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Rechtliche Themen - Starßenverkehr mitfilmen

billy - Di 30 Jan, 2007 12:58
Titel: Starßenverkehr mitfilmen
Hi Leute,

ich habe vor das mikro meiner webcam im auto zu verwenden, einbau inkl. Webcam.

Wie siehts rechtlich mit dem thema filmen des straßenverkehrs aus??
ich hätte ja dann die möglichkeit dazu.

hab über google nichts gefunden, beim tüv hab ich auch keine aussage die mich weiterbringt gefunden.

möchte zumindest bescheidwissen was ich noch für rechte bei ner verkehrskontrolle habe. Smile

Gruß
billy
Outatime - Di 30 Jan, 2007 13:24
Titel:
Filmen darfst Du soviel wie Du lustig bist, das tust Du mit jeder Rückfahrkamera ja im Prinzip auch. Wenn Du das gefilmte dann jedoch verwendest, oder wohlmöglich veröffentlichen willst, mußt Du natürlich bestimmte Dinge beachten, dann dürfen zB keine Persönlichkeitsrechte anderer verletzt werden.
BennY- - Di 30 Jan, 2007 14:56
Titel:
Also ich habe mal gehört das Überwachungskameras nur auf Privatgelände filmen dürfen.

Wäre ja schön wenn das anders ist Smile
philipp_c - Di 30 Jan, 2007 17:20
Titel:
Ich würds nicht schön finden, wenns anders ist
all-finder - Di 30 Jan, 2007 17:20
Titel:
in öffentlichen gebäuden müsste auch schilder stehen.. dieser raum ist videoüberwacht usw... in der praxis erweist sich das gegenteil. es wird gefilmt.. ohne dass die kunden etc es mitbekommen...
BennY- - Di 30 Jan, 2007 19:28
Titel:
philipp_c hat folgendes geschrieben:
Ich würds nicht schön finden, wenns anders ist


Das kommt halt darauf an wofür das Material genutzt wird, zur Überwachung wenn das Material wirklich nur für den Fall der Fälle (z.B. Diebstahl, Vandalismus) finde ich es gut.

Für "Spionage" oder zum aufgeilen muss es wirklich nicht sein Very Happy
philipp_c - Di 30 Jan, 2007 19:51
Titel:
Seh ich anders, ich möchte nicht gefilmt werden und fertig.
Ich verdächtige auch nicht erstmal generell jeden der sich um mich herumbewegt einer Straftat.

Videoüberwachung bringt es nichts ausser Freiheitsbeschneidung
Wolfgang - Di 30 Jan, 2007 21:31
Titel:
im rahmen eines unfalldatenschreibers schiesst meine karre jede sekunde ein weitwinkelbild durch de windschutzscheibe und vermerkt dazu licht, blinker, geschwindigkeit (via gps), bremsleuchte .....
das ganze geschieht im random verfahren, so dass immer die letzten 5 minuten fahrt vorliegen.
im falle eines unfalles wird ja das fahrzeug nicht weiterbewegt und das mitloggen dadurch beendet...

da bei der erstellung der anlage keinerlei verbote in gesetzestexten zu finden waren denke ich nicht dass es hierbei zu problemen kommen wird...
Freezer - Di 30 Jan, 2007 22:37
Titel:
philipp_c hat folgendes geschrieben:
Videoüberwachung bringt es nichts ausser Freiheitsbeschneidung


in wiefern beschneidet es deine freiheit, solange du nichts unerlaubtes vorhast?
philipp_c - Di 30 Jan, 2007 22:42
Titel:
Wenn du überwacht wirst verhälst du dich einfach anders. Oder ist es bei dir nicht so?
Freezer - Di 30 Jan, 2007 23:08
Titel:
hm, jein... kommt stark auf den grad und den personenbezug der überwachung an...
aber ein paar kameras auf größeren öffentlichen plätzen würden mich jetzt nicht jucken...
philipp_c - Di 30 Jan, 2007 23:14
Titel:
Ja so fängt es an bis man einen kompletten polizie staat hat. Du bist warscheinlich auch einer von denen, der meint, dass man mails nicht verschlüsseln muss, weil man ja eh nix zu verbergen hat oder? (nicht bös gemeint)
Olli84 - Di 30 Jan, 2007 23:27
Titel:
Erst mal zum eigentlichen Thema: Prinzipiell muss man sich keine Sorgen machen, die Fahrt mitzuschneiden. Allerdings nur für private Zwecke. Wenn du die Video- und Audiodaten veröffentlichen willst, können dich die zu sehenden Personen rechtlich belangen, es sei denn, sie selbst sind Personen des öffentlichen Interesses. Ansonsten gilt das Recht am eigenen Bild.

Dann allgemein zum Thema der "Big Brother" Gesellschaft. Ich kann mich Philipp eigentlich nur anschließen, man fühlt sich schon irgendwie beobachtet, überall, in Geschäften und sogar auf öffentlichen Plätzen.
Andererseits muss man doch auch mal die Vorteile sehen: Es gilt der Terror-Vorbeugung und soll generell die Straftaten mindern.

Wer sich dafür interessiert, ich habe da neulich ein paar interessante Artikel gelesen:

Informationen vom Datenschutzzentrum
Beitrag auf Recht-Online
Bericht auf Heise-Online

Gruß, Olli
philipp_c - Di 30 Jan, 2007 23:33
Titel:
Wird zwar langsam OT. Und ich hab auch nix gegen so ein Unfalldatenschreiber oder so, der die letzten 5min aufzeichnet die eh nur beim crash ausgewertet werden.

Aber halt gegen den BigBrother Staat wie Olli schon schrieb.

Und ich sehe nicht wo uns Kameras, RFID Pässe oder Fingerabdrücke in Pässen schützen sollen? Bevor die Leute die Bombe zünden sind das Leute wie du und ich auch.
Atha und Co hätte man mit diesen Techniken vor dem 11.09 auch nicht aufgehalten. IMHO bringt das gar nichts.

Gruß Philipp
newevent - Mi 31 Jan, 2007 00:10
Titel:
Mal eine anschließende Frage dazu.
Wie schaut es aus, wenn ich das Video material vor Gericht nutzen möchte?

Bsp.: Ich fahr über eine Kreuzung und habe Vorfahrt, aber ein anderer nimmt sie mir und es kommt zum Unfall.

Das Video würde zumindest beweisen, wie es zu dem Unfall kam. Würde ich mit solch einer Aktion, das Persönlichkeitsrecht vom anderen verletzen?
Also kann man so etwas vor Gericht gebrauchen? Ich sehe sonnst keinen sinn in der ganzen Sache.
billy - Mi 31 Jan, 2007 00:18
Titel:
keine ahnung, aber gute erweiterung zu meinem grundthema.

gruß
billy
IAmWeasel - Mi 31 Jan, 2007 02:32
Titel:
ich denke mal da es Beweis mittel ist fällt das weg...
Muhagglschorsch - Mi 31 Jan, 2007 11:26
Titel:
ja, bloss dürfen im normalfall videoaufzeichnungen die ohne einverständnis gemacht wurden nicht verwendet werden.. die eisten gerichte sehen aber drüber hinweg
erichabg - Mi 31 Jan, 2007 12:53
Titel:
Also ich denke man muß auch unterscheiden, was auf dem Photo/Film zu sehen ist!

Auch ich habe mir eine kleine Kamera hinter die Windschutzscheibe gebaut. Die Aufnahme findet auf SD-Karte statt. Auf eine 1GB-Karte gehen etwa 5-6 Stunden MP4-Video.
Durch die (gewollt) schlechte Aufnahmequalität sind Personen, welche mehr als 5 m entfernt sind nicht mehr identifizierbar. Die Fahrer in den Autos schon gar nicht. Daher dürfte es wohl ggfs. keine Probleme mit dem sog. "Recht am eigenen Bild" geben. Von einem "Recht am Bild des eigenen Autos" ist mir nichts bekannt. Wink
Und Personen, welche in voller Fahrt mit dem Gesicht frontal zur Kamera auftauchen (hoffentlich nie) dürften ganz andere Probleme haben, als ihr eigenes Bild.
Trotz der bescheidenen Qualität sind aber auf den Filmen die Verkehrsabläufe und auch eventuelle Ampelsignale einwandfrei zu erkennen. Nur dies erscheint mir bei einem eventuellen Unfall relevant.

Grüße
Erich

PS:
Ich hatte letzten Sommer in einen Tunnel in Kroatien einen Frontalunfall. Nur weil der Unfall von der Tunnelüberwachung gefilmt wurde, war die Schuld meines Unfallgegners (war eingeschlafen und auf unsere Spur gekommen) einwandfrei zu beweisen. Der Gedanke was wohl ohne die Tunnelkameras gewesen wäre, hat mich bewogen die o.g. Kamera einzubauen und immer mitlaufen zu lassen. Nach nicht mal vier Wochen hatte ich übrigens bereits den ersten Unfall gefilmt. Gott-sei-Dank war ich nicht daran beteiligt. Aber meine Zeugenaussage ist bestimmt sehr detailiert Wink

Die
philipp_c - Mi 31 Jan, 2007 13:34
Titel:
Ich hatte auch mal so was blödes. Bin durch ein Dorf gefahren mit Ampel Kreuzung. Ich auf der Strasse die bei abgeschalteter Ampel Vorfahrt hat. Naja, die Ampel liegt hinter einer Kurve so, dass man sie erst relativ spät sehen kann. Als ich sie sah war sie aus und ich hatte somit Vorfahrt. Es war wohl aber exakt die Uhrzeit um die sie abschaltet. Von links kam ein älterer Herr mit seinem Mercedes und hatte das gelb Blinken wohl als umspringen interpretiert und ist noch rüber und es kam zum Unfall.
Ich hatte GottSeiDank einen Zeugen aus der Gegenrichtung von mit, der der Polizei auch sagt, dass die Ampel aus gewesen wäre. Der Mercedes Fahrer hat natürlich anderes behauptet. Das hat alles ziemlich lange gedauert. Die Polizei hatte Ampelschaltungspläne angefordert usw usw. Naja, letzendlich habe ich Recht bekommen, aber eine Kamera hätte zumindest den Polizisten kurz die Situation genau zeigen können und sie hätten genau gewußt was sie kontrollieren müssen, selbst wenn es vor Gericht nicht bestand hätte.

Gruß Philipp

PS: Ich bin da nichtmal schnell gewesen so ungefähr 40, weil von Rechts auch noch Autos kamen und ich geguckt hatte ob die wirklich stehenbleiben, deshalb hab ich den von Links auch zu spät gesehen.
BennY- - Mi 31 Jan, 2007 13:39
Titel:
philipp_c hat folgendes geschrieben:
Wird zwar langsam OT. Und ich hab auch nix gegen so ein Unfalldatenschreiber oder so, der die letzten 5min aufzeichnet die eh nur beim crash ausgewertet werden.

Aber halt gegen den BigBrother Staat wie Olli schon schrieb.

Und ich sehe nicht wo uns Kameras, RFID Pässe oder Fingerabdrücke in Pässen schützen sollen? Bevor die Leute die Bombe zünden sind das Leute wie du und ich auch.
Atha und Co hätte man mit diesen Techniken vor dem 11.09 auch nicht aufgehalten. IMHO bringt das gar nichts.

Gruß Philipp


Da bin ich ganz deiner Meinung, aber mich würde es halt freuen wenn ich aus meinem Auto heraus filmen darf sobald Bewegung vom Radarsensor erkannt wird. Oder halt vor meiner Haustür den Abschnitt filmen darf auf dem mein Auto steht, auch wenn es kein Privatgrundstück ist.

Ich bin garantiert kein Freund des Überwachungsstaates und das neuste Telemediengesetz setzt dem ganzen ja noch die Krone auf, auch wenn es OT ist.
vonderAlb - Do 26 Apr, 2007 16:57
Titel:
Zu dem Thema hab ich folgendes im Inet gefunden:

Rechtliche Bestimmungen zum Einsatz von Videotechnik

Verbindliche Rechtsgrundlage für Videoüberwachungstechnik im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich ist § 6b des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der sich mit optisch-elektronischen Einrichtungen beschäftigt, die Personenbezogene Daten erheben.
Desweiteren enthält § 9 des BDSG Vorgaben, welche technischen Mechanismen zu implementieren sind, dass bestimmte gesetzliche Regelungen zur Protokollierung, Löschung und für Zugriffsrechte eingehalten werden.

Auf die Überwachung muss deutlich hingewiesen werden, zum Beispiel durch Schilder und die offene und sichtbare Anbringung der Kameras. Bei Kaufhäusern müssen an den Türen Schilder angebracht werden.

Die Aufzeichnungen dürfen nur für die im Gesetz vorgeschriebenen Zwecke (Hausrecht, Eigentumsschutz etc.) verwendet werden.
Die Überwachung darf nicht über die eigene Grundstücksgrenze hinaus gehen.

Das Interesse des Überwachenden muss über dem Interesse des Überwachten auf Wahrung seiner Privatsphäre liegen.
Bei Unternehmen mit Betriebsrat muss dieser der Überwachung zustimmen.

Der Errichter/Fachhändler ist nur der "Erfüllungsgehilfe" des Endkunden. Er kann nicht für das haftbar gemacht werden, was der Anwender aufzeichnet. Er muss diesen allerdings auf die oben genannten Punkte hinweisen.


Quelle

Link zum Bundesdatenschutzgesetz.

Ich stehe auf dem Standpunkt das man durchaus eine(mehrere) Videokamera(s) im Auto einsetzen darf. Schließlich darf ich mit meiner Handycam, Fotoapparat und Videokamera überall und jeden filmen/fotographieren und digital speichern. Es gibt spezielle Halterungen für Videokameras im Auto. Wäre es verboten im Auto zu filmen, gäbe es wohl auch keine solche Hilfsmittel.

Damit verletze ich keine Persönlichkeitsrechte. Wer sich im öffentlich rechtlichen Raum aufhält, muß damit rechnen gefilmt/fotografiert zu werden.
Solange solche Aufnahmen in privatem Besitz bleiben und nicht öffentlich zur Schau gestellt werden ist das alles Rechtens. Anders, wenn man solche Aufnahmen veröffentlicht (Medien, Internet). Dann gibt es einen auf die Mütze.

Als Beweis vor Gericht sollten solche Aufnahmen auch nichts entgegen stehen. Schließlich ist das nicht öffentlich und dient einzig und alleine dem Zwecke seine privaten Rechte zu schützen und sie dienen der Wahrheitsfindung. Wenn die Polizei/Staatsanwaltschaft auf private Aufnahmen zurückgreifen kann/darf, warum nicht auch mein Anwalt vor Gericht?

Sehr informativ und erklärend zur privaten Videoüberwachnung ist eine Internetseite vom Datenschutzzentrum:

Private Videoüberwachung und Datenschutzrecht
Dr. Thilo Weichert
Beitrag in der Zeitschrift "Detektiv-Kurier", Heft 04/2001.

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