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Rechtliche Themen - Musikvideos während der Fahrt -> Polizeikontrolle

coolchip - Sa 01 Apr, 2006 22:35
Titel: Musikvideos während der Fahrt -> Polizeikontrolle
Wollte euch nur mal meine Geschichte erzählen, die mir letzte Nacht so gegen 2 Uhr passiert ist. Ich war mit zwei Freunden in der Stadt, habe die beiden dann heim gefahren und wollte anschließend selber auch nach Hause.

Natürlich habe ich wie immer meinen CarPC an. Den habe ich jetzt seit ca. einen Monat so weit verbaut, dass man ihn benutzen kann.
Es war nicht mehr viel los in der Stadt. Die Straßen waren leer und es hat geregnet wie bekloppt. Ich hab mein cPOS angeworfen und eines der neuen Musikvideos, das ich am Tag vorher draufgeladen habe gestartet. Dann bin ich losgefahren. Immer die Straße im Blick. Wink
An dieser Stelle sei gleich erwähnt, dass ich echt nicht auf den Monitor gucke wenn ich Musikvideos an habe. Ich höre eigentlich nur die Musik. Das Video läuft halt so vor sich hin. Denke das hat bei mir eher einen Angeber-Aspekt. Wenn man damit Nachts gesehen wird guckt halt schon der eine oder andere mal erstaunt rein. Wink

Wenig später stand ich an einer Ampel mit vier Fahrstreifen. Links und rechts von mir jeweils ein BMW. Saßen in beiden Fahrzeugen jüngere Typen (so 27 bis 30 Jahre). Haben natürlich erst mal interessiert rüber in meinen Polo geguckt. Aber das war ich ja gewohnt. Smile
Als es dann grün wurde bin ich ganz gemütlich los gefahren. Der eine BMW bog links ab. Der andere fuhr erst später langsam los was mich etwas gewundert hat. Dachte der zieht jetzt voll prollig an mir vorbei um mir zu zeigen dass er zwar keinen Monitor aber einen viel, viel stärkeren Motor hat. Razz
Aber zu meiner totalen Verwunderung stand er an der nächten roten Ampel direkt hinter mir. "Ok.... der wird sicherlich links abbiegen wollen" hab ich mir gedacht. Ist er aber nicht. Und die nächste ist er auch nicht abgebogen. Immer mir hinterher.
Es hat immernoch übelst geregent. Bin dann auf einer zweispurigen Fahrbahn mit ca. 55 km/h von erlaubten 70 km/h entlang getuckert. Hatte ja Zeit. Jetzt wunderte mich umso mehr warum ein BMW Fahrer so gelassen hinter einem total langsam fahrenden Polo hinterherfahren konnte.
"Der fährt bestimmt gleich geradeaus die Bundesstraße weiter wenn ich hier die nächste links abbiege". Aber nein! Er hängt nachdem ich abgebogen bin immernoch hinter mir. "Was wollen die beiden Typen denn verdammt noch mal? So toll können die meinen Monitor doch auch net finden. Kann doch net sein, dass die mitten in der Nacht, wo sonst kein Auto zu sehen ist genau die Strecke fahren die ich auch fahren will."
Bin einfach meinen gemütlichen Fahrstil weiter gefahren. Immer etwas unter der Geschwindigkeitsbebrenzung. Hab den BMW nicht mehr weiter beachtet.
Plötzlich ging hinter mir das Blaulicht an. Ich hab mich so übelst erschreckt. Shock Das könnt ihr euch net vorstellen. Ich fahr da ganz gemütlich die Straße lang... nichts böses ahnend und der BMW schleicht sich hinten ran und macht direkt hinter mir das Blaulicht an. Confused
Dann haben die noch wie bekloppt Lichthupe gemacht. Als wenn ich net schon fertig genug wäre. Oh man... Rolling Eyes
Ok, bin rechts ran. Motor aus, Innenlicht an, Radio leise... und laut geflucht. Mir war ja schon klar warum die mich anhalten. Ich überlege: "Hmm... ein Klick und das Navi ist an und legt sich über das cPOS... ein Klick... ein Klick..." *drück* Cool
Schon gehen Fahrer- und Beifahrertür auf und zwei jüngere Polizisten in Zivil stehen links und rechts neben meinem Kleinen. "Guten Abend, allgemeine Verkehrskontrolle. Ihren Fahrzeugschein und Führerschein hätte ich gerne" sagt der linke. Ich denk mir: "Klar, für eine allgemeine Kontrolle fahrt ihr mir 5 km hinterher. Sagt doch das ihr nur mal Video mit mir gucken wollt."
Der linke: "Herr (mein Name), das Navigationsprogramm lief eben aber noch nicht. Sie haben da doch Fernsehen oder so was geguckt.". Haha... da brauchte ich ja noch mal lügen. Ich hab doch keinen Fernseher im Auto. Ich: "Nein. Einen Fernseher habe ich hier nicht drinne. Ehrlich nicht!". Er guckt etwas böse. Schaltet seine MacLite an und rennt vor das Auto. Sch***e... ich hab meine Standlichtringe (AngelEyes) mit weißen LEDs beleuchtet. Das sieht der bestimmt nicht so gerne. Er guckt noch eine ganze Weile. Dann kommt er zurück. "Das mit den Scheinwerfern ist aber auch nicht so ganz original.". Ich:" Das sind die AngelEyes von FK. Die haben ein E-Zeichen". Stimmt ja auch. Nur die Leuchtmittel halt nicht. Wink Er geht wieder nach vorne und guckt diesmal ganz genau. Nach einer Weile rennt er hinter das Auto und sucht da alles ab. Aber da findet er nichts. Nur Serienrückleuchten und einen Serienendtopf. Er kommt wieder zu mir. Hatte schon Angst er will sich noch den Motorraum angucken. Da hätte er noch ein nicht eingetragenen Sportluftfilter finden können. (Mach ich bald!!). Aber er will nur meinen Verbandskasten und mein Warndreieck sehen. Also gehe ich mit ihm im Regen nach hinten und krame mein Warndreieck raus. So Sachen habe ich einfach immer dabei weil ich es sau wichitg finde. Neben dem Verbandskasten fällt mir dann noch meine ADAC-Leuchtweste auf die ich ihm natürlich auch gleich ganz stolz zeige. Laughing
Und dann kam die Frage auf die ich schon die ganze Zeit gewartet habe. "Haben Sie was getrunken?". Ich: "Nee, ich trinke nichts". Er: "Hauchen Sie mich bitte mal ganz dezent an." Klar, mach ich doch. Hab ja eh nichts getrunken.
"Gut Herr (mein Name), alles in Ordnung. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend. Gute Fahrt!". Hmm... wie jetzt? Doch kein Video mehr gucken? Naja... war vielleicht auch besser so. Bin wieder in meinen Polo und hab erst mal den Monitor ausgeschaltet. Wink
Dann bin ich weiter nach Hause gefahren.

Das nächste mal werde ich um die Uhrzeit wohl nicht mehr so oft Musikvideos laufen lassen. Frage mich aber ob die mich auch angehalten hätten, wenn ich nur cPOS angehabt hätte und MP3s gehört hätte.
Ich weiß es nicht. Wollte die Geschichte nur mal los werden. Sorry, dass es so lang geworden ist. Wink
Awake - Sa 01 Apr, 2006 22:45
Titel:
Eine super Geschichte.. obwohl ich sie schon live gehört habe Wink
scrat - Sa 01 Apr, 2006 23:24
Titel:
Gut das mein Monitor so tief im Auto sitzt. Den sieht man nur aus nem Transporter oder so.
Maxx1278 - Sa 01 Apr, 2006 23:36
Titel:
Echt geniale Geschichte und zu deinem Glück auch gut ausgegangen! Smile
coolchip - So 02 Apr, 2006 00:02
Titel:
@scrat
Ist in dem Fall schon ein Vorteil. Meinen sieht man, wenn man mit einem Auto daneben steht total und von hinten glaube ich auch recht gut.

@Maxx1278
Jo, echt mal Glück gehabt. Hatte anfang schon ziemlich schiss. Aber die beiden waren ja noch jünger. Vielleicht war das mein Glück.
Boeby - So 02 Apr, 2006 00:43
Titel:
Sehr interessante Geschichte....

Irgendwie habe ich das gefühl, dass die sehr neidisch waren.... Smile
Ich meine, sie haben ja wie verrückt, nach einem Fehler von dir gesucht.....

@scrat


Irgendwie ist das ja auch schlecht oder ?
Da muss man ja immer stillstehen um ihn zu bedienen, oder schaffst du das ohne ?
Sag mir nicht, dass du z.b. um auf den nächsten Track zu springen, jedesmal anhälst.....




@All

Ich muss meinen TFT noch verbauen. Deshalb die fragen....
coolchip - So 02 Apr, 2006 01:04
Titel:
@Boeby
Naja... wenn sie wirklich richitg gesucht hätten, dann hätten sie was gefunden. Das Fahrwerk steht auch noch nicht im Fahrzeugschein drin. Ich habs zwar schon abgenommen gekommen aber ist halt noch nicht im Fahrzeugschein drin. Der hat nur so grob geguckt was er finden konnte. Smile
Denke schon eher, dass die das gestört hat, dass ich mit Video herumgefahren bin. Wenn ich die ganze Zeit drauf geguckt hätte, dann ist das schon sehr ablenkend. Aber hab ich ja nicht gemacht.
scrat - So 02 Apr, 2006 01:31
Titel:
Ich brauch net zum Lieder schalten anhalten. Ich weiß ja wo die Buttons dafür sind. Hand liegt aufm Schaltknüppel und dann passt das wunderbar.
all-finder - So 02 Apr, 2006 02:38
Titel:
also ich wurd auch vor kurzer zeit angehalten... eine kurzer durck auf den monitor aus... und gleich mal antenne bayern rein. .. aber mehr als ein haben sie was getrunken und fahrzeugschein und führerschein war nich drin. obwohl mein beifahrer und ich davor noch ganz wild nach dem besten musikstück gesucht haben...
MarkusJubiGTI - So 02 Apr, 2006 11:13
Titel:
Hiho

Schöne geschichte Smile

Denen war bestimmt gerade langweilig und dachte kontrollieren wir mal nen auto!

Wenn du stehst, dann darft du ja aber rein theoretisch ja videos schauen. Nur sollte es halt dann aus gehen, wenn du los fährst *G*

Seitdem ich CarPC drin habe wurde ich noch nicht richtig kontrolliert.

Tschau
Markus
x3on - So 02 Apr, 2006 12:22
Titel:
"hab mich schon gewundert warum ich videos schauen kann ... ich muss wohl mit angezogener handbremse gefahren sein"

*g* Den Kommentar konnte ich mir jetzt nicht verkneifen. Meinen Monitor sieht man momentan von draussen nicht wirklich stark. Und wenn er noch ein Stück weiter unten ist gar nicht mehr.

Scheiben werden noch verdunkelt, dann fällt das eh nicht mehr so auf. Und dann passt das schon.
billy - So 02 Apr, 2006 13:27
Titel:
Also mich kennen die mitlerweile, und ich werde mittlerweile auch angehalten, weil die sowas mal sehen wollen. (paar kumpels sind grünlinge).

@x3on
wie du fährst nicht mit dauernd angezogener handbremse?? Smile
schade das das mit sinsheim nicht klappt.

gruß
billy
coolchip - Mo 03 Apr, 2006 01:19
Titel:
Zitat:
"hab mich schon gewundert warum ich videos schauen kann ... ich muss wohl mit angezogener handbremse gefahren sein"

Laughing Very Happy

Bin auch am überlegen ob ich die Scheiben töne. Aber denke mal Nachts sieht man das trotzdem. Und wenn man rechts oder links neben mir steht sowieso.

Aber was mich mal interessiert. Wie wäre das denn gewesen, wenn ich den Monitor einfach schnell aus gemacht hätte? Hab mich halt net getraut. Was sagen die denn dann?
Hugoface - Mo 03 Apr, 2006 10:39
Titel:
gegen 2 polizisten als zeugen hast du halt keine chance... wenn die darin in irgendner weise nen verstoß sehen, is es ja egal, ob er 20sec an war oder 5min
coolchip - Mo 03 Apr, 2006 15:26
Titel:
Anscheinend nicht. Die waren doch zu zweit. Hätten ja sagen können: "Sie haben Video an gehabt. Das haben wir beide gesehen". Haben sie aber nicht. Nachdem ich (wahrheitsgemäß) gesagt habe, dass ich keinen Fernseher im Auto habe, haben sie darüber kein Wort mehr verloren.
Wer sagt denn überhaupt, dass man keine Chance gegen zwei Polizisten hat? Die können sich ja auch mal täuschen. Sind ja schließlich auch nur Menschen. Auch wenn es zwei sind.
MarkusJubiGTI - Mo 03 Apr, 2006 15:33
Titel:
Hiho

Ist es überhaupt direkt verboten?

Also gibt es da einen § dafür und wie hoch wären die kosten?

Tschau
Markus
masterchris_99 - Mo 03 Apr, 2006 15:49
Titel:
ja es ist verboten andere sachen ausser navi auf einem moni zu haben wenn der fahrer ihn sehen kann. Desweiteren ist sogar eigentlich verboten einen Navi Monitor über deine Amaturen anzubringen (von der Höhe her gesehen)
Bewegte Bilder also Videos dürfen nur im Stand bei angezogener Handbremse angezeigt werden.
MarkusJubiGTI - Mo 03 Apr, 2006 15:57
Titel:
Hiho

Und was würde es kosten, wenn man erwischt wird?

Kein Polizist unter uns? Smile

Tschau
Markus
thecamper - Mo 03 Apr, 2006 16:52
Titel:
Ich denke das es doch schwachsinn ist schonwieder über das thema zu diskutieren... hatten wir so einen thread nicht schon?

Ich bin der meinung wärend der fahr bleit video aus und fertig ist... ich kenne leider genug leute die so schon mit ihrem auto verunglückt sind... eigeschlafen oder was weiss ich... grade am WE hat nen bekannter von mir nen 60cm baum mit seinem Crysler NEON unmgenietet... morgens um kurz vor 7 auf dem weg von der Disko zurück... der ist eifach eingeschlafen und von der strasse abgekommen... ihm ist nix passier ausser gebrochens bein und nen gebrochener arm... und auf dem beifahrersitz wo jetzt der motorblock liegt hätte eigentlich meine schwester sitzen sollen...

also lasst den scheiss...
coolchip - Mo 03 Apr, 2006 17:25
Titel:
Das artet hier ein wenig aus. Wie gesagt. Ich schaue wirklich nicht auf den Monitor und in 99% der Fälle höre ich sowieso nur MP3s. Mich interessiert hier nur der rechtliche Hintergrund. Wie 'MarkusJubiGTI' schon gefragt hat. Gibt es da einen Paragraphen oder so was wo drinne steht, wer Video guckt muss 20,- EUR bezahlen. Oder auf dem Monitor darf nur ein Navi sein, oder halt irgendwas. Weil jeder sagt es ist verboten. Ich habe noch nie ein Gesetz dazu gesehen. Das muss es ja dann wohl geben.
Löwe - Mo 03 Apr, 2006 17:27
Titel:
tip
frag das mal im radarfalle de forum da sind etliche Polizisten unterwegs!
newevent - Mo 03 Apr, 2006 18:29
Titel:
Kostet 10 Euro, wenn die sehen das du Video schaust.
Kommt vielleicht auch drauf an, was das für ein vid is Wink
netjunk - Mo 03 Apr, 2006 18:40
Titel:
weiß eigentlich jemand, was passiert wenn sie dich anhalten, während du gerade deine rückfahrkamera an hast?
PhreakShow - Mo 03 Apr, 2006 22:13
Titel:
TFT waehrend der Fahrt in Betrieb:

1) Ablenkung des Fahrers

2) Direkte Lichtwirkung nach außen

Diese beiden Punkte gilt es zu entschaerfen. Zu Punkt 1) zaehlt sowohl die Blendwirkung als auch die Ablenkungsgefahr durch bewegte Bilder. Zu Punkt 2) die moegliche Irritation durch ein falsches Signalbild.

Deswegen sind schnelle bewegte Bilder waehrend der Fahrt tabu, also Filme und Visualisierungen und so n Zeug. Navi bzw das statische Frontend der CarPC-Software dagegen ist in Ordnung. Blendwirkung kann man ja umgehen, indem man das TFT dimmt.
Direkte Lichtwirkung nach außen ist ebenfalls hinfaellig, ganz einfach bauartbedingt. TFTs haben eine Hintergrundbeleuchtung, direktes Licht kann schonmal nicht abgestrahlt werden. Und da wir ja auch 1) umgehen wollen, ist es auch noch gedaemmt.

Ich hoffe, ich hab jetz keinen Punkt vergessen, is ja schon spaet Wink

Edit: Sch***e, doch was vergessen...

Weiter oben hat jmd gesagt, dass es nichts ausmacht wenn die BIlder auf dem TFT nicht fuer den Fahrer sind...

Gibt ebenfalls dicke Finger, wenn man von der Rennleitung ueberholt wird und auf dem TFT laeuft grad n Film, der aber "fuer den Beifahrer" ist. Wieder Punkt 1), Ablenkung des Fahrers; außer das TFT ist in der Kopfstuetze und der Beifahrer sitzt hinten...
Hugoface - Mo 03 Apr, 2006 22:29
Titel:
coolchip hat folgendes geschrieben:
Wer sagt denn überhaupt, dass man keine Chance gegen zwei Polizisten hat? Die können sich ja auch mal täuschen. Sind ja schließlich auch nur Menschen. Auch wenn es zwei sind.


wenn du das vor ort nicht akzeptierst (was auch immer, mit dir hatten sie ja irgendwie nichts), landet das halt im extremfall vor gericht... und da glaubt der richter halt 2 polizisten eher als dir allein... klar können sie sich irren, ich finds ja auch Sch***e...
coolchip - Mo 03 Apr, 2006 23:04
Titel:
@Phreak Show
Ich weiß ja selber, dass es ablenken kann und ich weiß auch, dass es eigentlich "verboten" ist, wenn irgendwo was raus leuchtet. Zum Beispiel irgendwo angebrachte Röhren. Deswegen sehe ich das ja auch ein. Keine Frage!
Aber ich will einen eindeutigen Gesetzestext. Erzählen kann hier jeder viel. Wink Navi haben ja viele auch laufen. Außerdem haben Oberklassenwagen und auch immer mehr Mittelklassewagen auch Displays eingebaut ich glaube nicht, dass die während der Fahrt immer aus sind. Es sei denn es sind reine DVD Player!
coolchip - Di 04 Apr, 2006 01:02
Titel:
Nach ausführlichem Studium des StVO & StVZO und größeren Recherchen im Internet bin ich jetzt zu folgenden Ergebnissen gekommen:

Es kommt im Prinzip gar nicht darauf an WAS auf dem Monitor zu sehen ist. Es kann allgemein ein Problem sein, wenn ein Monitor eingebaut ist und der, wie auch immer, in Betrieb ist. Ich habe das mal in drei Kategorien unterteilt:

1. gesunder Menschenverstand
2. gesetzlicher Hintergrund (Polizei!)
3. Schadensfall (Unfall)


zu 1)
Ich denke es sollte jedem klar sein, dass ein Video, dass auf dem TFT läuft ablenken kann. Das ist einfach so. Auch wenn man "nur" den Beifahrer gucken lässt. Es lenkt ab!
Genauso lenkt es ab, wenn man MP3s abspielt und ein Lied vor/zurück oder sonst was macht. Auch wenn es nur der Bruchteil einer Sekunde ist. Sobald man auf den TFT guckt ist man abgelenkt. Wenn auch nur kurz.
Dem entgegenzusetzen wäre, dass das nicht nur beim TFT passiert sondern genauso beim Wechsel eines Lieds an einem normalen Radio oder beim Verstellen der Temperatur der Climatronic oder ähnliches. Wink


zu 2)
Gesetzlich ist es auch ganz klar! Es gibt KEIN Gesetzt, dass explizit die Benutzung oder den Betrieb eines Monitors, PCs, Navis oder PDAs vorschreibt oder verbietet!! Das ist einfach so. Ein Handy darf man nicht benutzen. Dafür gibt es einen Paragraphen. Aber nicht für den Rest!

Allerdings gibt es etwas was man für diesen Fall auslegen kann und was auch ein Polizist in diesem Fall machen wird. Und das ist der §23 Absatz 1 im StVO.
Zitat:
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).


Das heißt ganz einfach, dass man als Fahrer nicht beeinträchtigt werden darf. Nicht durch den Beifahrer und auch nicht durch Geräte. Und dieser Monitor kann einen nun mal beeinträchtigen. Und das unabhängig davon ob da jetzt ein Navi, ein Video oder nur MP3 läuft. Die Betonung liegt allerdings auf "KANN". Es KANN beeinträchtigen. Wink
Ob das den Fahrer nun beeinträchtig liegt dann wohl im Ermessen des Polizisten. Und das ist das Problem.

Hier möchte ich gleich noch eine Ergänzung zu meiner Geschichte machen, die ich zu Anfang erzählt habe. Ich habe einen kurzen Gesprächsteil mit dem Polizisten weg gelassen weil ich ihn unwichitg fand. Aber jetzt im Nachhinein wird er wohl doch noch interessant. Der Polizist hat noch gesagt, dass so ein Monitor vom Verkehrsgeschehen ablenkt und ich mich lieber auf das konzentrieren sollte was vor mir liegt. Daraufhin habe ich geantwortet, dass ich IMMER auf die Straße gucke und nicht auf den Monitor. Das ist auch in Verbindung mit dem §23 StVO wichitg, weil da ja steht, dass der Fahrzeugführer dafür verantwortlich ist.

Also wenn sie jemandem ein Busgeld verhängen wollen, dann müssten sie wohl nachweisen, dass man abgelekt war! Und das deckt sich auch mit anderen Fällen von denen ich so gelesen habe. Die müssen nachweisen, dass man abgelenkt war. Allerdings weiß ich nicht ob es reicht, wenn die sagen wir haben gesehen das du zwei mal drauf geguckt hast (jetzt überspitzt dargestellt).
Sollte es so weit kommen, dass sie ein Busgeld verhängen, dann sind es 10,- EUR. Das ist für einen Verstoß gegen den §23 StVO vorgesehen.

An dieser Stelle noch ein Zitat vom 'Emil', der auch hier im Forum tätig ist. Ich hoffe er hat nichts dagegen. Ich fand es nämlich sehr gut.
emil hat folgendes geschrieben:
Ich als Verwaltungsbeamter weiß schon mal so viel: Die Grünen wissen oftmals weniger als sie vorgeben zu wissen. Unwissenheit überspielen sie dann regelmäßig mit gesteigert bestimmendem Auftreten. Das biegt das Recht dennoch nicht dahin, wo sie es eventuell gerne hätten, nur weil Ihnen das eine andere andere Extra an den Autos anderer nicht passt, das sie selbst gerne hätten, aber leider außer Stande sind, mit zwei linken Händen zu realisieren. Im Zweifelsfalle zieht: "Wo ist die rechtliche Grundlage ? / Wo steht das ?" Dann müssen sie oft passen. Nichts ist peinlicher für einen Beamten, wenn er für sein Handeln keine Rechtsgrundlage benennen kann, oder noch schlimmer: Es gibt gar keine. Wenn dann keine klare Ansage kommt, kann man ruhig fragen, ob sonst nichts weiter vorliegt, weil man dann gerne weiter fahren würde



zu 3)
Auch die hier verbereitete Meinung, dass man nach einem Unfall auf jeden Fall eine Voll- oder Teilschuld bekommt, wenn man ein Video laufen hatte ist auch nicht ganz richitg. Das habe ich von einem Mitarbeiter einer Versicherung der in der Sach-/Schadenabteilung arbeitet. Es geht um einen vom Werk eingebauten Monitor mit dem man nach dem Entfernen der Sperre theoretisch während der Fahrt TV gucken kann.
Zitat:
1.) Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen
diese Möglichkeit können wir jedoch gleich wieder zu Grabe tragen, da Audio- und Videosysteme in Kraftfahrzeugen nicht von der Betriebserlaubnis erfasst werden

2.) Ablenkung des Fahrzeugführers
dieser Ablehnungsgrund kann tatsächlich herangezogen werden, jedoch liegt die Beweislast beim Versicherer. Er muss beweisen, dass es nicht nur die theoretische Möglichkeit gab, dass der Fahrer während der Fahrt hätte TV schauen können, sondern dass er es auch tatsächlich getan hat.

Die Möglichkeit des Könnens reicht also nicht für eine Leistungsfreiheit des Versicherers. Es muss der Nachweis erbracht werden und vor allem muss die freigeschaltete TV-Funktion und die Fahrerablenkung mit dem Unfall in einem kausalen Zusammenhang stehen.


Also auch hier muss auch erst mal nachgewiesen werden, dass man Video geguckt hat und das man durch das Video abgelenkt war und es dadurch zu dem Unfall gekommen ist. Wink


!Wichtig!
Ich möchte mit meinen Gedanken niemandem dazu ermutigen während der Fahrt Video zu gucken! Das ist gefährlich! Und das mache auch ich nicht! Mein Ziel ist es nur endlich mal Licht hinter die ganze Sache zu bringen, weil jeder was anderes erzählt. Das liegt wohl auch daran, dass es noch keine explizite Regelung hierfür gibt.


PS: Monitor und TFT sind hier das Gleiche. Habe gerade gemerkt das ich manchmal die eine und manchmal die andere Bezeichung gewählt habe. Razz
SirGroovy2004 - Di 04 Apr, 2006 09:17
Titel:
Servus coolchip,

danke für diese Zusammenfassung. Das war bestimmt viel Arbeit. Ich denke, das mit dem "Nennen Sie mir bitte die Rechtsgrundlage bzw. Wo Steht das drin?" Ist das A&O der ganzen Brühe. Ausserdem hat mir der Spruch bei strittigen Tuningfragen schon des öfteren geholfen. By the Way: Ich habe immer eine STVO im Handschuhfach liegen. Des lege ich dann immer dem Polizisten vor und bitte darum, dass er seine Behauptungen beweisst.

Wenn Ronmue das ganze noch abnickt, kann man des so glauben.

CU

SirGroovy2004
masterchris_99 - Di 04 Apr, 2006 11:53
Titel:
coolchip hat folgendes geschrieben:

Zitat:
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).


Das ist genau das was ich meinte. Der Monitor darf nicht höher liegen als deine standart im Auto angebrachten Instrumente. Das wäre dann ein Verstoß. Weil im Endeffekt ist der Monitor nur eine große anzeige und wie du schon sagtest ob ich nun am Radio was verstelle oder am TFT ist egal es darf mich nur nicht bei normaler Fahr ablenken also mir im Auge rumleuchten.
Das hatten wir hier aber schon einmal irgendwo geklärt.
coolchip - Di 04 Apr, 2006 16:00
Titel:
@SirGroovy2004
Das mit der StVO im Handschuhfach ist eine gute Idee. Hast du die ihrgendwo gekauft oder selber ausgedruckt?

@masterchris_99
Das mit der Höhe habe ich auch schon öfter gehört. Ist aber auch nicht eindeutig geregelt. Könnte man höchstens wieder über §23 StVO durchsetzten. Sad

Interessant finde ich §57 StVO Absatz 1
Zitat:
§57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler

(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für

1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie

2. mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.

Das heißt erstens, dass man zwingend eine Geschwindigkeitsanzeige braucht. Ich dachte immer das Gegenteil sei der Fall. Was aber noch interessanter ist: Der Geschwindigkeitsmesser muss IM Sichtfeld liegen. Das heißt ein Monitor dürfte gar nicht so hoch wie der Tacho sein, weil der Tacho ja schon im Sichtfeld liegt und nach §23 Abs. 1 StVO die Sicht nicht beeinträchtigt werden darf.

Aber wann ist überhaupt etwas im Sichtfeld? Der Monitor von meinem Bruder (Awake) ist viel höher als der Tacho. Aber er verdeckt nur die Sicht auf die Motorhaube. Von der Straße ist kein bisschen verdeckt!?! Confused
Tobias Claren - Do 11 Jan, 2007 00:49
Titel:
Wie wäre es mit einem Polfilter vor dem TFT, und entgegengesetzt Polfilterfolie auf jeder Scheibe (Front natürlich nicht, ist eh nicht nötig)?

Dann sieht man von innen den Monitor, und von aussen sieht es so aus als sei der TFT aus.....

Möglich wäre es schon.....
spaceduck - Do 11 Jan, 2007 01:07
Titel:
Zitat:
Der Monitor darf nicht höher liegen als deine standart im Auto angebrachten Instrumente. Das wäre dann ein Verstoß.


Dann müssten ja alle Navis, die mit einem Saugnapf an der Frontscheibe befestigt werden, nicht erlaubt sein.
>toxic< - Do 11 Jan, 2007 01:23
Titel:
Navis mit Saugnäpfen oder Handys in der Freisprecheinrichtung oder ähnliches "Kleintier" zählt ja da nicht rein.

Das sind alles Mobilgeräte, die nicht fest mit dem Auto verbunden sind. Sind entfernbar und damit auch kein Fall für die STVZO.
Maximal für die Polizei, wenn dir das Saugnapfmonster direkt vor dem Gesicht rumbaumelt...
Delay - Mi 02 Jul, 2008 18:29
Titel:
Also es gibt auf jedenfall keinen Gesetzestext der das Video oder TV gucken für den Fahrer verbietet. Einzig solche Bla bla aktionen wie unaufmerksamkeit am Steuer könnten Geltend gemacht werden, das aber auch nur wenn der Fahrer wirklich mit schlechterfahrweise aufgefallen ist.

Ich glaube ich hätte das Video angelassen!
Hatte schonmal eine Discussion als die tageschau lief, die haben zwar verwundert geguckt abe rich durfte mit dem ARD Programm weiter fahren.
coolchip - Do 03 Jul, 2008 17:22
Titel:
Im Prinzip hast du Recht. Aber in dem Moment wusste ich auch erst mal nicht was ich machen sollte. Das Navi an zu machen erschien mir am Besten. Wink
Loewenpower - Fr 04 Jul, 2008 06:36
Titel:
Hab da doch nochmal ne Frage zu dem Monitor und den Instrumenten.

Bei vielen Autos sieht man nerudings die einkappbaren Monitore (werkseitig verbaut) die über den Instrumenten angebracht sind.

Heisst es nun das der Monitor mit seinem kompletten Umpfang nicht das Instrument (ich lege diese einfach mal als höchsten Punkt feste) überschreiten darf oder reicht es schon wenn der TFT ein Stück über das Instrument hinausragt ?

Letzteres wäre eigentlich auszuschließen, denn viele werkseitig verbaute Navis (TFTs) sind höher angebracht als das Instrument.

Grund der Frage: Ich bastel gerade daran den TFT in die Lüftungsgitter zu verbauen. Das würde bedeuten das der TFT ein paar cm höher liegen würde als die höchste Stelle der Instrumente (Tacho).
]Marc[ - Fr 01 Aug, 2008 12:56
Titel:
Jetzt stellt sich mir die Frage, wenn oben geschrieben wird, dass Geräte die den Fahrer ablenken usw. verboten sind.
Dann muss ein ganz normales Radio, von Werk aus etc. auch verboten sein. Und wenn man da mal ein Lied sucht oder weiterklickt und aufs Display vom Radio guckt, ist man abgelenkt. Doch hab ich noch nicht mit bekommen, dass meine Eltern, Verwante etc. angehalten worden sind und ein Bußgeld bekommen haben, wenn sie am Radio den Sender gewechselt haben.

Dh ich bin durch ein normales Radio genauso abgelenkt wie wenn ich auf einem TFT etwas suche.

Das sind mal wieder die deutschen Gesetze und Paragraphen -.-..Jeder legt es sich für sich so aus, dass es ihm passt, aber kein Paragraph sagt etwas GENAUES aus.

Gruß

Marc
Grisu_1968 - Fr 01 Aug, 2008 13:20
Titel:
Azalan hat folgendes geschrieben:
Hab da doch nochmal ne Frage zu dem Monitor und den Instrumenten.

Bei vielen Autos sieht man nerudings die einkappbaren Monitore (werkseitig verbaut) die über den Instrumenten angebracht sind.

Heisst es nun das der Monitor mit seinem kompletten Umpfang nicht das Instrument (ich lege diese einfach mal als höchsten Punkt feste) überschreiten darf oder reicht es schon wenn der TFT ein Stück über das Instrument hinausragt ?

Letzteres wäre eigentlich auszuschließen, denn viele werkseitig verbaute Navis (TFTs) sind höher angebracht als das Instrument.

Grund der Frage: Ich bastel gerade daran den TFT in die Lüftungsgitter zu verbauen. Das würde bedeuten das der TFT ein paar cm höher liegen würde als die höchste Stelle der Instrumente (Tacho).

Der orginal TFT bei Peugeot ist auch höher wie die Cockpitanzeige.
Ich sehe da eigendlich kein Problem. Baue meinen CTF700-SH auch noch in das orginal Navi TFT-Gehäuse.
Beispielbild mit 7" orginal Navi TFT:
Image
Der TFT ist da ca. 2cm höher als die Instrumentenanzeige. (Sieht man ein wenig schlecht auf dem Bild.)
Da ich es in das orginal Gehäuse einbaue denke ich das es da keine Probleme giebt. Wie da aber die gesetzlichen Bestimmungen sind hab ich keine Ahnung. Denke aber das es bei mir keine rolle spielt da es bei mir zumindest wie von Peugeot orginal verbaut ist.
Gruß Grisu_1968
psyke - Sa 02 Aug, 2008 15:44
Titel:
peugeot hat so einige extra-erlaubnisse, zb die nummernschilder beim 206 sind tifer als in deutschland erlaubt - extra erlaubnis bekommen.
LordDark - Mi 13 Mai, 2009 13:50
Titel:
Nachdem ich das alles gelesen hab will ich auch mal meinen Senf dazugeben. Und das owohl ich doch nur nen TFT gesucht hab *lol*

Dass Videos auf einem Screen laufen ist generell nicht verboten. Wichtig ist hierbei wie schon erwähnt, dass man sich nicht ablenken lassen darf. Und normalerweise ist es auch so, dass einem ein Vergehen nachgewiesen werden MUSS!
Und genau hier ist der Knackpunkt. Ich will das mal am Beispiel "Den Strassenverhältnissen angepasst fahren" veranschaulichen, auch wenn der Vergleich ein wenig hinkt.

Nehmen wir an wir sitzen auf einem Motorrad und fahren gesetzlich korrekt. Auf der Strasse auf der wir uns befinden ist hinter einer Kurve eine Öl-Spur. Die konnten wir natürlich weder sehen noch erahnen, also legen wir uns gepflegt auf die Fress... Und da wir keine Lust haben mit gebrochenem Bein nach hause zu humpeln rufen wir die Grün-Weissen. Diese werden uns dann sagen, dass wir nicht den Strassenverhältnissen angemessen gefahren sind. Und auf die Frage wieso das denn, schließlich war nicht zu erahnen, dass da Öl liegt kommt die Antwort: "Wenn sie angemessen gefahren wären wären sie nicht gestürzt" Tja und das zählt auch vor Gericht.

Ist bekloppt, aber ist nunmal so.

Sprich... Machst du nen minimalen Schlenker wärend ein Filmchen läuft kann davon ausgegangen werden, dass du den Schlenker nicht gefahren wärst wenn kein Film an gewesen wäre. Folge: Es kann als Beweis gewertet werden, dass du durch die Flimmerbildchen abgelenkt wurdest.

Ach und dass Geräte nicht höher sein dürfen als die Amaturen ist Humbug. Sie dürfen dem Fahrer nur nicht dass Sichtfeld einengen. Sprich du darfst sie nicht direkt vor der Nase haben. Mit "über den Intrumenten" ist im Normalfall gemeint, dass sie nicht "zwischen" Fahrer und Instrumenten hängen dürfen, also nicht die Sicht auf die Instrumente behindern dürfen. Ist genauso wie beim Sonderlenkrad. Wenn das den Fahrer in irgendeinder Art und Weise behindert beim Instrumente ablesen bekommstes nicht eingetragen und darfst es somit nicht fahren. Du kannst dir Zusatzinstrumente an die A-Säulen pappen bis du blöd wirst, du kannst dir drei Navis an die Scheibe klemmen und du darfst dir auch nen Monitor in die Sonnenblende pappen, solange es nicht dein Sichtfeld behindert. Bei den 3 Navis musste natürlich drauf achten wo du sie hinpappst *lach*

Und jetzt mal ne persönliche Frage am Rande: Wenn ich das richtig lese haben die Herren in Grün-Weiß deine Türen aufgemacht, ist das korrekt? Wenn ja, hätten sie schon in dem Moment eine Beschwerde, wenn nicht sogar ein Diszi am Allerwertesten. Die Ordnungshüter dürfen dich bitten die Tür zu öffnen, evtl. sogar dass du aussteigst (wobei das auch eigtl. nur bei dringendem Verdacht). Die dürfen dich auch bitten die Motorhaube auf zu machen... ABER du darfst zu allem "Nein" sagen. Der Erfolg wäre vermutlich, dass sie dir das Auto mitnehmen und ein Sachverständiger sich das ganze anschaut, weil du dich durch das Verhalten verdächtig gemacht hast.
Was sie aber in keinem Fall ohne deine Einwilligung tun dürfen ist deine Türen zu öffnen und vermutlich auch noch den Kopp rein stecken, deine Motorhaube zu öffnen o.ä. Du musst zu allem vorher einwilligen oder es selber tun.

So nu mach ich mich wieder auf TFT-Suche.

Grüße
Jerry
Freezer - Do 14 Mai, 2009 09:49
Titel:
naja ganz so einfach ists auch nicht, selbst bei alkohol-geschichten im bereich der relativen fahruntüchtigkeit muss nachgewiesen werden dass die fahrauffälligkeit in zusammenhang mit der alkoholisierung stand.
Shaker - Mi 03 März, 2010 17:14
Titel:
Älteres Thema, ich weiß. Grundsätzlich beruhigt mich das, was ich hier und da zum Thema Car-PC und Polizei so lese. Aber die Formulierung "Bewegte Bilder dürfen nur im Stand bei angezogener Handbremse ablaufen" ... die ist doch wohl ziemlich aus der Luft gegriffen, wie ich meine und wenig juristisch.

Ein Navigationssystem zeigt auch "bewegte Bilder", genau wie diverse Visualisierungs-plugins für MP3 Player oder auch nur der Bildschirmschoner... Da muss ein präziserer Wortlaut und eine Regelung existieren.

// edit: grml, wieder einmal hab ich nicht gesehen, dass es 3 Seiten gab, ich check das in diesem Forum nich Very Happy
Der Beitrag von 2006-04-04, 00:02 erklärt es ja schon ganz gut
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