moepy hat folgendes geschrieben: |
also ich weiß auf alle Fälle, dass das was du sagst emil nicht richtig ist.
Selbst mit einer Zündungsabschaltung und bei offenen Türen bekommt man so etwas nicht eingetragen. Hab mit welchen vom GTÜ darüber gesprochen und vom TÜV selbst und mit einem Freund der beim TÜV arbeitet als Dipl-Ing. .....es gibt KEINE Möglichkeit die Teile eingetragen zu bekommen und selbst wenn, jeder Polizist hat das Recht dir diese Teile an Ort und Stelle wieder auszutragen. Was die meisten wohl auch tun werden, wenn sie dich damit erwischen. Ich hab echt alles versucht, keine Chance.....deswegen lass ich sie doch lieber weg....der Reiz ist einfach zu groß die Teile anzuschalten, wenn man eine hat und DAS ist mir die Punkte einfach nicht wert. Danke für eure Aufmerksamkeit |
moepy hat folgendes geschrieben: |
Vielen Dank für deine ausführliche Ausführung.
Ganz kurz vorab, was meinen Reiz angeht....das bezog sich auf die NICHT eingetragene Beleuchtung, selbst wenn diese vorschriftsmäig beschalten ist, ist nicht eingetragen, nicht eingetragen. Wollte damit nicht ausdrücken, dass ich diese z.B. beim fahren etc. anschaten würde, sondern, ich sie, da ich keine Eintragung als Ausstiegsbeleuchtung bekomme, auch erst gar nicht als solches benutzen würde und wenn dafür nicht, dann auch nicht für andere Zwecke. Man muss die Rechtsgrundlagen schon auch beachten, denn für solche Dinge ist sie da. Schön zu hören, dass es wohl doch möglich ist, aber ich frage mich, wen außer meinem örtlichen TÜV soll ich denn bitte fragen ob ich die Dinger eingetragen bekomme, die sind doch dafür zuständig, oder sehe ich das falsch? Und wenn dieser mir diese Begründung gibt, dann muss ich als Autofahrer doch wohl davon ausgehen, dass diese so richtig ist, da sie ja erstens von mehreren Seiten (verschiedene TÜV-Center und GTÜ-Stellen) bestätigt wurde und zweitens, diese Menschen diesen beruf erlernt haben und ihn auch beherschen sollten. Denn meines Wissens nach, sind gerade diese "Techniker" dafür zuständig so eine Eintragung vorzunehmen, oder eben diese zu verweigern. Und dann sollte man doch auch davon ausgehen, dass sie die dazu nötigen Rechtsgrundlagen kennen und verstehen. |
Zitat: |
Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen. Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert: * die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs * die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren * bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können * das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu. |
philipp_c hat folgendes geschrieben: |
@emil Wieso einfache Bastelei? Er hat es einfach vernünftig und ordentlich gemacht. Und für ihn ist Elektronik auch kein Buch mit 7 Siegeln, trotzdem muss das dann nicht gleich irgendwer gemacht haben, der sowas professionell betreibt.
Gruß Philipp |
ronmue hat folgendes geschrieben: | ||
Wenn keine CE Bescheinigung vorliegt, dann muss eine technische Einzelabnahme erfolgen. Die ist teuer. Erst dann könnte das Teil eingetragen werden, aber nur dann, wenn es sich um eine Einrichtung handelt, die das Signalbild nicht verändert. Dazu gehören z.B. Einstiegshilfen.
Diese sind aber so schwach in der Beleuchtung (0,4cd cd=candela), das diese das Signalbild nicht verändern. Zum Vergleich: Eine Glühbirne mit 60W hat 70cd - eine Leuchtstoffröhre noch wesentlich mehr. Zitat Emil: Unterbodenbeleuchtung ist in der BRD erlaubt, wenn sie nur dann einzuschalten ist, wenn die Fahrertür geöffnet ist. Zitatende: Das ist definitiv falsch! Die Zulässigkeit hängt davon ab, ob das Signalbild verändert wird oder nicht. Was man aber auf einem privaten Grundstück macht, bleibt natürlich jedem selber überlassen - z.B. auf Messen oder so. Es hängt auch nicht von einer Türschaltung ab oder nicht - ob eine UBB erlaubt ist oder nicht. @emil Gesetze bilden die Grundlage einer Entscheidung, sind aber ohne Kommentare völlig sinnlos - nur so zur Info!
Glaubt es - oder nicht! Bis dann Ronald |
ronmue hat folgendes geschrieben: |
@emil
lese doch meinen Beitrag, richtig durch! Es kommt eben auf die Beleuchtungsstärke an und damit auf das Signalbild. Na, ja -eine Diskussion bringt hier nichts, weil du ja der Allwissende bist. Bis dann Ronald |
emil hat folgendes geschrieben: |
Davon ab, ist das schon ein fragwürdiger Diskussionstil, den Du pflegst. Bereits beim zweiten Statement brichst Du ab, beleidigst den Gesprächspartner und blockst jeden weiteren Austausch. Nur weil er die Dinge von einer ewtas anderen, weniger verkniffenen Warte aus sieht. Machst Du das auch im direkten Gespräch ? |
Zitat: |
Aber gut. Das ist halt mal so, und daran kann man nichts ändern. Ist ja auch sozusagen ein Teufelskreis. Wären UBBs in allen erdenklichen Farben erlaubt, wärs nix besonderes mehr. Es würde dann wohl nicht mehr ablenken, allerdings wills auch keiner mehr haben, weils ja jeder hat. |
maze1601 hat folgendes geschrieben: |
Auch wenn sie eingetragen wäre, dann kann die Polizei trotzdem verlangen, dass die Beleuchtung entfernt wird. |
TÜV (TheBrain) hat folgendes geschrieben: |
...Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert: ... |
TÜV (TheBrain) hat folgendes geschrieben: |
...ob mit Zündung bzw. Schalter oder ohne... |
toxdafox hat folgendes geschrieben: |
ES GEHT!
Kumpel hat sein Wagen in Polen angemeldet auf seinen Onkel! |
Peziman hat folgendes geschrieben: |
Irgendwo in der STVO steht drin das Zusatzscheinwerfer und Leuchteinrichtungen nicht gelb sein dürfen.
Auch wenn es bei meinen Fall orginal ist!?!?! |
Peziman hat folgendes geschrieben: |
Schon klar, aber der Wagen ist nicht Importiert sondern wurde so in Deutschland verkauft.
Ausserdem sind gelbe (Haupt)Scheinwerfer ja erlaubt, siehe alte Franzosen. |
Outatime hat folgendes geschrieben: |
Im Nissanboard kann man sogar seine "Blitzerfotos" eintragen. Scheint, das die Jungs da auch noch stolz darauf sind. Wie panne ist das denn? |
toya_ger hat folgendes geschrieben: |
naja diese asi-tuning für jede 45ps schleuter geht mir aufen keks ! |
toya_ger hat folgendes geschrieben: |
so Ledies meine idee funtz soga mit einem kleine hacken! ^^ |