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Rechtliche Themen - Immer eine Spur frei und dafür auch Rabatt??

Robbie - Mo 28 Aug, 2006 10:03
Titel: Immer eine Spur frei und dafür auch Rabatt??
Wieder mal über 'Linkspenner' auf der Autobahn geärgert? Seit der neuen "Dränglervorschrift":
Drängeln: 250 EUR, 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
sollte man lieber gleich rechts überholen:
Rechts ueberholen: 50 EUR und 3 Punkte (200 EUR + 1 Punkt gespart!) Einen weiteren Punkt sparen kann man sogar noch, wenn man statt der rechten Spur gleich die Standspur benutzt:
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens: 50 EUR + 2 Punkte Fazit: Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt (Nerven geschont...), sehr schnell vorangekommen und noch 200 EUR + 2 Punkte gespart.

Ist doch der Hammer oder??
Hat mir eben ein Freund geschickt. Ich glaube es liegt daran das man die Drängler härter bestrafen musste und das Delikt mit dem Seitenstreifen zu selten vor kommt. Einerseits finde ich es witzig, abererseits ist es doch beängstigend...
Anonymous - Mo 28 Aug, 2006 10:14
Titel:
schon älter dieser Beschluss ... aber lustig ist es trotzdem ....



schönes Deutschland Crazy
Freezer - Mo 28 Aug, 2006 10:53
Titel:
naja, der standstreifen ist ja für gewöhnlich rechts. kämen dann nicht zu den 50 EUR + 2 Pkt für den standstreifen-missbrauch noch die 50 EUR + 3 Pkt fürs rechts überholen dazu?

und wie ist eigentlich "drängeln" genau definiert?
Robbie - Mo 28 Aug, 2006 10:58
Titel:
Der Überholvorgang darf durch Schall- oder Lichtzeichen außerorts angekündigt werden.
Dazu darfst Du aber nur einmal hupen oder blenden UND musst den Sicherheitsabstand einhalten. Der Rest erklärt sich von selbst.
lynx - Mo 28 Aug, 2006 11:00
Titel:
wow sogar hupen das hätte ich nicht gedacht
was is mit links blinken? ist auch ein lichtzeichen
Anonymous - Mo 28 Aug, 2006 11:03
Titel:
nein ist keins, man darf auch 200m lang dicht auffahren, tut man dies länger als 200m ist es 'drängeln' ... hat man uns jedenfalls so gesagt Smile
Robbie - Mo 28 Aug, 2006 11:03
Titel:
nein, der Blinker darf nur zum Ankündigen eines Richtungswechsel benutzt werden oder das tatsächliche Überholmanöver. Jadoch nicht das man es vor hat. Fährste mit Linksblinker hinter einem her ohne Sicherheitsabstand biste voll in der Kategorie "Drängler" drin
Polo6N_CH - Mo 28 Aug, 2006 11:17
Titel:
tzzz... das gehört für mich in die gleiche Kategorie wie:

-Auffahrumfall bei 5mk/h = 1 Monat Entzug + 1150.- Busse (ich)
-Kollision auf Autobahn bei 140 km/h = 1 Monat Entzug + 1150.- Busse (kumpel)
-Wenden trotz Sicherheitslinie in 80er-Zone bei Stau = 3 Monate Entzug + 700.- Busse (anderer kumpel)
lynx - Mo 28 Aug, 2006 11:28
Titel:
Auffahrunfall? bei mir hieß das damals:
Sicherheitsabstand nicht eingehalten: 30 Euro ! war in der Stadt
Robbie - Mo 28 Aug, 2006 11:30
Titel:
Freund von mir kollidirte mit seinem Opel Omega durch Raserei mit dem Gegenverkehr frontal.

20DM wegen Verstoß gegen das Rechtfahrgebot
Polo6N_CH - Mo 28 Aug, 2006 12:41
Titel:
@lynx

das ist genau der Unterschied im Strassenverkehrsgesetz zwischen Deutschland und der Schweiz Wink.....
Freezer - Mo 28 Aug, 2006 17:11
Titel:
Robbie hat folgendes geschrieben:
Der Überholvorgang darf durch Schall- oder Lichtzeichen außerorts angekündigt werden.
Dazu darfst Du aber nur einmal hupen oder blenden UND musst den Sicherheitsabstand einhalten. Der Rest erklärt sich von selbst.


aber achtung, den überholvorgang darfst du nur ankündigen, wenn er auch bereits möglich ist. also als beispiel:

- ich fahre mit 180 auf der linken spur und in weiterer entfernung fährt jemand auf der rechten spur. hier darf ich kurz aufblinken, um sinngemäß zu sagen "achtung, hier komme ich, bleib auf deiner spur"

- wenn aber jemand in weiterer entfernung vor mir auf der linke spur fährt kann ich logischerweise keinen überholvorgang ankündigen, da der vorgang ja garnicht möglich ist solange die linke spur nicht frei ist --> nötigung, falls ich doch lichthupe gebe
masterchris_99 - Mo 28 Aug, 2006 19:19
Titel:
hat jemand das mit dem ankündigen als richtigen gesetzestext?
würde mir das gerne ins auto legen Very Happy
Freezer - Mo 28 Aug, 2006 19:24
Titel:
ist dein google kaputt?

§ 5 StVO Überholen:

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
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