Car-PC.info

Rechtliche Themen - Unterbodenbeleuchtung

SOKOZeitlos - So 26 Feb, 2006 10:10
Titel: Unterbodenbeleuchtung
Hallo Leute,
Nach The Fast And The Furious ist sie ja auch nach Deutschland geschwappt: Die Unterbodenbeleuchtung.
Wahrscheinlich für Einige von Euch ein rotes Tuch, aber trotzdem will ich jetzt endlich Klarheit.
Ich hab mich entschlossen mir sowas unter den Motor zu bauen, weil ich soweiso meine Motorabdeckung verstärken muß.
Ich hab mir das so vorgestellt:
Man nehme ein Relais (Öffner), einen Schalter und und das d+ vom Anlasser. Damit soll die Lampe nur leuchten, wenn der Motor aus ist. Der Schalter nochmal im Innenraum um die Kerze zusätzlich an oder aus zu schalten.
Nun die Frage: Ist das schon zulässig? Habe da was von Einstiegsbeleuchtung und offenen Türen gehört...
Wer kann mir helfen? Danke im Voraus.

MFG SOKOZeitlos
Viech^97 [AUT] - So 26 Feb, 2006 10:13
Titel:
ja das mit der sog. "Austiegshilfe" ist rechtlich erlaubt, da man ja wissen möchte wo man im Dunkeln hinsteigt! doch wenn du die Unterbodenbeleuchtung unterm Motor hinpflanzt wirst du damit nicht durchkommen, doch wie du schon geschrieben hast, nur wenn der Motor lauft soll sie ausgehen, solange du sie unterm Fahren nicht anhast, sondern nur für Show-Zwecke also Angberei, und so dann kann dir niemand was tun. So ist es bei uns in Österreich!

mfg Viech^97
emil - So 26 Feb, 2006 19:26
Titel:
Unterbodenbeleuchtung ist in der BRD erlaubt, wenn sie nur dann einzuschalten ist, wenn die Fahrertür geöffnet ist.
billy - Mo 27 Feb, 2006 15:05
Titel:
das ist eine grauzone, weil die dinger ein E-Zeichen brauchen, und nur bei stehendem fahrzeug mit geöffneter tür leuchten dürfen. die einzigsten die das zurzeit erfüllen sind die von foliatec in weiser farbe. alle anderen haben bisher noch kein E-Zeichen (abnahme vom KBA) bekommen.

hab selber ne rote innenraumbeleuchtung mit roten kaltlichtröhren die ich nicht missen möche. hab damit aber an fast jedem parkplatz den ich nachts aufsuche (vor oder nach der disse) probleme mit den grünlingen

gruß
billy
emil - Mo 27 Feb, 2006 21:11
Titel:
Ich als Verwaltungsbeamter weiß schon mal so viel: Die Grünen wissen oftmals weniger als sie vorgeben zu wissen. Unwissenheit überspielen sie dann regelmäßig mit gesteigert bestimmendem Auftreten. Das biegt das Recht dennoch nicht dahin, wo sie es eventuell gerne hätten, nur weil Ihnen das eine andere andere Extra an den Autos anderer nicht passt, das sie selbst gerne hätten, aber leider außer Stande sind, mit zwei linken Händen zu realisieren. Im Zweifelsfalle zieht: "Wo ist die rechtliche Grundlage ? / Wo steht das ?" Dann müssen sie oft passen. Nichts ist peinlicher für einen Beamten, wenn er für sein Handeln keine Rechtsgrundlage benennen kann, oder noch schlimmer: Es gibt gar keine. Wenn dann keine klare Ansage kommt, kann man ruhig fragen, ob sonst nichts weiter vorliegt, weil man dann gerne weiter fahren würde

Und wenn sich im Auto eine rote Innenbeleuchtung befindet, ist das erstmal kein Problem, solange sie andere Verkehrsteilnehmer oder den Fahrzeugführer selbst nicht ablenkt/blendet/behindert. Egal ob ein"E" drauf ist oder nicht. Oder sind Taschenlampen mit Ladekabel im Auto etwa auch unzulässlig, weil keiner ein "E" reingeritzt hat ? Ansonsten lass Dir die Rechtsquelle bennen, die besagt, dass eine Innenbeleuchtung nicht rot sein darf, bzw. weiß sein muss. Hier wird der Drei-Stern-Grün oder Ein-Stern-Weiß wohl passen müssen. Bei Außenbeleuchtungen sieht's natürlich (aus gutem Grunde) anders aus. Generell würde ich allerdings nur so mit denen reden, wenn ich sicher bin, dass der Wagen wirklich vorschriftenkonform ist. Sonst hagelt's Bußgelder.

Ich möchte aber auch kurz erwähnen, dass nicht alle ihre Laufbahnprüfung nur mit "ausreichend" bestanden haben, sondern es gibt viele die wissen, wovon sie reden und eine einschlägige Rechtsnorm auf Nachfrage auch nennen können.

Auch haben nicht alle Grünen zwei linke Hände und können durchaus sehr geschickt Dinge mit Ihren Händen schaffen. Ich kenne selbst einen geschickten grünen Hobbytuner.


Gute Fahrt !
moepy - Sa 25 März, 2006 06:16
Titel:
also ich weiß auf alle Fälle, dass das was du sagst emil nicht richtig ist.

Selbst mit einer Zündungsabschaltung und bei offenen Türen bekommt man so etwas nicht eingetragen. Hab mit welchen vom GTÜ darüber gesprochen und vom TÜV selbst und mit einem Freund der beim TÜV arbeitet als Dipl-Ing. .....es gibt KEINE Möglichkeit die Teile eingetragen zu bekommen und selbst wenn, jeder Polizist hat das Recht dir diese Teile an Ort und Stelle wieder auszutragen. Was die meisten wohl auch tun werden, wenn sie dich damit erwischen.

Ich hab echt alles versucht, keine Chance.....deswegen lass ich sie doch lieber weg....der Reiz ist einfach zu groß die Teile anzuschalten, wenn man eine hat und DAS ist mir die Punkte einfach nicht wert.


Danke für eure Aufmerksamkeit Wink
emil - Sa 25 März, 2006 09:01
Titel:
moepy hat folgendes geschrieben:
also ich weiß auf alle Fälle, dass das was du sagst emil nicht richtig ist.

Selbst mit einer Zündungsabschaltung und bei offenen Türen bekommt man so etwas nicht eingetragen. Hab mit welchen vom GTÜ darüber gesprochen und vom TÜV selbst und mit einem Freund der beim TÜV arbeitet als Dipl-Ing. .....es gibt KEINE Möglichkeit die Teile eingetragen zu bekommen und selbst wenn, jeder Polizist hat das Recht dir diese Teile an Ort und Stelle wieder auszutragen. Was die meisten wohl auch tun werden, wenn sie dich damit erwischen.

Ich hab echt alles versucht, keine Chance.....deswegen lass ich sie doch lieber weg....der Reiz ist einfach zu groß die Teile anzuschalten, wenn man eine hat und DAS ist mir die Punkte einfach nicht wert.


Danke für eure Aufmerksamkeit Wink




Erstens:

Wenn bei Dir der Reiz so groß ist, die Dinger doch anders anzuschalten, um somit total gegen geltendes Recht zu verstoßen, ist das ein Problem, dass Du mit Dir selbst ausmachen musst. Aber davon war hier nicht die Rede.

Zweitens:

Ein Dipl.-Ing. ist ein Dipl.-Ing und sonst nichts. Und schon gar kein Jurist. Er ist Techniker mit einer kurzen Aufschulung in Sachen StVZO. Die ist in aller Regel nicht besonders umfangreich und schon gar nicht tiefgehend. Das zeigt sich vor allem daran, wenn man sieht, wie unterschiedlich großzügig eingetragen wird. Ich habe da Erfahrungen aus meiner Zeit bei der ZulSt. Mitunter habe ich auch schon Eintragungwillige mit einem Schreiben zurück zum TÜV geschickt, weil Umbaumaßnahmen schon nach Aktenlage nicht legal sein konnten. Es handelte sich in diesen Fällen vermutlich entweder um Dipl.-Ing.s ohne Ahnung von den Vorschriften (die eigentlich recht eindeutig sind, wenn man die juristische Methodenlehre beherrscht), oder um solche, die Gefälligkeitseintragungen vornahmen.

Drittens:

Natürlich hat ein Polizist nicht das Recht, willkührlich Dinge wieder auszutragen. Eine rechtliche Grundlage müsste er schon haben. Üblicherweise wird eine Wiedervorführung erforderlich. In extremen Fällen wird er die Weiterfahrt untersagen oder den sofortigen Rückbau verlangen, sofern eine Gefährdung des Straßenverkehrs seiner Meinung nach gegeben ist.

Dies ist gängige Praxis, an der ich selbst beteiligt war und nicht irgendein gefährliches Halbwissen vom Bekannten eines Bekannten. Es erstaunt mich immer wieder, wer sich nicht alles Fachmann für diese Fragen ist (meine das ganz allgemein). Und auf Nachfrage kennen allenfalls 0,5% die entsprechenden Rechtsgrundlagen.

Übrigens würde ich ruhig mal bei anderen TÜV-Stellen anfragen, ob sie entsprechende Eintragungen vornehmen. Denn wir in unserer Behörde haben Unterbodenbeleuchtungen sehr wohl als Ausstiegsbeleuchtung eingetragen. Und dabei war die Beleuchtung stets wie beschrieben beschaltet. Es gibt auch keinen Grund dies nicht in der beschriebenen technischen Ausführung zuzulassen, schließlich gab es Ausstiegsleuchten seit eh und je als Sonderaustattung der Autohersteller.


Ach ja: Weiterhin erinnere ich mich an verhängte Verwarn-/Bußgelder, die sich auf Unterbodenbeleuchtungen bezogen. Jedoch nie auf deren Vorhandensein als solches, sondern stets auf eine fehlerhafte Anschaltung (Stichwort Zündung aus / Türkontakt).


Ich gebe zu, dass die Praxis sehr oft anders aus sieht. In der Regel wird das Problem im Unwissen der beteiligten Stellen liegen. Man lässt lieber weniger als mehr zu, um auf der sicheren Seite zu bleiben. Man ist vielfach zu bequem bzw. zu beschäftigt, um die Vorschriftenlage genau zu studieren und wird Eintragungswünsche abweisen.

Das setzt sich selbst bis in höhere Behördenstrukturen fort. Man traut sich nicht wirklich Entscheidungen herbeizuführen. Trotz eigener hervorragender Fachleute werden teure Gutachterfirmen beauftragt, um eine spätere Fehlentwicklung auf ein externes Gutachten zurück führen zu können. Aber das ist schon ein ganz anderes Thema...
moepy - Sa 25 März, 2006 12:21
Titel:
Vielen Dank für deine ausführliche Ausführung.

Ganz kurz vorab, was meinen Reiz angeht....das bezog sich auf die NICHT eingetragene Beleuchtung, selbst wenn diese vorschriftsmäig beschalten ist, ist nicht eingetragen, nicht eingetragen. Wollte damit nicht ausdrücken, dass ich diese z.B. beim fahren etc. anschaten würde, sondern, ich sie, da ich keine Eintragung als Ausstiegsbeleuchtung bekomme, auch erst gar nicht als solches benutzen würde und wenn dafür nicht, dann auch nicht für andere Zwecke. Man muss die Rechtsgrundlagen schon auch beachten, denn für solche Dinge ist sie da.


Schön zu hören, dass es wohl doch möglich ist, aber ich frage mich, wen außer meinem örtlichen TÜV soll ich denn bitte fragen ob ich die Dinger eingetragen bekomme, die sind doch dafür zuständig, oder sehe ich das falsch? Und wenn dieser mir diese Begründung gibt, dann muss ich als Autofahrer doch wohl davon ausgehen, dass diese so richtig ist, da sie ja erstens von mehreren Seiten (verschiedene TÜV-Center und GTÜ-Stellen) bestätigt wurde und zweitens, diese Menschen diesen beruf erlernt haben und ihn auch beherschen sollten. Denn meines Wissens nach, sind gerade diese "Techniker" dafür zuständig so eine Eintragung vorzunehmen, oder eben diese zu verweigern. Und dann sollte man doch auch davon ausgehen, dass sie die dazu nötigen Rechtsgrundlagen kennen und verstehen.
emil - Sa 25 März, 2006 20:02
Titel:
moepy hat folgendes geschrieben:
Vielen Dank für deine ausführliche Ausführung.

Ganz kurz vorab, was meinen Reiz angeht....das bezog sich auf die NICHT eingetragene Beleuchtung, selbst wenn diese vorschriftsmäig beschalten ist, ist nicht eingetragen, nicht eingetragen. Wollte damit nicht ausdrücken, dass ich diese z.B. beim fahren etc. anschaten würde, sondern, ich sie, da ich keine Eintragung als Ausstiegsbeleuchtung bekomme, auch erst gar nicht als solches benutzen würde und wenn dafür nicht, dann auch nicht für andere Zwecke. Man muss die Rechtsgrundlagen schon auch beachten, denn für solche Dinge ist sie da.


Schön zu hören, dass es wohl doch möglich ist, aber ich frage mich, wen außer meinem örtlichen TÜV soll ich denn bitte fragen ob ich die Dinger eingetragen bekomme, die sind doch dafür zuständig, oder sehe ich das falsch? Und wenn dieser mir diese Begründung gibt, dann muss ich als Autofahrer doch wohl davon ausgehen, dass diese so richtig ist, da sie ja erstens von mehreren Seiten (verschiedene TÜV-Center und GTÜ-Stellen) bestätigt wurde und zweitens, diese Menschen diesen beruf erlernt haben und ihn auch beherschen sollten. Denn meines Wissens nach, sind gerade diese "Techniker" dafür zuständig so eine Eintragung vorzunehmen, oder eben diese zu verweigern. Und dann sollte man doch auch davon ausgehen, dass sie die dazu nötigen Rechtsgrundlagen kennen und verstehen.



Tja, da hast Du völlig recht. Sie sollten die Rechtsgrundlagen kennen. Wie die Erfahrung zeigt, ist dies häufig nicht zu 100% der Fall. Das ist auch nicht schlimm. Ich kenne auch nicht alle Gesetze, die mein jeweiliges Gebiet betreffen, bis ins Detail. Aber man kann bei Unsicherheit reinschauen und nachlesen. Zu sagen: "Geht nicht!" ist natürlich der bequemere Weg. Ich erlebe sowas in meiner eigenen Behörde leider sehr oft. Das ist nicht sonderlich bürgerfreundlich. Leider haben einige Bedienstete noch nicht erfasst, dass sie für den Bürger da sind und sonst zu gar nichts. Staatsverwaltung ist in meinen Augen kein Selbstzweck. Ich komme schon wieder vom Thema ab...

Du sagst, sie (die Prüfer) hätten den Beruf gelernt. Das stimmt nur zum Teil. Sie sind, wie festgestellt, Techniker (und bestimmt keine schlechten), aber keine Juristen. Sie können Vorschriften nicht bis ins Detail kennen.

Die Zuständigkeit der "Gelddruckmaschinen" TÜV etc. ist ortsbezogen nicht geregelt. Grundsätzlich kann man bei jeder deutschen Kfz-Prüfstelle Eintragungen vornehmen lassen. Man muss nicht zum örtlichen TÜV. Dadurch kommt es ja auch zu dem deutschlandweiten TÜV-Tourismus, weil es wieder irgendwo eine Stelle gibt, die Dinge einträgt, die eigentlich nicht zulässig sind, z.B. verdunkelte Fenster vorn. Es gibt dazu Internetseiten, wo man nachlesen kann, welche Stelle gerade wieder Sachen einträgt, die eigentlich nicht zulässig sind. Aber was nützt einem Niedersachsen eine Eintragung vom bayerischen TÜV, wenn sich der Beamte im heimischen Amt weigert diese anzuerkennen, oder der erstbeste Polizist das Auto stillegt Sad Wenn mir ein "Einheimischer" Gutachten oder Eintragungen von weit entfernten Prüfstellen vorgelegt hat, habe ich erst recht dreimal ins Gesetz geschaut. Die unterschiedlichen Eintragungs und Genehmigungspraktiken sind vor allem Schuld an den ewigen (Laien-)Diskussionen um das was angeblich erlaubt oder nicht erlaubt ist.


Wie dem auch sei. Wenn die Stellen (TÜV, Amt oder Polizei) anderer Meinung sind als man selbst, ist es immer schwierig, seinen Wunsch durchzusetzen, selbst wenn man im Recht ist. Normalerweise wird man sich dort auf keine Diskussion einlassen. Dann bleibt nur Widerspruch und Verwaktungsklage. Und ob das lohnt ?


Fällt mir noch ein: Wenn die Unterbodenbeleuchtung unter den Türen (also nicht am Boden) angebracht wird und wie oben beschrieben beschaltet ist, darf es meiner Ansicht nach keine Probleme mehr geben. Ist bei Systemen mit Leuchtstoffröhre sicher technisch schwierig zu realisieren.


So, jetzt habe ich das Wichtigste aus meiner Praxis niedergeschrieben. Man kann bei Eintragungen eigentlich nur sagen: Viel Glück.
philipp_c - Sa 25 März, 2006 20:12
Titel:
@emil weißt du in wie weit man etwas im Innenraum verändern darf? Ich kenn sogar jmd der seine komplette Tachoeinheit durch 2 TFTs ersetzt hat. Da in dem Fahrzeugschein von meinem alten Polo sogar eingetragen war das die Fernlichtkontrolle gelb ist, ist sowas doch bestimmt nicht zulässig oder?

Gruß Philipp
emil - Sa 25 März, 2006 21:52
Titel:
Die Fernlichtkontrolle hat blau zu sein. VW hatte seinerzeit auf LEDs umgestellt. Da es noch keine blauen gab, war eine Eintragung der gelben notwendig. Später verwendete man weiße Birnchen mit blauer Kappe.

Der Tachoumbau auf TFT ist eine "geile Sache", aber sicher nicht zulässig. Eine Abnahme durch den TüV ist nicht erfolgt, oder ?
Beim Innenumbau gilt, dass man selbst und andere nicht abgelenkt werden dürfen (gilt auch für Laute Musik !). Eine rote statt weiße Sofitte in der Deckenleuchte ist kein Problem, aber eine rote Röhre als Dauerbeleuchtung kann schon problematisch sein.

Da der Tacho aber klar sicherheitsrelevant ist, wird man es hier deutlich schwerer haben. Grundsätzlich finde ich hier die Kleinkariertheit der Prüfstellen und Ämter mittlerweile lächerlich. Wenn eine S-Klasse mit "Infrarot-Blindfluggerät und Bandtacho" etc. auf den Autofahrer losgelassen werden darf, ist ein TFT-Tacho-Umbau oder Car-PC mit 7"-TFT doch geradezu lächerlich.


Übrigens dürfen PDAs und PNAs zur Navigation bei praktisch keinem Auto mit dem oft mitgelieferten Saugfuß an die Scheibe gepappt werden, weil sie die Sicht behindern. Musste seinerzeit meinen PDA auch entfernen Sad

Bei all diesen Dingen ist TüV, Zulassung, Polizei etc. aber eigentlich sekundär . Wenn's denen nicht passt baut man es eben ab. Viel bedeutender ist die Sache mit dem Versicherungsschutz. Fahr mal ein Kind (PDA an der Scheibe oder einem nicht genehmigten TFT-Tacho (Blendung ?)) zum Krüppel. Ein Leben am Sozialhilfesatz ist vorprogrammiert. Die Versicherung wird zwar alles bezahlen, aber sie wird sich auch jeden Cent wiederholen.

Mehr kann ich zum Thema aber wirklich nicht beitragen. Ich habe auch keine Vorschriften zur Sache verfügbar, da ich mittlerweile in einer anderen Abteilung (Soziales) tätig bin.
philipp_c - Sa 25 März, 2006 22:04
Titel:
Achso, trotzdem danke für die Info. Durch den TÜV ist er gekommen mit seinem Umbau. Hat auch alles super gemacht.

Gruß Philipp
emil - So 26 März, 2006 08:58
Titel:
Echt ? Hätte ich nicht gedacht. Dann wird das sicher auch keine einfache Bastelei sein, sondern ein professioneller Umbau.
ronmue - So 26 März, 2006 11:48
Titel:
Wenn keine CE Bescheinigung vorliegt, dann muss eine technische Einzelabnahme erfolgen. Die ist teuer. Erst dann könnte das Teil eingetragen werden, aber nur dann, wenn es sich um eine Einrichtung handelt, die das Signalbild nicht verändert. Dazu gehören z.B. Einstiegshilfen.
Diese sind aber so schwach in der Beleuchtung (0,4cd cd=candela), das diese das Signalbild nicht verändern. Zum Vergleich: Eine Glühbirne mit 60W hat 70cd - eine Leuchtstoffröhre noch wesentlich mehr.

Zitat Emil:
Unterbodenbeleuchtung ist in der BRD erlaubt, wenn sie nur dann einzuschalten ist, wenn die Fahrertür geöffnet ist.

Zitatende:

Das ist definitiv falsch! Die Zulässigkeit hängt davon ab, ob das Signalbild verändert wird oder nicht.
Was man aber auf einem privaten Grundstück macht, bleibt natürlich jedem selber überlassen - z.B. auf Messen oder so.
Es hängt auch nicht von einer Türschaltung ab oder nicht - ob eine UBB erlaubt ist oder nicht.

@emil
Gesetze bilden die Grundlage einer Entscheidung, sind aber ohne Kommentare völlig sinnlos - nur so zur Info!

Zitat:

Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.


Glaubt es - oder nicht!

Bis dann
Ronald
philipp_c - So 26 März, 2006 12:11
Titel:
@emil Wieso einfache Bastelei? Er hat es einfach vernünftig und ordentlich gemacht. Und für ihn ist Elektronik auch kein Buch mit 7 Siegeln, trotzdem muss das dann nicht gleich irgendwer gemacht haben, der sowas professionell betreibt.

Gruß Philipp
emil - So 26 März, 2006 12:48
Titel:
philipp_c hat folgendes geschrieben:
@emil Wieso einfache Bastelei? Er hat es einfach vernünftig und ordentlich gemacht. Und für ihn ist Elektronik auch kein Buch mit 7 Siegeln, trotzdem muss das dann nicht gleich irgendwer gemacht haben, der sowas professionell betreibt.

Gruß Philipp


Missverständnis: Seine gute Arbeit bezweifle ich gar nicht. Schließlich hat er ja auch eine Eintragung (Einzelabnahme) bekommen. Ich wollte damit sagen, dass es offensichtlich keine Bastelei war, sondern eine professionelle Arbeit, die natürlich auch aus nicht kommerzieller Hand kommen kann.
emil - So 26 März, 2006 13:46
Titel:
ronmue hat folgendes geschrieben:
Wenn keine CE Bescheinigung vorliegt, dann muss eine technische Einzelabnahme erfolgen. Die ist teuer. Erst dann könnte das Teil eingetragen werden, aber nur dann, wenn es sich um eine Einrichtung handelt, die das Signalbild nicht verändert. Dazu gehören z.B. Einstiegshilfen.
Diese sind aber so schwach in der Beleuchtung (0,4cd cd=candela), das diese das Signalbild nicht verändern. Zum Vergleich: Eine Glühbirne mit 60W hat 70cd - eine Leuchtstoffröhre noch wesentlich mehr.

Zitat Emil:
Unterbodenbeleuchtung ist in der BRD erlaubt, wenn sie nur dann einzuschalten ist, wenn die Fahrertür geöffnet ist.

Zitatende:

Das ist definitiv falsch! Die Zulässigkeit hängt davon ab, ob das Signalbild verändert wird oder nicht.
Was man aber auf einem privaten Grundstück macht, bleibt natürlich jedem selber überlassen - z.B. auf Messen oder so.
Es hängt auch nicht von einer Türschaltung ab oder nicht - ob eine UBB erlaubt ist oder nicht.

@emil
Gesetze bilden die Grundlage einer Entscheidung, sind aber ohne Kommentare völlig sinnlos - nur so zur Info!

Zitat:

Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.


Glaubt es - oder nicht!

Bis dann
Ronald


Nur kurz:
Wie man zu einer rechtlichen Beurteilung und Entscheidung kommt, brauchst Du mir wirklich nicht zu erklären. Das habe ich im Studium und im Beruf lernen dürfen. Die Anzahl der Widersprüche gegen meine Entscheidungen (keine) spricht für sich. Glaub es oder nicht Smile


Die Existenz der Gesetzeskommentare ist kein Geheimnis und kennt sogar der Beamte im mittleren u. gehobenen Dienst.
Äußerungen von Fachgremien sind bei der Entscheidungsfindung oft hilfreich, weil sie zugleich verschiedene Untersuchungen zusammenfassen.
Mehr aber auch nicht. Sie stellen keine rechtliche Grundlage dar ! Letztlich muss im Einzelfall entschieden werden und dabei ist zu bedenken, welchen Zweck eine Vorschrift erfüllen soll. Bei einer unter der Tür (nicht unter dem Boden!) angebrachten UBB von einer Veränderung des Signalbildes zu sprechen halte ich für absurdes Gedankengut von Theoretikern. Von einer Verunsicherung von Verkehrsteilnehmern auszugehen, wenn die Tür geöffnet wird und ein Licht angeht (darum geht es) ist weltfremd. In diesem Punkt würde ich den Fachgremien nicht folgen. Denn konsequent weitergesponnen müssten sämtliche Schaufensterbeleuchtungen und Leuchtreklamen an öffentlichen Straßen auch untersagt werden.

Leider sind Juristen häufig nicht besser als Fachleute anderer Gebiete. Sie verfriemeln sich in Vorschriften und vergessen dabei zu prüfen, ob ihre Gedankengänge noch einen sinnvollen Bezug zur Realität besitzen.


Aber auch das ist schon wieder ein ganz anderes Thema.

Mehr schreibe ich jetzt aber wirklich nicht mehr dazu. Es wird langweilig und hilft dem/den Fragesteller/n vor Ort ohnehin nicht weiter.
ronmue - So 26 März, 2006 19:06
Titel:
@emil

lese doch meinen Beitrag, richtig durch! Es kommt eben auf die Beleuchtungsstärke an und damit auf das Signalbild.

Na, ja -eine Diskussion bringt hier nichts, weil du ja der Allwissende bist.

Bis dann
Ronald
emil - So 26 März, 2006 20:12
Titel:
ronmue hat folgendes geschrieben:
@emil

lese doch meinen Beitrag, richtig durch! Es kommt eben auf die Beleuchtungsstärke an und damit auf das Signalbild.

Na, ja -eine Diskussion bringt hier nichts, weil du ja der Allwissende bist.

Bis dann
Ronald


Hm, habe nie behauptet allwissend zu sein. Kannst es wohl nicht ertragen, dass die Praxis mitunter anders abläuft, als es Dir gefallen würde. Oder Du erträgst Widerspruch nicht, weil Du Dich selbst für allwissend hälst, aber eigentlich nur mit Halbwissen glänzt (bei manchen damit aber auch nicht glänzen kannst) Smile


Ich blicke halt über das reine Wort einer Vorschrift hinaus und prüfe nebenbei ihren Zweck. Mitunter ist es wenig zweckmäßig einer Vorschrift wortgenau zu folgen, wenn ihr Ziel eigentlich in eine andere Richtung geht.

Den Schutz des Signalbildes habe ich dabei nicht in Zweifel gezogen, insofern müsstest Du eventuell genauer lesen. Ich habe vielmehr darauf hingewiesen, dass sich bei einer solchen Betrachtung eine Entscheidung an der Praxis messen lassen muss. Bei der beschrieben UBB als Ausstiegslicht von verändertem Signalbild zu sprechen ist eben etwas absurd. Fachgremien hin oder her. Verstehst Du ? Mir ging es nicht um die Empfehlung (die bezweifle ich nicht, die liegen jedem Amt ohnehin vor !!!) , sondern inwieweit sie im Einzelfall praxisrelevant und somit zu berücksichtigen ist.


Davon ab, ist das schon ein fragwürdiger Diskussionstil, den Du pflegst. Bereits beim zweiten Statement brichst Du ab, beleidigst den Gesprächspartner und blockst jeden weiteren Austausch. Nur weil er die Dinge von einer ewtas anderen, weniger verkniffenen Warte aus sieht. Machst Du das auch im direkten Gespräch ? Düften ja langweilige, und vor allem kurze, Konversationen sein Smile


Mich würde schon interessieren inwieweit Du mit solchen Themen zu tun hast. Hast Du damit beruflich zu tun, mehr der kundige Interessierte oder ein Laie ?


Aber Du hattest die Diskussion ja bereits beendet, insofern erübrigt sich meine Frage. Meinethalben kann der Thread damit beendet werden.

Gute Nacht.
ronmue - So 26 März, 2006 23:45
Titel:
emil hat folgendes geschrieben:
Davon ab, ist das schon ein fragwürdiger Diskussionstil, den Du pflegst. Bereits beim zweiten Statement brichst Du ab, beleidigst den Gesprächspartner und blockst jeden weiteren Austausch. Nur weil er die Dinge von einer ewtas anderen, weniger verkniffenen Warte aus sieht. Machst Du das auch im direkten Gespräch ?


Das kann und will ich so nicht stehen lassen.

1. Wo habe ich dich je beleidigt und womit?

2. Das Problem ist eben, dass du Fachgremien (in diesem Fall eben der Bund-und deren Empfehlungen als nicht relevant ansiehst und hier nur deine Meinung gelten lässt.

Mit dem Thema hat sich eben der Bund-Länder-Fachausschuss befasst und entschieden, dass .....
nachzulesen hier:

http://www.dekra.de/dekra/content/show.php3?id=287&_language=de&nodeid=434

3. Zu deiner Frage: Ja, ich habe damit beruflich im Rahmen meiner Sachverständigen Tätigkeit zu tun.
Ausserhalb der Sachverständigen Tätigkeit bin ich Berater für IT Security im Fachbereich Gesundheitswesen Bereich Krankenhäuser. Ist halt auch ein weites Feld.

4. Nein, ich bin nicht allwissend und nein, ich gehe einer sachlichen Diskussion nicht aus dem Weg.

Wenn du allerdings folgendes schreibst:

[qoute]
Bei einer unter der Tür (nicht unter dem Boden!) angebrachten UBB von einer Veränderung des Signalbildes zu sprechen halte ich für absurdes Gedankengut von Theoretikern. Von einer Verunsicherung von Verkehrsteilnehmern auszugehen, wenn die Tür geöffnet wird und ein Licht angeht (darum geht es) ist weltfremd
[/qoute]

dann bist du doch derjenige, der eine Diskussion eben nicht mehr zulässt, weil du es ja als absurd einstufst.

Daher ist doch eine sachliche Diskussion anscheinend nicht möglich. Es kann allerdings sein, dass ich den Satz von dir missverstanden habe.
Übrigens: Wenn im direktem Gespräch halt auch einer, trotz eines Versuches von mir (oder auch anderen), bei seiner Meinung bleibt und keine andere Sichtweise zulässt, dann brauche ich doch nicht weiter zu diskutieren, weil der andere ja meinen Argumenten (ob diese nun richtig sein mögen oder nicht) gegenüber nicht aufgeschlossen ist.

Über den Sinn oder Unsinn dieser speziellen Regelung können wir uns gerne austauschen. Da gehe ich mit dir konform, dass es in diesem Fall u.U. nicht so sinnvoll ist, die UBB in jedem Fall auszuschliessen. Das ist aber eine persönliche Meinung, die leider keinen Einfluss auf die rechtliche Beurteilung hat.

Grundsätzlich kann ich eigentlich nur jedem raten, solche Veränderungen an seinem Fahrzeug nicht zu machen. Alleine aus versicherungstechnischen Gründen. Wenn jemand sich durch das zusätzliche Licht hat ablenken lassen und baut einen Unfall mit Personenschaden, dann kann dies zum Ruin der Unfallbeteiligten kommen. Auch dies sollte man immer im Hinterkopf behalten. Aber das hast du (zwar in einem anderen Zusammenhang) ja hier auch schon erwähnt.

Im übrigen bin ich persönlich ja mit vielen Aussagen von dir völlig deiner Meinung (PDA Halterung u.s.w.). Wir unterscheiden uns eigentlich nur in der Würdigung der Fachausschüsse und deren Auswirkungen auf die Praxis. Vielleicht hilft aber da der o.g. Link etwas weiter.

Ansonsten wirst du kaum irgendwo einen Beitrag von mir sehen, wo ich keine Diskussion und schon garnicht eine andere Meinung einfach so abgetan habe.

Bis dann
Ronald
x3on - Di 28 März, 2006 09:16
Titel:
Back to topic:
Irgendwer hat doch hier auch das pdf von der dekra gepostet, oder?
ich hab mich jetzt mal hingehockt und das genau mal durchgelesen (ich muss dazu sagen, dass das ja auch nur auf gesetzen aufbaut, ich diese zugrundeliegenden texte weder kenne noch irgendwie interpretiert hab).

und zwar gibts da unter 5.3.2 ein kapitel mit dem titel 'arbeitsscheinwerfer':
vorhandensein ist zulässig, genehmigungszeichen brauchen sie nicht, anzahl: einer oder mehrere, separat einschaltbar und es besteht hinsichtlich des anbringungsortes keine besondere vorschrift ... also interpretiere ich jetzt einfach ich darf so was auch unters auto bauen. erforderlich ist ein separater schalter, empfehlenswert eine kontrolleuchte. das einschalten darf nicht an begrenzungs, abblend oder fernlicht gekoppelt sein usw. und dann steht noch ddabei, arbeitsscheinwerferbenutzung während der fahrt nicht zulässig.

so, jetzt baue ich mir (mache ich natürlich nicht, weil ich brauch so was nicht, aber jetzt mal rein theoretisch) eine unterbodenbeleuchtung, bestehend aus vier weißen oder auch andersfarbigen neonröhren (die farbe der arbeitsscheinwerfer ist ja auch nirgends vorgeschrieben, oder?), bau für jede einzelne einen schlater mit kontrolleuchte rein und fahr damit zum tüv und erkläre ihm, dass das arbeitsscheinwerfer sind.

gut, bissal unglaubwürdig, geb ich zu, aber es könnte ja sein, dass ich für arbeiten unter dem auto mal scheinwerfer brauch ... und weil ich da gleich fotos entwickeln will müssen die rot sein Wink
naja, jedenfalls dürfte doch der tüv da dran ja dann nix bemängeln, weil das ja alles nach vorschrift ist ... oder hab ich da jetzt was übersehen?
ronmue - Di 28 März, 2006 11:22
Titel:
[quote="x3on"]
...Irgendwer hat doch hier auch das pdf von der dekra gepostet, oder?
[/qoute]

Einfach auch mal meine Beiträge lesen!

[quote="ronmue"]Mit dem Thema hat sich eben der Bund-Länder-Fachausschuss befasst und entschieden, dass .....
nachzulesen hier:

http://www.dekra.de/dekra/content/show.php3?id=287&_language=de&nodeid=434

[/qoute]

Zu deiner Theorie:
Ganz interessant. Jetzt aber mal nicht mit der Rechtssicherheit, die ich ansonsten versuche zu vermitteln, sondern nur so mal meine Gedanken dazu.
Arbeitslicht ist ja eigentlich grundsätzlich weiss (von dem Rotlicht in einer Dunkelkammer abgesehen) und soll ja das Arbeitsgerät und-/oder die Arbeitsfläche ausleuchten. Weisses Licht wäre aber doch langweilig - oder?
Jetzt frage ich mich aber, welche Arbeitsfläche, oder welches Arbeitsmittel denn nun unterhalb eines Autos liegt?
Anders würde es halt aussehen, wenn du z.B. einen Suchscheinwerfer montierst, da hier ja der Zweck sofort ersichtlich ist.
Vielleicht könnte man ja argumentieren, dass man regelmäßig eine Münze unter seinem Fahrzeug verliert und daher halt aus Bequemlichkeitsgründen gleich eine Beleuchtungsanlage fest installiert hat, um nicht jedesmal die Taschenlampe rauszuholen. Wenn man es jetzt noch weitertreibt, dann könnte man ja auch behaupten, dass man ständig Geldscheine unter dem Auto verliert. Um auch gleich die Echtheit zu überprüfen, hat man dann eben UV Licht installiert Wink Wink

Ach ja ....
Nein, im Ernst, das Hauptproblem sind die Fahrzeugkontrollen. Selbst wenn dein Wagen gestern TüV bekommen hat, wie willst du nachweisen, dass zur TüV Begutachtung bereits die Beleuchtungsanlage so installiert war. Das interessiert den Beamten vor Ort erst einmal nicht. Im übrigen sieht es so aus, dass vom TüV nicht festgestellte Mängel, dadurch nicht als "abgesegnet" gelten und der Mangel damit nicht mehr vorhanden ist. Für Mängel am Fahrzeug muss sich IMMER der Fahrzeughalter/Fahrzeugführer verantworten. Wenn dem Beamten eben die Beleuchtungsanlage nicht gefällt, kann er eine Weiterfahrt mit dem Fahrzeug vorläufig untersagen. Sollte sich über ein Gutachten herausstellen, dass der Beamte nicht richtig gehandelt hat, dann kann man auf zivilrechtlichem Weg die dadurch entstandenen Kosten wieder reinholen.

Nun noch eine Anmerkung allgemein:
Es kommt zwar meistens nicht so rüber, aber geil finde ich solche Umbauten trotzdem und JA, es juckt mir schon mal in den Fingern, sowas zu machen. Mein Alter, mein Beruf und letztendlich die gesammelten Erfahrungen bringen mich dann aber kurz vor dem Kauf immer auf den Boden zurück Crying or Very sad Crying or Very sad Crying or Very sad

Bis dann
Ronald
rico530 - Di 04 Apr, 2006 23:01
Titel:
Sehr interessantes thema.

danke an emil, sehr informativ deine beiträge.

mich würde interessieren ob der anbau einer unterbodenbeleuchtung strafbar ist.
ich meine ich mach sie nur zu showzwecken an, oder eben zu hause, aber was wenn die rennleitung(grün) unter mein auto schaut und sagt die müßen ab?
darf man sie montieren oder nicht?
x3on - Mi 05 Apr, 2006 13:36
Titel:
@rico530:
sorry, für dich hab ich keine definitive antwort, ich denke aber nicht, da ich irgendwo mal gelesen hab, dass es egal ist ob die beleuchtungseinrichtung betriebsbereit ist oder nicht.

@ronmue:
ja, du hast recht. ich mein, wenn du zu nem normalen tüv fährst und dem verklickern willst, er soll dir das 'eintragen', dann zeigt dir der höchstwahrscheinlich nen vogel. vor allem wenn du so argumentierst Wink

aber es gibt ja sicher auch leute, die haben freunde beim tüv und die tragen einem dann alles ein, so lange sie dafür den kopf ned hinhalten müssen. und dann wäre so etwas machbar. und wenn man dann nen brief mitkriegt, vom tüv, wo draufsteht >>das auto hat 4 eingetragene zusatzscheinwerfer in form von soundsofarbigen neonröhren am unterboden<< dann sollte das die meisten grünen auch überzeugen. und wenn nur weiß geht, dann geht halt nur weiß. immerhin was dann genau geht weiß ja keiner. immerhin gäbs ja noch die möglichkeit das ganze mit 3-chip-leds zu machen, dann fährt man beim tüv vor -> weiß, polizei hält einen auf, guck unters auto, eingetragen, weiß. aber wenn mal keiner hinguckt hat man alle erdenklichen farben Wink

klar, wieder ned 100%ig legal, aber naja.

und lieber nur ne weiße ubb als gar keine ubb Wink

jetzt is mir doch noch was eingefallen zu rico530:
ich hab auch irgendwo gelesen, dass es sondergenehmigungen gibt für 'straßenzugelassene showfahrzeuge'. weiß aber nicht, wie das bestimmt wird. das war auf jeden fall ne lachgas-flasche, die dann ein sichtbares manometer hatte, aber im normalen straßenverkehr nur drucklos mitgeführt werden durfte. das wäre ja so ein ähnlicher fall.

@ronmue: ja, hab deinen beitrag schon gelesen, aber ich lese jeden tag hier so viele beiträge, da weiß ich nimma wer was geschrieben hat, sondern nur noch was drin steht.

abschließend wollte ich noch sagen: klar war das ne ziemlich an den haaren herbeigezogene angelegenheit, wenn es aber darum geht vielleicht einen befreundeten tüv-prüfer davon zu überzeugen, dass er das durchaus eintragen kann ohne dass sein kopf hängt, wenn was passiert, kann das durchaus brauchbar sein, vermute ich. immerhin hab ich nirgends was gefunden, dass vorgeschrieben ist welche farbe so ein zusatzscheinwerfer haben muss noch wo er montiert sein muss. und es is dann quasi nur vorgeschrieben, dass der fahrer dafür sorgen muss dass das teil während der fahrt aus ist.

übrigens: bei uns gibts einige leute, die mit eingeschalteter ubb unterwegs sind in der nacht. also es ist gar nicht mehr so selten. ich glaub es gibt schon 3-4 autos die so was immer an haben. und ein paar mehr kenne ich, die haben eine, schalten sie aber halt wirklich auf öffentlichen straßen nicht ein.

aber ich will nicht wissen, was passiert falls die mal so gesehen werden sollten.
rico530 - Mi 05 Apr, 2006 14:42
Titel:
Wenn man diese ganze geldgaunerei (TÜV etc.) mal ausser acht läßt, mich würde sowas nich stören, wenn einer mit ubb ankommt. Ich fühle mich wesentlich abgelenkter durch schielende scheinwerfer irgendwelcher idi...., scheinwerfer auf dem dach, wie sowas geht?, rücklichter an autos die fast schon dach-höhe haben, blinker in den spiegeln(was das soll), 25km/h autos die auch noch weiß lackiert sind....

und dann gibt es tatsächlich leute die meinen ein auto darf unten nicht leuchten, is doch eigentlich schwachsinn, meine meinung auf deutsch gesagt...

die solln sich lieber mal drum kümmern wie man sein geld ehrlich verdienen kann.
x3on - Do 06 Apr, 2006 13:36
Titel:
Naja, ist alles Ansichtssache. Ich meine, irgendwo haben die Regelungen schon Sinn. Ich erwische mich ja selbst dabei: Selbst wenn ne UBB ned wirklich blendet oder so was, aber sie zieht die Aufmerksamkeit dahin, wo sie eigentlich nicht sein sollte. Kommt dann schon vor, dass ich dem Auto nachgucke anstatt auf die Straße zu gucken.

Aber gut. Das ist halt mal so, und daran kann man nichts ändern. Ist ja auch sozusagen ein Teufelskreis. Wären UBBs in allen erdenklichen Farben erlaubt, wärs nix besonderes mehr. Es würde dann wohl nicht mehr ablenken, allerdings wills auch keiner mehr haben, weils ja jeder hat. Und dann braucht man wieder was neues, was wieder keiner hat, weils verboten ist, weils ja dann wieder ablenken würde Wink
rico530 - Do 06 Apr, 2006 13:59
Titel:
wie du schon richtig sagst, ein teufelskreis liebe talkgäste...
Löwe - Do 06 Apr, 2006 14:02
Titel:
Es gibt ja auch blinkende und die find ich dann schon sehr ablenkend, das stört auf der autobahn wärend videoschauen Twisted Evil

nein mal in ernst, ich denk der tüv bzw kba werden wissen wieso das verboten ist, und einen wirklichen sinn in so einer ubb sehe ich nun wirklich nicht, und das dieses als einstiegshilfe dienen soll nunja....
rico530 - Do 06 Apr, 2006 14:31
Titel:
nun, ich denke der sinn einer unterbodenbeleuchtung ist so ziemlich der gleiche wie blinker in den aussenspiegeln oder sagen wir lsd doors, hat eigentlich auch beides keine daseinsberechtigung. geschweige denn sinn.

immer voll nach dem motto:

wir geben geld aus das wir nicht haben, um sachen zu kaufen die wir nicht brauchen, um leuten zu imponieren die wir nicht leiden können;)))
Löwe - Do 06 Apr, 2006 15:08
Titel:
das einzigste was bei mir am auto blinkt außer dem blinker natürlich is die kleine süße rote led beim GPS Wink
x3on - Do 06 Apr, 2006 21:38
Titel:
Also als Ein- oder Ausstiegsbeleuchtung kann so was schon praktisch sein.

Beispiel: Du parkst in der Nacht vor ner Disco mit der Beifahrertür direkt vor ner Pfütze. Und Freundin tappt genau rein, weil sie sie nicht sieht. Dann ist der Abend gelaufen ... Hätte wohl durch ne UBB verhindert werden können Wink
Löwe - Do 06 Apr, 2006 22:00
Titel:
Du nimmst deine Freundin in die Disco mit? mhhh
*g*
x3on - Fr 07 Apr, 2006 08:17
Titel:
Naja, manchmal lass ich mich auch mitnehmen.

Aber dann Tappe ich nicht irgendwo rein und selbst wenn, dann ists halt sche***e gelaufen und hat meist keine Auswirkungen auf den restlichen Abend.
tow-b.de - Do 13 Apr, 2006 12:09
Titel:
Das mit der "Ablenkung" der anderen Verkehrsteilnehmer ist sowieso, so eine Sache.
- Fährt nen Ferrari vorbei gucken sich 60% aller Leute um
- Fährt ne Cobra vorbei gucken sich 90% aller leute um (sogar schwerhörige ältere Damen, denn zu überhören ist das Teil ja nicht)
- Fährt nen Auto mit UBB vorbei schauen sich vielleicht 30% der Leute danach um (McDonalds-Parkplätze mal nicht mitbetrachtet)

Sollten wir nicht lieber alle in einem Einheitsauto fahren (á la trabbi)? Das wär zwar nicht schön, aber immerhin konsequent.

Wegen solchen Kleinigkeiten wird immer so ein riesen tamtam gemacht, andere Dinge die vielleicht wirklich was bringen könnten werden nicht beachtet..

Zitat:
Aber gut. Das ist halt mal so, und daran kann man nichts ändern. Ist ja auch sozusagen ein Teufelskreis. Wären UBBs in allen erdenklichen Farben erlaubt, wärs nix besonderes mehr. Es würde dann wohl nicht mehr ablenken, allerdings wills auch keiner mehr haben, weils ja jeder hat.

Vielleicht wäre das auch die bessere Alternative, striktes Verbot war noch nie eine gute Erziehungsmethode. Und das Verbot der UBB ist für mich wirklich nichts weiter als ein striktes Verbot, das versucht wird mit fadenscheinigen Erklärungen zu Rechtfertigen.
Wie oben bereits beschrieben:
- Keine Blendwirkung
- keine grössere Ablenkungswirkung als andere "ungewöhnliche" Dinge (auch während der Fahrt!!)

Es ist müßig darüber zu diskutieren, ich find's jedenfalls schwachsinnig.
rico530 - Do 13 Apr, 2006 21:08
Titel:
...wo kann ich das mal unterschreiben...???
TheBrain - Mi 19 Jul, 2006 13:21
Titel:
Ich war jetzt zu faul alles zu lesen, aber nachdem ich die ersten beiträge gelesen habe musste ich was schreiben.
das sind ja die gleichen geschichten wie ich sie mir in er schule von irgendwelchen leuten anhören kann die meinen sie hätten ahnung von tuning.

eine UBB mit E-Prüfzeichen oder sonst was ist genauso unzulässig wie jede andere auch. Die Leuchten sind geprüft, und? Aber verboten.

Es gibt soviele Threads im Internet wo es klar ist. Das mit der Einstiegsbeleuchtung ist ein Märchen, jeder der Ahnung hat weiß das...erklär mal jemanden, dass du vorne und hinten Licht brauchst zum ein und aussteigen.

Das mit der Einstiegsbeleuchtung ging bis vor 2 Jahren, bis ein Gesetz (leider) abgeschlossen wurde, was die UBB's regelt, da es vorher garnicht gab!

Es gibt von Foliatec etwas mit ner ABE, aber völlig dunkel...halt kaum hell, nur für die Seiten und natürlich im weiß, da fabrige UBB's auch keinerlei rechtliche Grundlage für den Einstieg hätten.

Fakt ist: Es gibt nichts legales was man unter ein UBB versteht.
goofy - Mi 19 Jul, 2006 13:43
Titel:
und genau die letzte aussage ist schon wieder falsch. wenn die ubb nicht angeschlossen ist und nur für showzwecke verbaut ist, darft du sie rumfahren. also so einfach aussagen wie "gibt nichts legales" hauen also nicht immer hin.
außerdem solltest du selbst alles lesen (so viel ist das ja nun wirklich nicht). hier wissen alle, wovon sie reden, bin ich der meinung.
TheBrain - Do 20 Jul, 2006 23:21
Titel:
Nein du darfst sie eben nicht drunterbauen auch wenn sie nicht angeschlossen ist.
Du darfst dir nichtmal zur Deko nen zweites Auspuffrohr an die andere Seite dranmachen, damit du ne Duplex-Optik hast....ausser du lässt es halt eintragen Wink Es gibt keine elgale Möglichkeit eine Unterbodenbeleuchtung drunterzubauen, dazu gibt es genug offizielle Stellungnahmen vom TÜV.

Zitat von walpurgis (von pagenstecher.de) als Dekra-Angestellter:

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

Man kann die Unterbodenbeleuchtung auch nicht "retten", indem man sie mit Schaltern versieht oder als Ausstiegshilfe deklariert. Diese muss bei geschlossenen Türen im Innenraum sein, also z.B. an der Unterseite der Türen.

Zum Thema Innenraumbeleuchtung: Hier ist in der StVZO nichts geregelt. Kritisch wird es, wenn aus der Innenraumbeleuchtung eine Außenbeleuchtung wird, also zu viel Licht direkt nach aussen strahlt. Das ist im Einzelfall vom Sachverständigen zu prüfen. Was und in welcher Farbe im Fußraum leuchtet ist demnach egal, wenn es nicht zu stark nach aussen strahlt.

Grundsätzlich gilt: Egal, ob im Stand oder während der Fahrt, ob mit Zündung bzw. Schalter oder ohne, ob im Bereich der StVZO und StVO betrieben: Sobald die unzulässige LTE (lichttechnische Einrichtung) am Fahrzeug verbaut ist, besteht ein Mangel nach StVZO und es erlischt in den meisten Fällen die Betriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr.

Zum Schluß noch eine Broschüre zum Download: Lichtteschnische Einrichtungen an Kfz und Anhängern (485kb)
http://www.pagenstecher.de/div_images/lichtechnik.pdf
Freezer - Fr 21 Jul, 2006 00:36
Titel:
und hier das gleiche etwas aktueller, Stand: 08.09.05 (ka was genau sich geändert hat)
maze1601 - Fr 21 Jul, 2006 07:03
Titel:
*Bing* Ring frei!

Ne, ernsthaft. ich würd mir das nicht drann machen. Wäre mir einfach zu riskannt. Auch wenn sie eingetragen wäre, dann kann die Polizei trotzdem verlangen, dass die Beleuchtung entfernt wird.
Outatime - Fr 21 Jul, 2006 17:18
Titel:
maze1601 hat folgendes geschrieben:
Auch wenn sie eingetragen wäre, dann kann die Polizei trotzdem verlangen, dass die Beleuchtung entfernt wird.


Jetzt mal unabhängig von diesen unseligen UBB´s :

Wie kommst Du denn darauf? Alles was Eingetragen ist, kannst Du so benutzen und behalten - deswegen ist es ja gerade eingetragen (und wenn notwendig Ausnahmegenehmigung erteilt)!
SirGroovy2004 - Fr 21 Jul, 2006 17:43
Titel:
Servus Outatime,

da hat der Maze Recht. Nicht alles was dir eingetragen wurde, muss notwendigerweise Laut STVZO erlaubt sein. Ein unwissender Tüv´ler, oder der Minirock deiner Freudin kann da schon der Grund dafür sein.

Es liegt immer im ermessen des Technischen Prüfers ober der gerade "dieses" Teil einträgt oder nicht. Optimaler Weise kannst du seinem "ermessen" mit einem Gutachten nachhelfen.

Recht herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

SirGroovy2004

Tante EDIT möchte da noch was dazu sagen:
Das von mir geschriebene ist ja auch der Grund weshalb man Tuning - Neulingen den Tipp gibt: "Fahr zu einem anderen Prüfer!"
Outatime - Sa 22 Jul, 2006 06:32
Titel:
Nun, was ich meine: Schon mal gar nicht kann "die Polizei verlangen" das ich etwas entferne was in meinen Papieren eingetragen ist. Die können mir bestenfalls eine Mängelkarte ausstellen und mich zum TÜV schicken. Und wenn der Prüfer dort meint, die Eintragung eines anderen Prüfers wäre nicht ok, dann muß er mir erst einmal nachweisen warum.
Ich habe bei meinen Oldtimern diverse Eintragungen (zB für rote Blinker, fehlende Gurte, teilweise rote Seitenmarkierungen, und, und, und) - und für all diese Eintragungen gibt es ja zusätzlich immer noch eine Ausnahmegenehmigung der jeweiligen Zulassungsstelle (für die ich auch bezahlt habe). Und auch diese Ausnahmegenehmigungen kann niemand mal eben so wieder entziehen, das müßte schon einen sehr wichtigen Grund haben und über den Rechtsweg gehen....

Gruß
O.

*edit* Das oben gesagte gilt natürlich nicht für "Gefälligkeitseintragungen" die von vorneherein zweifelhaft und/oder nicht mit der StvZo vereinbar sind/wären.
Kotbrot - Do 26 Okt, 2006 19:46
Titel:
Ich finde die StVO auch zum kotzen, so viele schöne Dinge sind hier einfach durch fadenscheinige Gründe verboten. Habe schon davon Gehört das es Leute gibt, die allgemein Getönte Scheiben verbieten wollen, weil man dann ja nicht mehr durch die Heckscheibe des Vordermannes sehen kann um evtl. auftretende Hinderniss früher zu erkennen. So ein Schwachsinn, ob mein Auto von hinten durchsichtig ist oder nicht entscheide alleine ich ! Vorallem wie soll das durchgesetzt werden bei Kleinlastern, Transporten, LKW, etc...

Eine nette Alternative um ALL DAS zu umgehen, ohne Auszuwandern ist :

Ein Zweitwohnsitz in Belgien.

In Belgien gibt es keinen TÜV in unserem Sinne. Dort ist so ziemlich ALLES erlaubt was mit Tuning zu tun hat. Hauptsache das Ding fährt und bremst, und vorne leuchtets weiss, hinten rot. Ob es unten drunter leuchtet, oder blau blinkt oder ob das Reifenprofil 10cm aus dem Kotflügel herausschaut ist völlig egal.

Deshalb :

-Zweiten Fake-Wohnsitz in Belgien (durch EU ja kein Problem heutzutage) Bspw. ne symbolische Miete für 1 € im Monat bei irgendwem, hauptsache man hat ne Adresse und nen Briefkasten dort.
-Fahrzeug in Belgien zulassen mit belgischem Kennzeichen, aber in Deutschland fahren ! Very Happy

Gut, wenn du mit nem belgischen Kennzeichen und eingeschalteter UBB in D herumfährst halten die Grünen auch an fragen was das soll. Aber sie können weder ne Mängelkarte schreiben, Wagen stilllegen, ausbau verlangen oder sonstiges. Das einzige was geht : Bußgeld, weisung zum abschalten der UBB. Aber keine Punkte , Führerscheinentzug usw.

Das ist jetzt nur speziell bei UBB. Aber du könntest zum Beispiel mit der unmöglichsten Rad-/-Reifenkombination und unendlich tief, mit leerem Auspuff herumfahren und die könnten dir GAR NICHTS.

Ich glaub ich muss ma paar belgische Foren auschecken ob nicht noch jemand ne mietwohnung frei hat... Very Happy
x3on - Fr 27 Okt, 2006 02:42
Titel:
So lange du das noch ned selbst probiert hast und Erfahrungen gesammelt hast, werd ich's dir nicht nachmachen Wink

Aber wenn das wirklich klappen sollte ... werd ich mir wohl ne nette Belgierin anlachen müssen Wink
maze1601 - Fr 27 Okt, 2006 07:54
Titel:
lol, dann gibt es nicht nur die belgische radiolösung sondern auch die belgische tuninglösung. Und in den nachrichten kommt dann schlagzeilen: aus unerklärlichen gründen ziehen millionen menschen nach belgien **** Lärmbelastung durch PKWs nimmt immer mehr zu
toxdafox - Fr 27 Okt, 2006 08:17
Titel:
ES GEHT!

Kumpel hat sein Wagen in Polen angemeldet auf seinen Onkel!
Zahlt zudem 70%u20AC Versicherung und rast mit Lachgas & UBB durch Deutschland Wink
Kotbrot - Fr 27 Okt, 2006 18:23
Titel:
Das geht wirklich, das ist kein scherz. Natürlich gibt es ein paar Dinge die auch in Belgien verboten sind, aber wer soll dir das nachweisen ? Die belgischen Bullen fahren in D nicht herum, und die deutschen haben von der belgischen STVO keine Ahnung, und selbst wenn, dürften die trotzdem nichts machen.

Das einzige worüber ich noch nicht nachgedacht habe sind sachen wie :

-Auto muss evtl. auf 1. Wohnsitz angemeldet sein
-Man muss bestimmte Zeit im Jahr in Belgien verbringen um dort gemeldet bleiben zu können
- Evtl. muss man ja vielleicht in Belgien Steuern oder Sozialversicherung zahlen o. ä.

Davon habe ich leider keine Ahnung.
Am besten man hat natürlich jemanden aus nem engen Freundschafts/Verwandtenkreis über den der Wagen angemeldet ist. Dann gibt in der Hinsicht natürlich keine Probs. Wie der Onkel in Polen z.b. ist natürlich auch ne elegante Lösung.

Ich persönlich hätte kein Problem mit nem polnischen oder belgischen Kennzeichen durch die Gegend zu fahren. Erschwert den Behörden zusätzlich die Zustellung von Bußgeldbescheiden wegen Geschwindigkeitsübertretungen etc. Very Happy
FMode - Fr 27 Okt, 2006 18:55
Titel:
TÜV (TheBrain) hat folgendes geschrieben:
...Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert: ...


Warum sind solche "Fachgremien" nicht mal greifbar das man ihnen mal richtig aufs MAUL haut Evil or Very Mad

Ich bin für die Wiedereinführung der täglichen Tracht Prügel für gewisse Gruppierungen.

Solche Leute trauen sich z.b. auch nicht auf den TÜV Stand z.b. auf der Essen Motorshow.

TÜV (TheBrain) hat folgendes geschrieben:
...ob mit Zündung bzw. Schalter oder ohne...


vor allem bei dem Satz da packt mich der HASS...
Outatime - Fr 27 Okt, 2006 19:51
Titel:
toxdafox hat folgendes geschrieben:
ES GEHT!

Kumpel hat sein Wagen in Polen angemeldet auf seinen Onkel!



ES GEHT NICHT! - und was Dein Kumpel macht, ist unzulässig! Sobald "der Lebensmittelpunkt" der Person die das Fahrzeug benutzt, hier in D ist, muß das Fahrzeug -nach einer Übergangszeit- in Deutschland zugelassen werden. Dies ist sowohl in der Kfz-Zulassungsverordnung, als auch im Kfz-Steuergesetz eindeutig geregelt. Wir haben diese Diskussion im Oldtimerbereich auch oft genug - es gibt keine Schlupflöcher mehr.

Dein Kumpel riskiert eine saftige Steuernachzahlung, Anzeige wegen Steuerhinterziehung und natürlich die sofortige Stillegung des Fahrzeuges (+ Konsequenzen falls das Auto nicht verkehrssicher ist).
Falls es Dich interessiert - gebe ich dir gern die Links zu den entsprechenden Bestimmungen.
Peziman - So 29 Okt, 2006 21:54
Titel:
Also das ganze Thema Licht und STVO bringt mich ja seit kurzem erst richtig zum kotzen.
Mir ist nämlich jetzt folgendes passiert.
Vor etwa 2 Wochen kam ich mit meinen auto in eine Polizei Kontrolle. Es war Nacht und die Sichtverhältniss waren stellenweise sehr bescheiden, also hatte ich meine Nebelscheinwerfer an.
Ok! jetzt fahr ich nen Mazda MX-3, der hat ORGINAL gelbe Nebelscheinwerfer.
Die fielen den Herren in Grün natürlich gleich auf und dann gings los Anfangs wollten sie das Auto gleich stilllegen, da das eine schwere Verletzung der STVO ist. 8o

Irgendwo in der STVO steht drin das Zusatzscheinwerfer und Leuchteinrichtungen nicht gelb sein dürfen.
Auch wenn es bei meinen Fall orginal ist!?!?!

Nach längerer Diskussion durfte ich aber trotzdem weiterfahren, musste aber am anderen Tag morgens beim TÜV erscheinen.

Der TÜV-Prüfer war gleicher Ansicht. Und ordnete Demontage an! ;(
Seit dem fahr ich mit 2 großen Löchern in der Stossstange rum.
Und es ist ein fall für meine Rechtsschutzversicherung geworden.

Wer solche Gestzte schreibt gehört an den ***** aufgehängt! Sad
Outatime - So 29 Okt, 2006 22:11
Titel:
Peziman hat folgendes geschrieben:
Irgendwo in der STVO steht drin das Zusatzscheinwerfer und Leuchteinrichtungen nicht gelb sein dürfen.
Auch wenn es bei meinen Fall orginal ist!?!?!


Natürlich! Was meinst Du wieviel bei Oldtimer und/oder amerikanischen Importen geändert werden muß "obwohl es original ist"....

Und was GELBE Scheinwerfer betrifft: Sorry, aber das ist völlig in Ordnung so, denn für den Gegenverkehr ist Gelb nämlich sch.....
Peziman - So 29 Okt, 2006 22:15
Titel:
Schon klar, aber der Wagen ist nicht Importiert sondern wurde so in Deutschland verkauft.
Ausserdem sind gelbe (Haupt)Scheinwerfer ja erlaubt, siehe alte Franzosen.
Freezer - Mo 30 Okt, 2006 11:07
Titel:
also in meinem oben geposteten pdf steht nix von gelben hauptscheinwerfern...

"hellgelbe" nebelscheinwerfer sind aber zulässig, ist wohl die frage bis wann es hellgelb ist...
Outatime - Do 02 Nov, 2006 13:32
Titel:
Peziman hat folgendes geschrieben:
Schon klar, aber der Wagen ist nicht Importiert sondern wurde so in Deutschland verkauft.
Ausserdem sind gelbe (Haupt)Scheinwerfer ja erlaubt, siehe alte Franzosen.


Das er so verkauft wurde spielt keine Rolle, der TÜV ist entscheidend. Du kannst höchstens den Verkäufer in Regreß nehmen, bzw. mal freundlich nachfragen. Wobei die Dinger dann ja immer noch nachträglich (nach dem TÜV) angebot worden sein könnten.

Gelbe Hauptscheinwerfer sind NICHT erlaubt, auch schon lange nicht mehr bei "alten Franzosen". Wenn Du davon noch einen sihst, hat der beim TÜV nur einen gnädigen oder eben ignoranten Prüfer gehabt. Normalerweise muß umgebaut werden....
Kombimaster - Di 14 Nov, 2006 09:58
Titel:
Ich finde es echt interessant. In jedem der 2137 Foren, in denen ich angemeldet bin, tritt eine solche Diskussion auf.
Zum Thema Belgien: Das Belgier alles dürfen ist ein gerücht. Auch sie haben mittlerweile strenge Auflagen zu erfüllen. Die wilden Zeiten sind auch da vorbei. Ich jedes Jahr auf einem riesen Treffen in Belgien und darf mir da immer das Gejammer anhören.
Als Wohnsitz Belgien oder Polen oder Hamudistan anzugeben wird auch keinem gelingen, da euer Arbeitgeber es wohl kaum genehmigen würde, euch so viel Urlaub zu geben um die Voraussetzungen zu erfüllen.
Es gab sogar schon eine Bstimmung, die UBB verbietet, weil die Bruchgefahr der Röhren zu hoch ist. Ausstiegsbeleuchtung alla Audi A8 dürfte schon eher drin sein, allerdings auch mit grossem Aufwand verbunden.
Im Nissanboard hat man sich sehr intensiv mit diesem Thema beschäftigt, sogar mit Kontakt zu den entsprechenden Behörden.
Wer also viel Zeit und Lust hat, kann sich mal hier durchlesen:
http://www.nisbo.de/artikel_nissan_6282_.html
ck222 - Di 14 Nov, 2006 11:37
Titel:
Hi,
hab mir jetzt nicht alles durchgelesen.

bei ATU gibts so blaue röhren mit E zeichen als Einstiegsbeleuchtung.
Ein Freund von mir hat sie sich montiert und ist damit zum Tüv um explizit nachzufragen ob das so erlaubt ist (angeschlossen über den türkontakt).
Und ja, es war in ordnung.

Alles andere ist wohl verboten!

Image

mfg
ck222
Outatime - Di 14 Nov, 2006 11:47
Titel:
Im Nissanboard kann man sogar seine "Blitzerfotos" eintragen. Scheint, das die Jungs da auch noch stolz darauf sind. Wie panne ist das denn?
Marooke - Di 14 Nov, 2006 12:44
Titel:
Outatime hat folgendes geschrieben:
Im Nissanboard kann man sogar seine "Blitzerfotos" eintragen. Scheint, das die Jungs da auch noch stolz darauf sind. Wie panne ist das denn?


Mit oder ohne Highscore-Ranking? :D

Kumpel von mir hat übrigens auch eine UBB. Beim letzten TÜV-Termin meinte der Prüfer nur: "Ich habe jetzt nicht gesehen, dass sie eine UBB haben und diese nichtmals mit dem Türkontakt verbunden haben..." Soviel zu dem Thema Smile
toya_ger - Di 14 Nov, 2006 12:47
Titel:
ich habe eine super idee zum eintragen der UBB's

und zwar man nehme die farbe orange monirt sie nur rechts und links legt sie auf die blinker ... die frage ist nur obs klappt weil dann hätte es doch einen sinn gehe heute oder morgen mal rüber zum tüv und frage nach wird ja mal wieder zeit den tüvman mit meine schwachsinigen ideen voll zuquatschen! (mein größtes hobby)

naja in der not hilft nur Vitamin B amit ist meist nix unmöglich aber kostet halt auch mehr ^^


aber ich kenne jemanden der ist mit einem nicht eingetragenen doppel weber zum tüv gefahren hat aber denoch tüv bekommen er wurde nur doof gefragt ist das ne polo G40 naja er mußte nur grinsen....
Freezer - Di 14 Nov, 2006 13:11
Titel:
UBB als blinker? sorry, aber die ideen werden ja immer bescheuerter...

1. sind die röhren dann trotzdem nicht zugelassen
2. viel zu tief
3. vitamin b hilft genauso wenig, wenns jemand sieht der ahnung hat und was dagegen hat hilft dir eine unzulässige gefälligkeitseintragung garnix mehr
toya_ger - Di 14 Nov, 2006 13:48
Titel:
fakt ist das es ja eingetragen werden kann nach §21 gibt ja immer sonder autos usw ! und es gibt ja auto wo es eingetragen ist!

ich kenne ja schon 3 davon

nicht das ich diese Sch***e verbauen würde nur weil es mich intressiert ob geht ....

für mich sind die dinger total nutzlos

ich würde lieber orginalpellen mit moondics fahren wie meine dicken 195 schlappen nur werde ich nach dem winter sonst die kraft nicht mehr auf die strasse bekommen! deswegen habe ich alus drauf

oder bau ihr euch euer fahrwerk zumspass ein oder nur wegen obtk ? also für mich gehörn UBB`s in gelbensack und nicht untersauto ! für 50ps brauch man auch kein fahrwekr meiner meinung nach naja diese asi-tuning für jede 45ps schleuter geht mir aufen keks !

ist ja jetzt schon so das jedes 3te auto mit fahrwerk und alus duch die gegenkutschirt !

naja ich will damit sagen das ein 45ps mit fahrwerk und breiten pellen ey nur noch 40ps hat o ist da der sinn!?
goofy - Di 14 Nov, 2006 14:50
Titel:
toya_ger hat folgendes geschrieben:
naja diese asi-tuning für jede 45ps schleuter geht mir aufen keks !


so geht es mir mit der schreibweise und ausdrucksweise einiger user hier so! kennst du keine satzzeichen?
Kombimaster - Di 14 Nov, 2006 15:08
Titel:
Nur gut, dass UBB mittlerweile eh wieder aus der Mode gekommen ist. Wenn die neuen Richtlinien kommen (sollten) ist eh nix mehr erlaubt.

Kannst dir ja auch ne orangene Laterne an den Dachträger hängen und es als Seitenmarkierungsleuchte eintragen lassen.
toya_ger - Di 14 Nov, 2006 15:43
Titel:
so Ledies meine idee funtz soga mit einem kleine hacken! ^^

Man sollte sich einen Jeep zulegen blinker mindesthöhe 30cm vom boden!^^

hätten wir das auch geklärt !^^
Outatime - Di 14 Nov, 2006 15:56
Titel:
toya_ger hat folgendes geschrieben:
so Ledies meine idee funtz soga mit einem kleine hacken! ^^



study Exclamation
toya_ger - Di 14 Nov, 2006 17:26
Titel:
ja ja ich werde ab jetzt ein paar Satzzeichen benutzen und natürlich auch nocheinmal die Rechtschreibung kontrollieren.

Nur für euch!!! Cool

MfG

toYa_Ger
last-knight - Di 14 Nov, 2006 20:29
Titel:
Das mit dem "belgischen Auto fahren" wird sich wahrscheinlich mit den EU Richtlinien bestimmt auch erübrigen oder?
Zum Thema Lichter und Ablenkung ist meiner Meinung nach sowieso viel zu viel reglementiert, bzw. verboten.
Wenn ich mit meinem 89er Passat mit original scheinwerfern auf der Landstraße fahr und mir einer mit seinen neuen Xenon-Scheinwerfern entgegenkommt sehe ich mal kurze zeit gar nichts. Von Regnerischem Nachtwetter mal gar nicht angefangen...
Da frag ich mich doch warum ist das dann erlaubt?

UBB ist immer ein streitthema bei uns auf den Treffen fährt auch öffters mal die Polizei vorbei und hat bisher (meines wissens nach) noch nie etwas dagegen gesagt wenn diese im Stand brennen...

Aber sind wir mal erlich, wer sich in rechtliche Grauzonen begibt, der darf sich nicht wundern wenn er auf der falschen Seite landet...

grüße last-knight
ck222 - Mi 15 Nov, 2006 10:36
Titel:
Diese Schwammige aussage "die leute könnten abgelenkt werden" lasse ich eh nicht mehr gelten!

Mich lenken auch die ganzen Navis an der Windschutzscheibe ab, die nach außen strahlen! (was verboten ist).

Oder die nutzung der Warnblinkanlage beim benutzung der funkfernbedienung. = verboten, denn sie darf nur genutzt werden zur warnung anderer Autofahrer!

Genauso aberwitzig finde ich die sonderregelungen. NUR der Phaeton darf ein selbstleuchtendes Kennzeichen haben. sonst kein anderes auto. Hallo??? gehts noch?

Oder der Mini (ice) oder wie der heißt. Ist am heck mit klarglas leuchten ausgestattet und NIX aber auch garnichts ist dort ROT was das Heck kennzeichnen sollte. also auch kein roter Reflektor. Aber wenn ich an mein Auto klarglas verbaue muss ich rote Reflektoren anbringen. !! wo ist da die gerechtigkeit?

Daher sehe ich das mit meinen Bastelsachen auch nicht mehr so eng. Beim aufschließen leuchtet mein auto grün und beim abschließen rot.
Ich habe eine einstiegsbeleuchtung im Rückspiegel was andere autos auch schon haben. Oder eben das Display vor dem Tacho. Hat die S-Klasse auch, also sollen sie sich mal nicht so anstellen wenn mich ein grüner von der seite anlabert Wink

mfg
ck222
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Powered by phpBB2 Plus and Kostenloses Forum based on phpBB