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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe vor einen PC (Personal Computer) fest in meinem Wagen zu installieren und diesen dann z.B. zur Navigation, zum Musik hören oder telefonieren zu nutzen. Nun habe ich erfahren, dass Geräte die in Fahrzeugen installiert werden ein E-Zeichen haben müssen. Bei Touchscreen-Monitoren ist teilweise das E-Zeichen zu finden aber ich denke das es selten bis nie einen PC zu kaufen gibt der ein solches Zeichen besitzt, da es so viele Konfigurationsmöglichkeiten gibt. Genauso unwahrscheinlich ist es meiner Meinung nach einzelne PC-Teile zu finden die dieses Zeichen tragen. Daher nun die Frage: Darf ich einen Monitor in/auf dem Amaturenbrett oder einen - selbst zusammengebauten - PC ohne E-Zeichen zum Beispiel im Kofferraum oder dem Handschuhfach meines Wagens betreiben ohne das die allgemeine Betriebserlaubniss erlischt oder ich meinen Versicherungsschutz verliere ? Mit freundlichen Grüßen |
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Sehr geehrter Herr XXXX,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Bitte wenden Sie sich bezüglich Iher Fragen - nachträglicher Einbau eines PC im PKW an eine Werkstatt bzw an den TÜV. Was das angesprochene E-Zeichen mit ABE zu tun hat, entzieht sich unserer Kenntnis. Sofern durch einen solchen Einbau die Allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeuges nicht erlischt spricht nichts dagegen. Näheres erfahren Sie aber beim TÜV. Was die Versicherung des Gerätes selbst angeht, muß es fest mit dem Fahrzeug verbunden sein. Eine sogenannte Quick-Halterung genügt nicht. Mit freundlichen Grüßen HUK-Coburg |
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Sehr geehrter Herr XXXX,
wenn Sie festeinbauten von elektronischen Geräten in Fahrzeugen vornehmen, müssen Sie für die eingebauten Geräte die Elekto-Magnetische- Verträglichkeit (EMV) nachweisen. Mit freundlichen Grüßen [Name bekannt] TÜV Kraftfahrt GmbH Competence Center Unternehmensgruppe TÜV Rheinland Group Am Grauen Stein 51105 Köln |
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Guten Tag Herr XXXXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie kann ich Elektro-Magnetische-Verträglichkeit (EMV) nachweisen, bzw. genügt es wenn die eingebauten Geräte das CE Zeichen (Communauté Européenne) tragen ? Gruß |
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Hallo,
ich hab mal die Meinung des TÜV Meinung sein lassen und mir die Mühe gemacht, in den EU-Richtlinien zu schauen, was denn dort nun eigentlich steht. Ich fasse es mal so verständlich wie möglich zusammen: Die Richtlinie gilt für die elektromagnetische Verträglichkeit u.a. von Bauteilen oder selbständigen technischen Einheiten, die zum Einbau in Fahrzeuge bestimmt sind. Solche Bauteile oder selbständige technische Einheiten im Fahrzeug werden auch als elektrische/elektronische Unterbaugruppen bezeichnet. Diese werden "Teil eines Fahrzeuges, mit allen damit verbundenen elektrischen Anschlüssen und Kabeln." Ist dies der Fall, benötigen sie ein E-Zeichen. Die Genehmigung kann auf Antrag des Herstellers des Geräts entweder als "Bauteil" oder als "selbständige technische Einheit" erteilt werden. Und nach langem Suchen hab ich dann auch gefunden, wie dies in den Richtlinien definiert wird, was damit also ganz genau laut EU gemeint ist: "Bauteil" und "selbständige technische Einheit" ist jeweils: Eine Einrichtung, beispielsweise eine Leuchte, die den Bestandteil eines Fahrzeugs bilden soll. Das Ganze reduziert sich daher nach den Bestimmungen der europäischen Richtlinien auf elektrische und elektronische Geräte, die zum Einbau in Fahrzeige bestimmt sind und dadurch Bestandteil des Fahrzeugs werden. Nur diese benötigen ein E-Zeichen. Und da kann der Typ vom TÜV noch so viel über Zigarettenanzünder erzählen, davon steht definitiv nichts in den EU-Richtlinien. Mein PDA soll nicht Bestandteil des Fahrzeugs werden, auch wenn ich den Strom vom Zigarrettenanzünder beziehe. Wäre nicht anders bei einem Fön oder sonstwas, sind alles keine eingebauten Bestandteile des Fahrzeugs. Es geht nicht um die Stromquelle, es geht laut EU nur darum, dass alles was fest eingebaut wird und dadurch "fester Bestandteil des Fahrzeugs" wird, z.B. eine Freisprecheinrichtung oder ein Festeinbau-Navi" genehmigt werden muss. Mein PDA ist kein fester Bestandteil des Fahrzeugs. Und damit nicht E-Zeichen-pflichtig. So lege ich als Halbjurist die Richtlinien aus. __________________ Gruß Tower |
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Hi,
zumindest im Motorradbereich wird Festeinbau mit "nur mit Werkzeug zu lösen" interpretiert. Drum sind ja die ganzen Topcases und Koffer mit Klicksystemen, Schlössern oder Flügelmuttern montiert. Sonst dürften die nicht so groß sein - für fest angebaute Koffer gelten viel strengere Regeln. Ich würde das hier genauso sehen. __________________ Ciao, Holger |