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Rechtliche Themen - Probleme und Rechtsanspüche bei Ebay

Robbie - Mo 04 Sep, 2006 05:20
Titel: Probleme und Rechtsanspüche bei Ebay
Servus!
Es geht um den Thread hier.
Angenommen man kauft einen Artikel bei einem Händler-Shop und der Artikel ist fehlerhaft, nicht wie beschrieben oder gefällt einfach nicht, auf welchen kosten bleibt man sitzen?
Unser Beispiel war:
GPS-Maus gekauft für 25%u20AC + 10%u20AC Versand
Maus ist evtl nicht wie angegeben Sirf3 oder funktioniert nicht richtig.
Also, Maus wieder einpacken und für 7%u20AC Versand zurück schicken.
Was kann ich dem Verkäufer nun in Rechung stellen?
25%u20AC, 35%u20AC oder 42%u20AC?
Weil, wenn es nur die 25%u20AC sind, brauch ich den Terror nich anfangen weil wegen 18%u20AC lasse ich das nicht 2 Wochen meines Lebens kosten weil ich mich aufregen muss. Das war das erste, dann bleibt noch die Frage:
Was ist wenn es wirklich keine Rechung gibt??
Weil, dann glaube ich kann man jeden Anwalt und Richter ausm Spiel lassen und gebe den Fall gleich ans passende Finanzamt, da hat man doch hinterher gleich viel mehr Spaß Razz
Weil, ich bin selbständig und mein Steuerberater ist so ein extrem genauer der nix anbrennen lässt. Das schafft man Jahre lang auf der guten Seite der Macht und dann kommt da einer her, dreht einem eine gefälschte Rolex an, kassiert mächtig Kohle und das auch noch schwarz! Ne, da geht mir leider doch der Hut hoch Razz Ich kann mir schon vorstellen was dieser Metin für ein Typ ist, der verkäuft Dir sicher auch eine Sirf1-Maus und erzählt was von besserer Qualität weil sie anstatt in Taiwan in Corea hergestellt wurde. Man man man... Da erlebt man manchmal was. Was machen wir denn mit dem Kerl?

Gruß Robbie
Dirk - Mo 04 Sep, 2006 10:03
Titel:
kannst ihm nur die 25€ in rechnung stellen. laut Fernabsatzgesetz hast 2 Wochen Rückgaberecht, ohne wenn und aber, den Rücktransport muss der Verkäufer jedoch erst ab 40€ Warenwert übernehmen. somit hast wegen 18€ den Aufwand. Kannst jedoch Ersatz fordern, ich meine den Versand wiederum muss der Verkäufer zahlen.
lynx - Mo 04 Sep, 2006 10:36
Titel:
ich bin der meinung, dass man unter 50 euro die versandkosten icht zurückbekommt, aber zurückgeben kannst du die auch ausgepackt und getestet, darum geht es ja. komplett verpackt und verschweißt könntest du sie auch im laden zurückgeben, da du das ding aber nicht mal angucken oder testen konntest (was im laden möglich wäre) darfst du es auch nach deinem persönlichen test zuhause wieder zurückschicken.
Freezer - Mo 04 Sep, 2006 16:54
Titel:
fernabsatzgesetz ist hier doch völlig egal, das interessiert doch nur bei rückgabe wegen nichtgefallen, oder? hier gehts ja um eine falsche beschreibung...
Dirk - Mo 04 Sep, 2006 17:05
Titel:
Fernabsatzgesetz gilt prinzipiell bei Handel übers Internet immer!
wenn es defekt ist, oder nicht gefällt musst bis zum Wahrenwert von 40€ den Rücktransport selbst zahlen. wie es bei Falscher Ware ist, weis ich nicht.

aber immer interessant zum nachschlagen: hier z.B.
Freezer - Mo 04 Sep, 2006 19:38
Titel:
Dirk hat folgendes geschrieben:
Fernabsatzgesetz gilt prinzipiell bei Handel übers Internet immer!


dass es gilt habe ich auch nie bestritten (gilt übrigens auch nicht immer, sondern nur bei gewerblichen anbietern. da seit gerichtsurteil vom 11.08. sogar bei ebay 30 tage rückgaberecht).
aber ich glaube nicht dass es hier zutrifft.
Marooke - Di 05 Sep, 2006 11:29
Titel:
Hierbei handelt es sich eindeutig um a) eine Falschlieferung (Ware entspricht nicht der Produkt-/Artikelbeschreibung) und b) um einen Garantiefall.

Du kannst dabei von deinen vorrangigen Rechten Gebrauch machen, und u.a. den Händler zur Nachbesserung (also Reparatur oder, wenn sich die nicht lohnt zum Austausch) verdonnern, und das am besten indem du ihm eine Frist setzt. Sollte er sich weigern oder die Frist verstreichen, kannst du von deinen nachrangigen Rechten gebrauch machen und das Geld zurückfordern (auch nach 2 Wochen Widerrufsfrist nach Fernhandelsabsatzgesetz) und zusätzlich sogar noch Schadensersatz fordern.

Achja, innerhalb der ersten 6 Monate nach Erwerb der Ware ist der Händler gezwungen, dir zu beweisen, dass das Problem durch fehlerhaften Umgang deinerseits entstanden ist, danach bist du am Zug und musst beweisen, dass der Fehler schon beim Erwerb vorlag.

Ich würde ihn auffordern, dir die richtige Ware in einwandfreiem Zustand binnen 10 Tagen (oder 7 Werktagen) zu liefern. Die defekte / falsche Ware wandert natürlich auf seine Kosten zurück.
maze1601 - Di 05 Sep, 2006 11:38
Titel:
stimmt das so auch?: an stelle des geldes zurückfordern, kann man sich auch das richtige produkt kaufen und die differenz fordern.

Man, bwl is zu lange her
Marooke - Di 05 Sep, 2006 11:53
Titel:
Du hast auch noch mehr Rechte, das stimmt schon. Ich habe nur die Rechte aufgezählt, die ihm in meinen Augen bei diesem fall nützen sollten. Ich schaue mal, ob ich eine Übersicht über die Rechte finde und stelle sie dann im Erfolgsfall hier ein.

Edit: Rechte Käufer

Keine optimale Darstellung, aber schon mal fürs Erste.

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