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Rechtliche Themen - Sitzkonsole umschweißen

fabb - Mo 18 Jun, 2007 22:07
Titel: Sitzkonsole umschweißen
Guten Tag alle miteinander, isch hätte da mal eine Frage:

Ich wollte einen Corsa A neu aufbauen, also Rost raus, neuer 150Ps Motor rein, Car Pc natürlich auch. Rücksitzbank soll raus. Da die Natur es gut mit mir gemeint hat bin ich nun ein bisschen größer als der Otto-Normal Corsa A Fahrer hatte ich vor die Original Sitzhalterungen zu entfernen und ca 15 cm weiter hinten wieder anzubringen.

Wie sieht es rechtlich aus? Kann ich eine Rückbank einfach so rausnehmen, wenn ich sie auch sowieso umklappen kann? Das dort dann keiner mehr sitzen darf ist klar Wink Und was ist mit den vorderen Sitzen, kann man das einfach so umbauen, vom Handwerklichen mal ganz abgesehen?!

Würde mich über Antworten freuen, wenn ich das nicht eingetragen kriege brauch ich damit garnicht erst anzufangen.
spaceduck - Mo 18 Jun, 2007 22:10
Titel:
Rückbank kannst Du problemlos entfernen.
Bei den vorderen Sitzen kann ich nicht weiterhelfen, ich gehe jedoch davon aus das du die nicht ohne weiteres umbauen darfst.
Tomek81 - Di 19 Jun, 2007 04:12
Titel:
wie es rechtlich ist kann ich dir leider niht sagen, aber frag doch einfach bei einem tüv deines vertrauens nach. ich meine bei dem 150 ps motor wirst du ja schon einiges eintragen lassen müssen also brauchst du wahrscheinlich eh nen guten draht zu nem prüfer.
ansonsten würde ich sagen mach es vernünftig so dass es nicht sofort auffällt und gut ist Wink
Outatime - Di 19 Jun, 2007 06:01
Titel:
rechtlich kein problem, sofern du noch die pedale und das lenkrad erreichst... Smile problem wird aber wohl der gurt, der hängt sonstwo wenn du den sitz verlegst. dann wird wohl ein 5-punkt gurt fällig. was aber ja kein problem wäre, wenn die rückbank sowieso rauskommt....
Marooke - Di 19 Jun, 2007 08:33
Titel:
Ich wäre da vorsichtig und würde lieber vor dem Umbau einen TÜV-Prüfer kontaktieren. Denn die Verankerung des Sitzes ist auch Teil der Sicherheitsmerkmale und da ist mit dem TÜV nicht zu spaßen. Ich bin der Meinung, dass eine Veränderung der Sitzkonsole eingetragen werden muss (sofern es nicht eine vom Hersteller mit ABE ist). Bin aber nicht 100% sicher, da keine Quelle zur Hand, daher mein Rat --> vorher nachfragen.

Edit: Zumindest eine Deaktivierung des Seitenairbags ist bei dem Model ja nicht von Nöten Smile
x3on - Di 19 Jun, 2007 12:36
Titel:
Soweit ich weiß, muss jede Veränderung an den Sitzen, und somit auch die Verlegung derer nach hinten, eingetragen werden.

Bei der Rücksitzbank gilt das grundsätzlich auch, was für dich heißt, wenn du die Lehne rausnimmst, musst deinen Fahrzeugschein entsprechend umschreiben lassen bzw. das halt eintragen lassen, dass du ab dem Zeitpunkt nur noch zwei Sitzplätze in deinem Auto hast.

Wie gesagt, sicher bin ich mir nicht, aber ich kenns halt von den Leuten, die so was gemacht haben, und viel Wert drauf gelegt haben, dass alles 1000%ig in Ordnung ist.
fabb - Di 19 Jun, 2007 23:02
Titel:
Ok, ich muss mit meinem Straßen und Car-PC Wagen ende der Woche eh zum Tüv, ich werd mich dann mal erkundigen, ich bin schon gespannt was die zu dem PC sagen.

Wenn der Umbau wircklich durchgeführt wird steht die Sicherheit natürlich im Vordergrund, 150PS in so einem "Topf" sind nunmal mit vorsicht zu genießen.


Meine Tasi spinnt momentan, wenn Buchstaben fehlen, sorry.
Griller - So 16 Sep, 2007 09:21
Titel:
Also mit der Rückbank musst du auch zum TÜV und das umschreiben lassen, weil wenn du über längeren Zeitraum deine Rücksitzbank draußen hast ist es ja kein 5/4 sitzer mehr Wink und da kacken se sonst bissl rum...
leinad78 - Sa 22 Sep, 2007 21:23
Titel:
Griller hat folgendes geschrieben:
Also mit der Rückbank musst du auch zum TÜV und das umschreiben lassen, weil wenn du über längeren Zeitraum deine Rücksitzbank draußen hast ist es ja kein 5/4 sitzer mehr Wink und da kacken se sonst bissl rum...


das kommt drauf an was in der zulassung steht, nen golf2 zum beispiel hat 1-2-4-5 sitze serie in der betriebserlaubnis stehen, da muss dann nichts umgetragen werden.

die sitzbefestigung vorne darf allerdings nicht so ohne weiteres umgeschweißt werden. wenn du an nen fachkundigen prüfer gelangst kannst du richtig einen aufn sack bekommen. sowas definitiv vorher mit nem prüfer abklären.
MacG - So 23 Sep, 2007 10:24
Titel:
Ob man bei der Rückbank umschreiben lassen muß steht in der Zulassung. Wenn es nach dem Umbau weniger als die angebenen Sitze sind, muß man es machen. Ich kenne keinen normalen Golf2 wo ne 1, 2 oder 4 drinsteht.
leinad78 - So 23 Sep, 2007 11:56
Titel:
MacG hat folgendes geschrieben:
Ob man bei der Rückbank umschreiben lassen muß steht in der Zulassung. Wenn es nach dem Umbau weniger als die angebenen Sitze sind, muß man es machen. Ich kenne keinen normalen Golf2 wo ne 1, 2 oder 4 drinsteht.


sorry aber nach mittlerweile 9 Golf2 glaube ich zu wissen was in den betriebserlaubnissen meiner fahrzeuge drin stand Wink

und bislang bei JEDEM 19E stand im zusatzfeld drin:
Zitat:
Ziff. 12:WAHLW. 4,2 OD. 1

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