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Rechtliche Themen - Laufschrift in der Heckscheibe...

JTRipper - Mo 15 Okt, 2007 01:03
Titel: Laufschrift in der Heckscheibe...
Darum gehts:

Klick...

Sowas will ich mir an die Heckscheibe bauen... Hat sowas schon jemand? Und wie sieht das mit den Gesetzen aus... ist das legal?

Gruß JTRipper
da_user - Mo 15 Okt, 2007 01:29
Titel:
Beim Conrad die Adresszeile zu kopieren geht nicht! Da gibts nen Button "Link versenden" oder ähnlich!

Ich bezweifle sehr stark, dass das legal ist!
Marooke - Mo 15 Okt, 2007 07:12
Titel:
Wenn es so eine Laufschrift ist, wie man sie gerne in Geschäften findet, dann muss ich leider sagen, dass es nicht legal ist. Aber tröste dich, die Idee hatte ich vor Jahren auch mal Smile
cracky - Mo 15 Okt, 2007 13:21
Titel:
Wie siehts denn mit sowas
http://www.thinkgeek.com/gadgets/electronic/8e9a/
aus?

Oder is das generell nicht erlaubt?
BlueCase - Mo 15 Okt, 2007 13:24
Titel:
Definitv nicht erlaubt.
Gilt die selbe Regelung wie für Unterbodenbeleuchtung
JTRipper - Mo 15 Okt, 2007 13:25
Titel:
Hier nochmal der funktionierende Link:

http://www.conrad.de/goto.php?artikel=590996
b.pwned - Mo 15 Okt, 2007 14:35
Titel:
Liegt das Verbot am Leuchten? Wenn ja, dann erwarte ich sehnlichst die ersten käuflich erwerbbaren E-Paper... sähe dann aus wie ein Aufkleber, nur dass man den ändern kann Razz
BlueCase - Mo 15 Okt, 2007 14:47
Titel:
Das würde ja ähnlich wie bei Reklame sein Wink
Und wenn das verboten wäre, müsste man einige Taxis aus dem Verkehr ziehen Very Happy
qwertz753 - Mo 15 Okt, 2007 14:53
Titel:
also der "smiley" ist laut irgendeinem TV-Magazin wegen des roten Leuchtens verboten. verwechslungsgefahr mit BRemslicht oder so.

ICh schätze mal mit anderen Farben ist das ok, Brummifahrer haben ja mitunter auch so Leuchtschilder an der Frontscheibe (ala "Harry")
Freezer - Mo 15 Okt, 2007 15:15
Titel:
nein ist in keiner farbe ok, die brummifahrer dürfen das alles auch nicht.
es ist nunmal eindeutig festgelegt welche lichttechnischen einrichtungen ein kfz besitzen muss und darf, alles andere ist unzulässig.
dridders - Mo 15 Okt, 2007 16:48
Titel:
jede nach aussen gerichtete Beleuchtung muss geprueft sein und ihren Einsatzzweck im Sinne der StVZO (oder wie auch immer der Nachfolger nu heisst) haben.
Brummifahrer sind uebrigens auch eine andere Welt, vielfach sind diese Kisten nicht in D zugelassen. Somit unterliegen sie auch nicht der StVZO im ganzen, sondern lediglich bei direkter Gefaehrdung kann etwas unternommen werden, oder bei Verstoessen gegen die StVO. Da droht ihnen aber maximal was wenn das Zeug in D in Betrieb ist, bei einem in D zugelassenen Fahrzeug droht dir allein durch das vorhanden sein schon Strafe.
BlueCase - Mo 15 Okt, 2007 17:03
Titel:
Ist doch ganz einfach. Wink
Finde ein Laufschild was ein E Zeichen nach StVZO hat und du darfst es montieren. Viel Spaß bei der suche Wink
dridders - Mo 15 Okt, 2007 17:05
Titel:
Wird schwierig werden, denn als was sollte es geprueft werden? Fernlicht? Noe. Abblendlicht? Noe. Rueckfahrscheinwerfer? Noe. Blinker? Noe. Nebelschlussleuchte? Noe. Hm... also mir faellt keine Funzel ein deren Zweck die Zeile erfuellen koennte. Selbst als Zusatzscheinwerfer muesste sie nach vorne gerichtet und weiss sein...
billy - Mo 15 Okt, 2007 17:59
Titel:
So hier mal ein beispiel:

hatte mal vor paar jahren ein carpc-User. in einem ziemlich unscheinbaren auto.

Laufschrift war frei änderbar vom rechner aus.

Gruß
billy
BlueCase - Mo 15 Okt, 2007 18:04
Titel:
@ billy: kann es sein das ich den besitzer kenne Very Happy
Freezer - Mo 15 Okt, 2007 18:05
Titel:
große klasse, in dem fall nicht nur fahren ohne betriebserlaubnis sondern gleich auch noch amtsanmaßung Very Happy
Sebastian - Mo 15 Okt, 2007 18:06
Titel:
is dir eigentlich aufgefallen, dass das dingen was du bei conrad verlinkt hast 220volt braucht?

billy hat ja shcon die lösung gehabt such dir nen bullenwagen brech da ein und bau das aus die teile haben bestimmt auch n E zeichen Smile
billy - Mo 15 Okt, 2007 18:37
Titel:
so post leicht geändert, will ja niemanden anpinkeln.

nein ich denke nicht das ihn einer der die letzten 2,5jahre dazugekommen ist kennt.

p.s. ist kein polizeiauto

gruß
billy
C1500 - Mo 15 Okt, 2007 18:55
Titel:
Aber ich erinnere mich noch an den Butten in einem Skin den er damals gebaut hat.

Lieg ich da richtig?
glow - Mo 15 Okt, 2007 19:08
Titel:
so wie ich den martin kenne und er auch keinen carpc mehr hat...
hätten da zwei so laufschriften zu verkaufen...Smile

frei vom rechner programmierbar, aber wie schon geschrieben 230V - per netzteil auf 12V !wechselspannung!.

das war in frühen zeiten zu den allerersten treffen, als man von sowas mie m1 nur träumte und noch wandler oder sauteure weitbereichseingangs pc netzteile verbaut wurden.

p.s.
keine ahnung ob legal oder nicht - auf der autobahn hat das damals sehr viel spaß gemacht wenn man sich vor so nem corsa mit mädels eingeordnet hat Very Happy
RedBull - Mo 15 Okt, 2007 19:23
Titel:
Hmmm...die Laufschriften gibts also nur mit 230V?
Wie siehts denn mit Selbstbau aus?!

Bin da zwar nicht so der Elektrofuzzi, aber das müsste doch möglich sein, da ein paar LEDs anzusteuern, oder?
Core2Duo_Meister - Mo 15 Okt, 2007 19:24
Titel:
So eine LED-Schrift wäre gut für´s Nummernschild, dann kann man jeden Tag mit ner anderen Nummer rumfahren Smile

Und die Laufschrift muss sich von "Bitte Folgen!" abwechselnd zu "Wenn du kannst" ändern Wink
cracky - Mo 15 Okt, 2007 19:29
Titel:
Hi,
Selbstbau geht, nennt sich blinkenLED (http://www.jalcds.de/blinkenleds/index.php), aber in der größe? Dann viel spaß beim löten Wink

LG cracky
Core2Duo_Meister - Mo 15 Okt, 2007 19:35
Titel:
Ich hab gerade mal mein Beleuchtungsschild aus der Garage geholt und Fotografiert.

Das läuft mit 12 V und ist nicht mit LED´s bestückt, sondern das sind Rote Plastik-Pins die beliebig umgesteckt werden können, und so kann man alles mögliche hinschreiben.
Schlepperdriver - Mo 15 Okt, 2007 19:35
Titel:
Zitat:
auf der autobahn hat das damals sehr viel spaß gemacht wenn man sich vor so nem corsa mit mädels eingeordnet hat


Laughing Very Happy

Zitat:
per netzteil auf 12V !wechselspannung


bähh, 12V~ is mal total für'n ***

so 'n ding will ich auch schon lang, aber ohne große kosten...
RedBull - Mo 15 Okt, 2007 19:39
Titel:
Wenn, dann möchte ich sowas schon über den CarPC steuern, sonst machts keinen Spaß!
Schlepperdriver - Mo 15 Okt, 2007 19:40
Titel:
RedBull hat folgendes geschrieben:
Wenn, dann möchte ich sowas schon über den CarPC steuern, sonst machts keinen Spaß!


ja, an was anderes hab zumindest ich auch nicht gedacht...
so "lösungen" mit 3 verschiedenen texten per schalter verstellbar o.ä. sind kinderkram Cool
RedBull - Mo 15 Okt, 2007 19:45
Titel:
Naja...so ein DIng hätte dann sicher einen Nutzen im täglichen Strassenverkehr:

Eine nette Nachricht an alle Drängler:
"He du Penner - willst du mir auffahren, oder was??"
billy - Mo 15 Okt, 2007 20:21
Titel:
ich denke das tal hat intern nen wandler auf 5V oder so, müsste man halt mal zerlegen.

gruß
billy
da_user - Mo 15 Okt, 2007 22:53
Titel:
ja, mit Wechselspannung läuft das Dingens garantiert nicht, und gleich dreimal nicht mit 230V!

Sehr wahrscheinlich, dass das Dingens ein Netzteil auf 5V DC drinnen hat, womit man's evlt zusätzlich ans M1/M2 hängen könnte Wink
guybrush - Fr 19 Okt, 2007 10:26
Titel:
Hatte ich auch schon vor und sobald ich so'n ding gefunden habe, dass meine technischen voraussetzungen erfüllt (12V, gut lesbar, ansteuerbar via carpc, usw.) wirds angeschafft.

Übrigens: Hinter ner getönten scheibe sieht man das Ding bei ausgeschaltetem betrieb nicht mehr, sehr wohl, aber wenns leuchtet. -Machts zwar ned legaler, aber schwieriger nachzuweisen. Wink
BlueCase - Fr 19 Okt, 2007 10:29
Titel:
sowas?
http://www.maximum-electronic.de/shop/index.php?cat=60&product=382280
guybrush - Fr 19 Okt, 2007 11:10
Titel:
Etwas teuer zwar, aber so in etwa.
Was mich bei dieser stört ist, dass die LEDs wohl nicht besonders hell sind. Lieber einfarbig (rot) dafür dann so hell, dass mans auch bei getönten scheiben noch gut sieht.

Die Provida-Fahrzeuge Polizei hat hier ganz ideale dinger. -Genügend gross und gut lesbar. Wink
thecamper - Fr 19 Okt, 2007 14:40
Titel:
ich hätt ne idee wie das klappen könnt: dein auto einfach als kleinbus zulassen... die haben doch auch ledanzeigen drann wo draufsteht wo es hingeht und welche route das ist... Wink
dridders - Fr 19 Okt, 2007 14:45
Titel:
du verwechselst wohl Kleinbus mit Verkehrsbetriebe. Lediglich Fahrzeuge der oeffentlichen Verkehrsbetriebe haben Anzeigen, aber keine LED sondern passive, nicht selbstleuchtende. LED-Zeilen gibts ausschliesslich im Innenraum. So zumindest bei den mir bekannten. Und nicht jeder Kleinbus hat die Rechte der Verkehrsbetriebe, nichtmals Reisebusse duerfen z.B. die Bus-Spur verwenden, geschweige denn ein dahergelaufener T5 (nicht das es letztere abhalten wuerde es doch zu tun Wink).
thecamper - Fr 19 Okt, 2007 14:54
Titel:
also bei uns sind die zeilen an den bussen aktiv beleuchtet... bei den alten halt ne schrift und ne lampe drinn... bei neueren schrift und an jedem pixel eine kleine lampe... und bei den ganz neuen LEDs...
glow - Fr 19 Okt, 2007 17:28
Titel:
@bluecase

genau die hab ich...allerdings statt der farbigen leds hellere nur in rot. schau mal unten -> 12~

sicher kann man das umbauen, und irgendwo das netzteil tauschen oder so werd die aber jetzt nicht zerlegen Smile
da_user - Fr 19 Okt, 2007 17:35
Titel:
Da wird gleich am Eingang ein Gleichrichter sitzen und den kann man auch mit DC versorgen.
BlueCase - Fr 19 Okt, 2007 17:48
Titel:
@ glow:
War der erste treffer bei ner geilen absolut neuen Erfindung.
Heißt Google oder so ähnlich Wink
Tobias Claren - Mi 25 Nov, 2009 21:03
Titel:
"Bitte Folgen" gibt Doppelt Ärger Wink .
Ich las von einem Fall da hat die Polizei so ein Teil nicht generell bemängelt (wussten es wohl nicht besser), aber kontrolliert ob er "Stop Polizei", oder "Bitte Folgen!" drauf hatte.

Aktuell werden die Teile ja viel bei Ebay angeboten.
Inkl. der Anregung es zu benutzen um dem HIntermann zu sagen er solle ABstand haten, damit zu werben usw.
Ob das nicht zumindest Abmahnungsfähig wäre. Dass die Teile nicht im Auto (höchstens im Fußraum ;] ) betrieben werden dürfen, wird nicht erwähnt.



Eine auf jeden Fall legale Alternative wäre LCD.
So wie auf einem Funkthermometer.
Es braucht also noch nicht das "E-Paper", LCD kann das jetzt schon fir diese Anwendung wie Laufschrift usw..
Wenn es legal ist (?) auch mit dem Material was auf Warnwesten ist, oder Katzenaugenmaterial.
Ansonsten helles Papier usw. als Hintergrund.

Ach ja, ich las von jemand der hat zwischen Bremslicht und Heckscheibe eine Pappe mit ausgeschnittenem "Fu** U" gelegt.
Sicher nicht erlaubt (beeinträchtigt die zugelassene Funktion).


P.S.: Zu Monitoren hinter der Scheibe fand ich noch nichts.
Scheinbar kam noch keiner auf die Idee.....

Gerade im Car-PC-Bereich kennt man sich ja eher mit dem Einbau und Betrieb von Monitoren aus.

LCD kann nicht verboten werden.

Es wäre aber interessant zu wissen wie es konkret rechtlich mit Bildschirmen aussieht.
Zumindest für "privatpolitische Provokationspropaganda" denke ich im strategisch geparkten Fahrzeug darüber nach.
Freezer - Do 26 Nov, 2009 23:35
Titel:
im fahrzeuginneren kann man praktisch alles einbauen was man will (inkl. laufschriftboards mit beliebigen texten),
die nutzung mit sichtbarer lichtwirkung nach außen ist wieder was anderes, und da ist es dann auch egal ob laufschrift, monitor oder beleuchteter weihnachtsbaum...
Tobias Claren - Fr 27 Nov, 2009 11:40
Titel:
"LCD" ist kein TFT.
Ich hätte LCD nicht als Alternative vorgeschlagen, wenn es nicht legal wäre.
"LCD" wie auf den alten Gameboys. Die brauchen Licht von außen.
Ist also wie ein bedrucktes Papier, dass ja auch nicht verboten ist.
Es muss nicht mal Dot-Matrix sein wie beim Gameboy, obwohl das natürlich mehr Möglichkeiten böte als ein Alphanumerisches Display.
Ich sah bisher aber nur die kleinen Displays für PCs usw..

Es gibt auch noch die Technik wie in PDAs.
"Transflektiv". Zusätzlich zur Hintergrundbeleuchtung funktionieren die auch bei ausgeschalteter Hintergrundbeleuchtung.
Es reicht das Licht darauf fällt.
Bei den Stilistic ST4121 (11" Tablet-PC) wird das Bild in der Sonne besser.
So hätte man sogar Farbe.
Freezer - Fr 27 Nov, 2009 13:19
Titel:
achso, verstehe.... das könnte wirklich gehen, aber im zweifel gibts ja immer noch § 30 StVZO:

Beschaffenheit der Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß
1.
ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt
Tobias Claren - Fr 27 Nov, 2009 13:27
Titel:
Also ich fühle mich von diesen "Kevin on Board" "belästigt" Wink .
Aktuell habe ich mir dies ausgedruckt:

"Die Polizei, Sammelbecken für Asoziale und Kriminelle"
(Dr. Brosa, Amöneburg)
C1500 - Fr 27 Nov, 2009 13:45
Titel:
Freezer hat folgendes geschrieben:
belästigt

Das liegt aber im Auge de Betrachter.

Ich seh immer wieder Autos die mich durch ihr verschandelte Optic "belästigen"
z.B. diese Selbstbau-LED-Golf3 Rücklichter. (Einfach nur Peinlich)
Oder Autos die total ihren Sinn verfehlen (erst gestern wieder den tiefergelegten Cayenne mit den 24" Felgen mit 315/20 ZR24 Rifen gesehen, natürlich in der Innenstadt - Wozu dann ein Geländewagen?)
Oder auch die tollen neuen Scheinwerfen von MB, Audi BWM use.
Sobald die Straße nass ist, bin ich fast Blind. Das ist eine richitige "Belästigung"

/* ups, ich reg mich schon wieder auf, wollte ich doch garnicht */

@Tobias: Dann doch besser das gute alte Slime Zitat:
"Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure Als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz"
Tobias Claren - Fr 27 Nov, 2009 13:58
Titel:
Ich zitiere absichtlich diesen Spruch.
Und das ein promovierter Akademiker drunter steht ist in D eine Art "Adjuvanz". Ein Wirkverstärker. So wie etwas mehr Wirkung hat wenn "Spiegel", und nicht "Neuss-Grevenboicher Zeitung" drunter steht.
In Österreich wahrscheinlich noch mehr Smile .
Es ist ein Polizei-"Honeypot".
Ein Polizist darf deswegen keinen Ärger machen. Das wäre Nötigung.
Ermittlungen wären auch nicht legal, da es keine rechtliche Grundlage gibt.
Polizei darf nicht von sich aus ermitteln um etwas zu finden oder zu konstruieren.
psyke - Fr 27 Nov, 2009 13:58
Titel:
Aktuell haben wir im Leon-forum z.b. den Fall das einer sich einer belästigt fühlt.

Durch einen 32-Zoll fernseher im Kofferraum eines Kombis!!!

Der fährt da durch die Gegen und lässt Werbung laufen - das ist mal belästigung.
Tobias Claren - Fr 27 Nov, 2009 19:52
Titel:
Das ist mal kreativ Wink .
Wäre interessant zu erfahren was die Polizei bzw. das SVA dazu sagt.
Ich hatte/habe das Gleiche vor.
Zumindest habe ich mir mal Gedanken drüber gemacht.
Z.B. dass man so Informationen weitergeben kann.
Ich dachte dabei aber nicht mal an einen kommerziellen Zweck.
Quasi ein Ein "Street-Log" "Slog".
Ich dachte aber nicht an einen Betrieb während der Fahrt, sondern am Straßenrand. auch mit der Möglichkeit der Dateneingabe (wenn Computer).
Wieviele und welche Menschen erreicht man in einem Forum?
Auf der Straße errecht man "Jeden", ohne dass es Leute mit Internetanschluss sind. Oder dass sie zufällig darauf stoßen, geschweige denn aktiv danach suchen. Letzteres ist ganz wichtig, üblicherweise erreicht man nur die, die eh danach suchen.
Ein politisches Beispiel "Bedingungsloses Grundeinkommen".
Passiv läuft evtl. ein Video (Ton z.B. per "Soundbug" über die Scheibe), und aktiv kann der Passant durch eine Webseite surfen und evtl. sogar in einem Forum als Gast schreiben (Z.B. über billige Wasserfeste Gummitastatur durch Scheibe), oder sich die Weseitenadresse als kleinen Zettel mitnehmen. Evtl. noch per USB-Verlängerung oder WLAN Daten herunterladen.
Denkbar wäre viel.

Alles was ungewöhnlich ist fällt auf.
Schonb drei Smart hintereinander fallen auf, ganz ohne Werbung.
Einer ist nichts besonderes.
Fellenteee - Do 10 Dez, 2009 12:56
Titel:
Tobias Claren hat folgendes geschrieben:
Zumindest für "privatpolitische Provokationspropaganda" denke ich im strategisch geparkten Fahrzeug darüber nach.



über den Satz muss man erstma ne Weile nachdenken, so geil ist der
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