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Rechtliche Themen - Waren umtausch

tha-paul - Do 25 Okt, 2007 21:00
Titel: Waren umtausch
Hallo zusammen


Hab da mal eine Frage.

Vielleicht haben es ja schon ein paa gelesen..

Habe einen TFT Monitor, der defekt ist und ich ihn deswegen umtauschen mag.
Email kontakt mit dem Verkäufer ist sehr zäh, jedoch haben sie mir angeboten den TFT umzutauschen.

Meine Frage jetzt:
Wenn ich den TFT denen wieder zuschicke, was ist dann wenn einfach kein neuer mehr kommt?
Kann man da nicht irgendwas machen um ein neues Gerät sicherzustellen?

Hoffe ihr versteht mein Anliegen

Besten dank

Steffen
datenflo - Do 25 Okt, 2007 21:05
Titel:
Rechtlich gesehen ist der Verkäufer dazu verpflichtet dir einen funktionstüchtigen Monitor zu liefern....kann er dies nicht (z.zt. nicht auf lager ect.) muß er das Geld zurück erstatten.

Da der Monitor wohl mehr wie 40%u20AC gekostet hat trägt der Verkäufer auch die Kosten für den Rückersand.

Das ist die rechtliche Seite...ob er sich daran hält ist eine andere Frage. Macht er das nicht, bleibt dir nur der Weg zum Anwalt oder zur Polizei (Strafanzeige).
Marooke - Fr 26 Okt, 2007 07:00
Titel:
Naja, nicht so ganz, es liegt hierbei ein Defekt vor, der im Rahmen der Gewährleistung behoben werden soll (keine Nachbesserung, direkt Wandlung) und da muss der Verkäufer nun mal die Versandkosten tragen, egal wie teuer die Ware ist.

Lass ihn auf jeden Fall nachvollziehbar schicken (Tracking, Einschreiben etc.), sonst kann ein gewiefter Verkäufer behaupten, dass nie ein Monitor von dir angekommen ist.
datenflo - Fr 26 Okt, 2007 08:47
Titel:
stimmt die 40e Grenze gilt nur bei Rücksendung der Ware wegen nicht gefallen ect...
dridders - Fr 26 Okt, 2007 16:59
Titel:
Datenflo:
Die 40 Euro gelten bei Widerruf! Widerruf gilt nur unter gewissen Voraussetzungen, und maximal 4 Wochen, und hat null mit der Gewaehrleistung zu tun.

Marooke:
Muss und tut sind da 2 Paar Schuhe... nahezu niemand zahlt die Versandkosten fuer die Anlieferung zum Haendler bei Gewaehrleistungsarbeiten, unfreie Sendungen werden fuer gewoehnlich nicht angenommen, und der Streitwert ist zu gering als das man was unternehmen koennte.

tha-paul:
hoffen und beten und dafuer sorgen das du den Versand nachweisen kannst. Die Reparatur kann aber dauern und es muss dir fuer die Zeit kein Ersatzgeraet gestellt werden.
datenflo - Fr 26 Okt, 2007 17:03
Titel:
mit "nicht gefallen ect" meinte ich den Wiederruf hab mich etwas unklar ausgedrückt Wink
Marooke - Fr 26 Okt, 2007 19:33
Titel:
Ich schreibe ja nur, wie es der Gesetzgeber vorsieht. Ob das in der Realität auch so abläuft, das sage ich ja nicht Smile
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