Car-PC.info

Talk talk talk - Unfallbericht

Kind - Fr 16 Feb, 2007 13:00
Titel: Unfallbericht
Hi di ho leute, ich will euch nicht vorenthalten was ich soeben auch ein paar per e-mail geschrieben habe.

P.S. Der Car PC war ausgebaut weil ich ihn in ein anderes Einbauen will.


Zitat:



Wir schreiben Dienstag, den 13.2.07 23:25 Uhr, als Alex (alias Kind) von einem Geburtstag in der Kultfabrik Richtung Heimat aufbricht. Kind fuhr also die Grafinger Str. entlang Richtung Mittlerem Ring. Als er dann auf eine rote Ampel stößt blieb er erstmal stehen und fuhr gutem Gewissens erst weiter nachdem die Ampel grün leuchtete, ca 23.30 Uhr. (Ja Ok die Ampel leuchtete nicht aber das unterste Licht J)



Gerade in Bewegung gesetzt wurde er nach etwa 50 m unsanft von einem rasanten, älteren Mercedes außer Gefecht gesetzt. Dieser wie er nachher auch zugegeben hat über eine rote Ampel fuhr. Allerdings, wie er sagt, mit Blaulicht und Martinshorn. Kind bzw. Bobby (der kleine schwarze Corsa) erwischte den Herrn beamten vom LKA (Landes Kriminal Amt alias Krippo) bzw. sein Dienstfahrzeug links hinten am Rad und drehte den Benz vermutlich 2 mal um die Längsachse und 10-15 m weiter an das andere Ende der Kreuzung. Bobby drehte sich um grob 180°.



Kind, erstmal etwas geschockt checkt die Lage: , nu isser putt. Wo ist der Feind? Als er sich genauer Umsah fällte im ein komisch, auf der Kreuzung stehender schwarzer Mercedes auf, der weder blau leuchtete noch laut war. Als der liebe Kollege und Kind dann ausstiegen und sich gegenseitig erkundigten wie es Ihnen ginge, ging der Mann von der Krippo zurück zu seinem Auto und machte das Blaulicht an. Kind nichts ahnend dachte sich: Hey, cooler Wanrblinker!! Ein bisschen Smalltalk wo er noch erwähnt das er (Mr. Krippo) ja schließlich fast noch geschafft hätte..



Nach ca 15 min. War dann auch schon das Unfallkommando da und befragten sowohl mich als auch den Herrn Kollegen und nahmen Details vom Unfallort.



Meine Aussage:

Ich bin bei Grün losgefahren und hab Ihn nicht gesehen. Weder Blaulicht noch ein Horn gehört. (Ich sagte nicht das es nicht anhatte).



Seine Aussage:

Ich bin mit Blaulicht und Martinshorn über die Kreuzung gefahren. Und dann war da der Corsa.



Polizei zu mir:

Also Herr *, was Ihnen auf alle Fälle angehängt werden kann, ist das Sie ein Einsatzfahrzeug behindert haben.

Achne.. ich würde sagen ich habs eher aufgehalten.

Aber wir melden uns morgen vormittag!!



Aber nagut nachdem Bobby dann auch abgeschleppt war und ich mit Hilfe von seiner Freundin nach Hause kam, wartet ich gespannt am nächsten Tag auf dem Anruf der Polizei.

Nachdem Kind langsam der Geduldsfaden platzte rief er an. Leider war die Frau Kollegin nicht im Haus aber Sie ruft innerhalb der nächsten 2h zurück.



2 h später



Nix



Knapp 3h später



Kind ruft wieder an. Ja hallo Herr * wurde ich schon von der richtigen Kollegin begrüßt.

Also es sieht nun so aus, normal ahndet man so ein fall mit einer Geldstrafe von 20 Euro, bei Ihnen jedoch bleibt es bei einer mündlichen Verwarnung.

Mei Danke..



Als Kind dann fragte wer den nun eigentlich Schuld wäre:

Ja Herr * das kann ich Ihnen nicht sagen dass klären Die Versicherungen. Aber eigentlich Sie. Weil Sie ein mit Blaulicht und Martinshorn, langsam (deswegen auch 10-15 m ?!?!) in die Kreuzung einfahrendes Einsatzfahrzeug abgeschossen haben.

Klar..





Aktueller Stand



Meine Versicherung weiss bescheid.

Mein Rechtsschutz auch.

Ich hab heute um 15.00 Uhr ein Termin beim Anwalt.





Ich will hier niemandem was unterstellen, aber eine Krähe hackt der anderen auch nicht die Augen aus.


Polo6N_CH - Fr 16 Feb, 2007 13:13
Titel:
wenn die grünen ne blackbox drinne hatten, so lässt es sich vor Gericht beweisen, ob Martinshorn/Licht an war und wie schnell die fuhren...

ich wünsch dir glück und drück noch mein beileid wegen dem wagen aus.

aber hey: niemandem ist was passiert!
Unomania - Fr 16 Feb, 2007 13:45
Titel:
Mann, da hast Du ja echt Pech gehabt. Hast genau den richtigen erwischt.
Ich kann mir denken wie es ausgeht..... Crying or Very sad
coolfire - Fr 16 Feb, 2007 14:27
Titel:
Oh, mein Beileid. Da bist du an ein IMHO richtiges A****loch geraten. Gegen Polizeizeugen vor Gericht hat man es nicht leicht.
Ich hoffe das du dein Geld bekommst.
Giovanni - Fr 16 Feb, 2007 16:13
Titel:
mein beileid, die situation könnte einfach nicht blöder sein...
gegen polizisten hat man vor gericht leider immer schlechte karten
muetzli - Fr 16 Feb, 2007 16:23
Titel:
Also wir haben mal gelernt bekommen das man bei Fahrten mit Sondersignal zwar ein besonderes Wegerecht hat, man jedoch bei einem Unfall nicht schuldbefreit ist. Auch mit Sondersignal darf nur in einen Kreuzungsbereich eingefahren werden, wenn sichergestellt ist das man gesehen wurde und die anderen Verkehrsteilnehmer entsprechend reagieren.

Hier z.B. ein Urteil...
http://www.thfv.de/index.php?option=com_content&task=view&id=67&Itemid=1

Wichtig wäre es auch zu wissen auf welcher "Alarmfahrt" sich der Herr befunden hat und ob für diese Fahrt Sonderrechte von der Zentrale eingeräumt wurden.
Sollte man aber auch über Einsatzbuch/Funkmitschnitt rausfinden können. In welchen Fällen Sonderrechte zulässig sind findet man z.B. unter...
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=10636

Meiner Meinung nach war das aber klar ein Fahrfehler des netten Herrn, auch mit Sondersignal.

MfG
Muetzli
Blackangel - Fr 16 Feb, 2007 16:31
Titel:
[EDIT]
Da war woll einer schneller
[Ende EDIT]

Man da hast du aber einer erwischt. Mach dir aber mal keine Sorgen, dein Anwalt müsste bescheid wissen das die Leute die mit Martinshorn und Blaulicht zwar Sonderrechte haben. Aber Sie tragen trotzdem die Schuld wenn Sie bei einer überfahrenen roten Ampel einen Unfall produzieren.

So kenne ich es vom THW und Feuerwehr bei der Polizei dürfte das überhaupt keinen unterschied machen weil alle dem gleichem Sonderwegerecht unterliegen!
Bin mal gespannt was dein Anwalt dazu sagt!
billy - Fr 16 Feb, 2007 16:32
Titel:
bin ja selber bei leuten mit blaulich (feuerwehr) klar hat man wie o.g. das wegerecht, aber über ne rote ampel nur unter gefährungsausschluss.

also ich denke mit nem guten anwalt wird der nette herr ziemlich probleme bekommen, weil er sogar das wegerecht misbraucht hat.

gruß
billy
BennY- - Fr 16 Feb, 2007 17:01
Titel:
Das heißt ja das er (Mercedes Fahrer) sich durch seine Behauptung noch mehr in die Sch***e geritten hat.
sixonezero - Sa 17 Feb, 2007 13:04
Titel:
Ich kenne das auch so,das die Polizei,Feuerwehr oder THW durch ihr Blaulicht nur über eine Rote Ampel fahren dürf,ohne den Verkehr zu gefährden!
muetzli - Do 22 Feb, 2007 16:48
Titel:
@Kind
Hast Du denn inzwischen noch etwas wegen der Schuldfrage gehört?
Ich meine hier im Forum sind wir uns ja einig, aber was kam in Wirklichkeit bislang raus?

MfG
Muetzli
Wolfgang - Do 22 Feb, 2007 18:20
Titel:
mit sondersignalen hat man zwar in der theorie vorfahrt...
man darf sich diese jedoch nicht erzwingen... (tatbestand der noetigung)

daher muss auch beim einsatz von sonderrechten an der roten ampel oder der stoptafel angehalten!!! (nicht langsam rollen) werden und darf erst weiterfahren wenn man sich vergewissert hat dass dies ohne gefaehrdung anderer verkehrsteilehmer moeglich ist...

nachzulesen im kfg und der stvo

lg wolfgang, (der selbst n paar mal die woche sonderrechte in anspruch nimmt )
roan - Do 22 Feb, 2007 21:19
Titel:
Oh mann, also bei meinen Unfall war auch die Polizei beteiligt. Und es geht jetzt vor Gericht. Da sie angeblich KEIN Alkohol Test vom Unfall gegner gemacht haben, und mein Unfall nur ein kleiner schaden war.

Ach ja und sie haben bei mir für ungelogen 150m Polizeiwache > Unfallort. Ganze 1,5 Stunden gebraucht.

Und das alles nur da mein Unfall Gegner auch einer von denen war.
Kind - Di 27 Feb, 2007 09:30
Titel:
muetzli hat folgendes geschrieben:
@Kind
Hast Du denn inzwischen noch etwas wegen der Schuldfrage gehört?
Ich meine hier im Forum sind wir uns ja einig, aber was kam in Wirklichkeit bislang raus?

MfG
Muetzli


ne hab noch nix neues gehört. Der Anwahlt meinte aber auch das es ne Zeit dauert bis er die Unterlagen hat.
Marooke - Di 27 Feb, 2007 09:38
Titel:
Mein Beileid und willkommen im Club! Ich liebe die Jungs vom Trachtenverein [/Ironie]. Dank denen habe ich auch die Schuld bekommen, obwohl ich keinerlei Schuld hatte..... Evil or Very Mad
Kind - Mo 07 Mai, 2007 12:34
Titel:
Kinds Logbuch:

Wir schreiben den 7.Mai im Jahr 2007.

Es ist nun genau 83 Tage her das Bobby tot ist. Man mag meine da sollte einiges passiert sein.

Isses aber nicht.

Aktueller Stand:
Die Polizeit streitet alles ab, der Herr Kriminalbeamte ist verzögert bis zum Stillstand in die Kreuzung eingefahren und hat seine fahrt erst fortgesetzt nachdem er sah das niemand da war.

Ok , der corsa ist schwarz und es war dunkel. ABER ICH HATTE LICHT AN!!!!!

=> KLAGE

meiner einer (bzw. ich ahb leute die das für mich machen... Wink) Klagt nun das LKA an.

Mal gucken was rauskommt.
Johnny - Mo 07 Mai, 2007 12:40
Titel:
dann mal viel erfolg dabei...
Sebastian - Di 08 Mai, 2007 11:25
Titel:
ohh naja das hätt ich mir echt nochmal überlegt.. da würde ich mal vermuten dass du den kürzeren zeihen wirst ich hoffe mal dass du ne rechtsschutz versicherung hast Wink
Kind - Mo 23 Jul, 2007 14:04
Titel:
Um euch auf dem neuestem Stand zu bringen.

Meiner einer hat nun geklagt.

Das Amtsgericht had den lieben grünen nun ne frist bis 1. August gesetzt. Bis dort hin müssen Sie antworten. Dann schau ma mal.
Polo6N_CH - Mo 23 Jul, 2007 14:42
Titel:
recht so!!! Ich hoffe, die werden zur Verantwortung gezogen.

Oftmals ist es so, dass der Staat sich aus der Schlinge ziehen will. Aktuellstes Beispiel ist ja das Drama an der Jungfrau (also, den Berg meine ich *hust*). 6 Tote Rekruten, Militär streitet die Schuld ab. Tja, mein Kumpel ist Hauptmann und Kompaniekommandant der "Parallelkompanie", da erfährt man dann doch mehr über die eigentliche Schuld der Armee an dem Unfall, als denen lieb ist...

Wie dem auch sei: Viel Glück, Geld und Ausdauer wünsch ich dir!


grüsse,

polo6n_ch
Kind - Mo 23 Jul, 2007 15:19
Titel:
ich leits an den Anwalt weiter Smile
Kind - Mo 11 Feb, 2008 11:30
Titel:
Kinds Logbuch:

Damit hier auch mal das akutelle drin steht.

wir schreiben heute den 11.2.2008. Es ist nun 363 Tage her das der Unfall geschah.

Was in der zwischenzeit geschah:

Kind hat geklagt.

Die Polízeit hat keine Stellung zu der Klage genommen also hatte das Gericht ein Versäumnisurteil ausgesprochen was mir volles Recht gibt.

Daraufhin hat die Anwältin der Polzei einspruch erhoben, das sie sich innerhalb der Frist gemeldet hatte.

12.12.2007 Verhandlung.
Thema: Hat sich die Anwältin rechtzeitig gemeldet ? (ohne scheiss. das wure dort verhandelt!)
Ergebniss: ja hat sie Wink

30.01.2008 Verhandlung.
Thema: War die Polizei mit Martinshorn unterwegs?
Ergebniss: Ja war Sie. Ein Kollege sagte aus, er habe das Martinshorn über den Funk gehört als die Kollison passierte.

Da es sich hier nun um eine Dienstfahrt handelt, wird das ganze vom Amtsgericht an das Landesgericht weiter geleitet.

Ich werde berichten ..... Wink
datenflo - Mo 11 Feb, 2008 11:46
Titel:
Ob das Martinshorn bzw Blaulicht an war soltle doch vor Gericht einfach zu klären sein.

Schließlich darf das nicht der Fahrer entscheiden, ob er dies für einen Einsatz einschaltet, sondern die Leitstelle. Bei jedem Einsatz kriegen die ja erst mal die Genehmigung ob Sonderrechte angewand werden dürfen oder nicht. Das sollte ja wohl auch im Dienstprotokoll der zuständigen Einsatzleitung stehen, welches das Gericht bestimmt anfordern wird.
Kind - Mo 11 Feb, 2008 12:02
Titel:
Es hat sich aj offiziell auch um eine dienstfahrt gehandelt.

Nur wenn die Polizeistelle sagt: mach das blaulicht/martinshorn an.

und das er dies dann auch tut, sind 2 paar stiefel Wink

Selbst wenn er im einsatz war und alles an war. Muss er langsam in die Kreuzung einfahren. Und mich sogar vorbei lassen wenn ich will!

Hab ich mittlerweile von 2 Feuerwehr-Fahrern bestätigt bekommen!
billy - Mo 11 Feb, 2008 12:20
Titel:
also ich bin selber gruppenführer bei der feuerwehr.

in bayern ist es so das der Gruppenführer über die anwendung von sonderrechten wie martinshorn/blaulicht entscheidet. jedoch der fahrer nur unter gefährundsausschluss in eine kreuzung einfahren darf.

somit muss er im zweifelsfall auch bremsen bzw. anhalten wenn es ein anderer verkehrsteilnehmer nicht sieht.

so noch was von feuerwehr-weblog.de:

4 Feuerwehrleute auf Einsatzfahrt tödlich verunglückt (update)

Vier Feuerwehrleute aus Wolmirstedt (Sachsen-Anhalt) sind am Montagabend gegen 18:45 Uhr bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen. Das Löschfahrzeug stieß auf dem Weg zu einer Alarmübung an einer Kreuzung mit einem Auto zusammen und überschlug sich mehrmals, so Spiegel Online. Das Fahrzeug war mit Sondersiganl unterwegs.

Update: 20.06.2006, 13:00 Uhr

Wolmirstedt/Magdeburg (dpa).- Die Rechtslage im Zusammenhang mit dem tragischen Verkehrsunfall mit vier toten Feuerwehrleuten bei Magdeburg ist aus juristischer Sicht kompliziert. «Grundsätzlich ist Rettungsfahrzeugen mit Martinshorn und Blaulicht Vorfahrt einzuräumen und die Fahrbahn freizumachen», sagte der Magdeburger Fachanwalt für Verkehrsrecht, Volker Kuhle, am Dienstag in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Jedoch müssten sich auch Fahrzeuge im Notfalleinsatz an bestimmte Vorschriften halten. Bei dem Unfall war ein Feuerwehrauto mit einem vorfahrtsberechtigten Pkw zusammengestoßen.

«Einsatzfahrzeuge dürfen nicht wild drauf losfahren und die Verkehrsregeln missachten, sie müssen sich umsichtig verhalten und dürfen außerdem ihre Sondersignale nicht missbrauchen», sagte der Experte. «Im vorliegenden Fall muss also genau geprüft werden, mit welcher Geschwindigkeit sich das Feuerwehrfahrzeug der Straßenkreuzung näherte und ob die Alarmsignale wie Martinshorn und Blaulicht für die anderen Verkehrsteilnehmer, in diesem Fall für die vorfahrtsberechtigte Autofahrerin, erkennbar waren», sagte Kuhle. Keine Rolle spiele bei der Beurteilung des Unfalls, dass es sich um eine Übungsfahrt handelte. «Diese Tatsache war ja für die betroffene Autofahrerin nicht erkennbar.» Die 49-Jährige liegt schwer verletzt in einem Krankenhaus. Zur Untersuchung des Unfallhergangs wurde ein Sachverständiger eingeschaltet.


damit wäre auch deines betroffen, zum glück ist bei dir weniger passiert.

gruß
billy
Kind - Mo 11 Feb, 2008 12:22
Titel:
wunderbar, dann bist du nun der 3. Smile

und nachdem wir 20 m auseinander standen und er rot hatte (was er auch zugibt). Sollte es eigentlich klar sein, oder?
datenflo - Mo 11 Feb, 2008 12:24
Titel:
Das er durch die Sonderrechte keine Vorfahrt hat sondern aufpassen muß steht mal außer Frage.
Kind - Mo 11 Feb, 2008 12:25
Titel:
Warum schei****wir dann da seit einem Jahr rum ?!?!? Wenn das so logisch ist ?!
billy - Mo 11 Feb, 2008 12:27
Titel:
hab meinen post noch editiert, bestätigt meine und die aussage von den 2 anderen.

gruß
billy
Kind - Mo 11 Feb, 2008 12:32
Titel:
ich bin echt so gespannt was da noch rauskommt....
obauhardt - Mo 11 Feb, 2008 20:39
Titel:
Hy,

das Problem in solchen Fällen ist, dass sie sich derart verzögern und Du ohne Geld für deinen Schaden da stehst.
Wie immer wird mit allen Mitteln des längeren Atems versucht, die Sache auszusitzen.
Ich wünsche Dir viel Glück, glaube aber nicht das Du durch kommst (Dein eventuelles Recht erfährst).
Hattest Du selbst Zeugen mit im Auto oder solche, die als Aussenstehende deine Version bezeugen können?
Archangel - Mo 11 Feb, 2008 21:20
Titel:
Kurz und knapp: Eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus. Da kommste als Normalo nicht gegen an.
Woldow - Do 14 Feb, 2008 18:04
Titel:
Hi,
habe gerade durch Zufall was gelesen und musste gleich mal an Deinen Fall hier denken, eventuell hilft es Dir weiter:

Zitat:
"Blaulicht kein Freibrief
Rettungsfahrzeuge mit Martinshorn und Blaulicht haben Vorrechte im Straßenverkehr. Sie dürfen beispielsweise eine rote Ampel überqueren. Dieser Grundsatz gibt Martinshorn und Blaulicht keinen "Freibrief" für eine rücksichtslose und unaufmerksame Fahrweise, LG Osnabrück, 5 O 2941/04
Eine Autofahrerin fuhr mit ihrem Fahrzeug bei Grün über eine unübersichtliche Kreuzung . Dabei bemerkte sie nicht das mit Sondersignal heranrasendes Fahrzeug. Es kam zur Kollision.
Das Gericht urteilte, dass auch bei Fahrten mit Martinshorn und Blaulicht der eigentlich Vorfahrtsberechtigte grundsätzlich sein Vorfahrtsrecht behält. Das Vorfahrtsrecht wird durch das Sonderrecht von Rettungsfahrzeugen nicht aufgehoben, sondern nur eingeschränkt.

Keine freie Fahrt ohne Martinshorn
Polizei und Feuerwehr müssen neben Blaulicht auch das Martinshorn eingeschaltet haben, um freie Fahrt zu haben.
Das Blaulicht allein reicht nicht aus, um etwa für das Überfahren einer roten Ampel freie Fahrt zu haben. Das Sonderfahrzeug muss auch das Martinshorn eingeschaltet haben.
Das blaue Blinklicht allein wird gewöhnlich eingesetzt, um Gefahrenstellen zu kennzeichnen oder einen Konvoi zu begleiten, KG Berlin, 12 U 15/04

Blaulicht schafft nicht freie Bahn
Auch mit Blaulicht und eingeschaltetem Martinshorn genießen Einsatzfahrzeuge wie Polizei, Feuerwehr oder Rettungsfahrzeuge nicht uneingeschränkt freie Fahrt.
Der Fahrer eines Einsatzfahrzeuges kann nicht darauf vertrauen, dass jeder Verkehrsteilnehmer das Blaulicht und Martinshorn wahrgenommen hat, wenn er eine Ampelkreuzung bei Rot überfährt. Kommt es zu einem Unfall, trägt das Einsatzfahrzeug eine Mitschuld, OLG Celle, 14 U 138/04."

Quelle:
" http://www.auto-und-verkehr.de/blaulicht.php "
Phil333 - Mo 19 Mai, 2008 03:08
Titel:
Und schon was neues?
Kind - Mo 19 Mai, 2008 09:14
Titel:
oh stimmt... das hatte ich ja shcon fast vergessen Wink

Also:

wir hatten vor ca 2 Wochen eine Verhandlung vor dem Landesgericht, da er ja angeblich wirklich mit Blaulicht unterwegs war und es deshalb eine Einsatzfahrt war. Also auf zum landesgericht.

Hier fiel nun folgendes Urteil bzw. es ist mehr ein Vorschlag.

Da der Richter nicht feststellen kann wer wie schnell in die Kreuzung einfuhr, wird mir nun ein Vergleich angeboten.

Was soviel heisst wie das ich die Hälfte von dem was ich klage bekomme.

Die andere Möglichkeit wäre das ich nein sage und dann wird ein Unfallgutachten (kosten ca 2-3000 €) angefordert. Welches herrausfinden soll wie schnell wer unterwegs war damit man den schuldigen hat.

Gefahr:

1. Wenn das gutachten aus was für gründen auch immer schlecht für mich ausfällt, bekomm ich gar nix.

2. Wenn ich den vergleich eingehe, wird höchstwahrscheinlich die gegen Partei nun ihren Schaden auch einklagen und dann muss ich auch die hälfte von dem totem Benz zahlen bzw. meine Haftpflicht wobei ich dann wieder hochgestuft werde.....


Was würdet ihr machen ?

Nimm was du kriegst !

oder

Alles oder gar nix ?
OcchiX - Mo 19 Mai, 2008 10:09
Titel:
Naja, ich sag mal, da du ja grade losgefahren bist...kannst du ja garnicht so schnell gewesen sein. Ich würde schon tippen, das die Beamten schon die alleinige Schuld haben.
Naja, und wenn du im recht bist, dann können sie soviel einklagen, wie sie wollen...bekommen aber nix, weil du im recht bist.
So würde ich das sehen...

ciao
occhix
Kind - Mo 19 Mai, 2008 15:56
Titel:
Wenn ich aber auf den Vergleich eingehe, dann heisst das nicht das ich im Recht bin! Das zeigt erst ein Unfallgutachten.

P.S. Ich bin der einzige der sagt das cih grade losgefahren bin. Das kann keiner bezeugen...
OcchiX - Mo 19 Mai, 2008 16:01
Titel:
Naja, wie schnell kann man sein, wenn man grade von der Ampel losfährt und 5m in die Kreuzung reinfährt?
Wenn du selber für dich weißt, das du nicht schnell warst, und das du in der sache im recht bist, dann würde ich es drauf ankommen lassen, denn die Gutachter werden es dann rausfinden, wer zu schnell gefahren ist und wer nicht. Dann werden die schon für dich mit bezeugen, das du "angemessen" gefahren bist...
Kind - Mo 19 Mai, 2008 16:03
Titel:
Ich hoffe doch....

Ich würde jetzt im Vorfeld gerne wissen, was für infos (Personenbezogene Daten) der Gutachter bekommt.

A: Er bekommt genaue fakten bzgl Personendaten. D.h. Der Freistaat bayern gegen Kind

B: Er bekommt lediglich die Unfalldaten und es heisst A gegen B.

Schließlich könnte er bei Punkt A Partei ergreifen. Da das Gericht (Staat) den gutachter bestellt.

Ganz nach dem Motto:
Beisse nie die hand die dich füttert!
OcchiX - Mo 19 Mai, 2008 16:11
Titel:
hmm...da hast du natürlich auch recht...
wäre ne echt üble sache...aber dann bleibt dir immernoch der weg zu (SternTV,Akte08,Taff,....was es da noch so alles gibt) Wink
Kind - Mo 19 Mai, 2008 16:23
Titel:
jop, aber nun warten wir doch einfach mal ab Wink
C1500 - Di 20 Mai, 2008 08:33
Titel:
Kind hat folgendes geschrieben:
Schließlich könnte er bei Punkt A Partei ergreifen. Da das Gericht (Staat) den gutachter bestellt.

Dann hast du immernoch die Möglichkeit den Gutachter wegen befangenheit abzulehnen.

Das kannst du aber nur per Anwalt durchdrücken.
(Ich hoffe eh das du ne Rechtschutz und nen Anwalt hast)
Gegen den "Staat" ist immer doof.
Kind - Di 20 Mai, 2008 08:39
Titel:
jo hab beides.

Ich kann den gutachter einmal abwürgen. Den 2. aber nicht ;-(
Kind - Mo 26 Mai, 2008 10:44
Titel:
Aktueller Stand:

Nach Rat von meinem Anwalt, werde ich nun den Vergleich eingehen.

Er kennt den Richter und meinte das selbst wenn wir ein Unfallgutachten (Kein KFZ-Gutachten) machen lassen würden der Richter sehr wahrscheinlich nicht von seinerm Meinung abweichen wird.

Für den Richter ist jedoch völlig logisch das der Beklagte zu schnell in die Kreuzung einfuhr. Blaulicht wäre hier keine entschuldigung.

Aber da ich ihn nicht passieren habe lassen bekomme ich nicht volles Recht.

Ich verstehs auch nicht..... ;-(

Naja nun schauen wir doch mal was der Freistaat sagt, ob sie den Vergleich eingehen..... Wenn nicht, muss eh ein Gutachten gemacht werden.
lynx - Mo 26 Mai, 2008 15:02
Titel:
also wenn ich das jetzt richtig verstehe und mal aufsummiere:

vergleich:
+ die zahlen hälfte von dir
-- du zahlst hälfte von denen
==> du machst miese

in dem anderen fall machst du einfach +-0
Kind - Mo 26 Mai, 2008 15:06
Titel:
ne....

momentan klage ja nur ich meinen schaden ein.

Damit sie geld von mir bekommen müssen sie erstmal ansprüche stellen.

Diese kann ich dann zurückweisen laut anwahlt mit der Begründung das ich den Vergleich nur eingegangen bin das das ganze nun nach 1 1/2 jahren endlich ein ende nimmt.
3n1gm4 - Mi 22 Okt, 2008 11:52
Titel:
und wie ist es nun ausgegangen?
Kind - Di 03 März, 2009 14:40
Titel:
Damit das hier auch einen Abschluss hat:

Ich bin nun auf einen Vergleich eingegangen, da es sonst keinen Sinn gemacht hätte und sich wohl noch X Jahre gezogen hätte.

Vergleich bedeutet für mich:

Knappe tausend € bekommen und somit fast kein Verlustgeschäft gemacht... Sad
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