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Rechtliche Themen - Scheiben tönen - Pfusch !!!

Fabse - So 01 Mai, 2005 08:21
Titel: Scheiben tönen - Pfusch !!!
hab meine scheiben tönen lassen bei meinem A4 limo. das ganze hat für 5 scheiben 180 € gekostet. habe ich samstag abgeholt das auto und sehe gerade, dass meine scheiben von außen zerkratz sind. er hat die folie sicher außen aufgelegt und dann mit nem cutter-messer zugeschnitten.

meine heckscheibe ist fast rundrum zerkratzt, die beiden ganz kleinen scheiben auch.

ich fahre montag zu ihm hin, aber was genau soll ich verlangen?

Image
ronmue - So 01 Mai, 2005 08:50
Titel:
Hallo Fabse,

hier kannst du Schadensersatz aufgrund einer Sachbeschädigung verlangen. Fahre dazu erst einmal zu einem, der Autoscheiben repariert und lasse dir da einen Kostenvoranschlag für die Reparatur der Scheiben geben. Denke daran, dass ein Austausch der Scheibe hier wohl nicht angemessen ist, sondern eine Reparatur. Mit diesem fährst du dann zu dem Pfuscher, zeigst dem den Kostenvoranschlag und bittest um Erstattung. Sollte sich dieser nicht kooperativ erweisen, dann bleibt dir nichts anderes übrig, als den Zivilen Klageweg zu beschreiten. Weiterhin bleibt es dir unbenommen, den Fensterkleber halt wegen Sachbeschädigung anzuzeigen. Dies würde ich dem aber nicht sofort unter die Nase binden, sondern erst einmal versuchen, auf die freundliche Tour zu kommen.

Bis dann
Ronald
Fabse - So 01 Mai, 2005 09:16
Titel:
wie soll ich mir eine reperator da vorstellen? er nimmt nen schwarzen edding und malt nach?

ich denke da ist nichts machbar außer austauschen.

meine rechte hintere tür hat über dem türöffner auch ne stelle. da wird es schwer ihm nachzuweisen, dass er es war, aber die ist da und war vorher nicht da.
HaXan - So 01 Mai, 2005 10:11
Titel:
hmm, aber du hättest den schaden gleich beim abholen melden müssen oder? Im nachhinein wird das wohl schwierig werden!
Zur reperatur gibt es da so ein spezielles mittel, das schleift den kratzer weg, hab ich selbst zu hause, ähnlich wie ne lackpolitur, nur für glas!

MFG

HaXan
ronmue - So 01 Mai, 2005 10:29
Titel:
Bei diesen Kratzspuren ist es ziemlich eindeutig, weil diese ja die Form der ausgeschnittenen Folie haben.

Bei tieferen Kratzern, werden diese bei der Reparatur mit einer entsprechenden Masse aufgefüllt und dann poliert. Solche Glasreparaturen werden heute sehr häufig durchgezogen.

Bis dann
Ronald
HaXan - So 01 Mai, 2005 11:00
Titel:
ja stimmt schon, ich würde auf jedenfall schadensersatz verlangen.
Die reperatur wird aber meist nur auf heckscheiben durchgeführt, da auf der frontscheibe andere lichtreflektionen enstehen können!

MFG

HaXan
Outatime - So 01 Mai, 2005 21:57
Titel:
leute,

eine -wie auch immer verpfuschte- reparatur ist nicht gleich eine sachbeschädigung, sondern zunächst nur ein mangel. dieser ist zunächst anzuzeigen, und muss nachgebessert, korrigiert -oder was immer in diesem speziellen fall notwendig ist- werden.

-wer hat denn diese arbeit ausgeführt?

wenn es ein fachbetrieb ist/war, ist das überhaupt kein problem, schaden anzeigen, reparieren lassen, ggf. nutzungsausfall geltend machen, fertig.

wenn nicht (und irgendwie habe ich das dumme gefühl das es kein fachbetrieb war), wird es schon schwieriger. da bleibt erst einmal nur die freundliche aufforderung nachzubessern. wenn darauf nicht reagiert wird, ggf. einen anwalt einschalten. der ausführende wird das nämlich sicherlich nicht freiwillig tun, denn 1. handelt es sich (wenn es ist wie beschrieben) um einen erheblichen schaden, und 2. wirde er sich schwertun eine durchgeführte schwarzarbeit zb seiner haftpflichtversicherung zu melden....

und ganz allgemein: die hier beschriebenen methoden zur "kratzerentfernung" sollten nur vom fachbetrieb durchgeführt werden, und auch nur bei kleinen/kleinsten steinschlägen.
Shadowrun - So 01 Mai, 2005 22:18
Titel:
Outatime hat folgendes geschrieben:
leute,

eine -wie auch immer verpfuschte- reparatur ist nicht gleich eine sachbeschädigung, sondern zunächst nur ein mangel. dieser ist zunächst anzuzeigen, und muss nachgebessert, korrigiert -oder was immer in diesem speziellen fall notwendig ist- werden.



Das gilt aber nur wenn für eine Reparatur.

Wenn du aber dein Auto wg einer Motorreparatur in die Werkstatt gibst und die HEckscheibe ist kaputt dann ist das kein Mangel an der Reparatur die nachgebessert werden darf.....

Das was hier gemacht wurde war ein Auftrag für eine Scheibentönung die auch gemacht wurde... Dabei ist ein anderweitiger Schaden entstanden der auch angezeigt werden kann....
Outatime - So 01 Mai, 2005 22:42
Titel:
Shadowrun hat folgendes geschrieben:
Das was hier gemacht wurde war ein Auftrag für eine Scheibentönung die auch gemacht wurde... Dabei ist ein anderweitiger Schaden entstanden der auch angezeigt werden kann....


dieser schaden ist direkt im zusammenhang mit der reparatur bzw. dem arbeitsauftrag entstanden und muss somit auch in diesem zusammenhang bemängelt werden.

ich hatte gerade einen ähnlichen fall, bei dem bei der beauftragten kontrolle eines fensterhebers die scheibe komplett zerstört wurde. ist auch keine sachbeschädigung.

viel interessanter ist die frage WER das denn gemacht hat....
ronmue - Mo 02 Mai, 2005 08:10
Titel:
@Outatime

Nein, es handelt sich hier um eine Sachbeschädigung, weil die Beschädigung auf der Aussenseite der Scheibe ist und nicht auf der Innenseite. Wenn dies auf der Innenscheibe gewesen wäre, dort wo auch die Folie angebracht wurde, dann wäre es ein Mangel an der Sache. Das ist ein feiner, aber doch vom rechtlichen Standpunkt aus gesehen, großer Unterschied.

In deinem Fall war es ein Mangel, weil hier eine direkte mechanische Verbindung zum Fenster war. Der Auftrag lautete, die Fensterkurbel zu überprüfen. Dies ist aber nicht möglich, ohne dafür die Scheibe, die danach zu Bruch ging, auch mechanisch zu belasten.
Daher war dein Fall natürlich ein Mangel.

Die Frage: Wer? Ist locker zu beantworten. Wenn die Umrisse der Kratzspuren, die gleichen Abmessungen wie die Folie hat, dann kann man hier eindeutig herleiten, dass derjenige, der die Folie zugeschnitten hat, dies auch verursacht hat.

Bis dann
Ronald
Outatime - Mo 02 Mai, 2005 08:23
Titel:
ronmue hat folgendes geschrieben:
Die Frage: Wer? Ist locker zu beantworten. Wenn die Umrisse der Kratzspuren, die gleichen Abmessungen wie die Folie hat, dann kann man hier eindeutig herleiten, dass derjenige, der die Folie zugeschnitten hat, dies auch verursacht hat.
Bis dann
Ronald



liegt zumindestens nahe... Wink ich meinte aber ob das ein fachbetrieb war oder "privat"...
Shadowrun - Mo 02 Mai, 2005 10:10
Titel:
Außerdem verliert die Scheibe ja an Wert....

Deswegen ist es auch nicht so einfach zu sagen "Wird repariert und fertig...."

Meinem Vater hat der VW Azubi unseren schönen Sharan gegen die Wand gesetzt (rückwärts) Gab dann ne neue Heckschürze und die Klappe würde ausgebeult und beides neu lackiert... Es war zwar nicht zu sehen aber so gesen war der Wagen nun ja ein Unfallwagen.....

Mein Vater hat sich dann geeinigt auf eine kostenlosen Austausch der vorderen Koppelstangen.....
ronmue - Mo 02 Mai, 2005 11:30
Titel:
@Outatime

Fachbetrieb ja oder nein spielt eigentlich nur eine Rolle bei der Durchsetzung von späteren Garantieansprüchen gegen den Autohersteller. Wenn man irgendwelche anderen Schäden hat, kann es sein, dass diese Garantieansprüche (wie z.B. Scheibenschäden) mit der Begründung ablehnen, dass diese mittelbar durch das Aufbringen der Folie entstanden sind. (ich weiß - es ist sehr weit her geholt Twisted Evil )

Normale Unternehmen haben genau für diese Fälle eine Betriebshaftpflicht, über die dann solche Sachbeschädigungen abgewickelt werden. Aber was soll´s. Hauptsache Fabse bekommt den Schadenfall bereinigt. Ob dieser allerdings eine Wertminderung darstellt, wage ich mal zu bezweifeln, weil hier die Füll und Poliermethoden von Fachunternehmen eigentlich sehr wirkungsvoll sind, aber da will ich mich nicht zu weit raushängen.

Bis dann
Ronald
mac - Mo 02 Mai, 2005 11:36
Titel:
Shadowrun hat folgendes geschrieben:
Außerdem verliert die Scheibe ja an Wert....

Deswegen ist es auch nicht so einfach zu sagen "Wird repariert und fertig...."


theoretisch. aber leider in der praxis nicht die regel.

mittlerweile werden unfallwagen bei einigen versicherungen mit altteilen repariert und nix mit wertausgleich. es muss nur der alte zustand wieder hergestellt werden, so dass kein nachteil entsteht. is leider so. das mit dem unfallwagen ist auch so eine geschichte, unfallwagen ist es *neuerdings* im *schadensfall* nur, wenn ein *erheblicher* schaden vorherrschte, etwa rahmenschaden o.ä.
in dieser hinsicht steht dir nur ein ersatzfahrzeug oder die auszahlung für ein nicht geneommenes mietfahrzeug zu. alles andere ist kulanz, um eine guten kunden zu halten. und wegen sowas macht auch deine rechtschutzversicherung keinen finger krumm um ein gerichtsverfahren einzuleiten. leider. da hättest du wirklich nru den weg über einen strafprozess, aber da bekommst DU auch kein geld (und wegen sowas etwas übertrieben), sondern nur über ein (dann evtl anhängigen) zivilprozess. und der kostet dich wieder...
Fabse - Di 03 Mai, 2005 10:59
Titel:
also ich melde mich mal zurück. nach 5 minuten betrachten des schadens haben wir uns darauf geeinigt, dass er mir 90 euro wieder gibt.

warum ich drauf eingegangen bin:
-ich hatte keine rechnung Sad
-ich wollte nicht erst womöglich noch nen langen rechtsstreit

was ich jetzt mache ?
ich fahre bei gelegenheit mal zu diesen scheibenfritzen ka-glas oder so. wenn die mir ne gute hausnummer sagen, lass ich die ran. ansonsten ist das auto eh alt und ich belass es dabei, was solls.

weiter verkaufen kann ich eh knicken: an mittelkonsole spachtel ich tft ein, soundanlage alles ausgetauscht, schalter unterm lenkrad...usw. ich glaube kaum, das den noch wer will, wenn ich den mal abgebe.

mal was anderes: ne rechtsschutzversicherung!
-hätte die mir in diesem fall geholfen?
-wieviel kostet sowas etwa im monat?
mac - Di 03 Mai, 2005 11:38
Titel:
ohne rechnung, also so halbgar unter der hand? wohl kaum.

in diesem fall hättest du ein verkehrsrechtschutz gebraucht, weil es prinzipiell um ein auto und eine handlung daran geht. klingt komisch, scheint aber so. zumindest bei mir war das immer so, wenn es um ärger mit kfz-werkstätten gab (und ich hatte einige, leider). kostet nicht die welt, einfach mal deinen versicherungsfuzzi fragen, was das zu diener kasko als option dazu kostet. habs gerade nicht im kopf, aber wir haben hier einen hier aus der branche... der schaut sicher mal hier rein Wink

ansonsten ist so eine rechstschutz ne dolle sache, und beim allianzkonzern sind die sehr umgänglich, nach einem kurzen gespräch und evtl unterlagen einschicken haben die immer sofort eine übernahmeerklärung geschickt. die haben scheinbar auch eine eigene anwaltskanzeli an der hand, habe mit denen schonmal telefoniert, um das alles im vorfeld abzuklären, ob und wie die chancen sind, ob man das wirklich über einen anwalt regeln sollte und wie man keine fehler im vorfeld macht. ich habe da 150euro selbstbeteiligung, weil es eine gewerbliche rs-v ist, darum ist so eine von der versicherung im vorfeld übernommene telefonberatung schon klasse, bevor man ins messer läuft und die selbstbeteilung bei kleinigkeiten berappen muss. war echt überrascht, denn eigentlich ist es ja so nicht im sinne der allianz?! auf jeden fall sind mir da schritte erklärt worden, was ich machen muss, damit meine selbstbeteiligung die gegnerische seite tragen muss, so von wegen in verzug setzen und blabla.
als privater hat man afaik in der regel keine selbstbeteiligung (es sei denn, du hast nen billigsttarif)
ronmue - Di 03 Mai, 2005 12:38
Titel:
Beim ADAC kostet so eine Versicherung rund 52€ pro Jahr. Die schneiden bei der Beurteilung der Versicherungen auch immer sehr gut ab.

Wenn du einen Zeugen hattest, der bezeugen kann, wer die Scheiben getönt hat, dann hättest du rechtlich gesehen eine Chance eine Schadensersatzforderung durchzusetzen. Das kann sich aber lange hinziehen, da es sich um ein Zivilprozess handelt. Ausserdem müssen Gutachter eingeschaltet werden und das kostet auch (Gutachterkosten belaufen sich im Regelfall bei solchen Sachen um die 300-500€ - diese werden aber von der Rechtsschutzversicherung übernommen)

Allerdings hätte ich in deinem Fall niemals einen Prozess angestrengt, da es sich hier höchstwahrscheinlich um mindestens Begünstigung einer Straftat, wenn nicht sogar Mittäterschaft (wobei ich dies eher als unwahrscheinlich erachte) handelt. Schließlich liegt hier wahrscheinlich ein Steuerdelikt vor - es sei denn, es handelt sich um einen Freundschaftsdienst und wurde nicht von einer Firma ausgeführt.

Unabhängig davon möchte ich dir mein Lob aussprechen: Du hast die wahrscheinlich wirtschaftlich sinnvollste Methode gewählt. Die meisten wollen immer gleich losstreiten, ohne Rücksicht auf Verluste. Die einzigen, die dabei als Sieger hervorgehen, sind die Rechtsanwälte. Die Verlierer sind immer die Beteiligten - schließlich ist der Aufwand, den man hat (Rechtsanwaltgespräche, Gutachten, Gegengutachten u.s.w) nicht zu verachten.
An deinem Beispiel festgemacht würde es so aussehen:
Dein Anwalt fordert den Gegner zur Zahlung einer Summe X auf. Der Gegner reagiert nicht. Dein Anwalt fordert erneut auf - Gegner reagiert wieder nicht. Jetzt versucht der Anwalt einen Mahnbescheid durchzusetzen, der Gegner widerspricht. Nun bleiben 2 Möglichkeiten: Schwanz einziehen oder den Klageweg beschreiten. Du klagst. Zur Klageschrift gehört eine detaillierte Beschreibung, warum du Anspruch auf das geforderte Geld hast. Hierbei muss, weil keine Rechnung existiert, genauestens der Hergang geschildert werden. Du investierst jetzt viel Zeit um mit dem Anwalt den Hergang zu verarbeiten. Nach Stunden ist dann endlich alles zusammen. Die Klageschrift wird abgeschickt, das Gericht schickt dem Beklagten dann die Klageschrift mit Aufforderung zur Stellungnahme. Was macht der Beklagte: Sein Anwalt schreibt einen 2 Zeiler: Die Position 1 ihrer Klageschrift wird hiermit bestritten. Na, ja - ich habe hier mal den typischen Verlauf einer Zivilklage bei solchen Bagatellschäden aufgezeigt. Den Rest mag sich jeder denken.

Carglas hat übrigens eine sehr informative Webseite:

http://www.carglas.de

da findest du eigentlich alle nötigen Informationen.

Bis dann
Ronald
Fabse - Di 03 Mai, 2005 16:20
Titel:
danke für den ausführlichen text und wenigstens einer, der meine position als ok ansieht.

naja und dass die CARglas heißen macht durchaus sinn Wink kannte die bis jetzt nur aus der radiowerbung Wink werde mir die website mal ansehen
Outatime - Di 03 Mai, 2005 17:57
Titel:
die eigentliche lehre aus dieser geschichte sollte sein, das letztlich jemand mal wieder draufgezahlt hat, weil kein fachbetrieb bemüht wurde. schlechte arbeit, keine garantie, keine gewährleistung, nix.
das heisst nicht das man zu einer apotheke fahren muss, gerade in zeiten des internets lässt sich trotzdem viel geld sparen. man muss sich natürlich vorher umsehen, telefonieren, vergleichen, rabatte aushandeln (geht heute einfacher denn je).

schlimm genug das sich die leute von geiz-ist-geil läden wie m***markt oder wie immer sie heissen vera....n lassen (siehe die letzte "rabatt"aktionen), oder zb computerschrott bei aldi kaufen. denn spätestens wenn was ist ("bitte geben sie ihre reklamation dann mal in der gemüseabteilung ab"), zahlt JEDER drauf...
mac - Di 03 Mai, 2005 18:03
Titel:
kann da outatime nur zustimmen.

dieser ganze geiz-ist-geil hype ist nicht ganz unschuldig an der misere in diesem land.

leicht OT, aber auch immer wieder gerne von mir in den raum geworfen:

schon aufgefallen, dass mickeymarkt und uranus bspw sony-home-electronics
gerne mal *über* oder *zu* der uvp des herstellers als beworbenes
super-sonder-angebot anbieten? einfach mal drauf achten!

(habe ne zeitlang für sony deutschland, abt. plasma/lcd/rückpro-cTV gearbeitet)
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