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SOKOZeitlos
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BeitragVerfasst: So 26 Feb, 2006 10:10  Titel:  Unterbodenbeleuchtung
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Hallo Leute,
Nach The Fast And The Furious ist sie ja auch nach Deutschland geschwappt: Die Unterbodenbeleuchtung.
Wahrscheinlich für Einige von Euch ein rotes Tuch, aber trotzdem will ich jetzt endlich Klarheit.
Ich hab mich entschlossen mir sowas unter den Motor zu bauen, weil ich soweiso meine Motorabdeckung verstärken muß.
Ich hab mir das so vorgestellt:
Man nehme ein Relais (Öffner), einen Schalter und und das d+ vom Anlasser. Damit soll die Lampe nur leuchten, wenn der Motor aus ist. Der Schalter nochmal im Innenraum um die Kerze zusätzlich an oder aus zu schalten.
Nun die Frage: Ist das schon zulässig? Habe da was von Einstiegsbeleuchtung und offenen Türen gehört...
Wer kann mir helfen? Danke im Voraus.

MFG SOKOZeitlos



    
Viech^97 [AUT]
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2001 Seat Ibiza
BeitragVerfasst: So 26 Feb, 2006 10:13  Titel:  (Kein Titel)
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ja das mit der sog. "Austiegshilfe" ist rechtlich erlaubt, da man ja wissen möchte wo man im Dunkeln hinsteigt! doch wenn du die Unterbodenbeleuchtung unterm Motor hinpflanzt wirst du damit nicht durchkommen, doch wie du schon geschrieben hast, nur wenn der Motor lauft soll sie ausgehen, solange du sie unterm Fahren nicht anhast, sondern nur für Show-Zwecke also Angberei, und so dann kann dir niemand was tun. So ist es bei uns in Österreich!

mfg Viech^97



    
emil
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1989 Audi 80
BeitragVerfasst: So 26 Feb, 2006 19:26  Titel:  (Kein Titel)
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Unterbodenbeleuchtung ist in der BRD erlaubt, wenn sie nur dann einzuschalten ist, wenn die Fahrertür geöffnet ist.


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billy
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BeitragVerfasst: Mo 27 Feb, 2006 15:05  Titel:  (Kein Titel)
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das ist eine grauzone, weil die dinger ein E-Zeichen brauchen, und nur bei stehendem fahrzeug mit geöffneter tür leuchten dürfen. die einzigsten die das zurzeit erfüllen sind die von foliatec in weiser farbe. alle anderen haben bisher noch kein E-Zeichen (abnahme vom KBA) bekommen.

hab selber ne rote innenraumbeleuchtung mit roten kaltlichtröhren die ich nicht missen möche. hab damit aber an fast jedem parkplatz den ich nachts aufsuche (vor oder nach der disse) probleme mit den grünlingen

gruß
billy

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emil
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1989 Audi 80
BeitragVerfasst: Mo 27 Feb, 2006 21:11  Titel:  (Kein Titel)
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Ich als Verwaltungsbeamter weiß schon mal so viel: Die Grünen wissen oftmals weniger als sie vorgeben zu wissen. Unwissenheit überspielen sie dann regelmäßig mit gesteigert bestimmendem Auftreten. Das biegt das Recht dennoch nicht dahin, wo sie es eventuell gerne hätten, nur weil Ihnen das eine andere andere Extra an den Autos anderer nicht passt, das sie selbst gerne hätten, aber leider außer Stande sind, mit zwei linken Händen zu realisieren. Im Zweifelsfalle zieht: "Wo ist die rechtliche Grundlage ? / Wo steht das ?" Dann müssen sie oft passen. Nichts ist peinlicher für einen Beamten, wenn er für sein Handeln keine Rechtsgrundlage benennen kann, oder noch schlimmer: Es gibt gar keine. Wenn dann keine klare Ansage kommt, kann man ruhig fragen, ob sonst nichts weiter vorliegt, weil man dann gerne weiter fahren würde

Und wenn sich im Auto eine rote Innenbeleuchtung befindet, ist das erstmal kein Problem, solange sie andere Verkehrsteilnehmer oder den Fahrzeugführer selbst nicht ablenkt/blendet/behindert. Egal ob ein"E" drauf ist oder nicht. Oder sind Taschenlampen mit Ladekabel im Auto etwa auch unzulässlig, weil keiner ein "E" reingeritzt hat ? Ansonsten lass Dir die Rechtsquelle bennen, die besagt, dass eine Innenbeleuchtung nicht rot sein darf, bzw. weiß sein muss. Hier wird der Drei-Stern-Grün oder Ein-Stern-Weiß wohl passen müssen. Bei Außenbeleuchtungen sieht's natürlich (aus gutem Grunde) anders aus. Generell würde ich allerdings nur so mit denen reden, wenn ich sicher bin, dass der Wagen wirklich vorschriftenkonform ist. Sonst hagelt's Bußgelder.

Ich möchte aber auch kurz erwähnen, dass nicht alle ihre Laufbahnprüfung nur mit "ausreichend" bestanden haben, sondern es gibt viele die wissen, wovon sie reden und eine einschlägige Rechtsnorm auf Nachfrage auch nennen können.

Auch haben nicht alle Grünen zwei linke Hände und können durchaus sehr geschickt Dinge mit Ihren Händen schaffen. Ich kenne selbst einen geschickten grünen Hobbytuner.


Gute Fahrt !


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moepy
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BeitragVerfasst: Sa 25 März, 2006 06:16  Titel:  (Kein Titel)
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also ich weiß auf alle Fälle, dass das was du sagst emil nicht richtig ist.

Selbst mit einer Zündungsabschaltung und bei offenen Türen bekommt man so etwas nicht eingetragen. Hab mit welchen vom GTÜ darüber gesprochen und vom TÜV selbst und mit einem Freund der beim TÜV arbeitet als Dipl-Ing. .....es gibt KEINE Möglichkeit die Teile eingetragen zu bekommen und selbst wenn, jeder Polizist hat das Recht dir diese Teile an Ort und Stelle wieder auszutragen. Was die meisten wohl auch tun werden, wenn sie dich damit erwischen.

Ich hab echt alles versucht, keine Chance.....deswegen lass ich sie doch lieber weg....der Reiz ist einfach zu groß die Teile anzuschalten, wenn man eine hat und DAS ist mir die Punkte einfach nicht wert.


Danke für eure Aufmerksamkeit Wink



    
emil
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1989 Audi 80
BeitragVerfasst: Sa 25 März, 2006 09:01  Titel:  (Kein Titel)
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moepy hat folgendes geschrieben:
also ich weiß auf alle Fälle, dass das was du sagst emil nicht richtig ist.

Selbst mit einer Zündungsabschaltung und bei offenen Türen bekommt man so etwas nicht eingetragen. Hab mit welchen vom GTÜ darüber gesprochen und vom TÜV selbst und mit einem Freund der beim TÜV arbeitet als Dipl-Ing. .....es gibt KEINE Möglichkeit die Teile eingetragen zu bekommen und selbst wenn, jeder Polizist hat das Recht dir diese Teile an Ort und Stelle wieder auszutragen. Was die meisten wohl auch tun werden, wenn sie dich damit erwischen.

Ich hab echt alles versucht, keine Chance.....deswegen lass ich sie doch lieber weg....der Reiz ist einfach zu groß die Teile anzuschalten, wenn man eine hat und DAS ist mir die Punkte einfach nicht wert.


Danke für eure Aufmerksamkeit Wink




Erstens:

Wenn bei Dir der Reiz so groß ist, die Dinger doch anders anzuschalten, um somit total gegen geltendes Recht zu verstoßen, ist das ein Problem, dass Du mit Dir selbst ausmachen musst. Aber davon war hier nicht die Rede.

Zweitens:

Ein Dipl.-Ing. ist ein Dipl.-Ing und sonst nichts. Und schon gar kein Jurist. Er ist Techniker mit einer kurzen Aufschulung in Sachen StVZO. Die ist in aller Regel nicht besonders umfangreich und schon gar nicht tiefgehend. Das zeigt sich vor allem daran, wenn man sieht, wie unterschiedlich großzügig eingetragen wird. Ich habe da Erfahrungen aus meiner Zeit bei der ZulSt. Mitunter habe ich auch schon Eintragungwillige mit einem Schreiben zurück zum TÜV geschickt, weil Umbaumaßnahmen schon nach Aktenlage nicht legal sein konnten. Es handelte sich in diesen Fällen vermutlich entweder um Dipl.-Ing.s ohne Ahnung von den Vorschriften (die eigentlich recht eindeutig sind, wenn man die juristische Methodenlehre beherrscht), oder um solche, die Gefälligkeitseintragungen vornahmen.

Drittens:

Natürlich hat ein Polizist nicht das Recht, willkührlich Dinge wieder auszutragen. Eine rechtliche Grundlage müsste er schon haben. Üblicherweise wird eine Wiedervorführung erforderlich. In extremen Fällen wird er die Weiterfahrt untersagen oder den sofortigen Rückbau verlangen, sofern eine Gefährdung des Straßenverkehrs seiner Meinung nach gegeben ist.

Dies ist gängige Praxis, an der ich selbst beteiligt war und nicht irgendein gefährliches Halbwissen vom Bekannten eines Bekannten. Es erstaunt mich immer wieder, wer sich nicht alles Fachmann für diese Fragen ist (meine das ganz allgemein). Und auf Nachfrage kennen allenfalls 0,5% die entsprechenden Rechtsgrundlagen.

Übrigens würde ich ruhig mal bei anderen TÜV-Stellen anfragen, ob sie entsprechende Eintragungen vornehmen. Denn wir in unserer Behörde haben Unterbodenbeleuchtungen sehr wohl als Ausstiegsbeleuchtung eingetragen. Und dabei war die Beleuchtung stets wie beschrieben beschaltet. Es gibt auch keinen Grund dies nicht in der beschriebenen technischen Ausführung zuzulassen, schließlich gab es Ausstiegsleuchten seit eh und je als Sonderaustattung der Autohersteller.


Ach ja: Weiterhin erinnere ich mich an verhängte Verwarn-/Bußgelder, die sich auf Unterbodenbeleuchtungen bezogen. Jedoch nie auf deren Vorhandensein als solches, sondern stets auf eine fehlerhafte Anschaltung (Stichwort Zündung aus / Türkontakt).


Ich gebe zu, dass die Praxis sehr oft anders aus sieht. In der Regel wird das Problem im Unwissen der beteiligten Stellen liegen. Man lässt lieber weniger als mehr zu, um auf der sicheren Seite zu bleiben. Man ist vielfach zu bequem bzw. zu beschäftigt, um die Vorschriftenlage genau zu studieren und wird Eintragungswünsche abweisen.

Das setzt sich selbst bis in höhere Behördenstrukturen fort. Man traut sich nicht wirklich Entscheidungen herbeizuführen. Trotz eigener hervorragender Fachleute werden teure Gutachterfirmen beauftragt, um eine spätere Fehlentwicklung auf ein externes Gutachten zurück führen zu können. Aber das ist schon ein ganz anderes Thema...


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moepy
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BeitragVerfasst: Sa 25 März, 2006 12:21  Titel:  (Kein Titel)
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Vielen Dank für deine ausführliche Ausführung.

Ganz kurz vorab, was meinen Reiz angeht....das bezog sich auf die NICHT eingetragene Beleuchtung, selbst wenn diese vorschriftsmäig beschalten ist, ist nicht eingetragen, nicht eingetragen. Wollte damit nicht ausdrücken, dass ich diese z.B. beim fahren etc. anschaten würde, sondern, ich sie, da ich keine Eintragung als Ausstiegsbeleuchtung bekomme, auch erst gar nicht als solches benutzen würde und wenn dafür nicht, dann auch nicht für andere Zwecke. Man muss die Rechtsgrundlagen schon auch beachten, denn für solche Dinge ist sie da.


Schön zu hören, dass es wohl doch möglich ist, aber ich frage mich, wen außer meinem örtlichen TÜV soll ich denn bitte fragen ob ich die Dinger eingetragen bekomme, die sind doch dafür zuständig, oder sehe ich das falsch? Und wenn dieser mir diese Begründung gibt, dann muss ich als Autofahrer doch wohl davon ausgehen, dass diese so richtig ist, da sie ja erstens von mehreren Seiten (verschiedene TÜV-Center und GTÜ-Stellen) bestätigt wurde und zweitens, diese Menschen diesen beruf erlernt haben und ihn auch beherschen sollten. Denn meines Wissens nach, sind gerade diese "Techniker" dafür zuständig so eine Eintragung vorzunehmen, oder eben diese zu verweigern. Und dann sollte man doch auch davon ausgehen, dass sie die dazu nötigen Rechtsgrundlagen kennen und verstehen.



    
emil
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BeitragVerfasst: Sa 25 März, 2006 20:02  Titel:  (Kein Titel)
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moepy hat folgendes geschrieben:
Vielen Dank für deine ausführliche Ausführung.

Ganz kurz vorab, was meinen Reiz angeht....das bezog sich auf die NICHT eingetragene Beleuchtung, selbst wenn diese vorschriftsmäig beschalten ist, ist nicht eingetragen, nicht eingetragen. Wollte damit nicht ausdrücken, dass ich diese z.B. beim fahren etc. anschaten würde, sondern, ich sie, da ich keine Eintragung als Ausstiegsbeleuchtung bekomme, auch erst gar nicht als solches benutzen würde und wenn dafür nicht, dann auch nicht für andere Zwecke. Man muss die Rechtsgrundlagen schon auch beachten, denn für solche Dinge ist sie da.


Schön zu hören, dass es wohl doch möglich ist, aber ich frage mich, wen außer meinem örtlichen TÜV soll ich denn bitte fragen ob ich die Dinger eingetragen bekomme, die sind doch dafür zuständig, oder sehe ich das falsch? Und wenn dieser mir diese Begründung gibt, dann muss ich als Autofahrer doch wohl davon ausgehen, dass diese so richtig ist, da sie ja erstens von mehreren Seiten (verschiedene TÜV-Center und GTÜ-Stellen) bestätigt wurde und zweitens, diese Menschen diesen beruf erlernt haben und ihn auch beherschen sollten. Denn meines Wissens nach, sind gerade diese "Techniker" dafür zuständig so eine Eintragung vorzunehmen, oder eben diese zu verweigern. Und dann sollte man doch auch davon ausgehen, dass sie die dazu nötigen Rechtsgrundlagen kennen und verstehen.



Tja, da hast Du völlig recht. Sie sollten die Rechtsgrundlagen kennen. Wie die Erfahrung zeigt, ist dies häufig nicht zu 100% der Fall. Das ist auch nicht schlimm. Ich kenne auch nicht alle Gesetze, die mein jeweiliges Gebiet betreffen, bis ins Detail. Aber man kann bei Unsicherheit reinschauen und nachlesen. Zu sagen: "Geht nicht!" ist natürlich der bequemere Weg. Ich erlebe sowas in meiner eigenen Behörde leider sehr oft. Das ist nicht sonderlich bürgerfreundlich. Leider haben einige Bedienstete noch nicht erfasst, dass sie für den Bürger da sind und sonst zu gar nichts. Staatsverwaltung ist in meinen Augen kein Selbstzweck. Ich komme schon wieder vom Thema ab...

Du sagst, sie (die Prüfer) hätten den Beruf gelernt. Das stimmt nur zum Teil. Sie sind, wie festgestellt, Techniker (und bestimmt keine schlechten), aber keine Juristen. Sie können Vorschriften nicht bis ins Detail kennen.

Die Zuständigkeit der "Gelddruckmaschinen" TÜV etc. ist ortsbezogen nicht geregelt. Grundsätzlich kann man bei jeder deutschen Kfz-Prüfstelle Eintragungen vornehmen lassen. Man muss nicht zum örtlichen TÜV. Dadurch kommt es ja auch zu dem deutschlandweiten TÜV-Tourismus, weil es wieder irgendwo eine Stelle gibt, die Dinge einträgt, die eigentlich nicht zulässig sind, z.B. verdunkelte Fenster vorn. Es gibt dazu Internetseiten, wo man nachlesen kann, welche Stelle gerade wieder Sachen einträgt, die eigentlich nicht zulässig sind. Aber was nützt einem Niedersachsen eine Eintragung vom bayerischen TÜV, wenn sich der Beamte im heimischen Amt weigert diese anzuerkennen, oder der erstbeste Polizist das Auto stillegt Sad Wenn mir ein "Einheimischer" Gutachten oder Eintragungen von weit entfernten Prüfstellen vorgelegt hat, habe ich erst recht dreimal ins Gesetz geschaut. Die unterschiedlichen Eintragungs und Genehmigungspraktiken sind vor allem Schuld an den ewigen (Laien-)Diskussionen um das was angeblich erlaubt oder nicht erlaubt ist.


Wie dem auch sei. Wenn die Stellen (TÜV, Amt oder Polizei) anderer Meinung sind als man selbst, ist es immer schwierig, seinen Wunsch durchzusetzen, selbst wenn man im Recht ist. Normalerweise wird man sich dort auf keine Diskussion einlassen. Dann bleibt nur Widerspruch und Verwaktungsklage. Und ob das lohnt ?


Fällt mir noch ein: Wenn die Unterbodenbeleuchtung unter den Türen (also nicht am Boden) angebracht wird und wie oben beschrieben beschaltet ist, darf es meiner Ansicht nach keine Probleme mehr geben. Ist bei Systemen mit Leuchtstoffröhre sicher technisch schwierig zu realisieren.


So, jetzt habe ich das Wichtigste aus meiner Praxis niedergeschrieben. Man kann bei Eintragungen eigentlich nur sagen: Viel Glück.


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philipp_c
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BeitragVerfasst: Sa 25 März, 2006 20:12  Titel:  (Kein Titel)
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@emil weißt du in wie weit man etwas im Innenraum verändern darf? Ich kenn sogar jmd der seine komplette Tachoeinheit durch 2 TFTs ersetzt hat. Da in dem Fahrzeugschein von meinem alten Polo sogar eingetragen war das die Fernlichtkontrolle gelb ist, ist sowas doch bestimmt nicht zulässig oder?

Gruß Philipp



    
emil
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BeitragVerfasst: Sa 25 März, 2006 21:52  Titel:  (Kein Titel)
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Die Fernlichtkontrolle hat blau zu sein. VW hatte seinerzeit auf LEDs umgestellt. Da es noch keine blauen gab, war eine Eintragung der gelben notwendig. Später verwendete man weiße Birnchen mit blauer Kappe.

Der Tachoumbau auf TFT ist eine "geile Sache", aber sicher nicht zulässig. Eine Abnahme durch den TüV ist nicht erfolgt, oder ?
Beim Innenumbau gilt, dass man selbst und andere nicht abgelenkt werden dürfen (gilt auch für Laute Musik !). Eine rote statt weiße Sofitte in der Deckenleuchte ist kein Problem, aber eine rote Röhre als Dauerbeleuchtung kann schon problematisch sein.

Da der Tacho aber klar sicherheitsrelevant ist, wird man es hier deutlich schwerer haben. Grundsätzlich finde ich hier die Kleinkariertheit der Prüfstellen und Ämter mittlerweile lächerlich. Wenn eine S-Klasse mit "Infrarot-Blindfluggerät und Bandtacho" etc. auf den Autofahrer losgelassen werden darf, ist ein TFT-Tacho-Umbau oder Car-PC mit 7"-TFT doch geradezu lächerlich.


Übrigens dürfen PDAs und PNAs zur Navigation bei praktisch keinem Auto mit dem oft mitgelieferten Saugfuß an die Scheibe gepappt werden, weil sie die Sicht behindern. Musste seinerzeit meinen PDA auch entfernen Sad

Bei all diesen Dingen ist TüV, Zulassung, Polizei etc. aber eigentlich sekundär . Wenn's denen nicht passt baut man es eben ab. Viel bedeutender ist die Sache mit dem Versicherungsschutz. Fahr mal ein Kind (PDA an der Scheibe oder einem nicht genehmigten TFT-Tacho (Blendung ?)) zum Krüppel. Ein Leben am Sozialhilfesatz ist vorprogrammiert. Die Versicherung wird zwar alles bezahlen, aber sie wird sich auch jeden Cent wiederholen.

Mehr kann ich zum Thema aber wirklich nicht beitragen. Ich habe auch keine Vorschriften zur Sache verfügbar, da ich mittlerweile in einer anderen Abteilung (Soziales) tätig bin.


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BeitragVerfasst: Sa 25 März, 2006 22:04  Titel:  (Kein Titel)
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Achso, trotzdem danke für die Info. Durch den TÜV ist er gekommen mit seinem Umbau. Hat auch alles super gemacht.

Gruß Philipp



    
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BeitragVerfasst: So 26 März, 2006 08:58  Titel:  (Kein Titel)
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Echt ? Hätte ich nicht gedacht. Dann wird das sicher auch keine einfache Bastelei sein, sondern ein professioneller Umbau.


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BeitragVerfasst: So 26 März, 2006 11:48  Titel:  (Kein Titel)
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Wenn keine CE Bescheinigung vorliegt, dann muss eine technische Einzelabnahme erfolgen. Die ist teuer. Erst dann könnte das Teil eingetragen werden, aber nur dann, wenn es sich um eine Einrichtung handelt, die das Signalbild nicht verändert. Dazu gehören z.B. Einstiegshilfen.
Diese sind aber so schwach in der Beleuchtung (0,4cd cd=candela), das diese das Signalbild nicht verändern. Zum Vergleich: Eine Glühbirne mit 60W hat 70cd - eine Leuchtstoffröhre noch wesentlich mehr.

Zitat Emil:
Unterbodenbeleuchtung ist in der BRD erlaubt, wenn sie nur dann einzuschalten ist, wenn die Fahrertür geöffnet ist.

Zitatende:

Das ist definitiv falsch! Die Zulässigkeit hängt davon ab, ob das Signalbild verändert wird oder nicht.
Was man aber auf einem privaten Grundstück macht, bleibt natürlich jedem selber überlassen - z.B. auf Messen oder so.
Es hängt auch nicht von einer Türschaltung ab oder nicht - ob eine UBB erlaubt ist oder nicht.

@emil
Gesetze bilden die Grundlage einer Entscheidung, sind aber ohne Kommentare völlig sinnlos - nur so zur Info!

Zitat:

Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.


Glaubt es - oder nicht!

Bis dann
Ronald



    
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BeitragVerfasst: So 26 März, 2006 12:11  Titel:  (Kein Titel)
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@emil Wieso einfache Bastelei? Er hat es einfach vernünftig und ordentlich gemacht. Und für ihn ist Elektronik auch kein Buch mit 7 Siegeln, trotzdem muss das dann nicht gleich irgendwer gemacht haben, der sowas professionell betreibt.

Gruß Philipp



    
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BeitragVerfasst: So 26 März, 2006 12:48  Titel:  (Kein Titel)
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philipp_c hat folgendes geschrieben:
@emil Wieso einfache Bastelei? Er hat es einfach vernünftig und ordentlich gemacht. Und für ihn ist Elektronik auch kein Buch mit 7 Siegeln, trotzdem muss das dann nicht gleich irgendwer gemacht haben, der sowas professionell betreibt.

Gruß Philipp


Missverständnis: Seine gute Arbeit bezweifle ich gar nicht. Schließlich hat er ja auch eine Eintragung (Einzelabnahme) bekommen. Ich wollte damit sagen, dass es offensichtlich keine Bastelei war, sondern eine professionelle Arbeit, die natürlich auch aus nicht kommerzieller Hand kommen kann.


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Zuletzt bearbeitet von emil am So 26 März, 2006 13:20, insgesamt einmal bearbeitet
    
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BeitragVerfasst: So 26 März, 2006 13:46  Titel:  (Kein Titel)
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ronmue hat folgendes geschrieben:
Wenn keine CE Bescheinigung vorliegt, dann muss eine technische Einzelabnahme erfolgen. Die ist teuer. Erst dann könnte das Teil eingetragen werden, aber nur dann, wenn es sich um eine Einrichtung handelt, die das Signalbild nicht verändert. Dazu gehören z.B. Einstiegshilfen.
Diese sind aber so schwach in der Beleuchtung (0,4cd cd=candela), das diese das Signalbild nicht verändern. Zum Vergleich: Eine Glühbirne mit 60W hat 70cd - eine Leuchtstoffröhre noch wesentlich mehr.

Zitat Emil:
Unterbodenbeleuchtung ist in der BRD erlaubt, wenn sie nur dann einzuschalten ist, wenn die Fahrertür geöffnet ist.

Zitatende:

Das ist definitiv falsch! Die Zulässigkeit hängt davon ab, ob das Signalbild verändert wird oder nicht.
Was man aber auf einem privaten Grundstück macht, bleibt natürlich jedem selber überlassen - z.B. auf Messen oder so.
Es hängt auch nicht von einer Türschaltung ab oder nicht - ob eine UBB erlaubt ist oder nicht.

@emil
Gesetze bilden die Grundlage einer Entscheidung, sind aber ohne Kommentare völlig sinnlos - nur so zur Info!

Zitat:

Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.


Glaubt es - oder nicht!

Bis dann
Ronald


Nur kurz:
Wie man zu einer rechtlichen Beurteilung und Entscheidung kommt, brauchst Du mir wirklich nicht zu erklären. Das habe ich im Studium und im Beruf lernen dürfen. Die Anzahl der Widersprüche gegen meine Entscheidungen (keine) spricht für sich. Glaub es oder nicht Smile


Die Existenz der Gesetzeskommentare ist kein Geheimnis und kennt sogar der Beamte im mittleren u. gehobenen Dienst.
Äußerungen von Fachgremien sind bei der Entscheidungsfindung oft hilfreich, weil sie zugleich verschiedene Untersuchungen zusammenfassen.
Mehr aber auch nicht. Sie stellen keine rechtliche Grundlage dar ! Letztlich muss im Einzelfall entschieden werden und dabei ist zu bedenken, welchen Zweck eine Vorschrift erfüllen soll. Bei einer unter der Tür (nicht unter dem Boden!) angebrachten UBB von einer Veränderung des Signalbildes zu sprechen halte ich für absurdes Gedankengut von Theoretikern. Von einer Verunsicherung von Verkehrsteilnehmern auszugehen, wenn die Tür geöffnet wird und ein Licht angeht (darum geht es) ist weltfremd. In diesem Punkt würde ich den Fachgremien nicht folgen. Denn konsequent weitergesponnen müssten sämtliche Schaufensterbeleuchtungen und Leuchtreklamen an öffentlichen Straßen auch untersagt werden.

Leider sind Juristen häufig nicht besser als Fachleute anderer Gebiete. Sie verfriemeln sich in Vorschriften und vergessen dabei zu prüfen, ob ihre Gedankengänge noch einen sinnvollen Bezug zur Realität besitzen.


Aber auch das ist schon wieder ein ganz anderes Thema.

Mehr schreibe ich jetzt aber wirklich nicht mehr dazu. Es wird langweilig und hilft dem/den Fragesteller/n vor Ort ohnehin nicht weiter.


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ronmue
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BeitragVerfasst: So 26 März, 2006 19:06  Titel:  (Kein Titel)
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@emil

lese doch meinen Beitrag, richtig durch! Es kommt eben auf die Beleuchtungsstärke an und damit auf das Signalbild.

Na, ja -eine Diskussion bringt hier nichts, weil du ja der Allwissende bist.

Bis dann
Ronald



    
emil
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BeitragVerfasst: So 26 März, 2006 20:12  Titel:  (Kein Titel)
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ronmue hat folgendes geschrieben:
@emil

lese doch meinen Beitrag, richtig durch! Es kommt eben auf die Beleuchtungsstärke an und damit auf das Signalbild.

Na, ja -eine Diskussion bringt hier nichts, weil du ja der Allwissende bist.

Bis dann
Ronald


Hm, habe nie behauptet allwissend zu sein. Kannst es wohl nicht ertragen, dass die Praxis mitunter anders abläuft, als es Dir gefallen würde. Oder Du erträgst Widerspruch nicht, weil Du Dich selbst für allwissend hälst, aber eigentlich nur mit Halbwissen glänzt (bei manchen damit aber auch nicht glänzen kannst) Smile


Ich blicke halt über das reine Wort einer Vorschrift hinaus und prüfe nebenbei ihren Zweck. Mitunter ist es wenig zweckmäßig einer Vorschrift wortgenau zu folgen, wenn ihr Ziel eigentlich in eine andere Richtung geht.

Den Schutz des Signalbildes habe ich dabei nicht in Zweifel gezogen, insofern müsstest Du eventuell genauer lesen. Ich habe vielmehr darauf hingewiesen, dass sich bei einer solchen Betrachtung eine Entscheidung an der Praxis messen lassen muss. Bei der beschrieben UBB als Ausstiegslicht von verändertem Signalbild zu sprechen ist eben etwas absurd. Fachgremien hin oder her. Verstehst Du ? Mir ging es nicht um die Empfehlung (die bezweifle ich nicht, die liegen jedem Amt ohnehin vor !!!) , sondern inwieweit sie im Einzelfall praxisrelevant und somit zu berücksichtigen ist.


Davon ab, ist das schon ein fragwürdiger Diskussionstil, den Du pflegst. Bereits beim zweiten Statement brichst Du ab, beleidigst den Gesprächspartner und blockst jeden weiteren Austausch. Nur weil er die Dinge von einer ewtas anderen, weniger verkniffenen Warte aus sieht. Machst Du das auch im direkten Gespräch ? Düften ja langweilige, und vor allem kurze, Konversationen sein Smile


Mich würde schon interessieren inwieweit Du mit solchen Themen zu tun hast. Hast Du damit beruflich zu tun, mehr der kundige Interessierte oder ein Laie ?


Aber Du hattest die Diskussion ja bereits beendet, insofern erübrigt sich meine Frage. Meinethalben kann der Thread damit beendet werden.

Gute Nacht.


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ronmue
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BeitragVerfasst: So 26 März, 2006 23:45  Titel:  (Kein Titel)
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emil hat folgendes geschrieben:
Davon ab, ist das schon ein fragwürdiger Diskussionstil, den Du pflegst. Bereits beim zweiten Statement brichst Du ab, beleidigst den Gesprächspartner und blockst jeden weiteren Austausch. Nur weil er die Dinge von einer ewtas anderen, weniger verkniffenen Warte aus sieht. Machst Du das auch im direkten Gespräch ?


Das kann und will ich so nicht stehen lassen.

1. Wo habe ich dich je beleidigt und womit?

2. Das Problem ist eben, dass du Fachgremien (in diesem Fall eben der Bund-und deren Empfehlungen als nicht relevant ansiehst und hier nur deine Meinung gelten lässt.

Mit dem Thema hat sich eben der Bund-Länder-Fachausschuss befasst und entschieden, dass .....
nachzulesen hier:

http://www.dekra.de/dekra/content/show.php3?id=287&_language=de&nodeid=434

3. Zu deiner Frage: Ja, ich habe damit beruflich im Rahmen meiner Sachverständigen Tätigkeit zu tun.
Ausserhalb der Sachverständigen Tätigkeit bin ich Berater für IT Security im Fachbereich Gesundheitswesen Bereich Krankenhäuser. Ist halt auch ein weites Feld.

4. Nein, ich bin nicht allwissend und nein, ich gehe einer sachlichen Diskussion nicht aus dem Weg.

Wenn du allerdings folgendes schreibst:

[qoute]
Bei einer unter der Tür (nicht unter dem Boden!) angebrachten UBB von einer Veränderung des Signalbildes zu sprechen halte ich für absurdes Gedankengut von Theoretikern. Von einer Verunsicherung von Verkehrsteilnehmern auszugehen, wenn die Tür geöffnet wird und ein Licht angeht (darum geht es) ist weltfremd
[/qoute]

dann bist du doch derjenige, der eine Diskussion eben nicht mehr zulässt, weil du es ja als absurd einstufst.

Daher ist doch eine sachliche Diskussion anscheinend nicht möglich. Es kann allerdings sein, dass ich den Satz von dir missverstanden habe.
Übrigens: Wenn im direktem Gespräch halt auch einer, trotz eines Versuches von mir (oder auch anderen), bei seiner Meinung bleibt und keine andere Sichtweise zulässt, dann brauche ich doch nicht weiter zu diskutieren, weil der andere ja meinen Argumenten (ob diese nun richtig sein mögen oder nicht) gegenüber nicht aufgeschlossen ist.

Über den Sinn oder Unsinn dieser speziellen Regelung können wir uns gerne austauschen. Da gehe ich mit dir konform, dass es in diesem Fall u.U. nicht so sinnvoll ist, die UBB in jedem Fall auszuschliessen. Das ist aber eine persönliche Meinung, die leider keinen Einfluss auf die rechtliche Beurteilung hat.

Grundsätzlich kann ich eigentlich nur jedem raten, solche Veränderungen an seinem Fahrzeug nicht zu machen. Alleine aus versicherungstechnischen Gründen. Wenn jemand sich durch das zusätzliche Licht hat ablenken lassen und baut einen Unfall mit Personenschaden, dann kann dies zum Ruin der Unfallbeteiligten kommen. Auch dies sollte man immer im Hinterkopf behalten. Aber das hast du (zwar in einem anderen Zusammenhang) ja hier auch schon erwähnt.

Im übrigen bin ich persönlich ja mit vielen Aussagen von dir völlig deiner Meinung (PDA Halterung u.s.w.). Wir unterscheiden uns eigentlich nur in der Würdigung der Fachausschüsse und deren Auswirkungen auf die Praxis. Vielleicht hilft aber da der o.g. Link etwas weiter.

Ansonsten wirst du kaum irgendwo einen Beitrag von mir sehen, wo ich keine Diskussion und schon garnicht eine andere Meinung einfach so abgetan habe.

Bis dann
Ronald



    
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