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Njemac
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BeitragVerfasst: So 26 Nov, 2006 17:44  Titel:  Wieviele Scheinwerfer sind erlaubt ?
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hallo leute,

weis einer wieviele fernscheinwerfer man auf einem auto montieren darf ?

ich habe mir jetzt 2 paar gekauft also 4 fernscheinwerfer ob es erlaubt ist alle dran zu montieren ?

und können die fernscheinwerfer in der stoßstange unten montiert werden oder gibt es hier auch regeln dazu wie die montiert werden dürfen ?

ich freue mich auf eure antworten



    
danyball
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2002 Audi S3
BeitragVerfasst: So 26 Nov, 2006 17:48  Titel:  (Kein Titel)
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Das ist alles in der StVZO geregelt. Mit Nebel, Abblend und Fern sind VORNE insgesamt 8 Scheinwerfer erlaubt.

Auch wieviel mm die Lichter über der Fahrbahn sein müssen ist geregelt.

Les es doch einfach hier nach:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php



    
Njemac
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BeitragVerfasst: So 26 Nov, 2006 18:17  Titel:  (Kein Titel)
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danke



    
x3on
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BeitragVerfasst: So 26 Nov, 2006 19:58  Titel:  (Kein Titel)
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http://www.h4ppy.de/files/auto/dekra_lichttechnische_einrichtungen.pdf

Ist eine nette Zusammenfassung der ganzen Paragraphen von der Dekra. Hab ich mal auf der Dekra-Seite gefunden, war aber jetzt grad zu faul zum suchen Wink

Und pass auf das kriterium mit den Referenzkennzahlen auf. Alle Fernlichter zusammen dürfen nicht mehr als 225000 cd an Lichtstärke haben, das is ne Referenzkennzahl von 75. Steht aber da auch alles drin.



    
Njemac
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BeitragVerfasst: So 26 Nov, 2006 20:52  Titel:  (Kein Titel)
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also das ganze ist schon einbischen verwirrend

ich sag mal was ich vorhabe zu machen

ich habe so ne frontschürze von brabus:
Image
die front schürze sieht so aber net so gut .. mit zwei scheinwerfer unten sieht das alles schon viel besser aus und zwar so:
http://www.gostudie.com/new/large_image.php?it_id=303#

die scheinwerfer verändern das ganze aussehn von der frontschürze ... zumindest scheint es mir so
aber ob das ganze auch so in strassenverkehr zugelassen ist keine ahnung ...

übrigens ich habe mir diese scheinwerfer gekauft, die ringe sind nicht zugelassen aber ich will die in fahrt auch nicht nutzen
http://cgi.ebay.de/Nebelscheinwerfer-ANGEL-EYES-VW-Golf-3-4-5-Polo-Passat_W0QQitemZ260056668672

was denkt ihr ?



    
x3on
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BeitragVerfasst: Mo 27 Nov, 2006 10:08  Titel:  (Kein Titel)
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Soweit so gut, du baust in die Schürze Nebler rein ... und dann noch zwei Nebler dazu oder Fernlichter dazu?

Bei den eBay-Neblern wär ich vorsichtig. Soweit ich weiß (siehe Unterbodenbeleuchtungs-Thread) müssen alle angebauten Beleuchtungseinrichtungen (egal ob sie betrieben werden oder nicht, auch egal ob sie betrieben werden können oder nicht) zugelassen sein. Es reicht das angebaut-sein am Auto. Wodurch dann meiner Meinung nach die Nebler nicht mehr legal sind.

An deiner Stelle würde ich gutes Zeug von Hella oder so kaufen. z.B. das additive Kurvenlicht, das du als Nebler verwenden kannst aussen in die Schürze rein, und innen dann die kleinen DE XENON Fernscheinwerfer. Das kostet zwar ein Vermögen, aber ist gut und funktionell.
Und wenn dann deine normalen Scheinwerfer eine Lichtreferenzkennzahl von < 40 haben, ist das mit den Fernlichtern auch legal.



    
BS177
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BeitragVerfasst: Mo 27 Nov, 2006 11:21  Titel:  (Kein Titel)
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Alle verbauten Lichter müssen funktionieren. Man kann also nicht einfach Lichter verbauen, weil es gut aussieht, und diese dann nicht anschliessen...

Bernd



    
Njemac
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BeitragVerfasst: Mo 27 Nov, 2006 12:40  Titel:  (Kein Titel)
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die lichter funktionieren auch .... die fernscheinwerfer haben auch eine e-zulassung also von dacher denke ich das es nicht illegal ist, es ist nur die sache das die ringe nicht in fahrt bentzt werden dürfen

x3on hat folgendes geschrieben:
Soweit so gut, du baust in die Schürze Nebler rein ... und dann noch zwei Nebler dazu oder Fernlichter dazu?

also ich will alle 4 als fernsceinwerfer benutzen, als nebler sind die nicht erlaubt



    
BS177
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BeitragVerfasst: Mo 27 Nov, 2006 18:03  Titel:  (Kein Titel)
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So weit ich weis, dürfen nur Nebelscheinwerfer so tief sein. Es gibt eine Vorschrift, die angibt, wieviel der Scheinwerfer über dem Boden sein muß. Sollte doch in den obigen Links zu finden sein...

Bernd

PS: Ich persöhnlich würde so tief keine Scheinwerfer mehr einbauen, da es mir ca. alle 4-6 Monate mindestens eins meiner Nebelscheinwerfergläser zerschossen hat. Und seit es nur noch den Nebelscheinwerfer komplett für 135.-€ gibt (nur das Glas hatte 10.-€ gekostet), sind die Dinger im Keller...



    
ibiza82
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BeitragVerfasst: Di 28 Nov, 2006 00:00  Titel:  (Kein Titel)
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und wenn du anstatt der nebler (fernlichter), tagfahrleuchten nimmst?
sehen optisch ja fast identisch aus, sind erlaubt und haben obendrein nen positiven nebeneffekt Wink



    
Njemac
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BeitragVerfasst: Di 28 Nov, 2006 10:06  Titel:  (Kein Titel)
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ibiza82 hat folgendes geschrieben:
und wenn du anstatt der nebler (fernlichter), tagfahrleuchten nimmst?
sehen optisch ja fast identisch aus, sind erlaubt und haben obendrein nen positiven nebeneffekt Wink


das klingt ja sehr gut Smile)

und da tut man nur eine andere birne drin oder was ?



    
Kombimaster
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BeitragVerfasst: Di 28 Nov, 2006 10:55  Titel:  (Kein Titel)
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Es gibt beim Mitsubishi Galant zum Beispiel auch ne front, wo unten in der Schürze 4 Linsen sind. 2xNebler und 2xFernlicht, zusätzlich zu den oberen beiden Fernlichtern.



    
Njemac
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BeitragVerfasst: Di 28 Nov, 2006 12:31  Titel:  (Kein Titel)
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ich war jetzt beim tüv

also auf keinen fall darf ich 4 solche fernscheinwerfer haben Smile aber 2, die haben auch die lichtstärke gemessen von dacher wird es auch passen, 2 nebelscheinwerfer darf ich aber haben, der hat auch gemeint es ist egal wie tief die fernscheinwerfer eingebaut sind das kann ich mir auswächlen



    
Freezer
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1997 Opel Astra F Caravan
BeitragVerfasst: Di 28 Nov, 2006 23:48  Titel:  (Kein Titel)
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joa, komischerweise dürfen fernscheinwerfer beliebig tief sitzen,
nebelscheinwerfer dagegen mind. 250mm hoch.
sind die leuchten eigentlich spezifisch zugelassen, oder darf ich die beliebig als nebel- oder fernscheinwerfer einsetzen?



    
Njemac
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BeitragVerfasst: Mi 29 Nov, 2006 00:11  Titel:  (Kein Titel)
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die haben nur eine e zulassung für fernscheinwerfer, der verkäufer in ebay hat geschrieben nebelscheinwerfer/fernscheinwerfer und ich nicht das ganze zu lesen habe ich mir 2 paar bestellt und erst nach erhaltung von der ware lese ich das man die scheinwerfer nicht als nebelscheinwerfer benutzen darf! mein pech
jetzt habe ich ein unverpaktes paar von den scheinwerfer, zurückgeben kann ich es nicht weil sich der verkäufer nicht meldet

will einer die kaufen ? ich mach ein guten preis



    
x3on
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BeitragVerfasst: Mi 29 Nov, 2006 09:22  Titel:  (Kein Titel)
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Also ich steig grad ned ganz durch, was du vor hattest?!

Du hast oben bei deinem Auto die normalen Scheinwerfer drin, also Standlicht, Abblendlicht und Fernlicht. Der soll normal weiterfunktionieren?

Und unten wolltest du weitere vier Fernscheinwerfer einbauen?
Oder zwei Nebelleuchten und zwei Fernlichter?



    
Freezer
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Wohnort: Rheinstetten

1997 Opel Astra F Caravan
BeitragVerfasst: Mi 29 Nov, 2006 11:44  Titel:  (Kein Titel)
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der verkäufer MUSS sie 14 tage lang zurücknehmen, da er gewerblich handelt.

ps. solche scheinwerfer an ner e-klasse, also ne Confused



    
Njemac
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BeitragVerfasst: Do 30 Nov, 2006 00:08  Titel:  (Kein Titel)
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@Freezer warte auf das ergebniss Smile ich denk die werden geil ausschaun

ja 14 tage aber ich bekomme keine antwort von den:( und einfach so die ware senden ist auch nicht das beste



    
newevent
Moderator a.D.
Moderator a.D.


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BeitragVerfasst: Do 30 Nov, 2006 04:47  Titel:  (Kein Titel)
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Njemac hat folgendes geschrieben:

ja 14 tage aber ich bekomme keine antwort von den:( und einfach so die ware senden ist auch nicht das beste


Schick die dinger als paket an ihn zurück! Bei einem Paket hast du einen nachweis und übers i-net kannst du bei der Post dein Paket verfolgen.



    
Njemac
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BeitragVerfasst: Do 30 Nov, 2006 10:36  Titel:  (Kein Titel)
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ja aber was ist wenn er das packet nicht annihmt ?



    
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