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all-finder
Moderator
Alter: 39
Anmeldung: 26.03.2005
Beiträge: 2348
Wohnort: Landshut
2002 Opel Astra G Caravan
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Hallo!
Folgende Situation. Ein Sanker fährt über eine rote Ampel (schlecht überblickbare Kreuzung), das erste Fahrzeug kann abbremsen (Notbremsung), das zweite nicht mehr. => Auffahrunfall
Bei wem liegt die Schuld? Weiß nur, dass Einsatzfahrzeuge eigentlich dafür haften, aber halt nur mit dem "ersten" Fahrzeug. Wie sieht es mit Folgeunfälle aus?
Gruß,
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Zuletzt bearbeitet von all-finder am Mo 10 Dez, 2007 13:26, insgesamt einmal bearbeitet
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Freezer
Forum-Elite
Alter: 40
Anmeldung: 26.05.2006
Beiträge: 2249
Wohnort: Rheinstetten
1997 Opel Astra F Caravan
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ähm, was ist denn ein "sanker"? noch nie gehört das wort...
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spaceduck
Foruminventar
Alter: 49
Anmeldung: 25.09.2006
Beiträge: 1144
Wohnort: Landsberg/Lech - Ammersee
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n Krankenwagen vermute ich mal...
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Hardware: Jetway JNC62, AMD X2 4050e, 1GB, M2-ATX, K301, Space Navigator, Phidgets Software: XP, Centrafuse
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philipp_c
CPI Profi
Alter: 103
Anmeldung: 18.12.2004
Beiträge: 3214
2008 BMW e61_530d
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Ich seh da nix unklares. Vordermann hat gebremst und jmd ist aufgefahren, also hat der Auffahrende Schuld. Warum der Vordermann gebremst hat spielt doch überhaupt keine Rolle. Hätte genauso ein Kind auf die Strasse laufen können oder sonstwas. Dafür gibt es ja den Sicherheitsabstand
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Marooke
Forumjunkie
Alter: 115
Anmeldung: 18.05.2006
Beiträge: 768
Wohnort: Bergisches Land
2001 Audi A4
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Wenn der keine Beleuchtung und Sirene an hatte, dann haftet der Fahrer des Wagens, der über rot gefahren ist, zumindest mit 70%. Ansonsten heisst es Pech gehabt (was wohl in diesem Fall auch so sein wird ). Einfach zu wenig Abstand gehalten vom 2. Fahrer.
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philipp_c
CPI Profi
Alter: 103
Anmeldung: 18.12.2004
Beiträge: 3214
2008 BMW e61_530d
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Selbst ohne Beleuchtung und Sirene hätte er den Unfall ja nur indirekt ausgelöst. Es war dem 1. Fahrzeug ja möglich zu bremsen
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Zuletzt bearbeitet von philipp_c am Mo 10 Dez, 2007 13:29, insgesamt einmal bearbeitet
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all-finder
Moderator
Alter: 39
Anmeldung: 26.03.2005
Beiträge: 2348
Wohnort: Landshut
2002 Opel Astra G Caravan
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naja, der sicherheitsabstand wurde lt. fahrer eingehalten, dennoch war ein zusammenstoß nicht mehr zu verhindern. wohlgesagt es handelt sich um eine 4 spurige hauptstraße...
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philipp_c
CPI Profi
Alter: 103
Anmeldung: 18.12.2004
Beiträge: 3214
2008 BMW e61_530d
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Der Abstand kann ja nicht groß genug gewesen sein, sonst hätte er ja hinter dem anderen Auto zum stehen kommen können
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Marooke
Forumjunkie
Alter: 115
Anmeldung: 18.05.2006
Beiträge: 768
Wohnort: Bergisches Land
2001 Audi A4
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Naja, manchmal unterschätzt man auch die Witterungsbedingungen. Gerade im Herbst / Winter, wenn Blätter, Schmutz und Eis auf der Straße sind. Ausserdem können sich die Bedingungen blitzartig ändern und man sieht nicht immer auf den 1. Blick, ob es rutschig ist. Hinzu kann noch kommen, dass der Bremsweg länger wird, wenn ABS vorhanden und an ist.
Die Sache klären, kann wohl nur der Richter, der alle Fakten kennt. Mit den Fakten hier kann man ja nur Spekulationen anstellen.
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Verschoben: Mo 10 Dez, 2007 13:37 Uhr von Polo6N_CH Von Talk talk talk nach Rechtliche Themen |
philipp_c
CPI Profi
Alter: 103
Anmeldung: 18.12.2004
Beiträge: 3214
2008 BMW e61_530d
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Klar kann man es nur klären wenn man alle Fakten kennt, aber ein Fakt ist: Wenn ich jmd auffahre, weil ich es nicht mehr schaffe hinter ihm zum stehen zu kommen weil er eine Vollbremsung macht, dann war mein Abstand zu gering! Daran gibt es nix zu rütteln
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D4V3
Frischfleisch
Alter: 63
Anmeldung: 27.10.2007
Beiträge: 6
Wohnort: Zentralschweiz IID
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all-finder hat folgendes geschrieben:
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Hallo!
Folgende Situation. Ein Sanker fährt über eine rote Ampel (schlecht überblickbare Kreuzung), das erste Fahrzeug kann abbremsen (Notbremsung), das zweite nicht mehr. => Auffahrunfall
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ich sehe das so:
erstes Fz kann abbremsen = kein Unfall, also keine Schuldigen
weiteres Fz kann nicht bremsen und fährt auf XY auf = Unfall = schuldig
CH Paragrafen:
Nichtanpassen der Geschwindigkeit
Nichtbeherrschen des Fahrzeugs
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daywalker-x
Manchmalposter
Alter: 116
Anmeldung: 28.11.2007
Beiträge: 92
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Über die Sachlage denke ich muss man nicht lange diskutieren.
Es wurde hier schon Alles gesagt : Egal warum der Vordermann bremst, man selber MUSS vorher zum stehen kommen. Wenn´s kracht, dann war der Sicherheitsabstand zu gering oder nicht den Witterungsverhältnissen angepasst oder die Geschwindigkeit zu hoch.
Da spielt es absolut keine Rolle, warum der Vordermann bremsen musste. Es sei denn er hat warlos gebremst oder ohne Grund. Dann bekommt er eine geringe Teilschuld, aber im Endeffekt ist der Hintermann immer Schuld.
So wird es dem Armen auch der Richter erklären bzw. es wird überhaupt nicht soweit kommen. Das machen die Versicherungen untereinander aus denke ich.
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Boeby
Forumjunkie
Alter: 37
Anmeldung: 05.01.2006
Beiträge: 729
Wohnort: Rapperswil SG
1995 Peugeot 306
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philipp_c hat folgendes geschrieben:
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Klar kann man es nur klären wenn man alle Fakten kennt, aber ein Fakt ist: Wenn ich jmd auffahre, weil ich es nicht mehr schaffe hinter ihm zum stehen zu kommen weil er eine Vollbremsung macht, dann war mein Abstand zu gering! Daran gibt es nix zu rütteln
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100% Dito
Ich habe gelernt, immer genügend abstand zu halten. Egal was für umstände herrschen. Man muss immer auf der überblickbaren Strecke anhalten können !
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datenflo
Administrator
Alter: 46
Anmeldung: 17.04.2005
Beiträge: 2879
Wohnort: Mönchengladbac h
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wer auffährt ist schuld so oder so
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Hardware: kein CPC mehr verbaut
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Rapido
Foruminventar
Alter: 56
Anmeldung: 30.07.2006
Beiträge: 1376
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datenflo hat folgendes geschrieben:
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wer auffährt ist schuld so oder so
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hmmmm ......nö !
Ich meine mehr als einmal gelsen zu haben, das der Grund der Bremsung des Vordermannes auch eine Rolle spielt....wie z.B. ein über die Fahrbahn laufendes Eichhörnchen.
Ich denke es gibt auch Teilschuldzuweisungen.
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Matthes3002
Inputsammler
Alter: 41
Anmeldung: 24.05.2007
Beiträge: 49
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der auffahrende hat schuld. geringer sicherheitsabstand und den witterungsverhaltnissen nicht angepasste geschwindigkeit.
der grund zu bremsen war ja berechtigt. wenns ein kind gewesen wäre kannst du ja auch nicht dem kind die schuld geben am auffahrunfall.
und wenn so ein krankenwagen über eine rote ampel fährt haben die ja eigentlich immer das blaulicht an und an kreuzungen die sirene. aber die sirene auch nicht immer. aber blaulicht. ansonsten hat er auf der kreuzung bei rot nix verloren. und selbst wenn er ohne blaulicht rein gefahren ist, ist immer noch der auffahrende schuld.
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psyke
Forum-Elite
Alter: 39
Anmeldung: 12.10.2007
Beiträge: 1817
Wohnort: Sauerland
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es gibt ein paar ausnahmen, zb beim anfahren an einer ampel.
ich persönlich hab jetzt den fall das ich vor einem fussgängerüberweg (in italien) gehalten habe weil grade eine alte dame im begriff war darüberzugehn. was ich übersehn habe war diese kleine nette unübersichtliche ampel rechts die auf grün stand...
mein hintermann hatte mehr als genug abstand, und ich hab auch keine vollbremsung hingelegt, ist mir aber trotzdem mit ordentlich schwung reingeknallt.
ich gehe davon aus das ich eine teilschuld bekomme, weil ich einen groben fahrfehler begangen habe.
man muss dazu sagen, 2 tage später bin ich wieder dort vorbeigefahren und die italiener haben auch vor der grünen ampel gehalten weil füssgänger rübergelaufen sind, hier nimmt keiner die regeln so ernst...
ich denke in deinem fall hat der auffahrende schuld, der erste hat ja in dem sinne keinen fahrfehler gemacht.
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daywalker-x
Manchmalposter
Alter: 116
Anmeldung: 28.11.2007
Beiträge: 92
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Matthes3002 hat folgendes geschrieben:
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wenns ein kind gewesen wäre kannst du ja auch nicht dem kind die schuld geben am auffahrunfall.
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Dem Kind nicht, aber den Eltern. Da kann es passieren, dass nicht DU den kompletten Schaden zahlen musst, sondern dass die Eltern bzw. deren Haftpflicht einen Teil des Schadens bezahlen müssen, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das gilt im Übrigen auch in verkehrsberuhigten Zonen Da spreche ich aus Erfahrung
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dridders
Foruminventar
Alter: 45
Anmeldung: 19.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Weidenbach
1997 Ford Mondeo
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daywalker:
Verletzung der Aufsichtspflicht kannst du im Zweifel nicht nachweisen.
psyke:
Italien ist nicht Deutschland, in Italien wird so einiges anders gehandhabt.
Allgemein:
Es war wohl eher ein Rettungs- als ein Krankenwagen. Ein RTW hat Sonderrechte, ein KTW fuer gewoehnlich nicht. Der erste ist derjenige der rausgeduest kommt wenn einer umkippt etc. Der letztere schafft den Patienten aus Krankenhaus A nach Krankenhaus B etc. Sehen gleich aus, die Fahrzeuge sind teilweise wohl auch die gleichen, aber halt unterschiedliche Rechte, da es sich bei letzterem nicht um Notfaelle handelt.
Ansonsten wie schon geschrieben, wenn einer auffaehrt ist er in den meisten Faellen voll schuldig. In seltenen Faellen kann eine Teilschuld zugesprochen werden, unschuldig ist man als auffahrender wohl nur sehr selten... eigentlich nur in Faellen wo der Vordermann direkt vor einen zieht und dann in die Eisen steigt, man also selbst nichts fuer die Verletzung des Sicherheitsabstands kann. Strassenverhaeltnisse etc spielen keine Rolle, an diese hat man sich anzupassen, AUCH wenn man sie nicht vorhersehen kann. Da kann der Vordermann schliesslich auch nichts fuer. Im Zweifel muss man halt wenns geregnet hat oder niedrige Temperaturen herrschen mehr Abstand halten als gewoehnlich notwendig.
Rapido:
Teils. Da geht es um "Schadensbegrenzung". Bei Kleinvieh heisst es generell man soll draufhalten, da eine Vollbremsung nicht gerechtfertigt ist, da durch diese hoeherer Schaden entsteht. Keiner wird aber von dir verlangen auf z.B. ein Reh oder gar kein Kind draufzuhalten, oder auf ein anderes Fahrzeug. Da spielt aber noch die Geschichte mit dem perfekten Autofahrer rein, springt z.B. der Hoppel direkt vor dein Auto kann man der Ansicht sein das auch der perfekte Autofahrer nicht schnell genug erkennen kann ob es ein Hoppel oder ein Bambi ist, in diesem Fall waere es wieder nichts mit Teilschuld.
Hier in diesem Fall wird die Sache aber wohl klar ausgehen... volle Schuld fuer den aufgefahrenen.
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nordlicht_68
Fingerwundschreiber
Alter: 56
Anmeldung: 18.10.2005
Beiträge: 525
Wohnort: preetz bei kiel
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Moin Jungs,
ich kann den bisherigen "vermutungen" der schuldfrage nur beipflichten. Ich selbst war vor einigen Jahren mal so ein Fahrzeug was wg. einem Krankenwagen an einer grossen Kreuzung noch durch Vollbremsung anhalten konnte, mein hintermann nicht und bretterte mir drauf. Er wollte reichlich Stress deswegen machen, hatte aber null change: Volle Schuld ER!
Der Paragraph der alles erschlägt ist halt §1: Man hat sich stehts so zu verhalten das kein anderer ...... dazu gehört ebend auch genügen Abstand zu halten, was "genügend" ist weiss man oft leider erst, wenn es zu spät ist.
Alles war in D
Gruss
sTEPHAN
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