Car-PC.info

Kameras - Auflösung einer Car-Cam

Uwelein - Fr 10 Jun, 2005 11:53
Titel: Auflösung einer Car-Cam
Hallo,

trotz eifrigem Lesen in dieser Rubrik habe ich keine erschöpfende Antwort auf meine Fragen erhalten.

Wenn ich eine Front- und Heckkamera für die permanente Überwachung einbauen möchte (von der Rechnerleistungsfähigkeit mal abgesehen), welche Auflösung müssen denn die beiden Kameras denn haben?

Der Hindergrund ist folgender:

In den letzten 5 Jahren hatte ich zwei unverschuldete Unfälle, bei denen ich wegen abweichen Aussagen bei den Versicherer jeweils 50% Teilschuld erhalten habe. Wenn der Unfallgegner etwas anderes aussagt als man selbst, erhält man idR nur einen Teil seines Schadens erstattet. Dumm halt, wenn man keine Zeugen hat.


Doch zurück zu meinen Fragen.

Die Auflösung ist mir (fast) wichtig, da ich dann auch im Fall eines Unfalls ganz klar anhand des Kennzeichens (welches auch lesbar sein sollte), nachweisen kann, wer einen Unfall verursacht hat, bzw. daran beteiligt war

Ob es eine Farbkamera sein sollte, weis ich jetzt noch nicht, wäre aber naheliegend.


Für die ersten Gehversuche hätte ich einen leistungsfähigen Laptop. Später soll das ganze so aussehen, dass der PC autark, also ohne Tastatur und Bildschirm auskommt. Mittels WLAN und VNC dürfe die weitere Wartung zuhause sicher kein Problem darstellen.

Doch dazu kann ich in den weiteren Unterforen hier sicher einige Tips mir noch anlesen.


Wie bereits gesagt, mir wäre eure Meinung und Erfahrung wichtig im Bezug auf die einzubauenden Kameras.


Gruß Uwe
SirGroovy2004 - Fr 10 Jun, 2005 12:05
Titel:
Servus Uwe,

ich bin mir nicht einmal sicher, ob von der Versicherung/Gericht eine USB PC Kamera als Beweismittel anerkannt würde. Ist dir darüber etwas bekannt? Hast du dich darüber schon informiert?

CU

SirGroovy2004
micweg5580 - Fr 10 Jun, 2005 12:20
Titel:
jepp, abgesehen davon reichen 640 x 480 aus
Uwelein - Fr 10 Jun, 2005 13:24
Titel:
Reichen 640*480 wirklich aus, denn ich hatte mal eine Olympus 1.3 MPixel-Kamera, wenn ich mit der in höchster Auflösung knipste, konnte man nicht mehr viel in der JPEG zoomen. Fahrzeuge, Fussgänger und und und waren zwar klar zu erkennen, doch Kennzeichen nur noch sehr unscharf.

Deshalb dachte ich, ich bräuchte eine hohe Auflösung.

Bei der geringen Auflösung fallen ja auch niedrige Datenraten bei der Aufzeichnung an.


Ich lese mal in den nächsten Tagen noch etwas hier im Forum, dann klären sich (bestimmt) die meisten Fragen, die ich noch hätte.


Hat jemand schon eine funktionierende Überwachungslösung?
- Front- und Heckkamera
- permanente Aufzeichnung während der Fahrt
- Einblendung Datum und Uhrzeit
- Aufzeichnung beider Datenströme (linke Hälfte Front, rechte Hälfte Heck)
- automatischer Start beim Anlassen
- automatischer Stop beim Abstellen
- Überschreiben der ältesten Aufnahme, wenn kein Platz
- Tastatur- und Mauslos

So ungefähr wären meine Zielvorstellungen


Was die Versicherungsfragen angehen, habe ich mich noch nicht informiert, aber ich denke, dass ein Live-Video sicher bei einer Gerichtsverhandlung (wenn es dann überhaupt so weit kommen wird) hilfreich sein wird.


Gruß Uwe
manu - Fr 10 Jun, 2005 19:25
Titel:
Ich vermute, dass kein Unfallgegener das Risiko eingehen wird, sich auf eine Verhandlung einzulassen, wenn du ein Video hast, was beweist, wer Schuld am Unfall hatte.
Daher könnte dies wirklich eine Lösung darstellen.

Gruß Manu
emil - Sa 11 Jun, 2005 09:22
Titel: Wie macht man das eigentlich Softwaremäßig ?
Hallo,
wie würde man so eine Kamera überhaupt einbinden ? Gibt es da eine Software zu ?
Denn wenn die Kamera ständig aufzeichnen soll, um Beweismittel für einen möglichen Unfall zu produzieren, ist es ja nicht sinnvoll einen stundenlangen Film zu erzeugen, den man abends löschen müsste. Es würde ja reichen, eine Filmdatei von wenigen Minuten zu erzeugen die nach Ablauf der vorgegebenen Aufzeichnungszeit wieder "von hinten überschrieben" würde. Quasi so etwas wie ein Endlosband auf Festplatte, dass immer nur die letzten Minuten vor Aufzeichnungsende speichert.
Problem könnte natürlich sein, dass durch einen Unfall, die HD einen Stoß versetzt bekommt und dann beschädigt wird, oder zumindest die Videodatei beschädigt und unbrauchbar wird.
ronmue - Sa 11 Jun, 2005 11:27
Titel:
Allgemein:

Solange keine Person auf dem Video zu sehen ist, sind zumindest die Persönlichkeitsrechte gewahrt. Ansonsten macht man sich strafbar, wenn man ohne Einwilligung Personen fotografiert, filmt oder Tonaufzeichnungen von denen macht. Im Klartext: Man würde sich ansonsten strafbar machen.
Ich würde jedenfalls damit keinesfalls vor Gericht gehen, es sei denn, es handelt sich um einen wirklich eklatanten Schaden, wo man das Risiko der eigenen Bestrafung eingehen kann. Ob die Richter dies allerdings als Beweismittel zulassen ist zumindest recht fraglich und wird eigentlich nur bei Kapitalverbrechen wie Raub und Tötungsdelikte zugelassen. Trotzdem macht man sich selber strafbar. Angenommen du hast zufällig einen Raub gefilmt. Dieser Film wird vom Gericht zugelassen. Der Räuber wird zu 8 Jahren verknackt. Du selber bekommst allerdings auch ein Strafverfahren, weil du eben hier das Rechtsgut der Persönlichkeit verletzt hast. Eine Geldstrafe wird dabei mit Sicherheit für dich rauskommen.

Hier mal ein paar Links zu dem Thema:

http://www.netzwelt.de/news/68218-private-webcams-mit-einem-bein.html

http://www.filmfibel.de/web/regisseur/fallr13.shtml

http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/video/vidgoett.htm

http://www.weinknecht.de/ojr/index.html?/ojr/2004/2.htm


Zur Technik:
640*480 reichen hier meisten absolut nicht aus. Zum ersten muss ja ein ziemlich weiter Öffnungswinkel da sein, damit ein großer Bereich des Hecks und der Front abgedeckt ist, zum anderen kommen durch die Videotechnik bedingt eben Bewegungsunschärfen dazu. Die höchste Auflösung, die man erzielen kann, wäre 768*512 Punkte Auflösung. Um hier dann ein gutes Ergebnis zu bekommen, müsste man schon Profikameras einsetzen, die allerdings nicht unter 500€ pro Stück zu haben sind.

Bis dann
Ronald
micweg5580 - Sa 11 Jun, 2005 11:40
Titel:
Ohja, das wird nen RIESEN - Unterschied zwischen 640*480 (=0,3 MegaPixel) und 768*512 (=0,39 MegaPixel), ganz besonders wenn man die erwähnten Kosten mit einbezieht!

640*480 reichen, zusätzlich bieten das viele Kameras auch in einer ordentlichen Framerate.

Viele Bilder in 640*480 sehen meist nicht so gut aus weil sie schon zu einem sehr hohen Prozentsatz komprimiert wurden. Vielleicht findet man ja eine Cam, wo man dies einstellen kann.
Longshine - Sa 11 Jun, 2005 11:56
Titel:
etwas zum rechtlichen:

ich habe das auch schon oft gehört, dass das verboten und strafbar ist. bei Reportagen im Fernsehen machen die das doch oft so, dass sie das Gesicht dann einfach verschwommen zeigen.
in so einem Fall ist es dann erlaubt?

wie ist das z.B. in Banken wo es Überwachungskameras gibt? da werd ich ja auch nicht schon am Eingang gefragt, ob sie mich aufnehmen dürfen...

wie ist das bei (Zeitungs-)Reportern und Paperazzis (oder wie man des schreibt?)? machen die sich prinzipiell sofort strafbar, wenn die einen Prominenten ungefragt abknipsen?
ronmue - Sa 11 Jun, 2005 12:47
Titel:
@Longshine

ich sehe, du hast dir die in den von mir angebotenen Links die Texte nicht durchgelesen. Schade. Damit wäre deine Fragen eigentlich beantwortet gewesen. Crying or Very sad

Daher dann mal für dich und die anderen, die nicht so weit in die Materie einsteigen wollen eine Kurzfassung: Wink Wink

In Banken ist überall der Hinweis, dass der Raum Videoüberwacht ist, genauso wie halt auch in Kaufhäusern und U-Bahnen.

Dadurch werden diese legitimiert. Würden hier keine Hinweise auf Videoüberwachung angebracht sein, dann würden diese sich auch strafbar machen.

Wenn man die abgefilmten Personen unkenntlich macht, dann bringt es ja nichts. Was soll ich dann mit dem Überwachungsvideo anfangen? Denn auch der Straftäter müsste ja unkenntlich gemacht werden. Im übrigen gibt es im Medien (Journalismusbereich) einige Ausnahmen.

Ausgenommen von dem Ablichten einzelner Personen sind eben Personen des öffentlichen Lebens. Dazu gehören Politiker, Künstler u.ä., Personen also, die ein öffentliches Interesse wecken. Diese müssen eben jederzeit damit aufgrund ihres Bekanntheitsgrades damit rechnen, gefilmt oder fotografiert zu werden. Im Gegensatz dazu Otto Normalverbraucher. Der muss damit eben nicht rechnen. Bei den Promis gibt es allerdings auch eine Ausnahme: An privaten Plätzen (also die Plätze, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, wie z.B. Badezimmer, WC, Schlafzimmer u.ä.) gilt hier genauso das Persönlichkeitsrecht. Hier müssten dann die Promis eine Zustimmung zur Ablichtung erteilen.

Um gleich die Frage zu klären, ob auf öffentlichen Plätzen gefilmt werden darf oder nicht:

Hierzu gibt es mehrere Antworten:

1. Sicherheitsorgane (wie z.B. die Polizei) darf besonders gefährdete Plätze überwachen (ist allerdings ziemlich schwammig, weil der Begriff "besonders gefährdet" leider nicht näher definiert ist)

2. Wenn du z.B. die Domplatte in Köln fotografierst, dürfen rechtlich genommen, die zufällig vorbeilaufenden Passanten nicht erkennbar sein. Einzige Ausnahme: du kannst nachweisen, dass diese von dem Ablichten Kenntnis gehabt haben. Allerdings bewegen wir uns auch hier rechtlich gesehen in einer Grauzone - da ja eigentlich jeder auf der Domplatte damit rechnen muss, fotografiert zu werden, weil der Kölner Dom ja Touristisch gesehen ständig fotograifert wird - das würde aber jetzt zu weit führen.

3. "Wo kein Kläger, da kein Richter"
Dieser Spruch trifft hier wohl wie in sonst keinem anderen Fall zu. Wer von den Passanten würde dich z.B. anzeigen?

Fazit: Man kann filmen und fotografieren so viel man will, ob dieses dann als Beweis vor Gericht zugelassen wird ist allerdings mehr als fraglich.
Die Wahrscheinlichkeit, dass man von abgelichteten Personen angezeigt wird, ist doch eigentlich fast gleich null.

Und noch eins: ich habe hier nur einmal die rechtliche Seite beleuchtet, nicht die lebensnahe Seite. Auch ich habe Spaß am Fotografieren u.ä. und werde deshalb nicht zu jedem einzelnen, der auf dem Foto erkennbar ist, hingehen und diesen dann um sein Einverständnis bitten. Twisted Evil

So, jetzt muss ich erst einmal ins Bett - der Tag war lang genug.

Bis dann
Ronald
Longshine - Sa 11 Jun, 2005 13:14
Titel:
ok, war mein Fehler. danke für die Kurzfassung. jetzt bin ich schon um einiges schlauer.
das "unkenntlich machen" war allgemein gemeint und nicht auf Beweisaufnahmen bezogen - is ja klar.
das mit den "Personen des öffentlichen Lebens" ist doch dann aber auch ne Grauzone. bei manchen Personen lässt sich ja eventuell streiten ob die jetzt dazugehört oder nicht...

also ich bin jetzt der selben Meinung wie Manu

manu hat folgendes geschrieben:
Ich vermute, dass kein Unfallgegener das Risiko eingehen wird, sich auf eine Verhandlung einzulassen, wenn du ein Video hast, was beweist, wer Schuld am Unfall hatte.

Gruß Manu


ich denke viele wissen gar nicht, dass das nicht als Beweismittel verwendet werden darf und denken, dass ich jetzt am längeren Hebel sitz.
ronmue - Sa 11 Jun, 2005 13:25
Titel:
@Longshine

die Anwälte der gegnerischen Versicherung wissen dass aber sehr genau!

Bis dann
Ronald
Felix99 - Sa 11 Jun, 2005 13:41
Titel:
Du wirst zus. zum von ronmue geschilderten Problem ein ganz anderes bekommen. Theoretisch müsstest du beim Unfall die Polizei dazuholen , das Video rausbrennen und den Polizisten mitgeben da ansonsten Manipulation , Nachstellung o.Ä stattgefunden haben koennte, jedoch glaube ich nicht das ein Richter wie ronmue schon sagte, dein Video als Beweismittel zulassen wird- es sei denn es gibt zB: Personenschaden o.Ä mit vielen beteiligten Fahrzeugen wo soetwas zur Klärug der Sachlage beitragen koennte. Jedoch wird das Video dann nur Informations gehalt haben und nciht in die Wertung der Schuld einfliessen

Ich hab mir Anfangs auch gedacht: Man nehme 4 Webcams und schon hat man im falle des Falles was in der Hand, jedoch musst ich nach Rücksprache mit einem Technikinteressiertem Juristen dann einsehen, das so ein ungeeichtes unfachmännsich edientes Konzept ; Zitat von damals:"NULL Beweiskraft" hat.

Aber gut - EIne genaue Aussage ob sowas zulässig ist und zugelassen wird kan dir nur ein Jurist geben der in diesem Bereich firm ist.

gruss

felix

P.S: Hätte sowas auhc schonmal gebrauchen koennen- bewusst provozierter Unfall zum Verischerungsbetrug - Hab 100% bekommen damals obwohl cih der Versicherung sofort mitgeteilt habe , dass es sich um Betrug handelt -Ham sich nicht geregt..:/
Uwelein - Sa 11 Jun, 2005 22:22
Titel:
Was seid ihr alle Miesepeter Smile

Mal im ernst, ich frag bei meinem Versicherer (auch mein Arbeitgeber) mal nach, wie so etwas gehandhabt werden würde.

Ein Freund ist Verkehrsrechtsexperte (so'n Anwalt), der kann mir sicher auch was zur gängigen Praxis sagen.



Ich habs mir einfacher vorgestellt, so ne dumme Pute (wie das letzte Mal) wechselte ohne zu blinken die Fahrspur und zerknitterte mir die gesamte Fahrerseite. Und das alles nur, weil ich es nicht rechtzeitig schaffte, mich unsichtbar zu machen. Wenn ich dann ein Video davon hätte, wäre das sicher überzeugender, als die falsche Schilderung ihrerseits.

Ich dachte wirklich, es wäre so einfach.

Nächste Woche weis ich mehr, dann melde ich mich wieder.



Gruß Uwe
micweg5580 - Sa 11 Jun, 2005 22:52
Titel:
ja, immer der ganze Rechtskram! Am besten man hat das Video erstmal und kann auf die Schnelle die Polizei vor Ort von seiner Fassung überzeugen!

Wird immer schlimmer hier in D, bei jeden Problem! Erstmal Rechtsanwalt und sonstiges BlaBla!! *lol*
ronmue - Sa 11 Jun, 2005 23:09
Titel:
Die Videoaufzeichnung hat rein garnichts mit Verkehrsrecht zu tun. Nur mal so nebenbei.

Gut, da ihr mir ja anscheinend nicht glaubt, hier die genaue Erklärung dazu auf die sich mein Kurzkommentar stützt:

http://www.jurpc.de/aufsatz/20030211.htm

Enstscheidend ist hier der Punkt 3

Die Zulässigkeit privater Videoüberwachung

Sollte dir dein Anwalt was anderes sagen, würde ich diesen wechseln.

Da ich beruflich mit IT Organisation/Sicherheit zu tun habe, werde ich zu diesem Thema immer wieder befragt und habe daher eine sehr umfassende Sammlung an Urteilen und Kommentaren zu dem Thema Videoüberwachung.

Bis dann
Ronald
arit - So 12 Jun, 2005 12:26
Titel:
Und was wäre, wenn man einfach am Auto Warnhinweise bezüglich der Videoaufnahme anbringt?
ronmue - So 12 Jun, 2005 13:07
Titel:
@arit

1. Wie groß willst du die Warnhinweise gestalten, sodaß diese auch bei Fahrt gesehen werden können?

2. Wenn ein anderer die Schrift lesen kann, íst er ja schon abgelichtet. Anders sieht es im Kaufhaus aus. Die Warnhinweise sind bereits am Eingang, wo noch keine Videoüberwachung stattfindet angebracht. Jetzt kann der Kunde ja entscheiden, ob er das Kaufhaus betritt und damit aufgenommen wird oder wieder umkehrt. Du müsstest also sicherstellen, dass der andere Verkehrsteilnehmer Kenntnis davon erlangt, dass er gefilmt wird, wenn er sich nähert und ihm halt eine Alternativmöglichkeit bieten. Auf einem privaten Gelände kannst du sowas ja machen - aber im öffentlichen Verkehrsraum kannst du die gerade von dir befahrene Strasse nicht für dich beanspruchen und hier Verhaltensregeln aufstellen.
Wie willst du es auf der Autobahn händeln? Gróße Leuchtschrift mit dem Videowarnhinweis und alle die sich nicht ablichten lassen wollen müssen dann 2km hinter dir fahren?

In Deutschland müsste schon das Grundgesetz verändert werden, damit solche Aufnahmen standardmäßig zulässig wären. Das wird aber nicht so schnell gemacht werden und da bin ich auch froh drüber. Ich will ja nicht von jedem Hans und Franz auf Schritt und Tritt abgelichtet werden.

Bis dann
Ronald
ck222 - Do 16 Jun, 2005 10:12
Titel:
Hi,

ich möchte jetzt mal die Rechtliche seite komplett ignorieren! Wink
ich bin gerade dabei eine webcam in meinem auto zu testen. die qualität ist misserabel! Man kann die autos erkennen - mehr aber auch nicht!

Beruhigen tuen mich die aufnahmen dennoch, wenn ich bei einem unfall sagen kann, das ich ein video davon habe - ich denke das schreckt viele ab ohne zu wissen, das sie es anfechten können.

Wer ein paar Videos davon sehen möchte, kann es sich hier duchlesen:
LINK

mfg
ck222
Uwelein - Fr 17 Jun, 2005 09:14
Titel:
Hallo ck222,

kannst du mal die Auflösung und den Typ der Cam posten ?


Gruß Uwe
ronmue - Fr 17 Jun, 2005 10:26
Titel:
@Uwelein

die Auflösung beträgt nicht mehr als 320*240, das kann man deutlich sehen.

@ck222

von der rechtlichen Seite her braucht man bei diesen Aufnahmen überhaupt kein schlechtes Gewissen zu haben, da weder Personen noch Nummerschilder selbst bei genauestem hinschauen zu erkennen sind.

Allerdings würden dir die Aufnahmen so nichts nützen, da man nicht sagen kann, was genau in der letzten Sekunde gelaufen ist. Du machst ja nur 1 Bild /s. In dieser Sekunde kann soviel geschehen sein. Ausserdem fehlt ja das Erkennen des Nummerschildes.

Viele wissen nicht von der Anfechtbarkeit der Videos, das ist richtig. Im Regelfall wirst du es aber nicht mit dem unbedarften Laien, sondern mit den gegnerischen Versicherungen zu tun haben. Glaube mir, die würden mit Sicherheit dieses Rechtsmittel ausschöpfen!

Bevor ich es vergesse: Seit wann darf man denn 2 Fahrspuren in einem Rutsch überqueren? Das habe ich mal anders gelernt. Rüpel Twisted Evil Twisted Evil

Fazit: Nettes Gimmick aber völlig nutzlos, wie vieles, was wir so aus Freude ins Auto einbauen. Wink Wink

Für eine bessere Bildqualität braucht man schon lichstarke Kameras (mit abnehmenden Lichtverhältnissen werden ja auch die Aufnahmen wesentlich schlechter - Bildrauschen sei hier als Stichwort genannt) mit 768*562 er Auflösung und 30 B/s.

Bis dann
Ronald
ck222 - Fr 17 Jun, 2005 19:00
Titel:
Hi,

die auflösung ist 352x288 - die cam kann auch mehr, doch sonst wird das video zu groß.
Es ist eine billige Creative Webcam, also nix was qualität hat Wink

Ich habe noch zwei richtige Videocams, die liefern ein wesendlich besseres bild, allerdings brauchen sie ja einen videoeingang am Lappi und den habe ich (noch) nicht.

Zitat:
Allerdings würden dir die Aufnahmen so nichts nützen, da man nicht sagen kann, was genau in der letzten Sekunde gelaufen ist. Du machst ja nur 1 Bild /s. In dieser Sekunde kann soviel geschehen sein. Ausserdem fehlt ja das Erkennen des Nummerschildes.


das ist richtig - aber wie du aus dem Beitrag im Forum erkennen kannst geht es mir im moment nur darum mein Leiden bei den ganzen Staus mit den anderen zu teilen Wink

Zitat:
Seit wann darf man denn 2 Fahrspuren in einem Rutsch überqueren?

Ich guck auch immer brav und ich schneide ja keinen Wink

Zitat:
Nettes Gimmick aber völlig nutzlos, wie vieles, was wir so aus Freude ins Auto einbauen

Da stimme ich voll zu Laughing

mfg
ck222
Uwelein - Di 21 Jun, 2005 11:24
Titel:
Hallo,

tut mir leid, dass ich mich jetzt erst wieder melde.


Ein Freund (Verkehrsrechtsanwalt) sagte mir, dass in einem zivilrechtlichen Verfahren nur die beiden Anwälte zustimmen müssen (zwecks Wahrheitsfindung) und der Richter lässt das Video als Beweismittel zu.

Bei (m)einer Versicherung würde ein Unfallvideo ebenfalls im Rahmen der Schadenabwicklung als Beweismittel zur Klärung der Haftungsfrage mit herangezogen werden.


Trotz der hier geäusserten Bedenken werde ich mir eine hochauflösende Videoüberwachung in meinen Wagen einbauen.

Ich denke mal, dass eine Auflösung im Bereich von 350k-450k ausreichend sein wird, um Details erkennen zu lassen.


Gruß Uwe
ronmue - Di 21 Jun, 2005 11:45
Titel:
@Uwelein

Natürlich, wenn beide zustimmen, dann ja. Bleibt aber trotzdem der Punkt, dass derjenige, der ohne Zustimmung einer anderen Person, diese gefilmt hat, sich strafrechtlich zu verantworten hat. Danach frage auch mal deinen Anwalt. Das habe ich ja vorher auch schon geschrieben. Ich würde mir es in jedem Fall überlegen, ob ich z.B. bei einem Bagatellfall mir dann noch das Strafverfahren (kommen so Urteile von 10-40 Tagessätzen heraus, sodass man dann schon mal mit Rechtsanwalts- und Gerichtskosten bei 2000-3000 € liegt, die man aus eigener Tasche zahlen muss) antun würde.

Im übrigen würde zwar dein Anwalt zustimmen aber höchstwahrscheinlich nicht der Anwalt (genaugenommen nicht die Anwälte, das ist falsch, sondern die Mandanten!) des Unfallverursachers. Damit bliebe dann nur noch das Strafverfahren gegen dich. Aber bitte. Mache es so wie du willst. Die rechtlichen Aspekte habe ich nun mehrfach dargelegt.

Bis dann
Ronald
JojoS - Mo 27 Jun, 2005 14:26
Titel:
zur Technik:
schärfere Bilder bekommt man mit einer S/W Kamera, als CCD (nicht C-Mos) und möglichst mit progressive Scan. Letzteres bedeutet Vollbildaufnahme und beseitigt schonmal die Kamm-Effekte die bei Halbbildaufnahme und Bewegung entstehen. CCD ist lichtempfindlicher und hat auch nicht das CMos Rauschen (prinzipbedingt). Gute CMos Kameras sind da zwar auch schon besser geworden, aber damit meine ich Kameras für Messanwendungen wie z.B. von Basler oder Jai. Bei guter Lichtempfindlichkeit kann man wieder ein Objektiv mit kleiner Blendenöffnung nehmen und hat dann wieder eine gute Tiefenschärfe. Und bei S/W werden keine Pixel zusammeninterpoliert, das ist bei Farbe nötig wenn man aus den Pixeln mit den Einzelfarbfiltern wieder ein Pixel mit gesamter Farbinfo machen will.
Bei ELV und Conrad u.a. gibt es mittlerweile auch low Cost SW CCD's, aber die sind immer noch teurer als CMos Technik. Und für progressive Scan Kameras braucht man auch passende Framegrabber oder USB / FireWire Kameras.
Relativ günstig sind z.B. die FireWire Kameras von http://www.theimagingsource.com/ , fangen bei ca. 300 Euro an. Da braucht man aber noch ein C-Mount oder CS-Mount Objektiv dazu.
Prefect - So 21 Aug, 2005 22:27
Titel:
ronmue hat natürlich recht mit dem was er sagt. nur leider klaffen gerade hier das geschriebene recht und die praxis seehr weit auseinander.

wann wurde zuletzt jemand verklagt, weil er in der öffentlichkeit ein foto oder video gemacht hat und darauf zufällig eine person zu sehen war, die das nicht wollte?

wie oft filmt pro7 oder sat1 usw in einer öffentlichen fussgängerzone ohne einen passanten vorher zu fragen, ob sie ihn senden dürfen?

auch bei aufdeckungs-reportagen werden nur diese personen nicht gezeigt, die das per anwalt dem sender untersagt haben.

hier sehe ich absolut keine probleme mit der cam am auto.

die videos sind ja immer privat und werden höchstens mal in einem gerichtsverfahren einem geschlossenen personenkreis zugänglich gemacht. da wird auch nicht die gegenpartei dagegen klagen können. die persönliche freiheit wird dadurch nicht verletzt.


zur auflösung: 320x240 reichen doch für ziemlich jedes verkehrsdelikt. dafür lieber 30 frames/sekunde! das nummernschild muss doch nicht zu sehen sein! wenns zu einem unfall kommt stehen ja sowieso beide autos beieinander und man kann die nummer aufschreiben. es wird wohl keiner in erwägung ziehen, dass nochmals ein genau gleicher wagen einen genau gleichen unfall an der gleichen stelle hatte und somit nicht eindeutig geklärt wäre, wem das auto auf dem video gehört.


ich wurde letztens von zwei reiferen frauen angezeigt, weil ich im ersten gang voll beschleunigt hatte. sie dachten, ich fahre 100km/h. mein erster gang geht bis 55, nur leider tönt der wagen bei 9400rpm sehr viel schneller. nun steht aussage gegen aussage und wenn die polizei den zwei hausfrauen glaubt, bekomme ich eine busse.
in solchen fällen ist es bestimmt hilfreich, ein video plus noch mitgeschnittene GPS Daten zu besitzen...

soviel zu meiner meinung, kann auch alles anders sein Smile
bjsonic - So 21 Aug, 2005 23:32
Titel:
Image

Alles egal! Ich will auch so eine Software, wie sie Uwelein sucht!

PS: Persönlichkeitsrecht verfällt spätestens ab 3 Personen... *dödeldumm*

Gruß
Björn
Longshine - Do 01 Sep, 2005 23:23
Titel:
was heißt ab 3 Personen?
ronmue - Sa 03 Sep, 2005 01:23
Titel:
@prefect

Nein, bei uns in Deutschland ist es nicht möglich, von irgendwelchen Leuten wegen Geschwindigkeitsüberschreitung angezeigt zu werden, da hierfür immer eine objektive Geschwindigkeitsmessung vorgenommen werden muss. Hier könnten auch 100 alte Frauen behaupten, dass man zu schnell gefahren sei - das würde lediglich zu einem Lächeln führen. Ist es bei euch in der Schweiz anders?

Zu den anderen Gedanken von dir: Ist schon richtig - wo kein Kläger, da kein Richter, da gebe ich dir unabhängig von der Rechtslage vollkommen recht.

Eines ist allerdings nicht richtig: Redaktionelle Beiträge, so wie von dir geschildert, unterliegen einem besonderen Recht - das noch so einige Feinheiten birgt, daher ist es eben möglich, dass Fernsehsender entsprechende Beiträge verfassen können - das würde aber hier jetzt zu
weit führen. Diese Rechte besitzt der "Normalbürger" nicht.

Bis dann
Ronald
mrsony6 - Di 07 Feb, 2006 23:45
Titel:
coolo sache hier Smile

Vorallem die beiden letzten Beiträge, und das durchlesen der ersten Seite wieder war wieder gut gemacht.

Ja gut dann geb ich den film halt nicht den Bullen aber ich habe ein 1a Video, das ich meinen Kumpels zeigen kann die mich immer auslachen weil ich jeses Quartal einen unfall bau. Ach ja und meine Eltern nörgeln auch nicht mehr rum "oh mei oh mei bist du wieder zu schnell gefahren""""

Alleine wegen diesen zwei Sachen möcht ich das alles schon mal aufnehmen!


Naja eh egal ich brauch ne taugliche usb cam Smile

habt ihr das jetzt schon raus?

Viele grüße ich
Uwelein - Sa 01 Apr, 2006 07:00
Titel: Re: Auflösung einer Car-Cam
Uwelein hat folgendes geschrieben:
Hallo,
[...]
Der Hindergrund ist folgender:

In den letzten 5 Jahren hatte ich zwei unverschuldete Unfälle, bei denen ich wegen abweichen Aussagen bei den Versicherer jeweils 50% Teilschuld erhalten habe. Wenn der Unfallgegner etwas anderes aussagt als man selbst, erhält man idR nur einen Teil seines Schadens erstattet. Dumm halt, wenn man keine Zeugen hat.

[...]


Und da warens 3.

Vorige Woche fuhr mir in einer abschüssigen 30er Zone (Baustelle) ein Radfahrer hinten drauf, als die Kolonne vor mir bremste.

Er war frech, da holte ich die Polizei, die aber den Unfall nicht aufnahm.

Er gab den Unfall kleinlaut zu und wurde mündlich verwarnt.

Ein paar Tage später, als ich (per Anwalt) ihm die Werkstattrechnung zuschickte, behauptete er doch frechweg (besser gesagt, sein Anwalt), ich habe vorsätzlich ihn am Überholen gehindert und dann absichtlich gebremst, damit er auffährt. Und er hätte einen Zeugen dafür.

Jetzt stehe ich da, 1600 Euro Schaden und mir wird dann das auch noch bezeugt vorgeworfen.

Leider hatte ich die eingebauten Cams nicht aktiviert, da ich immer noch den Laptop dafür verwendete und mir das auf die Dauer zu aufwändig war.


Jetzt aber wirds gemacht, ich baue mir einen mobilen PC fest ein und streame die Videodaten auf eine mobile HD.


Auf gut deutsch: ich sch.. auf die (angeblichen) strafrechtlichen Konsequenzen und geh für die Zukunft das Risiko ein.


Denn wo kaufbare Zeugen anscheinend an jeder Straßenecke zu finden sind, muss man sich dagegen wehren.


Und das alles nur, weil die Länder sparen müssen und dadurch die Polizei einen bei Blechschäden im Regen stehen lässt.
mrsony6 - Sa 01 Apr, 2006 12:14
Titel:
Ohhh ja das kenn ich

bei mir wars so ich hab in ner 60er zone nen Traktor überholen wollen als ich schon fast neben ihn war bog dieser links ab ohne zu schauen und ohne vorher geblinkt zu haben. Danach bestrit er alles er hat den blinker eingeschaltet befor die Polizei da war und ich stand mit teil schuld da!!!
Ich hab jetz ein " Kammera system mit zwei gleichen usb kams die von alleine aufnehmen wenn ich sie per Autostart starte. 4 min etwa 3 MB eine Kammera (divx)
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