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da_user
Forum-Elite
Alter: 38
Anmeldung: 26.02.2007
Beiträge: 2058
Wohnort: Regensburg
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Zitat:
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Allgemein:
Es war wohl eher ein Rettungs- als ein Krankenwagen. Ein RTW hat Sonderrechte,
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Um hier mal anzusetzen: Ein Sanka ist kein Rettungswagen! Ein Sanka ist ein Sanitätswagen und nur mit Sanitätern + Rettungsassistenten besetzt, beim Rettungswagen ist ein Arzt mit an Board. Auch ein Sanka kann natürlich mit Sonderrechten unterwegs sein. Sind aber nicht so leicht zu unterscheiden, also kanns beides gewesen sein
Übrigens ist ein Rettungshelikopter von der Grund-Besetzung her auch nichts anderes als ein Rettungswagen
Zur Schuldsache: Auffahren heißt Abstand zu gering => Schuld, evlt nicht die volle, aber immerhin. Auch dem Fahrer des Sankas/Rettungswagens wird wahrscheinlich eine Schuld zugesprochen werden, er hat zwar Sonderrechte, darf aber auch nicht einfach so in ne Kreuzung reinbrettern.
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dridders
Foruminventar
Alter: 45
Anmeldung: 19.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Weidenbach
1997 Ford Mondeo
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Hm, dann ist das in Koeln wohl anders, denn dort ist der RTW ohne Arzt unterwegs, der wird separat im Notarztwagen hinkutschiert. Auf dem anschliessenden Weg ins Krankenhaus mag sich das dann aendern...
Zum San...: Das ist wohl eine Bezeichnung die keiner schriftlich festhaelt. Offiziell gibts sowas wohl auch nicht, ich bezweifel wenn das es Sanka oder Sanker geschrieben wird... beides ergibt keinen Sinn Am ehesten wohl noch Sancar, als feine denglische Mischung.
So oder so, um ueberhaupt dem Blaulichtkasten eine Schuld zuzuschreiben muss erstmal der Geschaedigte Aussagen das er ueber Gebuehr behindert worden ist, wirklich eine Vollbremsung hingelegt hat, etc. Wenn der sagt er konnte problemlos bremsen, dann hat der Hintermann in der Hinsicht auch 0 Chance. Lediglich wenn der vordere sagt er ist bereits genoetigt worden hat man evtl. eine Chance. Aber auch die schaetze ich sehr gering ein. Der Erfolg ist dann vielleicht das man 2,50 fuer seinen eigenen Wagen gezahlt bekommt.
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philipp_c
CPI Profi
Alter: 103
Anmeldung: 18.12.2004
Beiträge: 3214
2008 BMW e61_530d
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Hier ist es auch üblich das es 2 Fahrzeuge sind. Ein Notarztwagen und ein... sagen wir mal Kleinbus mit ebenfalls Blaulicht und Martinshorn . Beide sind also mit Sonderrechten unterwegs obwohl nur ein Arzt dabei ist
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daywalker-x
Manchmalposter
Alter: 116
Anmeldung: 28.11.2007
Beiträge: 92
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dridders hat folgendes geschrieben:
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daywalker:
Verletzung der Aufsichtspflicht kannst du im Zweifel nicht nachweisen.
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Und ob Da musste dich mal ein bissl mehr informieren.
Weil es muss nämlich nicht DIR nachgewiesen werden, dass DU deine Aufsichtspflicht verletzt hast, sondern DU musst nachweisen, dass DU sie NICHT verletzt hast. So rum läuft da der Hase.
Denn was hat ein Kind alleine auf einer Straße zu suchen ??? Und nur mit so einer Aussage wie "Das Kind hat sich mir von der Hand gerissen" kommste heutzutage net mehr sonderlich weit. Vor Allem musste ja mal nachweisen, dass du dabei warst Solltest du das nicht gewesen sein, haste schon ein Problem.
Mit deiner Aussage kommste vor keinem Gericht der Welt durch. Außer vielleicht in USA, wenn du den Richter bestichst Weil Sowas gibbet bei uns ja nicht *räusper*
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philipp_c
CPI Profi
Alter: 103
Anmeldung: 18.12.2004
Beiträge: 3214
2008 BMW e61_530d
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Ein Kind was einfach auf die Strasse läuft ist aber eh etwas komplett anderes, da hattest ja nichtmal die Chance Sicherheitsabstand zu halten. Das Fahrzeug vor einem springt normal aber nicht einfach auf die Strasse (und wenn es der Fall ist, dann gelten auch wieder andere Regeln, aber auch das hat dridders ja schon erwähnt)
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Matthes3002
Inputsammler
Alter: 41
Anmeldung: 24.05.2007
Beiträge: 49
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es geht ja aber darum das wenn ein kind auf die straße läuft der vorderman bremst und der hinterman draufknallt. das fällt bei mir ganz eindeutig unter sicherheitsabstand und nicht angepasste geschwindigkeit.
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daywalker-x
Manchmalposter
Alter: 116
Anmeldung: 28.11.2007
Beiträge: 92
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philipp_c hat folgendes geschrieben:
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Ein Kind was einfach auf die Strasse läuft ist aber eh etwas komplett anderes, da hattest ja nichtmal die Chance Sicherheitsabstand zu halten. Das Fahrzeug vor einem springt normal aber nicht einfach auf die Strasse (und wenn es der Fall ist, dann gelten auch wieder andere Regeln, aber auch das hat dridders ja schon erwähnt)
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Für Auffahren gelten immer die gleichen Regeln, egal was vor dem Vordermann passiert. Denn es interessiert absolut nicht, warum der Vordermann berechtigterweise bremst, sondern es ist einfach so, dass man net angepasst gefahren ist, wenn man dem Anderen dann hintendrauf rauscht. Net mehr und net weniger.
Der Vordermann oder der Verursacher bekommt höchstens eine Teilschuld, aber man isses selber Schuld, wenn man dem Vordermann drauffährt.
Da sollte man sich vielleicht mal die StVO vor Augen halten
Finde es aber immer wieder amüsant, wie in diversen Foren versucht wird, eigene Fehler auf Andere zu schieben oder sich durch irgendwelche zwielichtigen Aussagen oder Märchen versucht, wieder ins rechte Licht zu rücken
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philipp_c
CPI Profi
Alter: 103
Anmeldung: 18.12.2004
Beiträge: 3214
2008 BMW e61_530d
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lesen....verstehen....posten
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daywalker-x
Manchmalposter
Alter: 116
Anmeldung: 28.11.2007
Beiträge: 92
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Wie meinen ?
Ich fühle mich jetzt mal angesprochen mit diesem Posting...............
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philipp_c
CPI Profi
Alter: 103
Anmeldung: 18.12.2004
Beiträge: 3214
2008 BMW e61_530d
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Ich meinte mit dem vorspringen das was dridders auch schon erzählt hat. Also wenn Dir einer genau vor den Latz fährt und dann bremst. Dann hattest Du ja gar keine Möglichkeit einen Abstand zu halten. (Er springt sozusagen vor Dir auf die Strasse wie das Kind) Dann gilt halt nicht mehr wer auffährt ist Schuld
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daywalker-x
Manchmalposter
Alter: 116
Anmeldung: 28.11.2007
Beiträge: 92
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Ja nee, ist klar..........wenn du den Sicherheitsabstand eingehalten hättest und der Wetterlage angepasst gefahren wärst mit vorgeschriebener Geschwindigkeit, wärst du dem Vordermann doch net draufgefahren Dafür ist der Sicherheits-Abstand doch da. Das wird dir JEDER Polizist genau SO sagen und der Richter auch
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philipp_c
CPI Profi
Alter: 103
Anmeldung: 18.12.2004
Beiträge: 3214
2008 BMW e61_530d
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Eigentlich wollte ich das von oben nicht wiederholen...
Ich habe aber die Hoffnung das wenigstens einige hier verstanden haben. Vielleicht drück ich mich ja auch so unklar aus und jmd anders kann es nochmal verständlicher wiedergeben
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da_user
Forum-Elite
Alter: 38
Anmeldung: 26.02.2007
Beiträge: 2058
Wohnort: Regensburg
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Irgendwie redet ihr anscheinend aneinander vorbei....
Zitat:
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Also wenn Dir einer genau vor den Latz fährt und dann bremst. Dann hattest Du ja gar keine Möglichkeit einen Abstand zu halten. (Er springt sozusagen vor Dir auf die Strasse wie das Kind) Dann gilt halt nicht mehr wer auffährt ist Schuld
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Damit hast du recht, du hattest ja nicht mal die Chance Sicherheitsabstand zu halten. ABER: Wenn dir in der Folge dann wer hintendrauffährt hat dieser dann die Schuld wegen fehlendem Sicherheitsabstand.
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Hardware: Medion MD41300 Software: cPos & iGO
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philipp_c
CPI Profi
Alter: 103
Anmeldung: 18.12.2004
Beiträge: 3214
2008 BMW e61_530d
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philipp_c hat folgendes geschrieben:
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...Also wenn Dir einer genau vor den Latz fährt und dann bremst. Dann hattest Du ja gar keine Möglichkeit einen Abstand zu halten. (Er springt sozusagen vor Dir auf die Strasse wie das Kind) Dann gilt halt nicht mehr wer auffährt ist Schuld
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daywalker-x hat folgendes geschrieben:
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Ja nee, ist klar..........wenn du den Sicherheitsabstand eingehalten hättest und der Wetterlage angepasst gefahren wärst mit vorgeschriebener Geschwindigkeit, wärst du dem Vordermann doch net draufgefahren Dafür ist der Sicherheits-Abstand doch da. Das wird dir JEDER Polizist genau SO sagen und der Richter auch
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Und das es eben Blödsinn, was anderes hab ich ja auch nie gesagt. Da waren ja auch nur 2 Fahrzeuge beteiligt. Von einem 3. hab ich auch bei Daywalker nix gelesen. Naja, er scheint ja eh nicht wirklich gelesen zu haben was geschrieben wurde
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daywalker-x
Manchmalposter
Alter: 116
Anmeldung: 28.11.2007
Beiträge: 92
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@ philipp_c :
Ich habe dich schon verstanden. Aber du verstehst mich wohl nicht
Das ist aber noch kein Grund, unfreundlich zu werden !
Also immer schön locker durch die Hose atmen
Ich habe sehr wohl gelesen, was als Ausgangsfrage steht und habe diese absolut korrekt beantwortet. Ich verstehe nicht, was die ganze Diskussion da soll ?!?
Kreuzung, Krankenwagen kommt von rechts nach links, mein Vordermann und ich wollen geradeaus und haben grün, Krankenwagen rauscht bei für ihn rot durch, mein Vordermann bremst und ich fahre ihm hinten drauf.........eindeutige Sachlage : ICH bin Schuld, weil ich den Sicherheitsabstand nicht eingehalten habe.
Mehr gibt´s da eigentlich nicht mehr zu zu sagen
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philipp_c
CPI Profi
Alter: 103
Anmeldung: 18.12.2004
Beiträge: 3214
2008 BMW e61_530d
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Ich habe lediglich gesagt, dass Du scheinbar die Postings nicht liest, denn daraus ging hervor, dass es sich halt nicht mehr um die Ursprungsfrage drehte sondern um ein Szenario bei dem auch der Auffahrende völlig schuldfrei ist. Wo bin ich denn unfreundlich geworden? Naja, auch egal, wenn ich unfreundlich zu Dir war tut es mir leid. Das war nicht meine Absicht. Ich denke wir sollten es auch dabei belassen, sonst ufert es wieder zu sehr ins OT aus.
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MarcelP
Forumjunkie
Alter: 47
Anmeldung: 06.05.2007
Beiträge: 830
Wohnort: Löbau (Sachsen)
2003 Fiat Stilo
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Oh Gott ist das schlimm hier, ich würde mal darum bitten das hier zu schließen.. wie im Kindergarten geht das hier ab.
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philipp_c
CPI Profi
Alter: 103
Anmeldung: 18.12.2004
Beiträge: 3214
2008 BMW e61_530d
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Es gibt so ein kleines Kreuz oben rechts da kannst Du gerne draufklicken, wenn Dich hier was stört
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MarcelP
Forumjunkie
Alter: 47
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Wohnort: Löbau (Sachsen)
2003 Fiat Stilo
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daywalker-x
Manchmalposter
Alter: 116
Anmeldung: 28.11.2007
Beiträge: 92
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Fragt sich, wer sich hier gerade wie im Kindergarten aufführt und noch nicht EIN Wort zum Thema beigesteuert hat, sondern hier nur rumstänkert........
In Fachkreisen nennt man Sowas glaube ich
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