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x3on
Forumjunkie
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Beiträge: 849



BeitragVerfasst: Di 28 März, 2006 10:16  Titel:  (Kein Titel)
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Back to topic:
Irgendwer hat doch hier auch das pdf von der dekra gepostet, oder?
ich hab mich jetzt mal hingehockt und das genau mal durchgelesen (ich muss dazu sagen, dass das ja auch nur auf gesetzen aufbaut, ich diese zugrundeliegenden texte weder kenne noch irgendwie interpretiert hab).

und zwar gibts da unter 5.3.2 ein kapitel mit dem titel 'arbeitsscheinwerfer':
vorhandensein ist zulässig, genehmigungszeichen brauchen sie nicht, anzahl: einer oder mehrere, separat einschaltbar und es besteht hinsichtlich des anbringungsortes keine besondere vorschrift ... also interpretiere ich jetzt einfach ich darf so was auch unters auto bauen. erforderlich ist ein separater schalter, empfehlenswert eine kontrolleuchte. das einschalten darf nicht an begrenzungs, abblend oder fernlicht gekoppelt sein usw. und dann steht noch ddabei, arbeitsscheinwerferbenutzung während der fahrt nicht zulässig.

so, jetzt baue ich mir (mache ich natürlich nicht, weil ich brauch so was nicht, aber jetzt mal rein theoretisch) eine unterbodenbeleuchtung, bestehend aus vier weißen oder auch andersfarbigen neonröhren (die farbe der arbeitsscheinwerfer ist ja auch nirgends vorgeschrieben, oder?), bau für jede einzelne einen schlater mit kontrolleuchte rein und fahr damit zum tüv und erkläre ihm, dass das arbeitsscheinwerfer sind.

gut, bissal unglaubwürdig, geb ich zu, aber es könnte ja sein, dass ich für arbeiten unter dem auto mal scheinwerfer brauch ... und weil ich da gleich fotos entwickeln will müssen die rot sein Wink
naja, jedenfalls dürfte doch der tüv da dran ja dann nix bemängeln, weil das ja alles nach vorschrift ist ... oder hab ich da jetzt was übersehen?



    
ronmue
Foruminventar
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Beiträge: 1311
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BeitragVerfasst: Di 28 März, 2006 12:22  Titel:  (Kein Titel)
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[quote="x3on"]
...Irgendwer hat doch hier auch das pdf von der dekra gepostet, oder?
[/qoute]

Einfach auch mal meine Beiträge lesen!

[quote="ronmue"]Mit dem Thema hat sich eben der Bund-Länder-Fachausschuss befasst und entschieden, dass .....
nachzulesen hier:

http://www.dekra.de/dekra/content/show.php3?id=287&_language=de&nodeid=434

[/qoute]

Zu deiner Theorie:
Ganz interessant. Jetzt aber mal nicht mit der Rechtssicherheit, die ich ansonsten versuche zu vermitteln, sondern nur so mal meine Gedanken dazu.
Arbeitslicht ist ja eigentlich grundsätzlich weiss (von dem Rotlicht in einer Dunkelkammer abgesehen) und soll ja das Arbeitsgerät und-/oder die Arbeitsfläche ausleuchten. Weisses Licht wäre aber doch langweilig - oder?
Jetzt frage ich mich aber, welche Arbeitsfläche, oder welches Arbeitsmittel denn nun unterhalb eines Autos liegt?
Anders würde es halt aussehen, wenn du z.B. einen Suchscheinwerfer montierst, da hier ja der Zweck sofort ersichtlich ist.
Vielleicht könnte man ja argumentieren, dass man regelmäßig eine Münze unter seinem Fahrzeug verliert und daher halt aus Bequemlichkeitsgründen gleich eine Beleuchtungsanlage fest installiert hat, um nicht jedesmal die Taschenlampe rauszuholen. Wenn man es jetzt noch weitertreibt, dann könnte man ja auch behaupten, dass man ständig Geldscheine unter dem Auto verliert. Um auch gleich die Echtheit zu überprüfen, hat man dann eben UV Licht installiert Wink Wink

Ach ja ....
Nein, im Ernst, das Hauptproblem sind die Fahrzeugkontrollen. Selbst wenn dein Wagen gestern TüV bekommen hat, wie willst du nachweisen, dass zur TüV Begutachtung bereits die Beleuchtungsanlage so installiert war. Das interessiert den Beamten vor Ort erst einmal nicht. Im übrigen sieht es so aus, dass vom TüV nicht festgestellte Mängel, dadurch nicht als "abgesegnet" gelten und der Mangel damit nicht mehr vorhanden ist. Für Mängel am Fahrzeug muss sich IMMER der Fahrzeughalter/Fahrzeugführer verantworten. Wenn dem Beamten eben die Beleuchtungsanlage nicht gefällt, kann er eine Weiterfahrt mit dem Fahrzeug vorläufig untersagen. Sollte sich über ein Gutachten herausstellen, dass der Beamte nicht richtig gehandelt hat, dann kann man auf zivilrechtlichem Weg die dadurch entstandenen Kosten wieder reinholen.

Nun noch eine Anmerkung allgemein:
Es kommt zwar meistens nicht so rüber, aber geil finde ich solche Umbauten trotzdem und JA, es juckt mir schon mal in den Fingern, sowas zu machen. Mein Alter, mein Beruf und letztendlich die gesammelten Erfahrungen bringen mich dann aber kurz vor dem Kauf immer auf den Boden zurück Crying or Very sad Crying or Very sad Crying or Very sad

Bis dann
Ronald



    
rico530
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1989 BMW 5 Series
BeitragVerfasst: Mi 05 Apr, 2006 00:01  Titel:  (Kein Titel)
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Sehr interessantes thema.

danke an emil, sehr informativ deine beiträge.

mich würde interessieren ob der anbau einer unterbodenbeleuchtung strafbar ist.
ich meine ich mach sie nur zu showzwecken an, oder eben zu hause, aber was wenn die rennleitung(grün) unter mein auto schaut und sagt die müßen ab?
darf man sie montieren oder nicht?



    
x3on
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Beiträge: 849



BeitragVerfasst: Mi 05 Apr, 2006 14:36  Titel:  (Kein Titel)
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@rico530:
sorry, für dich hab ich keine definitive antwort, ich denke aber nicht, da ich irgendwo mal gelesen hab, dass es egal ist ob die beleuchtungseinrichtung betriebsbereit ist oder nicht.

@ronmue:
ja, du hast recht. ich mein, wenn du zu nem normalen tüv fährst und dem verklickern willst, er soll dir das 'eintragen', dann zeigt dir der höchstwahrscheinlich nen vogel. vor allem wenn du so argumentierst Wink

aber es gibt ja sicher auch leute, die haben freunde beim tüv und die tragen einem dann alles ein, so lange sie dafür den kopf ned hinhalten müssen. und dann wäre so etwas machbar. und wenn man dann nen brief mitkriegt, vom tüv, wo draufsteht >>das auto hat 4 eingetragene zusatzscheinwerfer in form von soundsofarbigen neonröhren am unterboden<< dann sollte das die meisten grünen auch überzeugen. und wenn nur weiß geht, dann geht halt nur weiß. immerhin was dann genau geht weiß ja keiner. immerhin gäbs ja noch die möglichkeit das ganze mit 3-chip-leds zu machen, dann fährt man beim tüv vor -> weiß, polizei hält einen auf, guck unters auto, eingetragen, weiß. aber wenn mal keiner hinguckt hat man alle erdenklichen farben Wink

klar, wieder ned 100%ig legal, aber naja.

und lieber nur ne weiße ubb als gar keine ubb Wink

jetzt is mir doch noch was eingefallen zu rico530:
ich hab auch irgendwo gelesen, dass es sondergenehmigungen gibt für 'straßenzugelassene showfahrzeuge'. weiß aber nicht, wie das bestimmt wird. das war auf jeden fall ne lachgas-flasche, die dann ein sichtbares manometer hatte, aber im normalen straßenverkehr nur drucklos mitgeführt werden durfte. das wäre ja so ein ähnlicher fall.

@ronmue: ja, hab deinen beitrag schon gelesen, aber ich lese jeden tag hier so viele beiträge, da weiß ich nimma wer was geschrieben hat, sondern nur noch was drin steht.

abschließend wollte ich noch sagen: klar war das ne ziemlich an den haaren herbeigezogene angelegenheit, wenn es aber darum geht vielleicht einen befreundeten tüv-prüfer davon zu überzeugen, dass er das durchaus eintragen kann ohne dass sein kopf hängt, wenn was passiert, kann das durchaus brauchbar sein, vermute ich. immerhin hab ich nirgends was gefunden, dass vorgeschrieben ist welche farbe so ein zusatzscheinwerfer haben muss noch wo er montiert sein muss. und es is dann quasi nur vorgeschrieben, dass der fahrer dafür sorgen muss dass das teil während der fahrt aus ist.

übrigens: bei uns gibts einige leute, die mit eingeschalteter ubb unterwegs sind in der nacht. also es ist gar nicht mehr so selten. ich glaub es gibt schon 3-4 autos die so was immer an haben. und ein paar mehr kenne ich, die haben eine, schalten sie aber halt wirklich auf öffentlichen straßen nicht ein.

aber ich will nicht wissen, was passiert falls die mal so gesehen werden sollten.



    
rico530
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1989 BMW 5 Series
BeitragVerfasst: Mi 05 Apr, 2006 15:42  Titel:  (Kein Titel)
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Wenn man diese ganze geldgaunerei (TÜV etc.) mal ausser acht läßt, mich würde sowas nich stören, wenn einer mit ubb ankommt. Ich fühle mich wesentlich abgelenkter durch schielende scheinwerfer irgendwelcher idi...., scheinwerfer auf dem dach, wie sowas geht?, rücklichter an autos die fast schon dach-höhe haben, blinker in den spiegeln(was das soll), 25km/h autos die auch noch weiß lackiert sind....

und dann gibt es tatsächlich leute die meinen ein auto darf unten nicht leuchten, is doch eigentlich schwachsinn, meine meinung auf deutsch gesagt...

die solln sich lieber mal drum kümmern wie man sein geld ehrlich verdienen kann.



    
x3on
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BeitragVerfasst: Do 06 Apr, 2006 14:36  Titel:  (Kein Titel)
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Naja, ist alles Ansichtssache. Ich meine, irgendwo haben die Regelungen schon Sinn. Ich erwische mich ja selbst dabei: Selbst wenn ne UBB ned wirklich blendet oder so was, aber sie zieht die Aufmerksamkeit dahin, wo sie eigentlich nicht sein sollte. Kommt dann schon vor, dass ich dem Auto nachgucke anstatt auf die Straße zu gucken.

Aber gut. Das ist halt mal so, und daran kann man nichts ändern. Ist ja auch sozusagen ein Teufelskreis. Wären UBBs in allen erdenklichen Farben erlaubt, wärs nix besonderes mehr. Es würde dann wohl nicht mehr ablenken, allerdings wills auch keiner mehr haben, weils ja jeder hat. Und dann braucht man wieder was neues, was wieder keiner hat, weils verboten ist, weils ja dann wieder ablenken würde Wink



    
rico530
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1989 BMW 5 Series
BeitragVerfasst: Do 06 Apr, 2006 14:59  Titel:  (Kein Titel)
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wie du schon richtig sagst, ein teufelskreis liebe talkgäste...



    
Löwe
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BeitragVerfasst: Do 06 Apr, 2006 15:02  Titel:  (Kein Titel)
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Es gibt ja auch blinkende und die find ich dann schon sehr ablenkend, das stört auf der autobahn wärend videoschauen Twisted Evil

nein mal in ernst, ich denk der tüv bzw kba werden wissen wieso das verboten ist, und einen wirklichen sinn in so einer ubb sehe ich nun wirklich nicht, und das dieses als einstiegshilfe dienen soll nunja....



    
rico530
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1989 BMW 5 Series
BeitragVerfasst: Do 06 Apr, 2006 15:31  Titel:  (Kein Titel)
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nun, ich denke der sinn einer unterbodenbeleuchtung ist so ziemlich der gleiche wie blinker in den aussenspiegeln oder sagen wir lsd doors, hat eigentlich auch beides keine daseinsberechtigung. geschweige denn sinn.

immer voll nach dem motto:

wir geben geld aus das wir nicht haben, um sachen zu kaufen die wir nicht brauchen, um leuten zu imponieren die wir nicht leiden können;)))



    
Löwe
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BeitragVerfasst: Do 06 Apr, 2006 16:08  Titel:  (Kein Titel)
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das einzigste was bei mir am auto blinkt außer dem blinker natürlich is die kleine süße rote led beim GPS Wink



    
x3on
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BeitragVerfasst: Do 06 Apr, 2006 22:38  Titel:  (Kein Titel)
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Also als Ein- oder Ausstiegsbeleuchtung kann so was schon praktisch sein.

Beispiel: Du parkst in der Nacht vor ner Disco mit der Beifahrertür direkt vor ner Pfütze. Und Freundin tappt genau rein, weil sie sie nicht sieht. Dann ist der Abend gelaufen ... Hätte wohl durch ne UBB verhindert werden können Wink



    
Löwe
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Beiträge: 750
Wohnort: Singen / Bodensee


BeitragVerfasst: Do 06 Apr, 2006 23:00  Titel:  (Kein Titel)
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Du nimmst deine Freundin in die Disco mit? mhhh
*g*



    
x3on
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Beiträge: 849



BeitragVerfasst: Fr 07 Apr, 2006 09:17  Titel:  (Kein Titel)
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Naja, manchmal lass ich mich auch mitnehmen.

Aber dann Tappe ich nicht irgendwo rein und selbst wenn, dann ists halt sche***e gelaufen und hat meist keine Auswirkungen auf den restlichen Abend.



    
tow-b.de
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1997 Ford Escort
BeitragVerfasst: Do 13 Apr, 2006 13:09  Titel:  (Kein Titel)
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Das mit der "Ablenkung" der anderen Verkehrsteilnehmer ist sowieso, so eine Sache.
- Fährt nen Ferrari vorbei gucken sich 60% aller Leute um
- Fährt ne Cobra vorbei gucken sich 90% aller leute um (sogar schwerhörige ältere Damen, denn zu überhören ist das Teil ja nicht)
- Fährt nen Auto mit UBB vorbei schauen sich vielleicht 30% der Leute danach um (McDonalds-Parkplätze mal nicht mitbetrachtet)

Sollten wir nicht lieber alle in einem Einheitsauto fahren (á la trabbi)? Das wär zwar nicht schön, aber immerhin konsequent.

Wegen solchen Kleinigkeiten wird immer so ein riesen tamtam gemacht, andere Dinge die vielleicht wirklich was bringen könnten werden nicht beachtet..

Zitat:
Aber gut. Das ist halt mal so, und daran kann man nichts ändern. Ist ja auch sozusagen ein Teufelskreis. Wären UBBs in allen erdenklichen Farben erlaubt, wärs nix besonderes mehr. Es würde dann wohl nicht mehr ablenken, allerdings wills auch keiner mehr haben, weils ja jeder hat.

Vielleicht wäre das auch die bessere Alternative, striktes Verbot war noch nie eine gute Erziehungsmethode. Und das Verbot der UBB ist für mich wirklich nichts weiter als ein striktes Verbot, das versucht wird mit fadenscheinigen Erklärungen zu Rechtfertigen.
Wie oben bereits beschrieben:
- Keine Blendwirkung
- keine grössere Ablenkungswirkung als andere "ungewöhnliche" Dinge (auch während der Fahrt!!)

Es ist müßig darüber zu diskutieren, ich find's jedenfalls schwachsinnig.

Hardware: zZ. keine mehr

Software: zZ. keine mehr

    
rico530
Forumjunkie
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Anmeldung: 30.03.2006
Beiträge: 735


1989 BMW 5 Series
BeitragVerfasst: Do 13 Apr, 2006 22:08  Titel:  (Kein Titel)
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...wo kann ich das mal unterschreiben...???



    
TheBrain
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BeitragVerfasst: Mi 19 Jul, 2006 14:21  Titel:  (Kein Titel)
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Ich war jetzt zu faul alles zu lesen, aber nachdem ich die ersten beiträge gelesen habe musste ich was schreiben.
das sind ja die gleichen geschichten wie ich sie mir in er schule von irgendwelchen leuten anhören kann die meinen sie hätten ahnung von tuning.

eine UBB mit E-Prüfzeichen oder sonst was ist genauso unzulässig wie jede andere auch. Die Leuchten sind geprüft, und? Aber verboten.

Es gibt soviele Threads im Internet wo es klar ist. Das mit der Einstiegsbeleuchtung ist ein Märchen, jeder der Ahnung hat weiß das...erklär mal jemanden, dass du vorne und hinten Licht brauchst zum ein und aussteigen.

Das mit der Einstiegsbeleuchtung ging bis vor 2 Jahren, bis ein Gesetz (leider) abgeschlossen wurde, was die UBB's regelt, da es vorher garnicht gab!

Es gibt von Foliatec etwas mit ner ABE, aber völlig dunkel...halt kaum hell, nur für die Seiten und natürlich im weiß, da fabrige UBB's auch keinerlei rechtliche Grundlage für den Einstieg hätten.

Fakt ist: Es gibt nichts legales was man unter ein UBB versteht.



    
goofy
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2005 Citroen C2
BeitragVerfasst: Mi 19 Jul, 2006 14:43  Titel:  (Kein Titel)
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und genau die letzte aussage ist schon wieder falsch. wenn die ubb nicht angeschlossen ist und nur für showzwecke verbaut ist, darft du sie rumfahren. also so einfach aussagen wie "gibt nichts legales" hauen also nicht immer hin.
außerdem solltest du selbst alles lesen (so viel ist das ja nun wirklich nicht). hier wissen alle, wovon sie reden, bin ich der meinung.



    
TheBrain
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BeitragVerfasst: Fr 21 Jul, 2006 00:21  Titel:  (Kein Titel)
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Nein du darfst sie eben nicht drunterbauen auch wenn sie nicht angeschlossen ist.
Du darfst dir nichtmal zur Deko nen zweites Auspuffrohr an die andere Seite dranmachen, damit du ne Duplex-Optik hast....ausser du lässt es halt eintragen Wink Es gibt keine elgale Möglichkeit eine Unterbodenbeleuchtung drunterzubauen, dazu gibt es genug offizielle Stellungnahmen vom TÜV.

Zitat von walpurgis (von pagenstecher.de) als Dekra-Angestellter:

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

Man kann die Unterbodenbeleuchtung auch nicht "retten", indem man sie mit Schaltern versieht oder als Ausstiegshilfe deklariert. Diese muss bei geschlossenen Türen im Innenraum sein, also z.B. an der Unterseite der Türen.

Zum Thema Innenraumbeleuchtung: Hier ist in der StVZO nichts geregelt. Kritisch wird es, wenn aus der Innenraumbeleuchtung eine Außenbeleuchtung wird, also zu viel Licht direkt nach aussen strahlt. Das ist im Einzelfall vom Sachverständigen zu prüfen. Was und in welcher Farbe im Fußraum leuchtet ist demnach egal, wenn es nicht zu stark nach aussen strahlt.

Grundsätzlich gilt: Egal, ob im Stand oder während der Fahrt, ob mit Zündung bzw. Schalter oder ohne, ob im Bereich der StVZO und StVO betrieben: Sobald die unzulässige LTE (lichttechnische Einrichtung) am Fahrzeug verbaut ist, besteht ein Mangel nach StVZO und es erlischt in den meisten Fällen die Betriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr.

Zum Schluß noch eine Broschüre zum Download: Lichtteschnische Einrichtungen an Kfz und Anhängern (485kb)
http://www.pagenstecher.de/div_images/lichtechnik.pdf



    
Freezer
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1997 Opel Astra F Caravan
BeitragVerfasst: Fr 21 Jul, 2006 01:36  Titel:  (Kein Titel)
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und hier das gleiche etwas aktueller, Stand: 08.09.05 (ka was genau sich geändert hat)



    
maze1601
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Alter: 38
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1993 BMW 3 Series
BeitragVerfasst: Fr 21 Jul, 2006 08:03  Titel:  (Kein Titel)
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*Bing* Ring frei!

Ne, ernsthaft. ich würd mir das nicht drann machen. Wäre mir einfach zu riskannt. Auch wenn sie eingetragen wäre, dann kann die Polizei trotzdem verlangen, dass die Beleuchtung entfernt wird.



    
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