr guter Beitrag.

Informativ und sachlich !!!!!!

Danke
Heinz Tomato - Mo 13 Dez, 2004 17:43
Titel:
ich weiss, das es das letzte mal, wo du dich dazu äussern wolltest. Aber wie willst Du wiederum nachweisen, das der Stick nicht drin war?

ist doch im Prinzip das gleiche Dilemma

P.S: Sag Bescheid, wenn ich nerve :Wink
ronmue - Mo 13 Dez, 2004 18:06
Titel:
@Heinz Tomato

Dazu müsste ja die Versicherung von dem Stick wissen! Wenn der Unfall passiert und dieser drinsteckt, dann kann dieser entdeckt werden und ich habe natürlich schlechte Karten.

Ich versuche allerdings immer, diesen nur dann reinzustecken, wenn ich auch tatsächlich Video schauen will (und das kommt eben sehr selten vor)
Ansonsten habe ich den Stick immer in der Jackentasche, weil sich hierauf in einer gesicherten Partition auch meine Bankdaten befinden.

Entscheidend ist hier, dass auf dem fest installierten CarPC und der darauf befindlichen Software eben keine Möglichkeit besteht, ein Video zu schauen.

Die fast absolute Sicherheit bieten eben nur die von mir erwähnten vom Werk fest eingebauten zugelassenen Systeme.

Um es klar zu stellen: Eine absolute Sicherheit gibt es einfach nicht sondern nur eine angenäherte.

Bis dann
Ronald
roan - Di 14 Dez, 2004 02:16
Titel:
An dieser stelle

#Birthday occasion6 occasion7 occasion9

zum 31. Heinz Tomato
Solero1975 - Di 14 Dez, 2004 08:13
Titel:
Die Idee mit dem Stick finde ich sehr gut nur,

wenns nen richtigen Bumms (*Unfall*) gibt, dann ist glaube ich das letzte an was man denkt, den Stick rauszuziehen. Wenn man dann ueberhaupt noch in der koerperlichen Lage ist, den Stick zu entfernen.
roan - Di 14 Dez, 2004 11:06
Titel:
Lieber gleich an die Airbag steuerung eine PC stromweg schaltung Very Happy
the-x - Di 14 Dez, 2004 12:25
Titel:
ne ein usb stick schleudersitz mit dem airbag koppeln:P
Maniac - Di 14 Dez, 2004 12:28
Titel:
Sorry, hab nicht den ganzen Thread gelesen...

GPS abfragen ist wirklich kein Problem! Nur in der Software den ComPort öffnen und Du empfängst die Datensätze, da steht die Geschwindigkeit drin.

Und zur Handbremse: willst Du das Signal dann nur nehmen um Videos zu unterbinden? Oder komplett Bedienung / Display abschalten?

Denn was ist dann mit den Anwendungen wie Navi, die man durchaus auch beim Fahren sehen will. Und ggf. auch mal kurz bedienen muss.
Oder ganz einfach MP3, ein Lied weiter...

Und jedes mal erst anzuhalten und sogar noch Handbremse ziehen ist doch recht unpraktisch.

Und was ist, wenn der Beifahrer Video schauen, spielen oder ähnliches will?
the-x - Di 14 Dez, 2004 12:32
Titel:
natürlich nur video abschalten restliche funktionen gehn weiterhin
Heinz Tomato - Di 14 Dez, 2004 12:37
Titel:
@ronmue:
Danke erstmal für die Infos. Ich denke wir liegen da ja gar nicht soweit auseinander. Im Endeffekt geht es ja nur darum so sicher wie möglich zu sein, ohne natürlich auch nur annähernd ne absolute rechtssicherheit zu bekommen.

Stick geht bei mir nicht, da ich auch DVB-T anschliessen will und auch das abschalten können will.

Aber Antworten habe ich jetzt genug, ergo: closed Wink

@roan
Dangge, jetzt kommt endlich die Zeit, wo man weise wird Wink

@Solero:
Er will ja während der Fahrt kein Video schauen, deshalb ist der Stick auch gar nicht erst drin. Muss also niemand den Stick nach dem Crash rausziehen. (Ich finde nebenbei gesagt die Strafe fürs Videoschauen während der Fahrt von 10 Öre viel zu niedrig. Wird sich aber sicherlich ändern, sobald es ein Massenphänomen wird)

@Maniac:
Natürlich nur die Videowiedergabe. GPS, MP3, etc. sollen weiterhin gehen. Bleibt die Frage, ob Visualisierungen ok wären, aber die lenken wohl auch nicht mehr ab, als moderne Autoradios.
ronmue - Di 14 Dez, 2004 12:42
Titel:
@Solero1975

Ihr habt mich noch nicht richtig verstanden: Ich ziehe vor Antritt der Fahrt den Stick! Das heißt: während der Fahrt habe ich den Stick nie installiert!

@ Heinz Tomato
Ich habe die DVB-T Software von Terratec auch auf dem Stick, hatte ich auch schon öfter geschrieben. Einfach bei der Installation der Viewer Software hier den Pfad zum Stick angeben.

@maniac

Zitat:
"Und was ist, wenn der Beifahrer Video schauen, spielen oder ähnliches will?"

Dann muss dieser eben hinten Platz nehmen. Rechtlich gesehen macht es keinen Unterschied ob der Fahrer oder der Beifahrer Video schaut. Darum ist es eben bei werksseitig eingebauten Multimedialösungen so, dass der vordere Bildschirm für Video tot geschaltet wird und die (so vorhanden) die Displays an der Rücksitzbank weiterhin das Video abspielen.

@alle, die trotzdem während der Fahrt Video schauen:

Die Ablenkung vom Verkehr ist dermaßen hoch, dass ein Unfall schon fast vorprogrammiert ist.
Bitte denkt doch einmal an die Opfer, die ihr dann auf den Gewissen habt, wenn es kracht. Im einfachsten Fall ist es ein Blechschaden. Aber fast immer sind völlig unschuldige Menschen davon betroffen.
Wenn ich mir vorstelle, nur weil ich Video während der Fahrt schauen will, einen Unfall zu verursachen, wo dann auch noch Kinder körperlich zu Schaden kommen .....
Ich habe genug Unfälle gesehen (Rettungssani als Ersatz für Bundeswehr) bei denen der Verursacher nur mal für 1 sec vom Verkehr abgelenkt war. Wenn man sowas sieht und mittelbar auch die Folgen mitbekommt, dann hat man automatisch eine andere Haltung dazu.
Falls ihr Kinder haben solltet, dann denkt daran, dass es auch eure Kinder sein könnten, die durch so einen Unfall betroffen sind.

Auch roan hat schon auf die unschuldigen Opfer hingewiesen!

Das meine Lösung nicht 100% ist, habe ich schon geschrieben. Bei aller Sorgfalt wird es sicherlich mal vorkommen, dass ich den Stick vergesse. Genau hier ist eben die einzige Schwachstelle.

Wie ich aber schon mehrfach geschrieben habe, gibt es hierfür nur die Werksseitig eingebaute Lösung, wo ein Videovergnügen für den Fahrer und Beifahrer während der Fahrt ausgeschlossen ist.

Eines möchte ich aber an dieser Stelle auch nicht verschweigen:
Da ich genauso, wie ihr auch, technikbegeistert bin, treffen hier auch bei mir 2 Seelen aufeinander - die eine "Ach probieren kann man es ja mal" oder "Schau mal, was ich hier für eine tolle Anlage habe und dieses absolut gestochen scharfe Bild - auch während der Fahrt ....." --- die andere ist die vernünftige Seite, die bis jetzt jedenfalls in diesem Fall die Oberhand behalten hat.
Und gebt zu, wenn ihr Ehrlich seid, dann geht es euch doch nicht viel anders - oder?

Bis dann
Ronald
roan - Di 14 Dez, 2004 13:10
Titel:
und denk daran, sobald es zu einen Personenschaden kommt, handelt es sich um eine Straftat. Und um keine Ortnungswiedrichkeit mehr. Da man das Risiko ja bewusst in den Kauf nimmt, andere Verkersteilnehmer zu geferden. Kann das neben den 10 Euro auch zu einer langen Freiheisstrafe kommen. Ach wenn der eine nur einen Kratzer hat. Also denkt nicht nur an euch und eure Mitfahrer sonder auch an die Kinder die aus den Parklücken hüpfen, und den anderen Situationen die im Straßenverker herschen können.
Maniac - Di 14 Dez, 2004 13:39
Titel:
@ronmue
Kann Dir voll zustimmen! Genauso sehe ich das auch!
Habe am Anfang ehrlich gesagt auch "rumgespielt" und mich teilweise selbst erschreckt, wie stark die Ablenkung ist, bzw. wie "lang" auch "mal kurz" auf den TFT schauen / bedienen sein kann.

Die Frage ist vielleicht nur, was man mit so einer Schaltung bewirken will...

Entweder das "böse ich" (ach man kann ja mal kurz) besiegen, bzw. ihm keine Chance geben.

Oder rechtlich auf der sichereren Seite zu sein.

Und wenn man letzteres will, kann man es meiner Meinung nach gleich lassen. Denn wie hier auch schon geschrieben wurde, müsstest Du erstmal beweisen, dass Du diese und jene Sicherung eingebaut hast und diese auch funktioniert.
Und dieser Nachweis dürfte sehr schwer zu erbringen sein, weil eben "Selbstbaupfusch", das wird Dir kein Gutachter oder ähnliches bestätigen, zumal die "nur-Video-Sperre" ja Software-technisch sein müsste und die Software lässt sich ja bei unseren Systemen sehr easy ändern, auch nach dem Crash oder nach der Gutachterabnahme (falls diese nach Einbau geschieht) noch.

Und unterm Strich wirst Du mit so einem -ich sags mal böse, wie oben schon- "Selbstbaupfusch" immer der Dumme sein...
Ist ja so ähnlich wie mit Alkohol, brauchst am Unfall keine Schuld haben, wenn die Alk feststellen, biste mit dran.
Oder Fußgänger - PKW Unfall... der Fußgänger ist eben der Schwächere und hat dem PKW gegenüber "mehr Rechte".

Somit würde ich persönlich sagen: reiß Dich zusammen, dass Du Dich an Deine eigenen Vorsätze (nicht Video schauen etc.) hälst und steck die Energie für so eine Schaltung in andere Dinge...

P.S. das "Selbstbaupfusch" ist natürlich nicht böse gemeint, ich weiß dass viele sehr geile Einbauten haben, dennoch bleibt es eben selbst eingebaut, ohne Kontrolle, TÜV, etc.

Edit:
@ronmue
Die Idee mit dem Stick ist zwar ganz gut, aber meiner Meinung nach vor Gericht oder ähnlichem genauso schwer bis unmöglich zu beweisen.

Denn ich glaube kaum, dass die Polizei bei einem Unfall sofort an Ort und Stelle den CarPC einzieht und mitnimmt (oft durch den Einbau ja auch gar nicht möglich).
Und wie willst Du dann bei einer späteren Untersuchung beweisen, dass nicht auch noch zusätzlich zu Deiner "gesicherten Stick-Installation", ein WinDVD auf der Festplatte war?
Und ich glaube "keine Installations- oder Registry-Reste" ist da kein Argument. Kannst ja auch easy die Platte austauschen oder Win neu installieren oder oder oder...
ronmue - Di 14 Dez, 2004 14:59
Titel:
@maniac

Strafrecht:
Bei einem Unfall mit Personenschaden wird das gesamte Fahrzeug von der Polizei sichergestellt.

Zivilrecht:
Man muss sofort einen Gutachter beauftragen, der den Ist Zustand aufnimmt.

Es dreht sich hierbei um den Festeinbau eines PC´s, nicht um irgendwelche Mobilteile.
Bei deiner Argumentation wäre es ja anonsten so, dass alle Unfallbeteiligten mit dem Argument: Sie haben ja Video während der Fahrt geschaut - einfach als Schuldig dargestellt werden.
Warum: Na ja, man kann ja auch einen tragbaren DVD Player (gibts ja schon ab 149€) im Auto gehabt haben!
Du merkst, deine Argumentation ist etwas daneben.
Also, wenn ich einen fest eingebauten PC habe, hierauf sich aber keine Codecs befinden, dann ist es auch nicht möglich, Videos zu schauen!
Wenn es crashed, gehe ich auch davon aus, dass der PC es auch nicht überlebt. Daher ist es dann auch nicht möglich, in Ruhe den Codec einfach vor dem Eintreffen des Gutachters oder der Sicherstellung durch die Polizei, diesen jetzt zu deinstallieren.
Hier kommt der Bereich des Begriffs "Lebensnah/fremd" ins Spiel. Es ist absolut Lebensfremd, eine Manipulation in der von dir geschilderten Weise, in der Unfallsituation vorzunehmen. Lebensnach wäre es allerdings, wenn der Codec installiert ist, diesen auch schnell mal in Form von Videoschauen zu benutzen.

Was ich an deinem Beitrag überhaupt nicht nachvollziehen kann, ist das ich jetzt plötzlich in die Ecke gestellt werde, dass ich ständig Video schauen will und deshalb nach einer Möglichkeit suche, die gesetzlichen Vorschriften zu umgehen Question Ich würde mal sagen "verkehrte Welt"
Vielleicht solltest du dir doch mal die Zeit nehmen und meine Beiträge (es sind ja jetzt doch schon eine ganze Menge) durchlesen. Dann würde dir sicherlich einiges klarer werden!
In fast jedem Beitrag habe ich auch extra geschrieben, dass es keine 100% Lösung mit dem Stick ist! Ich habe dies immer betont!

Eine Windowsneuinstallation erkennt man sofort (Ich jedenfalls), weil da dann nämlich bestimmte Dateien fehlen, die sich während der 1ten 3 Nutzungstage aufbauen. Sind diese nicht vorhanden, ist schon mal klar, dass die Installation neu ist. Um es vorweg zu nehmen: Nein, es hat nichts mit dem Datum zu tun! (wir reden hier über W2K oder WXP)
Über diese Dateien gebe ich aber keine Auskunft! Also nicht danach fragen.
Um dies zu manipulieren braucht man 1. erhebliches Fachwissen um die Internas von W2K/WXP und 2. viel Zeit!
Und auch hier spielt die Frage "Lebensnah/Lebensfremd" eine große Rolle.

Also nochmals die Bitte an dich: Lese bitte den gesamten Thread durch.
Und nochmals: Die Betrachtung von der strafrechtlichen Seite her ist wesentlich komplizierter und würde den Rahmen hier absolut sprengen.

So: ich habe jetzt eigentlich viel mehr geschrieben als ich zu Anfang wollte. Es muss sowieso jeder selber wissen, welchen Einfluss diese Infos nehmen sollen.
Dies war jetzt wirklich mein letzter Beitrag zu diesem Thema Razz , weil ich nicht jeden konstruierten Fall hier kommentieren kann.
Das Zivil- und noch mehr das Strafrecht sind viel komplizierter, als hier dargestellt, daher habe ich bewusst nur die Oberfläche angekratzt.

Der Hauptzweck, sprich die Sensibilisierung für dieses Thema ist ja erfüllt, wie auch immer.
Lasst uns also wieder Spaß an unserem Hobby haben und bis dann

Ronald
Maniac - Di 14 Dez, 2004 16:04
Titel:
Also vorab: WO bitte stelle ich Dich in diese von Dir beschriebene Ecke??? Wo unterstelle ich Dir, dass DU während der Fahrt Video schauen oder Vorschriften umgehen willst???
Also BITTE LIES DU erstmal meine Beiträge richtig, bevor Du mich dazu aufforderst und anmachst!
Und den gesamten Beitrag habe ich nach dem Absenden auch nochmal gelesen, was aber nichts an meiner Aussage ändert.

Mit Straf-/Zivilrecht kenne ich mich nicht aus, habe Dir ja aber auch nicht widersprochen, bzw. was gegenteiliges behauptet.

Und natürlich ist der Fall etwas konstruiert, je nachdem, wie stark der Crash war, ist man natürlich ggf. nicht in der Lage noch Manipulationen vor zu nehmen oder der PC ist halt auch geschrottet.

Mir ging es aber z.B. um einen -meiner Meinung nach- SEHR lebensnahem Fall: dem "leichten" Auffahr-Unfall. Wenn dann irgendwer Wind von dem PC im Auto kriegt, wird meine Haftpflicht wohl Fahrlässigkeit vorwerfen und ggf. nicht zahlen, bzw. von mir zurückfordern.
(bevor jetzt jemand kommt mit Auffahr-Unfälle sind nicht so wild, auch die können verdammt teuer werden!)

Und das wäre dann ja (soweit mein Wissen) eher Zivilrecht, wo die Polizei mein Auto sicher nicht sofort sicher stellt.
Und "sofort den Gutachter" ist eben auch wieder relativ, glaube kaum, dass Du abends/nachts/am Wochenende einen Gutachter bekommst! Und dann hast Du genügend Zeit, um eine derartige Manipulation vorzunehmen.

Und selbst wenn man nicht neu installiert, wirst Du bei Deinem Fachwissen ja sicher auch wissen, dass sich diese Dateien dann sicher auch bewußt erzeugen lassen (sorry, weiß über dieses Thema in der Tat wirklich nicht viel, bin aber sonst sehr fit!) oder eben auch die Codecs etc, restlos entfernen lassen!

Genauso könnte ich Dir dann vorwerfen, dass Du den Stick nach dem Unfall (eben kein Horror-Crash) schnell abgezogen hast. Ok, dazu benötige ich das Insiderwissen, aber dies ist ein öffentliches Forum. Wink

Und Deine Argumentation mit Mobil/Festeinbau habe ich leider nicht ganz verstanden, sorry.

Was ich sagen will:
Wenn Du einen selbst eingebauten CarPC im Auto hast und da jemand (Polizei, Versicherung etc.) von Wind bekommt, stehst Du sicher schonmal schlechter da, als ohne oder mit nem normalen Radio / Festeinbau-Navi oder so.
Oder genauso mit nem getunten Auto... das sind auch per Vorurteil erstmal Raser. Daher auch der Vergleich mit betrunken Auto fahren usw.
Klingt traurig, ist aber so... und DAS ist lebensnah!

Was ich denke (und mit meinem vorherigen Beitrag sagen wollte):
Wenn Du versicherungstechnisch und/oder rechtlich abgesichert sein willst, wird Dir so eine selbst gebastelte Sicherung nichts helfen!

Und nochmal: ich wollte und habe Dich nirgends angegriffen oder unterstellt, dass Du was Vorschriften umgehen oder während der Fahrt Video schauen willst! Lies auch DU bitte nochmal nach, oder zitiere mir die Stelle! Ich kann keine finden!
ronmue - Di 14 Dez, 2004 16:57
Titel:
@maniac

Zitat Maniac:
***********************************
Somit würde ich persönlich sagen: reiß Dich zusammen, dass Du Dich an Deine eigenen Vorsätze (nicht Video schauen etc.) hälst und steck die Energie für so eine Schaltung in andere Dinge...
************************************

Da schreibst du doch deutlich, dass ich mich zusammenreissen soll!

Zitat Maniac:
********************************
"Die Idee mit dem Stick ist zwar ganz gut, aber meiner Meinung nach vor Gericht oder ähnlichem genauso schwer bis unmöglich zu beweisen. "
********************************

Wenn etwas nicht da ist, dann kann doch auch keiner brhaupten, dass etwas da war! Der Stick ist hier genauso zu sehen wie der von mir angesprochene Stand Alone Videoplayer.
Wenn der nicht da ist, kann die Gegenseite doch nicht behaupten, dass ein Standalone Videoplayer da war!

Anders sieht es mit dem fest verbauten PC aus. Den kann ich eben nicht so schnell mal beseitigen.

Zitat ronmue:
*********************************
"...nehmen und meine Beiträge (es sind ja jetzt doch schon eine ganze ...."
*********************************

Hier hatte ich nicht von dem letzten Beitrag sondern von "Beträgen" (Plural) gesprochen.

Das du meine Beiträge nicht gelesen hast, entnehme ich hieraus:

Zitat maniac:
**********************************
"... und die Software lässt sich ja bei unseren Systemen sehr easy ändern,"
**********************************

genau deshalb habe ich geschrieben:

Zitat ronmue:
*********************************
Softwareseitig kann man es bei offenen Systemen nicht lösen, weil man dann immer noch nachweisen muss, dass die Funktion (Abschalten der Videofunktion) auch zu dem Zeitpunkt einwandfrei funktioniert. Und das bei einem System, dass nicht statisch ist, sondern ständig durch uns verändert wird.
*********************************

Also nochmals die Bitte: lese dir alle Beiträge durch und greife dir nicht nur den letzten heraus.

Bis dann
Ronald
Heinz Tomato - Di 14 Dez, 2004 17:12
Titel:
So. Und nun allen ein frohes und besinnliches Fest und FRIEDEN auf Erden Wink
roan - Di 14 Dez, 2004 17:48
Titel:
wow da ist ja ganz schön was zusammen gekommen. Ihr macht einen wer schreibt mehr Wettbewerb Wink

Aber es ist schon interessat zu wissen, was ihr so für meinungen habt.

Meine meinung ist wie die von ronmue, wobei ich auf den Stick verzichten kann.
Maniac - Di 14 Dez, 2004 22:38
Titel:
Naja, ich habe hier genauso wenig Bock auf Streit oder so, wie alle anderen wohl auch.

Bei "reiß Dich zusammen", war das "Dich" nicht auf Dich persönlich bezogen, sondern eher auf den Thread-Starter, bzw. die Allgemeinheit! Wahlweise kannst Du "reiß Dich zusammen" auch durch "man sollte sich zusammen reißen" ersetzen! Sorry, wenn das falsch rüber gekommen ist, war so aber nicht gemeint.

Ok, wenn kein Stick da ist, kann keiner behaupten / beweisen, dass einer da war. Andererseits muss ich aber auch da widersprechen... je nachdem wie genau der PC geprüft wird (ob und DASS der PC überhaupt sooo genau untersucht wird, ist wohl auch eher unwahrscheinlich).
Aber auch wenn Du als Install-Pfad den Stick genommen hast, werden z.B. in der Registry sicher Einträge von WinDVD oder öhnlichem sein. Genauso in der Systemsteuerung unter "Software". Es sei denn, man beseitigt überall sorgfältig die Spuren.

Und nochmal, ich habe Deine Beiträge gelesen! Deshalb hatte ich auch am Anfang geschrieben, dass ich Dir voll zustimme.

Mit "... und die Software lässt sich ja bei unseren Systemen sehr easy ändern" wollte ich eben auch nur noch einmal hervorheben, dass es dafür keine Chance gibt, WEIL wir hier eben von einer Software-Lösung sprechen! Anders wäre es z.B. bei einer Hardware-Lösung wie, dass TFT z.B. nur Strom kriegt, wenn Handbremse angezogen. Sowas wäre sicher einfacher zu belegen, als eine Software-Sperre.

Sorry, ich lese meine Beiträge auch vor dem Abschicken nochmal durch. Wenn das diesmal so mißverständlich rüber gekommen ist, tut es mir leid.
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