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ronmue
Foruminventar
Alter: 60
Anmeldung: 23.11.2004
Beiträge: 1311
Wohnort: Owschlag (Schleswig-Holstein)
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@Uwelein
die Auflösung beträgt nicht mehr als 320*240, das kann man deutlich sehen.
@ck222
von der rechtlichen Seite her braucht man bei diesen Aufnahmen überhaupt kein schlechtes Gewissen zu haben, da weder Personen noch Nummerschilder selbst bei genauestem hinschauen zu erkennen sind.
Allerdings würden dir die Aufnahmen so nichts nützen, da man nicht sagen kann, was genau in der letzten Sekunde gelaufen ist. Du machst ja nur 1 Bild /s. In dieser Sekunde kann soviel geschehen sein. Ausserdem fehlt ja das Erkennen des Nummerschildes.
Viele wissen nicht von der Anfechtbarkeit der Videos, das ist richtig. Im Regelfall wirst du es aber nicht mit dem unbedarften Laien, sondern mit den gegnerischen Versicherungen zu tun haben. Glaube mir, die würden mit Sicherheit dieses Rechtsmittel ausschöpfen!
Bevor ich es vergesse: Seit wann darf man denn 2 Fahrspuren in einem Rutsch überqueren? Das habe ich mal anders gelernt. Rüpel
Fazit: Nettes Gimmick aber völlig nutzlos, wie vieles, was wir so aus Freude ins Auto einbauen.
Für eine bessere Bildqualität braucht man schon lichstarke Kameras (mit abnehmenden Lichtverhältnissen werden ja auch die Aufnahmen wesentlich schlechter - Bildrauschen sei hier als Stichwort genannt) mit 768*562 er Auflösung und 30 B/s.
Bis dann
Ronald
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ck222
Stammposter
Alter: 48
Anmeldung: 16.06.2005
Beiträge: 333
Wohnort: dortmund
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Hi,
die auflösung ist 352x288 - die cam kann auch mehr, doch sonst wird das video zu groß.
Es ist eine billige Creative Webcam, also nix was qualität hat
Ich habe noch zwei richtige Videocams, die liefern ein wesendlich besseres bild, allerdings brauchen sie ja einen videoeingang am Lappi und den habe ich (noch) nicht.
Zitat:
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Allerdings würden dir die Aufnahmen so nichts nützen, da man nicht sagen kann, was genau in der letzten Sekunde gelaufen ist. Du machst ja nur 1 Bild /s. In dieser Sekunde kann soviel geschehen sein. Ausserdem fehlt ja das Erkennen des Nummerschildes.
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das ist richtig - aber wie du aus dem Beitrag im Forum erkennen kannst geht es mir im moment nur darum mein Leiden bei den ganzen Staus mit den anderen zu teilen
Zitat:
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Seit wann darf man denn 2 Fahrspuren in einem Rutsch überqueren?
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Ich guck auch immer brav und ich schneide ja keinen
Zitat:
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Nettes Gimmick aber völlig nutzlos, wie vieles, was wir so aus Freude ins Auto einbauen
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Da stimme ich voll zu
mfg
ck222
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Hardware: AMD Geode 1750 Software: Wind XP
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Uwelein
Frischfleisch
Alter: 61
Anmeldung: 10.06.2005
Beiträge: 9
Wohnort: Saarbrücken
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Hallo,
tut mir leid, dass ich mich jetzt erst wieder melde.
Ein Freund (Verkehrsrechtsanwalt) sagte mir, dass in einem zivilrechtlichen Verfahren nur die beiden Anwälte zustimmen müssen (zwecks Wahrheitsfindung) und der Richter lässt das Video als Beweismittel zu.
Bei (m)einer Versicherung würde ein Unfallvideo ebenfalls im Rahmen der Schadenabwicklung als Beweismittel zur Klärung der Haftungsfrage mit herangezogen werden.
Trotz der hier geäusserten Bedenken werde ich mir eine hochauflösende Videoüberwachung in meinen Wagen einbauen.
Ich denke mal, dass eine Auflösung im Bereich von 350k-450k ausreichend sein wird, um Details erkennen zu lassen.
Gruß Uwe
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ronmue
Foruminventar
Alter: 60
Anmeldung: 23.11.2004
Beiträge: 1311
Wohnort: Owschlag (Schleswig-Holstein)
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@Uwelein
Natürlich, wenn beide zustimmen, dann ja. Bleibt aber trotzdem der Punkt, dass derjenige, der ohne Zustimmung einer anderen Person, diese gefilmt hat, sich strafrechtlich zu verantworten hat. Danach frage auch mal deinen Anwalt. Das habe ich ja vorher auch schon geschrieben. Ich würde mir es in jedem Fall überlegen, ob ich z.B. bei einem Bagatellfall mir dann noch das Strafverfahren (kommen so Urteile von 10-40 Tagessätzen heraus, sodass man dann schon mal mit Rechtsanwalts- und Gerichtskosten bei 2000-3000 € liegt, die man aus eigener Tasche zahlen muss) antun würde.
Im übrigen würde zwar dein Anwalt zustimmen aber höchstwahrscheinlich nicht der Anwalt (genaugenommen nicht die Anwälte, das ist falsch, sondern die Mandanten!) des Unfallverursachers. Damit bliebe dann nur noch das Strafverfahren gegen dich. Aber bitte. Mache es so wie du willst. Die rechtlichen Aspekte habe ich nun mehrfach dargelegt.
Bis dann
Ronald
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JojoS
Forumkenner
Alter: 62
Anmeldung: 25.04.2004
Beiträge: 187
Wohnort: Gelsenkirchen
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zur Technik:
schärfere Bilder bekommt man mit einer S/W Kamera, als CCD (nicht C-Mos) und möglichst mit progressive Scan. Letzteres bedeutet Vollbildaufnahme und beseitigt schonmal die Kamm-Effekte die bei Halbbildaufnahme und Bewegung entstehen. CCD ist lichtempfindlicher und hat auch nicht das CMos Rauschen (prinzipbedingt). Gute CMos Kameras sind da zwar auch schon besser geworden, aber damit meine ich Kameras für Messanwendungen wie z.B. von Basler oder Jai. Bei guter Lichtempfindlichkeit kann man wieder ein Objektiv mit kleiner Blendenöffnung nehmen und hat dann wieder eine gute Tiefenschärfe. Und bei S/W werden keine Pixel zusammeninterpoliert, das ist bei Farbe nötig wenn man aus den Pixeln mit den Einzelfarbfiltern wieder ein Pixel mit gesamter Farbinfo machen will.
Bei ELV und Conrad u.a. gibt es mittlerweile auch low Cost SW CCD's, aber die sind immer noch teurer als CMos Technik. Und für progressive Scan Kameras braucht man auch passende Framegrabber oder USB / FireWire Kameras.
Relativ günstig sind z.B. die FireWire Kameras von http://www.theimagingsource.com/ , fangen bei ca. 300 Euro an. Da braucht man aber noch ein C-Mount oder CS-Mount Objektiv dazu.
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Prefect
Forenbesetzer
Alter: 44
Anmeldung: 06.05.2004
Beiträge: 423
Wohnort: St. Gallen
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ronmue hat natürlich recht mit dem was er sagt. nur leider klaffen gerade hier das geschriebene recht und die praxis seehr weit auseinander.
wann wurde zuletzt jemand verklagt, weil er in der öffentlichkeit ein foto oder video gemacht hat und darauf zufällig eine person zu sehen war, die das nicht wollte?
wie oft filmt pro7 oder sat1 usw in einer öffentlichen fussgängerzone ohne einen passanten vorher zu fragen, ob sie ihn senden dürfen?
auch bei aufdeckungs-reportagen werden nur diese personen nicht gezeigt, die das per anwalt dem sender untersagt haben.
hier sehe ich absolut keine probleme mit der cam am auto.
die videos sind ja immer privat und werden höchstens mal in einem gerichtsverfahren einem geschlossenen personenkreis zugänglich gemacht. da wird auch nicht die gegenpartei dagegen klagen können. die persönliche freiheit wird dadurch nicht verletzt.
zur auflösung: 320x240 reichen doch für ziemlich jedes verkehrsdelikt. dafür lieber 30 frames/sekunde! das nummernschild muss doch nicht zu sehen sein! wenns zu einem unfall kommt stehen ja sowieso beide autos beieinander und man kann die nummer aufschreiben. es wird wohl keiner in erwägung ziehen, dass nochmals ein genau gleicher wagen einen genau gleichen unfall an der gleichen stelle hatte und somit nicht eindeutig geklärt wäre, wem das auto auf dem video gehört.
ich wurde letztens von zwei reiferen frauen angezeigt, weil ich im ersten gang voll beschleunigt hatte. sie dachten, ich fahre 100km/h. mein erster gang geht bis 55, nur leider tönt der wagen bei 9400rpm sehr viel schneller. nun steht aussage gegen aussage und wenn die polizei den zwei hausfrauen glaubt, bekomme ich eine busse.
in solchen fällen ist es bestimmt hilfreich, ein video plus noch mitgeschnittene GPS Daten zu besitzen...
soviel zu meiner meinung, kann auch alles anders sein
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bjsonic
Forumkenner
Alter: 49
Anmeldung: 17.01.2005
Beiträge: 153
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Alles egal! Ich will auch so eine Software, wie sie Uwelein sucht!
PS: Persönlichkeitsrecht verfällt spätestens ab 3 Personen... *dödeldumm*
Gruß
Björn
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Longshine
Forumjunkie
Alter: 40
Anmeldung: 28.06.2004
Beiträge: 705
Wohnort: Ingersheim bei Stuttgart
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ronmue
Foruminventar
Alter: 60
Anmeldung: 23.11.2004
Beiträge: 1311
Wohnort: Owschlag (Schleswig-Holstein)
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@prefect
Nein, bei uns in Deutschland ist es nicht möglich, von irgendwelchen Leuten wegen Geschwindigkeitsüberschreitung angezeigt zu werden, da hierfür immer eine objektive Geschwindigkeitsmessung vorgenommen werden muss. Hier könnten auch 100 alte Frauen behaupten, dass man zu schnell gefahren sei - das würde lediglich zu einem Lächeln führen. Ist es bei euch in der Schweiz anders?
Zu den anderen Gedanken von dir: Ist schon richtig - wo kein Kläger, da kein Richter, da gebe ich dir unabhängig von der Rechtslage vollkommen recht.
Eines ist allerdings nicht richtig: Redaktionelle Beiträge, so wie von dir geschildert, unterliegen einem besonderen Recht - das noch so einige Feinheiten birgt, daher ist es eben möglich, dass Fernsehsender entsprechende Beiträge verfassen können - das würde aber hier jetzt zu
weit führen. Diese Rechte besitzt der "Normalbürger" nicht.
Bis dann
Ronald
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mrsony6
Forumjunkie
Alter: 40
Anmeldung: 09.10.2005
Beiträge: 790
Wohnort: Munich
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coolo sache hier
Vorallem die beiden letzten Beiträge, und das durchlesen der ersten Seite wieder war wieder gut gemacht.
Ja gut dann geb ich den film halt nicht den Bullen aber ich habe ein 1a Video, das ich meinen Kumpels zeigen kann die mich immer auslachen weil ich jeses Quartal einen unfall bau. Ach ja und meine Eltern nörgeln auch nicht mehr rum "oh mei oh mei bist du wieder zu schnell gefahren""""
Alleine wegen diesen zwei Sachen möcht ich das alles schon mal aufnehmen!
Naja eh egal ich brauch ne taugliche usb cam
habt ihr das jetzt schon raus?
Viele grüße ich
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Uwelein
Frischfleisch
Alter: 61
Anmeldung: 10.06.2005
Beiträge: 9
Wohnort: Saarbrücken
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Uwelein hat folgendes geschrieben:
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Hallo,
[...]
Der Hindergrund ist folgender:
In den letzten 5 Jahren hatte ich zwei unverschuldete Unfälle, bei denen ich wegen abweichen Aussagen bei den Versicherer jeweils 50% Teilschuld erhalten habe. Wenn der Unfallgegner etwas anderes aussagt als man selbst, erhält man idR nur einen Teil seines Schadens erstattet. Dumm halt, wenn man keine Zeugen hat.
[...]
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Und da warens 3.
Vorige Woche fuhr mir in einer abschüssigen 30er Zone (Baustelle) ein Radfahrer hinten drauf, als die Kolonne vor mir bremste.
Er war frech, da holte ich die Polizei, die aber den Unfall nicht aufnahm.
Er gab den Unfall kleinlaut zu und wurde mündlich verwarnt.
Ein paar Tage später, als ich (per Anwalt) ihm die Werkstattrechnung zuschickte, behauptete er doch frechweg (besser gesagt, sein Anwalt), ich habe vorsätzlich ihn am Überholen gehindert und dann absichtlich gebremst, damit er auffährt. Und er hätte einen Zeugen dafür.
Jetzt stehe ich da, 1600 Euro Schaden und mir wird dann das auch noch bezeugt vorgeworfen.
Leider hatte ich die eingebauten Cams nicht aktiviert, da ich immer noch den Laptop dafür verwendete und mir das auf die Dauer zu aufwändig war.
Jetzt aber wirds gemacht, ich baue mir einen mobilen PC fest ein und streame die Videodaten auf eine mobile HD.
Auf gut deutsch: ich sch.. auf die (angeblichen) strafrechtlichen Konsequenzen und geh für die Zukunft das Risiko ein.
Denn wo kaufbare Zeugen anscheinend an jeder Straßenecke zu finden sind, muss man sich dagegen wehren.
Und das alles nur, weil die Länder sparen müssen und dadurch die Polizei einen bei Blechschäden im Regen stehen lässt.
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mrsony6
Forumjunkie
Alter: 40
Anmeldung: 09.10.2005
Beiträge: 790
Wohnort: Munich
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Ohhh ja das kenn ich
bei mir wars so ich hab in ner 60er zone nen Traktor überholen wollen als ich schon fast neben ihn war bog dieser links ab ohne zu schauen und ohne vorher geblinkt zu haben. Danach bestrit er alles er hat den blinker eingeschaltet befor die Polizei da war und ich stand mit teil schuld da!!!
Ich hab jetz ein " Kammera system mit zwei gleichen usb kams die von alleine aufnehmen wenn ich sie per Autostart starte. 4 min etwa 3 MB eine Kammera (divx)
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