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Rechtliche Themen - elektrischer Türöffner

LEDproject - Do 13 Dez, 2007 00:03
Titel: elektrischer Türöffner
Hallo zusammen

Wisst ihr ob es erlaub ist, die Türen nur noch elektrisch zu öffnen? Das heisst die mechanischen Türöffner (innen und aussen) werden entfernt und die Türöffnung erfolgt nur noch elektrisch...

Gibt es da irgendwelche Vorschriften welche dagegen sprechen?

Gruss Marc
Apollo13 - Do 13 Dez, 2007 00:07
Titel:
ist nicht erlaubt - im notfall muss sich die tür von außen wie innen OHNE strom öffnen lassen Surprised
datenflo - Do 13 Dez, 2007 00:39
Titel:
Ich krieg das jetzt nicht mehr richtig zusammen aber unter gewissen Auflagen is das möglich. Ich schau mal ob ich das noch finde wo ich das gelesen hab.
Outatime - Do 13 Dez, 2007 04:03
Titel:
Nein, SO natürlich nicht zulässig. Es muß immer eine zusätzliche mechanische Entriegelung geben. Diese kann außen aber auch zb unten am Fahrzeug sein.
Nightmare - Do 13 Dez, 2007 08:33
Titel:
Ich vermute mal, daß es ihm schlicht um das cleanen der Türen geht, sprich Griffe entfernen.
Wie Outatime schon sagte, muss dann an einer geeigneten Stelle dennoch die Möglichkeit bestehen, die Türen auch mechanisch zu öffnen
da_user - Do 13 Dez, 2007 09:50
Titel:
Allerings sollten doch evtl. Retter wissen, wo sich dieser "Türgriff" befindet, oder?
Nightmare - Do 13 Dez, 2007 09:51
Titel:
Jo. Ein großer Pfeil mit Hinweis auf der Tür ist da Pflicht Wink
Also dein freundlicher TÜV-Prüfer sollte dir auch sagen können, was du darfst und auf was du achten musst
datenflo - Do 13 Dez, 2007 10:10
Titel:
Ich habe mich gestern durchs halbe Netz gewühlt den Beitrag aber leider nicht mehr gefunden. Eine Not Entriegelung muß gegeben sein das ist richtig, wie und wo diese genau sein muß, da gab es mehrere Möglichkeiten. Ich würde mich auch mit dem Prüfer kurz schließen um auf Nummer sicher zu gehen.
roan - Do 13 Dez, 2007 11:14
Titel:
Wenn du zusätzlich die tür noch mechanisch öffnen kannst ist das erlaubt.

Wenn du z.b. ein gebogenes blech zwischen fenster und tür (da wo die autoknacker gerne rein gehen) an den schließ hebel befestigst ist das erlaubt. (bin so durch den tüv). Dann kann man durch nachoben ziehen des gebogenen blechs die tür öffnen.

Ein großer pfeil ist nicht pflicht nur die funktion muß vorhanden sein.
datenflo - Do 13 Dez, 2007 11:26
Titel:
Das wäre ja auch der Hammer man macht sich die Tür schön clean und hat dann son ekel Aufkleber an der Scheibe pappen oder so Very Happy
BennY- - Do 13 Dez, 2007 23:53
Titel:
Außen ja, innen nein.

Wer was anderes behauptet soll mir den Paragraphen zeigen!

Zumal mir auch frei steht alle meine Türen nach fahrtbeginn zu verriegeln, was ebenfalls ein öffnen von außen unmöglich macht.

Nightmare hat folgendes geschrieben:
Jo. Ein großer Pfeil mit Hinweis auf der Tür ist da Pflicht Wink
Also dein freundlicher TÜV-Prüfer sollte dir auch sagen können, was du darfst und auf was du achten musst


Der TÜV erzählt dir unter welchen Auflagen er es einträgt, verboten ist es trotzdem nicht, was mir auch der TÜV in Köln bestätigt hat.

Wer sich die EU Richtlinie über Türen durchgelesen hat, wird wissen das dort keine Türgriffe erwähnt sind. Ebenfalls steht da drin das ein Fahrzeug das der Richtlinie entspricht zugelassen werden muss.
Nightmare - Do 13 Dez, 2007 23:57
Titel:
Nightmare hat folgendes geschrieben:
Jo. Ein großer Pfeil mit Hinweis auf der Tür ist da Pflicht Wink

Jungs, ich hoffe ihr habt dem Smiley gesehen Wink
daffy1234 - Fr 21 Dez, 2007 20:20
Titel:
mir ist auch neu das man das muss Wink
Im Falle eines Unfalls ,ist das einfache öffnen der Tür zu 90% eh nicht mehr möglich und im ernstfall ,wird die Tür einfach aufgebrochen ,Menschenleben gehen vor.
Die meisten neuen Autos schließen sich Automatisch bei einer gewissen Geschwindigkeit ab und sind dann nur noch von Innen per Knopfdruck oder durch abziehen des Schlüssels wieder zu öffnen(im Falle eines Unfalls ,sollen die sich zwar meist wieder öffnen ,aber das geht sowieso nur in einer geringen zahl der fälle! Und die Türpinne runterdrücken ,darf auch jeder!
Stimme da BennY voll und ganz zu.
Somal ich mal ich meine ,das es schon Serienfahrzeuge gibt ,die nur noch Automatisch aufgehen ,muss mal eben suchen.
Outatime - Fr 21 Dez, 2007 22:10
Titel:
BennY- hat folgendes geschrieben:
Wer sich die EU Richtlinie über Türen durchgelesen hat, wird wissen das dort keine Türgriffe erwähnt sind. Ebenfalls steht da drin das ein Fahrzeug das der Richtlinie entspricht zugelassen werden muss.



das stimmt schon, das da das stichwort "türgriffe" nicht drinsteht. aber du wirst zum beispiel auch keine richtlinie finden in denen steht das ein auto "4 räder haben muß, und alle so angebracht das sie bis zum boden reichen".
dafür stehen da aber allgemeine richtlinien, die den sicheren und betrieb von fahrzeugen betreffen. und daraus gehen dinge wie türen oder fenster sinngemäß hervor.
du hast insofern recht, das ein tüffer ein solches auto abnehmen kann, müssen tut er es aber nicht. (und es wird keiner tun, der ansatzweise seinen job ernst nimmt)

und sorry, "das 90% der türen nach einem unfall nicht mehr aufgehen", ist quatsch, das meine ich nach 16 jahren feuerwehr beurteilen zu können. (wenn du langeweile hast, such auch einfach mal das video mit dem "smart" bei "topgear". die haben einen smart mit 130 gegen ne wand gesemmelt, BEIDE türen gingen auf!)
aber darum gehts auch gar nicht, es geht darum, etwas (nämlich das türöffnen) nicht auch noch AKTIV einzuschränken, wo es nicht nötig tut.
Freezer - Fr 21 Dez, 2007 23:49
Titel:
hier das video vom smart-crash: http://www.youtube.com/watch?v=mcuimw8ql_A
da_user - Fr 21 Dez, 2007 23:54
Titel:
Mal abgesehen von der Sicherheit.... spätestens wenn mal die Batterie leer oder kaputt ist freust du dich über einen mechanischen Türöffner...
daffy1234 - Sa 22 Dez, 2007 00:22
Titel:
LOl ,sieht übel aus!
So meint ich das nicht Freezer ....bei 90% aller unfällen ,die so enden ,geht doch min die Scheibe kaputt und dann kann man auch den Innengriff betätigen oder die Tür ist ohnehin kaputt und entweder schon offen oder so formiert ,das sie ohne Gewalt nicht mehr offen geht!
Versteht es nicht falsch ,ich will son gespiele nicht haben ,aber es ist auch niergendwo untersagt und darum ging es doch Smile
datenflo - Sa 22 Dez, 2007 11:56
Titel:
Das Smart Video ist echt mal krass, hält ja richtig was aus der Kleine Very Happy
daffy1234 - Sa 22 Dez, 2007 18:17
Titel:
aber drinnen hätte wohl trotzdem keiner überlebt ,von über hundert in einer sekunde auf null ohne gnautschzone...uiuiui ,aber wann fährt man schonmal mit voller geschwindigkeit frontal auf ein hindernis ,was nicht nachgibt!aber is schon echt übel!
BennY- - So 23 Dez, 2007 20:22
Titel:
Outatime hat folgendes geschrieben:
BennY- hat folgendes geschrieben:
Wer sich die EU Richtlinie über Türen durchgelesen hat, wird wissen das dort keine Türgriffe erwähnt sind. Ebenfalls steht da drin das ein Fahrzeug das der Richtlinie entspricht zugelassen werden muss.



das stimmt schon, das da das stichwort "türgriffe" nicht drinsteht. aber du wirst zum beispiel auch keine richtlinie finden in denen steht das ein auto "4 räder haben muß, und alle so angebracht das sie bis zum boden reichen".
dafür stehen da aber allgemeine richtlinien, die den sicheren und betrieb von fahrzeugen betreffen. und daraus gehen dinge wie türen oder fenster sinngemäß hervor.
du hast insofern recht, das ein tüffer ein solches auto abnehmen kann, müssen tut er es aber nicht. (und es wird keiner tun, der ansatzweise seinen job ernst nimmt)


Ich stimme dir da auch voll und ganz zu, aber solange hier etwas nicht verboten ist, bleibt es halt erlaubt. Und es gibt mehr als eine Hand voll Prüfer die das auch noch einträgt. (Beim TÜV aber nur sehr wenige!)
philipp_c - So 23 Dez, 2007 20:40
Titel:
von 100km/h auf 0 in einer Sekunde überlebt man doch locker. Da lösen nichtmal die Airbags aus
leinad78 - Di 25 Dez, 2007 17:27
Titel:
naja, knapp 28m/s² is schon net wenig. gibt genug leute denen bei 3g schlecht wird Smile
philipp_c - Di 25 Dez, 2007 17:35
Titel:
Alleine wenn Du das Auto danach siehst wird Dir wohl schlecht, aber mehr als schlecht werden passiert da halt nicht. Ich meine normale Airbags gehen zwischen 3-5g auf hab ich mal gelesen
rago - Sa 12 Jan, 2008 15:54
Titel:
Hallo,
war gestern bei GTÜ zum TÜV und ASU.
TÜV hab ich nicht bekommen weil meine gecleante Heckklappe bei Betätigung des Zugmotors (gewollt oder ungewollt) über die Fernbedienung, über die Vorspannung der Gummidichtung aufspringt. Und dann theoretisch durch einen z.B. Windstoss unkontrolliert aufgehen würde und dann das Gepäck verlieren könnte.
Das kann ich sogar verstehen.
Ich bräuchte eine zweite zusätzliche Endriegelung, das stand so in seinem Gesetzestext.
Dass diese Mechanisch sein soll hat er so nicht gesagt.
Es geht bei mir um eine Hecktür, bei einer Hecktür sind die Anforderungen an das Heckschloss, dass es zwei Stufen gibt. Auf-/ Zuschließen und das Endriegel/Öffnen der Tür

Er meinte sogar wenn gecleante Seiten-Türen
(die haben noch andere Anforderungen, da dahinter Personen sitzen als eine Heckklappe ) eingetragen wären ohne die geforderten Anforderungen zu erfüllen, sind diese Eintragungen nicht zu berücksichtigen !
daffy1234 - Sa 12 Jan, 2008 17:19
Titel:
Wenn du einen Tip willst ,hol dir das Heckklappenschloss vom Audi TT ,da kannst du per Knopfdruck die Heckklappe öffnen ,das geht so.
Du drückst drauf und die Klappe springt ein kleines stück auf (ca3mm),dann kannst du hingehen und die öffnen ,wenn jedoch (zb bei der fahrt) jemand auf den Knopf kommt und die Heckklappe aufspringt dann bewegt sie sich ja durch das fahren und wird bei der kleinsten erschütterung wieder eingehackt...dann ist sie zwar nicht ganz zu ,aber der Hacken lässt es nicht zu ,das die Klappe aufspringt.Wobei Aerodynamisch gesehen ,die Heckklappe nicht aufgehen könnte ,weil die durch den Fahrdwind runtergedrückt wird.(beim besagten Auto)
Du kannst doch aber auch eine Steuerung verbauen ,die das Auslösen ,des Mechanismus wärend des fahrbetriebes nicht zulässt.Es gibt doch mittlerweile 1000stende Autos mit Automtischer Heckklappen entriegelung.

Bei den Türen geht es doch nun darum ,das man sie im Notfall von aussen öffnen kann ,das ist in sofern blödinn ,da man in jedem Wagen von innen den Pinn runterdrücken kann und da diese möglichkeit besteht ,gibts da für mich keine zweifel...um dann den Wagen zu entriegeln ,muss man durch die zerstörte Scheibe aus dem Innenraum die Tür öffnen und dabei ist es egal ,ob ich aussen einen Griff habe oder nicht Wink
Solange das Türschloss zugelassen ist und es wärend der fahrt durch eine fehlbetätigeung usw .nicht ausgelöst werden kann ,ist da garkein problem.
Man müsste sich die Steuerung von den neuen Benz oder BMW´s mal angucken ,es gibt ja mittlerweile viele Autos ,bei denen die Tür auf Knopfdruck ein Stück aufspringt ....das darf halt nur wärend der fahrt nicht passieren und das Schloss muss die zulässigen anforderungen erfüllen.
Bei einem Unfall ,wo der Fahrer aus einem eingeklemmten Fahrzeig befreit werden muss ,ist die Scheibe ohne hin meist im Eimer und dann kann ich auch eben von innen den Griff betätigen ,diese funktion ist ja ganz normal gegeben und nicht versteckt Wink
rago - So 13 Jan, 2008 15:21
Titel:
Danke daffy1234 für Deinen Tipp,
ist eine Überlegung wert.

Nun mal zum Rechtlichen:
Entschuldigt den langen Text !

gecleante Türen müssen abgenommen werden, da nachgewiesen werden muss,
dass das Schloss an sich nicht verändert wurde und
nachfolgende Sachverhalte eingehalten werden:

§ 30 (1) StVZO Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass
1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
2. die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben

Der §35e(2) StVZO:
Fordert dass ein unbeabsichtigtes Öffnen der Türen nicht zu erwarten ist.
Als Maßstab für die Erfüllung dieser Forderung gilt die RL 70/387/EWG,

RL 70/387/EWG :
dort ist für den Schließmechanismus eine zweite Raststellung als Sicherung gegen unbeabsichtigtesÖffnen nachzuweisen, dass Öffnen vorhanden ist und sich das Schloss bei einer Beschleunigung von 30g in Längs- und Querrichtung (z.B. durch einen Unfall) nicht selbständig öffnet.
Ein Nachweiß erübrigt sich, wenn das Original-Schloss verbleibt.

Die EG-Richtlinie 96/27/EG, Anh. II:
fordert, dass es nach dem definierten seitlichen Aufprall möglich sein muss, ausreichend viele Türen ohne Werkzeug öffnen zu können, damit alle Insassen das Fahrzeug verlassen können. Dabei dürfen erforderlichenfalls die Sitzrückenlehnen oder Sitze verschoben werden. Diese Rili gilt für Fz mit EG-BE, sollte aber auch auf ältere angewandt werden.[/color]

So wie ich das nun sehe:
Bei mir geht es ja um die Heckklappe,
dort habe ich den Öffnungsgriff ( jetzt Magnetischer Zugmotor innen ), und das Zylinderschloß entfernt. Beides zulässig. Nur leider habe ich das Schloss modifiziert, so dass es nur einschnappt aber nicht mehr verschlossen werden kann. Praktisch ausreichend, da die klappe ohne fehlenden Griff nicht geöffnet werden kann. Juristisch wohl nicht zulässig und daher nicht TÜV-fähig.
Meiner Meinung nach, müsste ich mir nur wieder ein org. Schloß besorgen, einen ZV-Motor anschließen und es eintragen lassen.
Dann sollte es auch mit dem TÜV klappen.
dridders - So 13 Jan, 2008 15:50
Titel:
Nö, denn dann ist dein Schloss immer noch nicht zweistufig. Du brauchst keinen Nachweis erbringen das es sich bei 30G nicht öffnet, aber es muss trotz allem 2stufig sein. Die 30G sind ja nicht um ein öffnen während der Fahrt zu verhindern, sondern um sicher zu gehen das es beim Unfall nicht automatisch öffnet.
Ein Austausch des "Gebers", in deinem Fall Griff durch E-Motor, gehört dann genauso geprüft und gilt als Modifikation. Denn was hilfts wenn das Schloss selber bis 30G standhält, aber dein Motor bei 1G bereits ein Signal zum Öffnen gibt weil sich 2 Kabel berühren oder ähnliches?
rago - So 13 Jan, 2008 16:12
Titel:
dridders, da könntest Du "Recht haben".

Ein zweistuffiges Schloss beteutet für mich: Auf-/Zuschliessen und Entriegeln/Einrasten.

zwei Raststellung:

1. ZV öffnet Schloß

das ist die Sicherung gegen unbeabsichtigtes Öffnen der Klappe mit Hilfe des Griffs/MZMotor durch das Verschliessen des Schloss mit Hilfe ZV/Türzylinder

Sonst könnte man mit dem Griff/MZMotor nicht die Tür öffnen - SICHERUNG

2. Nun kann mann (mit dem Griff) entriegeln und das Schloss (absichtlich) und die Klappe absichtlich öffnen.

Das hätte ich dann.

Natürlich müsste man dann noch prüfen, ob der MZ-Motor die 30g aushält.
dridders - So 13 Jan, 2008 16:18
Titel:
hm, unter 2-stufig hätte ich eher etwas wie bei der Motorhaube verstanden, mit 2 Rasten. Elektrisch kann nur die 1. angefahren werden, die 2. erfolgt dann wieder manuell im freiwerdenden Schlitz, oder über einen 2. Stellmotor mit separater Taste... denn das ein Schloss fest verschlossen werden kann hilft in dem Sinne ja nicht, da es während der Fahrt ja nicht verschlossen ist für gewöhnlich.
Andererseits haben viele Serienschlösser die Möglichkeit elektronisch zu entriegeln mit lediglich einer Raststufe und auch ohne die Stellung "verschlossen". Aber die haben halt den Nachweis erbracht das die Elektronik, Verkabelung, etc. in keinem Fall unbeabsichtigt auslösen kann... darf... sollte... Wink
x3on - So 13 Jan, 2008 16:27
Titel:
Zweistufig ist aber in dem Fall anders gemeint:
Wenn du z.B. am inneren Griff einer Autotür einfach ziehst, also die Tür öffnest, aber NICHT gegen die Türe drückst, bleibt sie trotzdem zu. Einfach mal ausprobieren. Sie geht zwar nen Spalt auf, aber du kannst sie nicht ganz öffnen. Das ist mit zweistufig hier gemeint. Mit dem ziehen am Griff schaltest quasi die erste Stufe aus. Wenn du am Griff ziehst und gleichzeitig die Türe aufdrückst, machst die zweite Stufe auch auf und die Türe lässt sich komplett öffnen.
rago - So 13 Jan, 2008 16:29
Titel:
dridders, auch hier könntest Du "Recht haben".
rago - So 13 Jan, 2008 16:41
Titel:
x3on,
was bedeutet das für mich ?

Ich weiß nur, wenn ich vorher den HeckGriff von außen betätigt habe, ist die Tür genauso aufgesprungen wie jetzt mit dem MZMotor von innen.
Mavericklp - Di 15 Jan, 2008 09:52
Titel:
von den automatischen sachen habe ich nicht so viel ahnung aber wie siht es aus wen man das schloss von der motorhaube an die heckklappe montiert weil das ist doch auch 2 stufig und gesichert das die motorhaube nicht aufgeht oder irre ich mich jetzt??
x3on - Di 15 Jan, 2008 10:37
Titel:
Das war von mir auf die Türen bezogen, wie's beim Kofferraum is, weiß ich ned. Aber ich würd zum TÜV fahren und fragen ob folgendes reichen würde:

Bei mir ists so gemacht, ich hab ne mechanische Entriegelung der Kofferraumklappe links neben dem Fahrersitz. Die wenn man betätigt, dann geht der Kofferraum auf (ich bin mir grad ned sicher, aber ich glaub, der hat keine zwei Entriegelungspunkte). Da kommt man aber nur hin, wenn die Fahrertüre offen ist (also ist so gesichert).

Mit der Fernbedienung oder über den Griff an der Kofferraumklappe (der ist auch elektrisch) lässt sich der Kofferraum bei laufendem Motor nur dann öffnen, wenn das Auto steht und vorher die Fahrertüre geöffnet wurde.

Also das ganze ist bei mir per Software abgesichert. Sobald ich mal über 10 km/h gefahren bin, bleibt der Kofferraum zu so lange bis ich die Fahrertüre öffne, dann kann man den Kofferraum auch wieder öffnen.

Aber ich schau jetzt dann nach der Uni mal, ob mein Kofferraum zwei Entriegelungen hat ...
philipp_c - Di 15 Jan, 2008 10:41
Titel:
Meiner hat auch so einen Hebel und der geht ganz auf sobald ich dran ziehe.
x3on - Di 15 Jan, 2008 10:53
Titel:
Joa, aber gegen versehentliches Öffnen während der Fahrt wird er auch irgendwie gesichert sein ...
philipp_c - Di 15 Jan, 2008 10:58
Titel:
Nein
MacG - Di 15 Jan, 2008 17:19
Titel:
Ist bei meinem Fiat auch so, ich kann Innen den Hebel ziehen und die Klappe wird entriegelt. Aber durch ihr Eigengewicht geht sie nicht auf, deshalb gibt es wohl auch keine Sicherung. Man muß mit der Hand die Klappe etwas anheben, damit die Dämpfer der Rest erledigen. An diesen Seilzug zu dem Hebel habe ich auch einen Zugmotor für die Entriegelung per FB gebaut.
philipp_c - Di 15 Jan, 2008 17:24
Titel:
Ich habe ne Feder eingebaut, so dass die Klappe ganz aufgeht. (schafft die Feder aber nur im Stand)
x3on - Di 15 Jan, 2008 19:39
Titel:
Hm, ok ... dann sag ich schon nix mehr Wink

Vielleicht würde der genaue Gesetzestext weiterhelfen. Ich zerleg so was ja immer ganz gerne Wink
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