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Schpeidaman
Frischfleisch
Alter: 38
Anmeldung: 14.11.2007
Beiträge: 3
Wohnort: Weichering
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Ich hab mich jetz hier mal ein bischen umgesehen aber nichts passendes finden können zu meiner Frage.
Ich will mir ne Unterbodenbeleuchtung reinmachen.
Jetz hab ich schon was gefunden, dass man E-Prüfzeichen braucht und so.
Stimmt das?
Ich würde gerne einen 230 V Lichtschlauch unten reinbauen.
Konverter und Lichtschlauch hab ich schon.
Gibts da Probleme mit TÜV oder den Grünen wegen den 230 V???
Kann mir da bitte wer weiterhelfen?
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RedBull
Postingschinder
Alter: 40
Anmeldung: 22.09.2005
Beiträge: 593
Wohnort: Graz
2000 Ford Focus
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In Österreich ist eine Unterbodenbeleuchtung generell im Bereich der StVo verboten! Ergo ists auch egal ob die ein Prüfzeichen hat oder nicht!
Glaube nicht, dass sowas in Deutschland erlaubt ist!
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Hardware: VOOM2 - D201GLY - 1GB - 120GB 2,5" - M2-ATX - Navilock Software: WinXP SP2 - Centrafuse - Netstumbler
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DeadlyInstinct
Forumkenner
Alter: 36
Anmeldung: 09.06.2007
Beiträge: 190
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UBB ist im Bereich der Stvzo verboten
nur weiße röhren/schlauche an den SEITEN kannste als einstiegsbeleuchtung (sprich wenn die tür auf geht) sogar eintragen lassen
alles andere nicht
edit: da hilft dir auch kein e-zeichen
aber wie gesagt weiße an den seiten ist erlaubt als einstiegsbeleuchtung mehr nich
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rico530
Forumjunkie
Alter: 114
Anmeldung: 30.03.2006
Beiträge: 735
1989 BMW 5 Series
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Bei meiner letzten Kontrolle durch die Rennleitung wurde ein Funktionstest meiner UBB durchgeführt. Diese geht nur wenn die Zündung aus ist.
Da es eine von Dietz ist hat diese ein e-Prüfzeichen. Ich habe weder Strafe bezahlt noch mußte ich diese Abbauen.
Das ist meine persönliche Erfahrung und stellt natürlich keine Rechtssprechung dar.
Mal ehrlich, ein Lichtschlauch sieht doch aber albern aus oder???
MfG Rico
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Freezer
Forum-Elite
Alter: 40
Anmeldung: 26.05.2006
Beiträge: 2249
Wohnort: Rheinstetten
1997 Opel Astra F Caravan
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DeadlyInstinct hat folgendes geschrieben:
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UBB ist im Bereich der Stvzo verboten
nur weiße röhren/schlauche an den SEITEN kannste als einstiegsbeleuchtung (sprich wenn die tür auf geht) sogar eintragen lassen
alles andere nicht
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und selbst das geht nur (legal) wenn die beleuchtung dafür geprüft wurde und ein gutachten besitzt, wie z.b. von foliatec oder brabus.
das sind aber auch nur ein paar einzelne punkte und keine durchgehend leuchtende fläche, was anderes ist mir jetzt nicht bekannt.
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BlueCase
Forumkenner
Alter: 40
Anmeldung: 30.09.2006
Beiträge: 160
Wohnort: München
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Also,
dann klick mal
Das ding darf nicht ans Auto egal was du machst
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datenflo
Administrator
Alter: 46
Anmeldung: 17.04.2005
Beiträge: 2879
Wohnort: Mönchengladbac h
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ich würde mal zum Tüv meines vertrauens fahren und nach fragen...die können dir wohl am besten sagen wie du was eingetragen bekommst....gerade bei solche Dinge kommt es oft auf die Tolleranzschwelle des Prüfers an.
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Hardware: kein CPC mehr verbaut
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BlueCase
Forumkenner
Alter: 40
Anmeldung: 30.09.2006
Beiträge: 160
Wohnort: München
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Da gibt es keine Toleranzschwelle!!!!!!!!!!!!!!!!
Wenn dich die Polizei damit anhält, dann ist der Prüfer auch mit dran!!!
Verboten Aus Basta.
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C1500
CPI Profi
Alter: 52
Anmeldung: 24.05.2004
Beiträge: 3552
Wohnort: Dortmund
2002 Fiat Stilo
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Hier der Auszug aus der oben genannten Internetseite:
Zitat:
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Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
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Alleine der letzte Satz sollte Aussage genug sein.
Ich persöhnlich finde es zwar schade, da es gerade bei einem Pickup wie dem C1500 schon recht cool ausschaut.
Da es aber verboten ist, kann man da nichts machen.
Natürlich kann man Glück haben und auf eine liberalere Rennleitung treffen, hat die aber schlechten Stuhlgang, hilft da auch kein "Is abba im Schein".
Is nich und schluss!
Gruss Peer
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Hardware: Jetway NC62K, AMD 5600+, 2Gb DDR800, DVB-T, CAN, uvm. Software: cPOS V1.2 Rules ! - Stilo Skin V1.02.568 - iGo8 mit StiloSkin
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roan
Moderator
Alter: 52
Anmeldung: 26.07.2004
Beiträge: 5714
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BlueCase
Forumkenner
Alter: 40
Anmeldung: 30.09.2006
Beiträge: 160
Wohnort: München
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Das ist ja auch eine Einstiegsbeleuchtung und keine UBB
Zudem würd ich das Gutachten zugern mal durchlesen
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Zuletzt bearbeitet von BlueCase am Mi 14 Nov, 2007 11:02, insgesamt einmal bearbeitet
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datenflo
Administrator
Alter: 46
Anmeldung: 17.04.2005
Beiträge: 2879
Wohnort: Mönchengladbac h
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wie man das Kind nun nennt ist ja eine andere Sache...
LED SPOT Light UnterbodenKit
Einzelne Punktstrahler - flexibel montierbar.
In Weiß als Einstiegsbeleuchtung - mit TÜV-Gutachen!!
Bestens geeignet für Unterboden, Türverkleidungen, Spoiler und ähnliche Bereiche
danach sollte man die Teile ja überall verbauen können... oder das bezieht sich nur auf den Begriff Einstiegsbeleuchtung....das Gutachten würde ich auch gerne mal lesen
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Hardware: kein CPC mehr verbaut
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BlueCase
Forumkenner
Alter: 40
Anmeldung: 30.09.2006
Beiträge: 160
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Ganz sicher nicht.
Im Gutachten steht garantiert drin, wie und wo die Teile zu verbauen sind.
Und auch auf den meisten Parkplätzen gilt die StVO, somit könnt es der Polizei schon komisch vorkommen, wenn die Teile brennen und die Türen aber geschlossen sind
Wie gesagt, dass Gutachten würd ich zu gern lesen.
edit: Ich find die Teile persönlich ja selber geil, aber der Stress ists mir nicht wert.
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datenflo
Administrator
Alter: 46
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Beiträge: 2879
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Zitat
Im Gutachten steht garantiert drin, wie und wo die Teile zu verbauen sind.
Da gehe ich auch mal von aus.
Ich habe denen mal eine Mail geschrieben, ob die mir das Gutachten mal schicken....die Antwort werde ich dann hier posten
ich fände es schon witzig wenn die Teile selbst nur beim öffnen der Tür leuchten.
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Hardware: kein CPC mehr verbaut
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BlueCase
Forumkenner
Alter: 40
Anmeldung: 30.09.2006
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Naja
wär mit dem Veröffentlichen den Gutachten vorsichtig.
Aber du darfst es mir gern per email schicken
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datenflo
Administrator
Alter: 46
Anmeldung: 17.04.2005
Beiträge: 2879
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gegen einen Auszug wo man die verbauen darf kann doch keiner was haben, oder?
Ich schick dir aber dann gerne das komplette
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Hardware: kein CPC mehr verbaut
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roan
Moderator
Alter: 52
Anmeldung: 26.07.2004
Beiträge: 5714
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Der TÜV trägt die Teile ganz normal als Einstiegsleuchte ein, also nur links und rechts erlaubt.
Einstiegsleuchten sind schon sehr lange erlaubt (die von Foliatec sind von 2004 also nix neues), jedoch nur im Stand und im Weiß.
Das Auto muß im Betrieb stehen es ist nicht zwingend erforderlich das die Türen dazu geöffnet sein müßen.
Die Montage einer einstiegsleuchte muß nicht am Schweller sein. So ist es auch möglich eine Eistiegsleuchte wie beim BMW in dem Türgriff zu integrieren oder in den Spiegel wie bei anderen Herstellern üblich.
Ich werde mir auch LED´s in den Schweller bauen mit einzelabnahme, und die mit dem Parklicht (comming Home) verbinden.
Es gibt sehr viele meinungen und äusserungen darüber, ich habe mich jetzt mit dem Thema lang genau beschäfftigt. Und kann nur dazu sagen
Einstiegsleuchten > Ja
Unterflurbeleuchtung > Nein (ohne ABE natürlich auch ausgeschalten nicht in der StVO)
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datenflo
Administrator
Alter: 46
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@ roan
das war auch mein Wissensstand
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Hardware: kein CPC mehr verbaut
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BlueCase
Forumkenner
Alter: 40
Anmeldung: 30.09.2006
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Einstiegsleuchte ja.
Aber die kann du auch nicht einfach unter die Heckschürze packen.
Damit wäre die ABE nicht mehr gültig.
Die Türen müssen nicht zwingend geöffenet sein? Sorry Roan aber was rauchst du? Gib mir gefälligst was ab?
Ernsthaft. Wie es schon aus dem Wort Einstiegsbeleuchtung abzuleiten ist, kann es nur zum ein- und aussteigen an sein. Vll noch die Funktion, dass sie etwas eher an ist, wenn man mit der Fernbedienung entriegelt.
Beim ein- und aussteigen sind nun mal die Türen auf.
Du hast war ein Carbrio wie ich auch, aber ich benutze doch lieber die Tür als drüber zu springen.
Was die Unterbringung der in den Aussenspiegeln betrifft.
Wenn die Erlaubniss dazu in der ABE steht ist es gut. Glaub ich aber nicht.
Und für was willst du eine Einzelabnahme, wenn du angeblich eine ABE mit bekommst?
UBB=Könnt ihr diskutieren wass ihr wollt. Illegal.
Ein- und Ausstiegsbeleuchtung: Ja unter Beachtung der Auflagen in der ABE welche ich gerne lesen würde .
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datenflo
Administrator
Alter: 46
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Eine Einstiegsbeleuchtung darf beim betätigen der Zentralverriegelung an gehen...nach meinem Wissen zumindest..gehen bei BMW nicht auch beim drücken der FB die Lämpchen in den Giffen an
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Hardware: kein CPC mehr verbaut
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