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Parg
Frischfleisch
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Anmeldung: 23.05.2006
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BeitragVerfasst: Fr 09 Feb, 2007 15:23  Titel:  Kleinste Veränderung schon eintragungspflichtig???
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Hey,

ein Kumpel von mir hat behauptet, dass man jede kleine Änderung eintragen lassen muss (was ich für quatsch halte). Zum Beispiel meint er, ich müsse meine selbst nachgerüstete Sitzheizung auf alles vier Sitzenanchrüsten lassen.

Wäre schön, wenn jemand was zu dem Thema weiss,

MfG,

Parg



    
Marooke
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2001 Audi A4
BeitragVerfasst: Fr 09 Feb, 2007 15:27  Titel:  (Kein Titel)
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Nö, musst du nicht eintragen lassen.



    
SirGroovy2004
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1992 Volkswagen Golf III
BeitragVerfasst: Fr 09 Feb, 2007 15:47  Titel:  (Kein Titel)
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Servus Parg,

das mit den Sitzheitzungen ist Schwachsinn. Glaub´ dem Typen nicht alles. Smile

Kurz und "unjuristisch" umrissen muss folgendes eingetragen werden:

- Änderungen am Fahrzeug, die die Höchstgeschwindigkeit oder die Bremswirkung verändern.

- Änderungen die die Dimensionen des Fahrzeugs ändern. Sprich Höhe, Breite, Tiefe usw. Dazu zählen auch alle Arten von Spoilern und Stosstangen!

- Änderungen, die die Beleuchtung des Fahrzeugs betreffen. (Es sei hier der Vollständigkeitshalber gesagt, dass alle mir bekannten Scheinwerfer ein sog. "E-Prüfzeichen" haben und damit "Bauartgenemigt" und Eintragungsfrei sind!)

- Änderungen die Bereifung betreffend. Das heisst konkret, alle nicht "bauartgenemigten" Reifen- und Felgengrössen die eh schon in den Fahrzeugpapieren stehen.

Wenn du solche Änderungen vornimmst, ohne durch eine Eintragung rechtlich abgesichert zu sein, kann z. B. bei einem Unfall die Hölle über dir hereinbrechen!!

Du hast folgende Möglichkeiten um dich abzusichern:

- "Sicherheitstechnisches Gutachten nach §19.3 STVO"
Das ist das gängigste bei Spoilern und Felgen. Im Prinzip ein offizielles Blatt Papier das die Dimensionen des Anbauteils zugrunde legt. Ein Spezieller TÜV Prüfer hat sich also das Teil schon einmal an einem Fahrzeug angesehen und für "O.K" befunden. Achtung! Alle Änderungen am Bauteil lassen dieses Gutachten erlöschen! Mit diesem Gutachten und dem !perfekt! montierten Bauteil musst du beim TÜV/DEKRA/KÜS vorfahren und die Eintragung vornehmen lassen. Das kostet ca. 35,00 Euro. Achtung! Immer die "Wenns" und "Abers" in den Gutachten beachten!

- Das "E" - Prüfzeichen
Das ist die Gängigste Methode bei Tuning, oder Nachrüstscheinwerfern. Ein kleiner, eingeprägter Kreis auf dem Scheinwerfer in dem z. B. E11 steht zeigt dir, dass du das Teil verbauen darfst. Die Zahl steht übrigens für das EU Land in dem Die Betriebserlaubnis erteilt wurde. Eine Liste wofür welche Zahl steht, findest du bestimmt über Google.

- Die "Allgemeine Betriebserlaubnis" kurz "ABE"
Die ABE ist seit einigen Jahren stark im Vormasch. Diese ABE legt genau Fest welches Auto (auch mehrere!) mit diesem Bauteil wie genutzt werden darf. Eine ABE ist grundsätzlich IMMER im Fahrzeug mitzuführen. Tust du das nicht, blüht dir im Ernstfall Ärger mit der Polizei. ABE´s gibt es im Prinzip für fast alles. Felgen, Spoiler, Scheinwerfer, Auspuffe, ja sogar Fahrwerke hab´ ich schon mit ABE gesehen. Wenn du Änderungen am per ABE genemigten Bauteil vornimmst, erlischt die ABE und du bist illegal unterwegs!

- Einzeleintragung nach §22 STVO
Das ist der letzte Notnagel! Wenn garnix mehr geht, hast du noch die Möglichkeit eine sog. Einzeleintragung nach §19.3 STVO zu machen. Das kostet aber üblicherweise RICHTIG Geld. Wir sprechen hier von Kosten jenseits der 100,00 Euro pro Eintragung. Eine genaue Höhe kann man hier auch nicht festmachen, da der Prüfer hier nach Stunden abrechnet. Auch ein Erfolg deiner "Eintragungsbemühungen" ist nicht garantiert. Es kann sein, dass der Prüfer erst nach 2 Stunden feststellt, "dass das so garnicht geht!" Smile Hatten wir alles schon.

Einige Ausnahmen gibt es aber im gesamten "Erlaubnisjungle". Smile z. B. die von dir angezeigten Sitzheitzungen. Im innenraum ist noch am meisten erlaubt. Vorausgesetzt "es" behindert den Verkehr nicht, strahlt nicht DIREKT bunt nach aussen, oder ist ganz klar Lebensgefährlich. Zu alledem zählt eine Sitzheizung meiner Meinung nach nicht! Smile Ein gutes Beispiel sind Sportsitze. Solange sie im 30 Grad Winkel neigbar und die Sitzfläche nach vorne/hinten verrückbar ist, ist alles Prima. Es ist sogar egal, wie du die Sitze befestigst, vorausgesetzt, der TÜV Prüfer sieht das als "stabil" genug an.

Es zahlt sich immer aus, im zweifelsfall beim TÜV/DEKRA/KÜS vorbeizufahren und einfach zu fragen! Die Jungs sind mittlerweile um einiges lockerer als noch vor 10 Jahren. Ich hoffe ich konnte dir hier etwas weiterhelfen. Die Angaben hier sind ganz klar unvollständig. Aber eigendlich wollte ich auch nur "kurz" deine Frage beantworten.

Recht herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

SirGroovy2004

Hardware: Asrock K7s4GX; AMD Geode 1750+; 512MB Ram; Sirf 3 Star; K90;

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Zuletzt bearbeitet von SirGroovy2004 am Fr 09 Feb, 2007 17:15, insgesamt einmal bearbeitet
    
thecamper

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1997 Opel Astra F Caravan
BeitragVerfasst: Fr 09 Feb, 2007 15:47  Titel:  (Kein Titel)
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auch von mir: nein, quatsch.

eintragen lassen musst du solche sachen, die in die fahrphysik deines autos eingreifen oder dich oder andere fahrer in ihrem handeln beeinflussen oder beeinträchtigen (um das mal grob zu formulieren)

@sir groovy: darauf habe ich gewartet... da spricht der kenner ^^



    
x3on
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BeitragVerfasst: Fr 09 Feb, 2007 17:09  Titel:  (Kein Titel)
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Ähm ... gut. So 'einfach' wie SirGroovy das geschrieben hat, ists leider nimma. Bei Auto's mit Bauartgenehmigung nach 1998 muss alles, was mit dem Auto verbunden wird an Elektrik und Elektronik EIGENTLICH ein e-Prüfzeichen haben. Das betrifft auch Dinge, wie z.B. ein Handyladegerät, das nur am Zigarettenanzünder eingesteckt wird.

Heißt für dich: Hast du ein Auto das nach 1998 auf den Markt gekommen ist, und du änderst was an der Elektrik / Elektronik (also schließt ne Sitzheizung an), muss die Sitzheizung ein e-Prüfzeichen haben, das quasi bestätigt, dass diese nix an der Fahrzeugelektronik stört.
Hast das nicht, müsstest du es eintragen lassen, was aber nur mit einer teueren EMV-Prüfung machbar wäre.

Aber: Erstens schaut keiner so genau hin. Zweitens weiß das fast keiner, auch die Polizisten werden normalerweise nur die Punkte überprüfen, die SirGroovy schon genannt hat.

Ich will hier keine weitere Diskussion über e-Prüfzeichen anzetteln. Das was ich geschrieben habe ist Fakt, festgestellt durch mehrere Rücksprachen mit TÜV-Gutachtern und EMV-Zentren. Und auch schriftlich nachzulesen im Anhang zu §55a in der STVZO.
Also wers nicht glaubt, ned einfach hier dagegen posten, sondern selber nachlesen und sich informieren und dann vielleicht in den entsprechenden bestehenden Threads fragen / posten / diskutieren.



    
SirGroovy2004
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1992 Volkswagen Golf III
BeitragVerfasst: Fr 09 Feb, 2007 17:13  Titel:  (Kein Titel)
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Servus thecamper,

danke. *G* Ich hab´ ja jetz immerhin schon *nachrechen* äh... fast bzw. ziemlich genau 8 Jahre Tuning Erfahrung. Da lernt man so ziemlich alles. Blöd ist nur, dass wenn man bei den oben genannten Punkten Fehler macht, man immer gleich voll im Arsch ist. Das ist dann "lernen Hardcore". LÖL

Recht herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

SirGroovy2004

P.S: die spielen auf Radio gong gerade einen Weihnachtssong. Die spinnen ja die Radio Gong Leute. Ich will endlich Somma!

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BennY-
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1999 Volkswagen Golf IV
BeitragVerfasst: Fr 09 Feb, 2007 17:15  Titel:  (Kein Titel)
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x3on bist du sicher das diese E-Zeichen Regelung nicht nur für Firmen gilt?

Das die nur Teile mit E-Zeichen in Fahrzeugen einbauen dürfen.



    
SirGroovy2004
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1992 Volkswagen Golf III
BeitragVerfasst: Fr 09 Feb, 2007 17:23  Titel:  (Kein Titel)
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Servus x30n,

Zitat:
ein Auto das nach 1998 auf den Markt gekommen ist


zum Glück fahr ich so eine alte 92´er "Ranzlkarre". Da können die mir mit dem EMV Dreck garnix. *FG* *har har har*

Recht herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

SirGroovy2004

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philipp_c
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2008 BMW e61_530d
BeitragVerfasst: Fr 09 Feb, 2007 17:41  Titel:  (Kein Titel)
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x3on ich lese immer wieder, dass ein E1 Zeichen erst ab einer Betriebsfrequnez von 8kHz nötig ist. Wenn seine Sitzheizung also nur mit ner langsamen PWM gesteuert wird wäre das nicht nötig. (Handyladegerät läuft normal ja mit weit über 8kHz)

"wie Thomas B oben schon geschrieben hat, wird für Geräte die mit 8KHz
oder mehr schwingen eine e1 Zertifizierung benötigt. Wenn du eine
Schaltung baust, die unterhalb der 8 kHz schwingt brauchst du auch keine
Abnahme. Änderungen an e1 Zertifizierten (Fremd)Geräten darf man dann
schon gar nicht machen, da die e1 damit unwirksam wäre und dem Fahrzeug
die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) erlischt. -> Fatale Sache."

Oder schon das erste Posting aus dem Thread.

Quelle: http://www.mikrocontroller.net/topic/30783

Gruß Philipp



    
Freezer
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1997 Opel Astra F Caravan
BeitragVerfasst: Fr 09 Feb, 2007 19:55  Titel:  (Kein Titel)
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SirGroovy2004 hat folgendes geschrieben:
(Es sei hier der Vollständigkeitshalber gesagt, dass alle mir bekannten Scheinwerfer ein sog. "E-Prüfzeichen" haben und damit "Bauartgenemigt" und Eintragungsfrei sind!)


kleiner haken: die elektrische leuchtweitenregulierung. haben die nachrüstscheinwerfer diese nicht, obwohl das fahrzeug diese erfordert, so ist leider auch das e-prüfzeichen nichts wert Confused



    
SirGroovy2004
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1992 Volkswagen Golf III
BeitragVerfasst: Sa 10 Feb, 2007 12:28  Titel:  (Kein Titel)
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Servus Freezer,

uuund wieder was gelernt! Vielen Dank.

CU

SirGroovy2004

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thecamper

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1997 Opel Astra F Caravan
BeitragVerfasst: Sa 10 Feb, 2007 13:52  Titel:  (Kein Titel)
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da bleibt nur eins: angeleyes von FK kaufen die sehen zwar nicht ganz so gut aus, weil die z.b. beim astra aus zwei teilen bestehen, sind meinst total undicht... (da steht schonmal wasser drin)... aber sie haben nen e-zeichen, und habe die e-LWR...



    
x3on
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Beiträge: 849



BeitragVerfasst: Sa 10 Feb, 2007 15:02  Titel:  (Kein Titel)
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Naja, um Scheinwerfer gehts ja hier nicht Wink

Also was die Sitzheizung betrifft, ich bin der Meinung du bräuchtest ein E-Prüfzeichen dafür, insofern dein Auto nach dem 1. Januar 1998 auf den Markt gekommen ist. (Quelle: §55a STVZO und die Anhänge dazu)

Ich würde das gerne posten, ich habs mir mal vom TÜV schicken lassen, aber ich find den Brief grad ned (hab jetzt ne Stunde gesucht und keinen Bock mehr), drum lass ich das jetzt einfach mal so im Raum stehen. Sollte mir das wieder übern Weg laufen, gibts nen Thread zum Thema E-Prüfzeichen von mir.

@philipp_c: Das aus dem Microcontroller-Forum ist nicht nachvollziehbar für mich, vor allem weil keine Quellen angegeben sind.

Zitat:
StVZO § 55a Elektromagnetische Verträglichkeit
(1) Personenkraftwagen, Kraftomnibusse, Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit mindestens vier Rädern und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h - ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Muldenkipper, Flurförderzeuge, Elektrokarren und Autoschütter - sowie ihre Anhänger müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen über die elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen. Satz 1 gilt entsprechend für andere Fahrzeuge, die hinsichtlich ihrer Baumerkmale des
Fahrgestells und ihrer elektrischen Ausrüstung den genannten Fahrzeugen
gleichzusetzen sind, sowie für Bauteile und selbständige technische Einheiten, die zum Einbau in den genannten Fahrzeugen bestimmt sind.


Hier wird auch von einzelnen Bauteilen und unabhängig von der Frequenz, bei denen sie betrieben werden gesprochen.

Und ein Beispiel macht das auch bissal nachvollziehbar: Ein einfaches Relais ohne Diode wird bei Gleichspannung ans Auto irgendwo angeschlossen, schaltest du das, hast du schöne Spannungsspitzen im Auto, die sicherlich schon mal empfindliche Steuergeräte stören könnten. Hier hast du keine 8 kHz, kannst aber schon ziemlich viel anrichten.


Aber nochmal zurück zur Sitzheizung: Wie hast du sie nachgerüstet?
Auf allen vier Sitzen, dann geh ich mal davon aus, dass es keine Original-Teile waren, sondern dass du z.B. Heizmatten unter den Bezug irgendwie reingemacht hast.
Und ich meine auch irgendwo mal gelesen zu haben (so, das ist jetzt ohne Quellenangabe und ohne Beweise und soll zur Diskussion anregen), dass die Sitze zu den sicherheitskritischen Teilen im Auto gehören und somit jede Veränderung daran auch eingetragen werden muss.



    
philipp_c
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2008 BMW e61_530d
BeitragVerfasst: Sa 10 Feb, 2007 17:53  Titel:  (Kein Titel)
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Na Klasse, dank des WLANs hier nur ne gekürzte Fassung:

Also wir haben mal eine EMV Prüfung für MP3 Player gemacht, dazu haben wir uns die Fachgrundnormen besorgt und was da so drinsteht ist sehr auslegungsfähig. Also auf Sinnhaftigkeit würde ich mich da nicht verlassen Wink (bezogen auf dein Relaisbeispiel oder noch schlimmer, du machst den Anlasser aus Smile )

Ich werde mich mal umsehen nach diesen 8kHz leider sind die Normen ja nicht öffentlich. Einer meiner Profs hat einen Betrieb mit ISO9000 zertifizierung vielleicht weiß der was.
Hast du evtl. noch ein Zitat in der das mit dem 1.1.1998 steht? Da würde ich mich deutlich sicherer fühlen mit meinem Auto.

Zu der Sitzheizung: Ich denke da kann man streiten. Solange man den Rahmen und damit die Festigkeit der Sitze nicht verändert wird es wohl ok sein. Diese Holzperlendecken scheinen ja auch erlaubt zu sein oder diese Fellbezüge fürs Lenkrad.

Gruß Philipp



    
BS177
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BeitragVerfasst: Sa 10 Feb, 2007 21:53  Titel:  (Kein Titel)
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So weit ich weis, betrifft es aber nur elektrische/elektronische Nachrüstungen, die fest mit dem Fahrzeug verbunden sind und nur mit Werkzeug entfernt werden können. Dies würde bei der Sitzheizung (vermutlich zum auflegen und über Zigarettenanzünder) nicht zutreffen und somit muß auch kein E1 Zeichen vorhanden sein.

Bernd



    
philipp_c
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2008 BMW e61_530d
BeitragVerfasst: Sa 10 Feb, 2007 22:04  Titel:  (Kein Titel)
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Das glaub ich nicht, denn auf dem Siemens Handy Ladekabel ist auch ein E1 Aufkleber drauf und das Ding steckt ja auch nur im Zigarettenanzünder.
Aber nur eine Vermutung.

Gruß Philipp



    
Freezer
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1997 Opel Astra F Caravan
BeitragVerfasst: So 11 Feb, 2007 01:30  Titel:  (Kein Titel)
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bzgl. E-prüfzeichen, CE-zertifizierung & co.:
http://www.autoextrem.de/showthread.php?t=31431&page=2&pp=10



    
philipp_c
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2008 BMW e61_530d
BeitragVerfasst: So 11 Feb, 2007 12:46  Titel:  (Kein Titel)
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Leider auch da nur Meinungen und Vermutungen.
Ich hätte lieber Gesetz oder Norm Zitate so wie bei x3on.

Gruß Philipp



    
x3on
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Beiträge: 849



BeitragVerfasst: Di 13 Feb, 2007 09:02  Titel:  (Kein Titel)
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@Bernd: Das ist so nicht richtig. Es betrifft definitiv auch Dinge, die überhaupt während dem Betrieb mit dem Auto verbunden sind. Also auch übern Zigarettenanzünder.

@philipp_c: Wenn dein Auto vor 1998 auf den Markt gekommen ist, brauchst nur für die Funkentstörung des Motors zu sorgen afaik. Und für die is ja schon ab Werk gesorgt.

@all: Ich werd versuchen das Zeug wieder irgendwo aufzutreiben und dann zu posten. Wen es ganz dringend interessiert, der soll doch zu seiner TÜV Stelle fahren und da fragen, ob er doch mal §55a und dessen Anlagen nachschlagen darf. Die haben das ganz ausführlich und da stehen dann in den Anlagen zum Paragraphen auch die genannten Daten (01.01.1998 und 01.10.2002) drin.
Und wenn man genauer nachfrägt, und sich der TÜV-Beamte etwas auskennt, dann kriegt man das sogar noch erklärt (allerdings hab ich auch ziemlich lang gebraucht, bis ich nen EMV-Spezialisten hatte, der mir das erklären konnte, wann das alles wie gilt).

Ne Kurzzusammenfassung noch (dann muss ich in die Arbeit):
Ist das Auto vor 1998 auf den Markt gekommen (NICHT Erstzulassung, sondern Markteinführung), gilt das alte Gesetz mit Funkentstörung (ich glaub da stand nur drin, dass man sich halt drum kümmern muss, dass der Motor funkentstört ist, bin mir aber grad nicht 100%ig sicher).
Für Autos mit Markteinführung nach 01.01.1998 gilt der neue EMV Paragraph 55a und somit auch das E-Prüfzeichen für ALLE elektrischen Geräte, die mit dem Auto egal wie verbunden sind (steht auch im Anhang des §55a).
Ich kann mir noch ned so Recht erklären warum das so ist, aber ich denke, weil es für die Polizisten schwierig ist, bei ner Straßenkontrolle nachzuschauen, wann ein Auto auf den Markt gekommen ist, gibts ne Übergangsregelung:
Für Autos, die vor 1998 auf den Markt gekommen sind, aber erst nach dem 01.10.2002 Erstzulassung hatten, gilt AUCH der neue §55a. Hatte es davor EZ, fällt es noch unter den alten Paragraphen.

So, weiß es jemand besser (aber bitte nur wer, der wirklich Ahnung hat, z.B. Rechtsanwalt ist oder zumindest Jura studiert, und die Gesetzestexte vor sich liegen hat, mit Anlagen), darf er mich hier noch weiter aufklären.

D.h. eigentlich, wenn ich mit meinem Skoda Baujahr und Erstzulassung 2001 aufgehalten werde, dann sehen die nen CarPC, und dann müssten die erst rausfinden, dass mein Auto nach 1998 auf den Markt gekommen ist (weil EZ ist ja vor 1.10.2002), dass sie mir was anhaben könnten.
So lange ich lieb und nett bin, wird das aber die meisten Polizisten zu viel aufwand sein und das bleiben lassen. (Beim TÜV guckt man da einfach im Computer nach und weiß das ...)
Und selbst wenn sie mir was anhaben wollen, dann streite ich das über meinen Anwalt aus. Der ist gut und ich hab meinen CarPC so verbaut, dass er, wenns sein muss, in keinster Weise mit dem Auto elektrisch verbunden ist.



    
BennY-
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Alter: 39
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1999 Volkswagen Golf IV
BeitragVerfasst: Di 13 Feb, 2007 15:31  Titel:  (Kein Titel)
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Mein Golf hat EZ 99. Das Model gab es aber schon 1997.

Was gilt denn in dem Fall für mich?



    
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