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Talk talk talk - Wer kennt sich mit Gewährleistung aus????

Manuel - Mi 12 März, 2008 17:00
Titel: Wer kennt sich mit Gewährleistung aus????
Ich wollte meine defekte Grafikkarte die ich am 24.07.07 gekauft habe an den Händler zurückschicken. Ich infomierte mich kurz per Mail über den Ablauf der Rücksendung. Aber anstatt ne Lieferadresse kam folgendes Sad Muss ich das hinnehmen? Wer kennt sich aus?

Sehr geehrter Kunde,

das ist richtig sie haben 2 Jahre gewährleistung auf dem Artikel, doch wie sie sicher den Unterschiede von Garantie zu Gewährleistung kennen, kehrt nach 6 Monaten die Beweißlast um, man geht davon aus das nach 6 Monaten der Kunde an diesen Defekt schuld ist, durch überbelastung der Karte, durch nicht korrektes reinigen der Lüfterlammeln, durch falsche Kühlung von außen.

Hier ein Auszug aus dem Gesetz.

Was ist Gewährleistung ? Was beinhaltet die (gesetzliche) Gewährleistung ?

Wenn der Verkäufer "Gewähr zu leisten" hat, steht der Verkäufer steht dafür ein, dass die gehandelte Ware ZUM ZEITPUNKT DES VERKAUFS frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Das heisst konkret, dass die Ware die (kauf)vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen muss. Seit der BGB-Novellierung bedeutet das auch, dass Werbeaussagen zutreffen müssen und Lieferungen mengenmässig richtig ausgeführt sein müssen. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Käufer.

Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Bis dahin galt bei Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, eine Gewährleistung für gebrauchte Waren konnte vollständig ausgeschlossen werden.
Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Geräts nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.

Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies gilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermassen.
In vielen Fällen wird dieser Nachweis wohl nur schwer zu führen sein. Das heisst in der Praxis, dass nach Ablaufen der 6-Monats-Frist nur noch in wenigen Fällen eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des Händlers angewiesen sein wird - die Situation stellt sich demnach für Händler und Käufer nicht wesentlich anders dar als bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsnovellierung zum 1.1.2002.




Wir wären bereit ihre Karte für 15 euro anzukaufen, defekt natürlich und ihnen eine neue Karte verkaufen!! wenn sie das möchten!!
Bellum - Mi 12 März, 2008 17:16
Titel:
Ich wuerde es gleich beim hersteller versuchen, die sind meist kulanter und nehmen es zurueck...

asus zb hat mir sogar mein notebook 2 monate nach der 24 monatigen gewaehrleistung kostenlos repariert...
BennY- - Mi 12 März, 2008 17:16
Titel:
Das stimmt leider so. Lern daraus und meide den Laden beim nächsten mal. Kaufen würde ich dort garantiert keine neue Karte!

Deine letzte Chance wird wohl (falls vorhanden) die Herstellergarantie sein.

Bellum hat folgendes geschrieben:
Ich wuerde es gleich beim hersteller versuchen, die sind meist kulanter und nehmen es zurueck...
asus zb hat mir sogar mein notebook 2 monate nach der 24 monatigen gewaehrleistung kostenlos repariert...


Kommt wohl auf den Hersteller an, eine Bekannte hatte sich solch ein All In One Gerät gekauft, 1 Jahr Garantie, nach 1,2 Jahren war es defekt. Dann dachte ich mir auch das kannste bestimmt auf Gewährleistung tauschen, da direkt bei HP gekauft, aber Pustekuchen.

Nun hat sie ein Gerät von Brother mit 3 Jahren Herstellergarantie Wink
C1500 - Mi 12 März, 2008 17:47
Titel:
@Manuel: Da hat er leider Recht.
Es ist aber mehr als frech direkt so zu antworten.

Du Kannst den andrern helfen, in dem du den Namen des Händlers nennst.
Dann weis jeder der das hier liest, was er davon halten soll.

Ich fürchte nur, das ich die Firma bereits kenne.
Manuel - Mi 12 März, 2008 17:50
Titel:
Bellum hat folgendes geschrieben:
Ich wuerde es gleich beim hersteller versuchen, die sind meist kulanter und nehmen es zurueck...




Da kommt schon das nächste Problem auf mich zu... Auf der Rechnug steht nur "Nvidia Geforce 7600 GT mit 256MB DDR3, PCI-E". Auf der Grafikkarte selber und auf der orginal Schachtel, steht nix wo auf den Hersteller hindeutet...
Weiß nicht wie ich den Hersteller herausbekomme...
rico530 - Mi 12 März, 2008 19:26
Titel:
Hallo Manuel

Also wir hatten auch schon etliche Garantiefälle, auch mit B-Marken.
Es ist bis jetzt noch nicht passiert das irgendein Hersteller von seinem Recht Gebrauch gemacht hat und die Beweisumkehr gefordert hat.

Andererseits ist der Händler angehalten die Garantieleistungen zu übernehmen.

Fordere den Händler auf Dir den Hersteller der Karte mitzuteilen und versuche Dich dann an diesen zu wenden im Rahmen der Gewährleistung.

Schau mal auf der Karte direkt nach ob da ein Hersteller zu finden ist, oder wenigstens irgendeine Nummer. Google weiß (fast) alles.

MfG Rico
Manuel - Mi 12 März, 2008 20:01
Titel:
An den Händler hab ich mich schon gewendet. Die Anwort hilft mir wohl nicht weiter:


"Hallo, es ist ein OEM hersteller, aber gewährleistungs ansprüche sind immer über den händler zu führen, nicht über den Hersteller."

Eine Nummer steht auch auf der Karte, aber diese Nummer weiß Google nicht :-(

@C1500: Namen des Händlers:

www.cm3-computer.de

Müller Christian
CM3
Schinderstr. 7
84030 Ergolding
Deutschland
Sebastian - Mi 12 März, 2008 20:52
Titel:
watt ne sauerei, da sieht mans mal wieder dieser sche** papierkram immer dämliche gesetzte mti kompromissen drin usw...

du könntest total stumpf sein udn bei dem händler nochmal dieselbe karte kaufen, wenn eh nur draufsteht nvidia geforce so undso dann behaupteste die gelieferte is defekt und schickst deine kaputte wieder hin die andere verkaufste dann Smile
wenn dann ne funktionierende da is nimmste von deinem rücktrittsrecht bei onilnekäufen gebrauch, das is mindestens genauso dreist...

btw.
ich hab diese woche mein blaupunkt radio reklamiert, hab das 2006 bei amazon gekauft, hatte die rechnung verloren usw und denen von bluapunkt hat nach rücksprache das radio gereicht un das zu reparieren rechnugn hätt ich zwar von amazon bekommen können, ging aber auch so
radio wurde montag abgeholt und kam heute wieder, DAS nenn ich mal service so muss das sein...
rico530 - Mi 12 März, 2008 21:03
Titel:
Sebastian hat folgendes geschrieben:

du könntest total stumpf sein udn bei dem händler nochmal dieselbe karte kaufen, wenn eh nur draufsteht nvidia geforce so undso dann behaupteste die gelieferte is defekt und schickst deine kaputte wieder hin die andere verkaufste dann Smile
wenn dann ne funktionierende da is nimmste von deinem rücktrittsrecht bei onilnekäufen gebrauch, das is mindestens genauso dreist...



Was für ne geile Idee, nur sollte die ein kumpel für dich kaufen da.
hast dann aber immerhin ein 14tägiges rückgaberecht. ohne angaben von gründen. Bei defekt sowieso;)

MfG Rico
Manuel - Mi 12 März, 2008 21:16
Titel:
Weiß heißt eigentlich "OEM Hersteller" ?
Turtle - Mi 12 März, 2008 21:20
Titel:
auch wikipedia weis fast alles Very Happy
http://de.wikipedia.org/wiki/Original_Equipment_Manufacturer

haben die grafikkarten nicht eine seriennummer welche auch auf der rechnung steht?

mfg
Turtle
Manuel - Mi 12 März, 2008 21:37
Titel:
Naja die Methode mit nochmal kaufen bin ich mir nicht so sicher ob die klappt. Da auf dem Foto im Onlineshop die Karte anders aussieht, als die wo ich vor mir liegen habe. (insbesondere der Kühler).

Auf der Karte ist ein Aufkleber wo drauf steht "Nvidia Geforce 7600GT 128bit DDR WZ0707002332 Made in China" zusätzlich ist noch ein Strichcode mit drauf.

Wenn ich die oben genannte Nummer in Google eingebe findet er leider nix. Auf der Rechnung steht keinerlei Nummer.
morris - Mi 12 März, 2008 21:45
Titel:
die nummer wird wohl eine seriennummer sein und diese (so sollte es zumindest sein) kann eigentlich nur einmal verwendet werden
dient zur identifikation usw
Manuel - Mi 12 März, 2008 21:53
Titel:
Hab gerad nochmal nachgehakt und es kam folgende Antwort:

Der Hersteller sitz in Fernost und es ist nicht möglich über diesen zu reklamieren, da dieser nur RMA ware von uns aus wideraufnimmt und diese dann nach ca. 3 Monaten repariert!
Beteigeuze - Mi 12 März, 2008 21:53
Titel:
Zitat:
du könntest total stumpf sein udn bei dem händler nochmal dieselbe karte kaufen, wenn eh nur draufsteht nvidia geforce so undso dann behaupteste die gelieferte is defekt und schickst deine kaputte wieder hin die andere verkaufste dann Smile
wenn dann ne funktionierende da is nimmste von deinem rücktrittsrecht bei onilnekäufen gebrauch, das is mindestens genauso dreist...

nein, das ist Betrug!

einen Hersteller müßtest du schon ausfindig machen, frag doch mal ganz höflich bei dem shop nach, vieleicht helfen die dir.
Welchen defekt hat die Karte denn? Was genau hast du dem Händler geschrieben?

Jedenfalls das dich der Händler bei der Garanteiabwicklung fair behandelt, kannst du schonmal ausschließen. Der Händler kann die Abwicklung ablehnen, die Beweislast liegt bei dir, damit hat er vollkommen recht. Deshalb immer erstmal an den Hersteller wenden, wenn das nicht geht, weil der Hersteller zum Beispiel die Garantie auf die Händler abwälzt (Asus, MSI) dann muss der Händler ran.

Wenn du keinen Hersteller hast, dann mußt du dich an den Händler wenden, und das beste auf das du hoffen kannst ist der Zeitwert abzüglich der nutzungspauschale, sehr vielmehr als die 15€ dürften das auch nicht sein. Das ist leider sehr ärgerlich, weil der Wertverlußt bei Grafikkarten sehr hoch ist!

Hattest du die Karte denn einzeln oder einen kompletten Rechner gekauft? Weil hier OEM gesagt wurde, das wäre auch wichtig, da du eventuell Garantieansprüche verlierst wenn du selbst "dranrumschraubst", oder du mußt den Rechner komplett einschicken.
Manuel - Mi 12 März, 2008 22:01
Titel:
Nein die Grafikkarte wurde einzeln gekauft.

Ich hab ja nachgefragt:

können sie noch Nachvollziehen um was für ein Hersteller es sich bei der Karte handelt. In der Rechnung steht nur "Nvidia Geforce 7600 GT mit 256MB DDR3, PCI-E", jedoch nichts vom Hersteller. Transaktionsnummer im Betreff...


kam die Antwort:

Hallo, es ist ein OEM hersteller, aber gewährleistungs ansprüche sind immer über den händler zu führen, nicht über den Hersteller.

weitere Nachfrage:

Es wäre sehr nett, wenn sie mir wenigstens den Hersteller mitteilen könnten, dann ich es direkt beim Hersteller versuchen. Mir ist auch klar, dass man sich normalerweise an den Händler wendet. Aber wenn der sich weigert Wink
Mit OEM Hersteller kann ich logischerweise nix anfangen.

Antwort:

Der Hersteller sitz in Fernost und es ist nicht möglich über diesen zu reklamieren, da dieser nur RMA ware von uns aus wideraufnimmt und diese dann nach ca. 3 Monaten repariert!


Nun weiß ich nicht mehr weiter Sad Hat noch jemand ein Tipp für mich...

Naja der Wert der Karte wird noch deutlich über 15€ liegen...
Beteigeuze - Mi 12 März, 2008 22:28
Titel:
Zitat:
Der Hersteller sitz in Fernost und es ist nicht möglich über diesen zu reklamieren

logisch, da übersteigen die Versandkosten ja den Warenwert!

..hab gerade mal auf die website geschaut, bei fast allen Grafikkarten steht ja auch kein Hersteller (vielleicht sind´s ja nur billige kopien, wer weiß?), jedenfalls von den Herstellern die dort genannt werden habe ich noch nicht wirklich was gehört.

Du mußt ihm also nachweisen das der defekt von Anfang an bestand, und notfalls dein Recht einklagen. [Das wäre dann aber wirtschaftlicher Overkill]
Also Manuel, wirklich große Chancen hast du nicht gerade da dir der Händler schon von von Anfang an so abweisend kam, auf Kulanz brauchst jedenfalls nicht zu hoffen.
Wenn du Rechtschutz hast, lass dich mal von einem Anwalt beraten, aber ohne kannst du es gleich vergessen, und denk dabei an den Overkill.Wink
Du könntest dem Händler auch sagen, er solle die Karte an den Hersteller einsenden und du würdest die 3 Monate warten, da der Hersteller genau festellen wird, warum die Karte defekt ging. Aber ob du letztendlich das bekommst was du erwartest ist unwahrscheinlich, ebenso unwahrscheinlich ist es das sich da wirklich einer drum bemüht!

ich glaube, dort nie wieder eine GraKa zu kaufen ist am sinnvollsten, denn das was der Händler da anbietet, würd ich nichtmal geschenkt in meinen Rechner einbauen.
der hat sogar "Kingstson Markenspeicher" auf seiner website falsch geschrieben, peinlich peinlich.
datenflo - Mi 12 März, 2008 22:35
Titel:
@Beteigeuze

evt is es ja richtig geschrieben und auch nur ein Nachbau Very Happy
Beteigeuze - Mi 12 März, 2008 22:37
Titel:
datenflo hat folgendes geschrieben:
evt is es ja richtig geschrieben und auch nur ein Nachbau Very Happy


ja stimmt, kann sein! meißtens steht doch sowieso drauf, made in china
morris - Mi 12 März, 2008 22:50
Titel:
bizz -> fass ohne boden fällt mir dazu nur ein^^leider gibebt das ent mehr

tja das ist leider das problem mit den online shop's wenn das einer von den "geiz is geil" oder "ich bin doch nich blöd" kerlen mit dir machen würde könnte man da ordentlich aufen putz hauen aba so hast du da wohl kaum eine chance
Marooke - Do 13 März, 2008 15:06
Titel:
Hm, ich habe gerade mal gecheckt, ob er die Widerrufsbelehrung durchführt und musste feststellen, dass sie durchgeführt wird. Sonst hättest du deinen Kauf noch widerrufen können und ihm die Karte ohne Angaben von Gründen zurückgeben können.

Um den Hersteller der Karte festzustellen, kannst du behaupten, dass es sich nicht um die Karte aus dem Kaufvertrag handelt und deshalb vom Vertrag zurücktrittst. Nun ist er an der Reihe und muss beweisen, dass es sich um die entsprechende Karte handelt. Dabei muss eigentlich auch der Hersteller genannt werden.
Kind - Do 13 März, 2008 15:18
Titel:
Das mit dem Gesetzestext ist leider wirklich war.

Habe das gleiche Problem mit meinem 7" Touch von carlights.de

Dieser weigerte sich auch in zurück zunehmen.

Den Händler darf man ja auch in der öffentlichkeit soweit ich weiss nicht schlecht machen, oder?

Wegen dem Strichcode un SN:
Der Strichcode ist die SN!! Arbeitete im hardware-vertrieb und hatte damit recht viel zu tun.

Du könntest lediglich den Händler auf die palme bringen und immer was bestellen und innerhalb 14 Tagen zurückschicken. Einfach mal ne Zeitlang so machen als Rache.... Wäre es mir aber auch nicht wert, da die Versandkosten ja auch auf die zurück fallen.

Finde diese Gewährleistungssache eine schweinerei!
Dann sollen sie gleich nur einen Garantie von 6 Monaten geben und nicht 2 Jahre!
Marooke - Do 13 März, 2008 16:10
Titel:
Kind hat folgendes geschrieben:

Du könntest lediglich den Händler auf die palme bringen und immer was bestellen und innerhalb 14 Tagen zurückschicken. Einfach mal ne Zeitlang so machen als Rache.... Wäre es mir aber auch nicht wert, da die Versandkosten ja auch auf die zurück fallen.


Nur wenn der Wert der Ware unter 40 Euro ist, sind die Versandkosten vom Käufer zu tragen Wink
Beteigeuze - Do 13 März, 2008 16:29
Titel:
Zitat:
Du könntest lediglich den Händler auf die palme bringen und immer was bestellen und innerhalb 14 Tagen zurückschicken. Einfach mal ne Zeitlang so machen als Rache....

auf sowas solltest du besser nicht hören.
erstmal mußt du eh per Vorkasse zahlen, und wartest dann auf deine Kohle oder die Ware, ist also totaler schwachsinn!
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