l0ll hat folgendes geschrieben: |
nice immer weiter so!
*Ideen kopier* |
Zitat: |
Klang:
Die Boxen und die komplette Hutablage ist so fixiert das sie sich nirgens bewegt und somit ein guten Klangkörper erzeugt. |
Zitat: |
Sehr geehrtes ***** Team,
Ich würde mich gerne darüber Informieren wie es ist eine dritte Bremsleuchte an mein Kraftfahrzeug zu montieren. Ich würde mir diese gerne selber zusammenbauen, meine Absicht ist es diese dritte Bremsleuchte als LED Lauflicht zu gestalten. Was muss ich beim Bau einer solchen dritten Bremsleuchte als LED Lauflicht beachten damit Ich diese eingetragen bekomme und Verwenden darf? Mit freundlichen Grüßen ***** |
Zitat: |
Sehr geehrter Herr *****,
wir möchten Sie bitten, Ihre Anfrage an den TÜV Rheinland im Saarland zu richten. Der TÜV Rheinland im Saarland ist für ihre Region zuständig. Wir fügen Ihnen den entsprechenden Link bei, über den Sie Ihre Anfrage weiterleiten können. http://www.tuv.com/de/standortergebnis.html Wir hoffen, daß wir Ihnen weiterhelfen konnten und verbleiben Mit freundlichen Grüßen ***** TÜV NORD Mobilität GmbH & Co.KG Telefon-Center Tel.: 0800-80 70 600 (gebührenfreie Service-Hotline) Fax: 0511-986 1747 i-Fax: 0511-986 2899 2264 pacheampong@tuev-nord.de |
Zitat: |
Sehr geehrter Herr *****,
Leuchten an Kraftfahrzeugen müssen bauartgenehmigt sein. Aus diesem Grund ist der Eigenbau nicht zulässig, wenn Sie nicht eine recht kostenintensive Bauartprüfung der Leuchte durchführen lassen. Mit freundlichen Grüßen ***** Competence Center TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Tel.: +49 221 806-3966 TÜV Rheinland Group Fax.: +49 221 806-3924 Competence Center, Kst. 025 Mail: hans-ulrich.sander@de.tuv.com Am Grauen Stein 51105 Köln http://www.tuv.com/global/en/index.html Geschäftsführung: Prof. Dr.-Ing. Jürgen Brauckmann (Vorsitzender) Dr.-Ing. Manfred Doerges Köln HRB 27 124 |
Zitat: |
Sehr geehrter Herr *****,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage. An Fahrzeugen dürfen im öffentlichen Straßenverkehr gem. §49a StVZO nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten Lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein und betrieben werden. Lichttechnische Einrichtungen (also Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen, ...) sind gemäß §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig. Solange genehmigte Teile (erkennbar am Genehmigungszeichen auf dem Bauteil, in der Regel "E" oder "e" im Kreis bzw. Rechteck oder Wellenlinie mit folgender Genehmigungsnummer) verwendet werden, ist dies zulässig. Anbaumaße, -lage und -vorschriften müssen dabei beachtet werden. Nicht zu vernachlässigen sind die Schaltungsbestimmungen. Gem. StVZO §53 in Verbindung mit der 43. Ausnahmeverordnung zur StVZO ist eine dritte Bremsleuchte nur an PKW zulässig. Blinkende Bremsleuchten. BMV/StV 7 - 7001 Va/72 vom 6. 1. 1972, VkBl 1972 S 35: Es ist wiederholt angeregt worden, blinkendes Bremslicht zuzulassen oder vorzuschreiben. Dabei soll das Blinken durch dauernden oder zeitlich begrenzten Wechsel zwischen Hell und Dunkel oder auch durch eine regelmäßige Veränderung der Lichtstärke erreicht werden. - Blinklicht hat eine besondere Warnwirkung. Es ist deshalb bestimmten Sicherungsfunktionen vorbehalten. Da aber die Sicherungswirkung nur gegeben ist, wenn die Verwendung von Blinklicht in engen Grenzen gehalten wird, ergibt sich, dass Blinklicht ausstrahlende Leuchten nur insoweit erlaubt sind, als die StVZO sie ausdrücklich fordert oder zulässt. In allen anderen Fällen dürfen die Leuchten nur Dauerlicht ausstrahlen. Da in § 53 Abs 2 Bremsleuchten für blinkendes Licht nicht erwähnt werden, sind solche Bremsleuchten nicht zulässig (§ 49a Abs. 1). - Dies entspricht auch dem Anhang 5 Abs. 42 des Wiener Weltabkommens über den Straßenverkehr von 1968. Dort ist die Verwendung von Blinklicht auf bestimmte Fälle beschränkt worden. Außerdem ist festgelegt, dass in den Fällen, wo Vertragsparteien Blinklicht ausnahmsweise zulassen dürfen, dies auf keinen Fall für Beleuchtungseinrichtungen mit rotem Licht gilt. Eine Alternative bieten die EG/ECE-Regelungen, nach denen die Lichtanlagen ebenfalls ausgeführt sein dürfen. Gem. ECE R 48 ist zusätzlich zu den "normalen" Bremsleuchten eine einzelne Bremsleuchte S3 (oder S4) an allen Fahrzeugklassen zulässig. Die dann für die Lichtanlage einzuhaltenden Vorschriften finden Sie in der ECE R48, z.B. beim Bundesverkehrsministerium (bmvbs) http://www.bmvbs.de/static/ECE/R-48-Beleuchtung-Lichtsignaleinrich-tungen-Kfz.pdf Aber auch danach sind Lauflichter oder blinkende Bremsleuchten unzulässig. "Es sind ... Bremsleuchten (außer Bremsleuchten der Kategorie S4) mit Lichtstärkeregler zulässig, die gleichzeitig auf mindestens einen der folgenden äußeren Einflüsse, wie Umgebungshelligkeit, Nebel, Schneefall, Regen, Spritzwasser, Staubwolken, Verschmutzung der Lichtaustrittsfläche, reagieren, sofern ihr vorgeschriebenes Lichtstärkenverhältnis während des Übergangs zwischen den Veränderungen erhalten bleibt. Während des Übergangs darf keine starke Veränderung der Lichtstärke zu beobachten sein. Bremsleuchten der Kategorie S4 dürfen unabhängig von den anderen Leuchten eine variable Lichtstärke erzeugen. Der Fahrzeugführer kann die Möglichkeit haben, bei den vorgenannten Funktionen Lichtstärken einzustellen, die ihrer gleichbleibenden Lichtstärke entsprechen, und dann auf ihre variable Lichtstärke zurückzuschalten." Mit freundlichen Grüßen DEKRA Automobil GmbH AP7 Betriebsmittel und Infosysteme i.A. ***** ------------------------------------------------------- DEKRA Automobil GmbH HV-0370 Stuttgart * Abt.: AP7 Handwerkstr. 15 * 70565 Stuttgart pruefwesen@dekra.com * http://www.dekra.com ------------------------------------------------------- DEKRA Automobil GmbH Sitz Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart, HRB-Nr. 21039 Vorsitzender des Aufsichtsrates: Prof. Dr.-Ing. Gerhard Zeidler Geschäftsführer: Dipl.-Ing. (FH) Clemens Klinke (Vorsitzender), Dipl.-Kfm. Wolfgang Linsenmaier, Dr.-Ing. Gerd Neumann, Dipl.-Ing. (FH) Dieter Roth |
udiN hat folgendes geschrieben: |
Überall im Hof (25 m²) tummelten sich Teile von den Autos, dass man garnicht mehr wusste was zu welchem Auto gehört. |
Baddy hat folgendes geschrieben: |
Tja dann bin ich ja doch der aller erste der ne Schmelzsicherung im Motorraum hat |
Zitat: |
ganz schön langer unabgesicherter kabelweg... |
udiN hat folgendes geschrieben: | ||
Da war doch was mit 20 cm vom Akku bis zur Sicherung!? xD |
udiN hat folgendes geschrieben: | ||
Da war doch was mit 20 cm vom Akku bis zur Sicherung!? xD |
udiN hat folgendes geschrieben: |
Hui, das schaut viel besser aus als ich erwartet habe. Fein fein... |