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Bruni
Frischfleisch
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Alter: 38
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BeitragVerfasst: Mi 03 Mai, 2006 22:11  Titel:  (Kein Titel)
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moin,

ich hab mein Display auch so ähnlich angebaut wie astro9481 (wenn einer nachts hinter mir fährt, kann er auch alles auf meinem Display sehen), ich hab damit ohne Probleme TÜV bekommen.

Der von der DEKRA (in Erfurt) hat mit gesagt, für ihn ist der PC wie'n Radio zu sehen und solange alles fest ist gibt's keine Probleme.

mfg
achim



    
SOKOZeitlos
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BeitragVerfasst: Fr 19 Mai, 2006 17:45  Titel:  (Kein Titel)
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HAllo Freunde, hab mir heute die blauen Plaketten abgeholt. Der Tüver hat versucht mit meinem Bildschrim zu pielen, aber ohne das man den PC einschaltet gehts halt ned. Als alles überstanden war hab ich ihn mal angequatscht. Er meinte das ich mir wegen sowas keine Sorgen hätte machen müssen und das Unterhaltungselektronik meine Sache ist. Also, macht euch keinen Kopf!



    
ncc1701a
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2006 Seat Ibiza
BeitragVerfasst: Fr 02 Jun, 2006 12:22  Titel:  (Kein Titel)
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Dürfen Geräte ohne E-Zeichen überhaupt verkauft werden ?

Hardware: iBase MB899, Intel T2400, 2 GB RAM, K301, 80 GB SSD, Andre Radio

Software: Demnächst: Centrafuse oder Android

    
happy
Frischfleisch
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BeitragVerfasst: Fr 02 Jun, 2006 12:41  Titel:  (Kein Titel)
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Du meinst ohne CE-Zeichen?
Wahrscheinlich nicht. Ich hab irgendwo mal was von ner EU-Regelung gehört, dass alle auf dem Markt erhältlichen elektronischen Geräte eine CE-Prüfung erfüllen müssen ... aber Details weiß ich leider nicht.

Wenn Du wirklich E-Zeichen meinst:
Warum nicht? E-Zeichen sagt nur aus, dass es für den Einbau ins Auto erlaubt ist, ohne dass man ne Abnahme beim TÜV braucht (kommt natürlich jetzt wieder drauf an, ob das E-Prüfzeichen für ein spezielles Auto beschränkt ist usw.) aber man braucht ja auch noch Dinge für Show-Cars oder auch Dinge die gar nicht fürs Auto gedacht sind wie z.B. ne Kaffeemaschine. Die braucht kein E-Prüfzeichen. Aber trotzdem könnte man ja auf die Idee kommen sie ins Auto zu bauen. Deswegen kann man es nicht verbieten Kaffeemaschinen ohne E-Prüfzeichen zu verkaufen.
Man darf unter Umständen (wenn das Auto z.B. alt genug ist) sogar elektronische Geräte ohne E-Prüfzeichen in Autos verbauen ohne, dass man deswegen gleich zum TÜV muss.



    
SOKOZeitlos
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BeitragVerfasst: Sa 03 Jun, 2006 08:15  Titel:  (Kein Titel)
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Ich glaube das ist alles n bisschen übertrieben, was ihr schreibt:
Zum CE-Zeichen:
CE Zeichen

Zum E-Prüfzeichen:
E Prüfzeichen

Und soweit ich weiß haben die meißten Endstufen weder das Eine noch das Andere. Somit wäre Sie für den Einbau garnicht vorgesehen.
Aber mal ehrlich, hat der TÜV schonmal desswegen ein Auto bemängelt? NEIN. Und wie ich oben schon beschrieben hab: Ich hab den Prüfer bei meiner Abnahme direkt auf Prüfzeichen, Störung des Steuergeräts angesprochen. Er meinte das ist ganz alleine meine Sache und er hätte keinen Grund mich damit auflaufen zu lassen!
Also Männers, macht hier nicht die Pferde scheu. Bis jetzt is noch keiner von uns wegen sowas keine Plakette bekommen. Also machen wir weiter!! Verschrecht uns mal nicht das Frischfleisch!



    
happy
Frischfleisch
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BeitragVerfasst: Sa 03 Jun, 2006 09:13  Titel:  (Kein Titel)
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Also stimmt doch eigentlich was ich geschrieben hab!

Zitat (aus dem Link):
Ein Produkt darf nur in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn es den Bestimmungen sämtlicher anwendbarer EU-Richtlinien entspricht, und wenn ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäß den anwendbaren EG-Richtlinien durchgeführt worden ist.

Ein paar Zeilen darunter:
Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller die Konformität des Produktes mit den zutreffenden EG-Richtlinien und die Einhaltung der darin festgelegten "wesentlichen Anforderungen".

Also? Was folgern wir daraus?


Und zum E-Prüfzeichen: Der Link zu Wikipedia ist nur das 'kleine' E-Prüfzeichen. Das findest auch an ner Scheibe und so was. Das, was eigentlich hier in der Regel immer Gemeint ist, ist das mit der etwas längeren Nummer dran (bei einem Stabo 7082 DTMF CB-Funkgerät wäre es z.B. e24 020662). Dabei gilt auch das, was bei Wikipedia schon steht, die Zahl hinter dem e legt fest, in welchem Land die Zulassung erstellt wurde.

Und inzwischen (ab Fahrzeugen der Erstzulassung 1.10.2002 afaik) ist es Pflicht, so eine Zulassung für jedes Teil, das man ins Auto fest einbaut, zu haben (elektronische Geräte eingeschlossen). Hat man so was nicht, dann muss man zum TÜV, und es entsprechend abnehmen lassen. Was bei Rückleuchten / Scheinwerfern usw. ein lichttechnisches Gutachten wäre, wäre dann bei einem Car-PC oder ner Endstufe ein Gutachten über die elektromagnetische Verträglichkeit (und dabei genügt es fürs Auto NICHT die Richtlinien für's CE-Zeichen zu erfüllen).

Was die Endstufen betrifft, hast Du teilweise Recht. Es gibt noch ein paar Endstufen, die kein e-Prüfzeichen haben. Das sind aber meist irgendwelche Billigendstufen von eBay oder sonstwoher. Ich hab vor kurzem bei Alpine eine Endstufe gekauft, die hatte ein e-Prüfzeichen und so ziemlich jedes Radio und jede Endstufe die man kauft müsste inzwischen eins haben.
Sogar meine Siemens Freisprecheinrichtung fürs S55 hatte ein e-Prüfzeichen.

Wie auch immer, wenn ein Gerät so ein Prüfzeichen nicht hat, darf es strenggenommen nicht in einem Auto mit EZ nach 1.10.2002 verbaut werden. Laut den entsprechenden Erläuterungen beim TÜV (ich hab mir die angeguckt) gilt sogar eine Verbindung über den Zigaretten-Anzünder als feste Verbindung mit dem Auto. Ein TÜV-Prüfer interessiert sich in der Regel nicht dafür, keine Ahnung warum.

Aber die Leute, die alles nur beachten, weil sie sonst womöglich durch den TÜV fallen könnten, sollten sowieso mal ein bisschen über ihre Einstellung nachdenken. Es geht hier nicht um den TÜV, sondern darum das Auto Verkehrssicher zu halten. Genauso wird es die Polizei bzw. deine Versicherung sehen. Mal ein rein theoretischer Fall: Du baust eine Endstufe ohne e-Prüfzeichen ein, die produziert (ohne dass Du es weißt) so viele Oberwellen und Störungen, dass irgendwann auf der Autobahn z.B. das Airbagsteuergerät spinnt und die Airbags auslöst. Daraufhin verlierst die Kontrolle über dein Fahrzeug und verursachst einen Massenunfall. Weiß Gott wieviele Leute sterben. (Der Fahrer überlebt natürlich, wie's bei so was immer ist). Polizei kommt. Du sagst, es ist plötzlich dein Airbag aufgegangen. Die nehmen's Auto mit und untersuchen es ... stellen dabei fest, es war nicht der Autohersteller, der mist gebaut hat (schließlich darf der davon ausgehen, dass alle Geräte die verbaut werden e-Prüfzeichen haben), sondern es war deine Endstufe, die das Chaos ausgelöst hat. Wer zahlt dann für den ganzen Unfall? Geschweige denn, dass man Menschenleben nicht so einfach mit Geld ersetzen kann, aber deine Versicherung wird alles tun um nicht zahlen zu müssen...

Und jetzt kommt bitte nicht damit daher, dass man so was nicht nachweisen kann. Wusstet ihr z.B. dass man nur an der Glühlampe selber feststellen kann, ob die zu einem Unfallzeitpunkt eingeschaltet war oder nicht? Das betrifft sogar Blinker ...


Gut, was jemand macht, ist seine Sache. Ich hab ein Auto mit EZ 2001 und Verstoße damit, egal was ich für elektronische Geräte einbaue, nicht gegen irgendwelche Vorschriften (gut, die gibt es seit 1998 auch, aber die sind meines Wissens auf die Funkentstörung des Motors bezogen, also relativ irrelevant für mich). Was aber nicht heißt, dass ich nicht auch aufpasse, was wo reinstört und wo nicht.

Klassisches Beispiel: Kabel bei den Pedalen unten. Es gibt keine Vorschrift, dass man über den Pedalen keine Kabel befestigen darf (wenn die sauber hinter der Verkleidung sind siehts eh keiner und so), aber in der Regel macht man so was nicht, weil wenn sich das Kabel doch mal löst, tritt man ins Kabel anstatt in die Bremse.
Aber im Endeffekt muss jeder wissen, was er tut.



PS: Sorry, dass ich das alles ohne Quellenangabe und so schreibe, die liefere ich aber alle nach, sobald autoputer wieder online ist (ja, die sollen demnächst wieder online kommen).



    
lutz280681
Frischfleisch
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BeitragVerfasst: Fr 24 Nov, 2006 18:58  Titel:  (Kein Titel)
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Hallo,
also sehe ich das so richtig:
1. in meinem auto (zulassung 1997) darf ich auch teile ohne E-Zeichen verbauen?
2. in fahrzeugen nach 2002 muss die verbindung von teil und fahrzeug elektrik ein E-Zeichen haben (beim notebook das netzteil usw)?
3. dann kann auch die versicherung und der tüv nix?
4. wenn das m2-atx eine E-Zeichen hätte wäre das dann ja auch ok?

thx



    
x3on
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BeitragVerfasst: So 26 Nov, 2006 13:29  Titel:  (Kein Titel)
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Also e-Prüfzeichen schadet nie was. Zweitens: Wie das genau ist, da kann keiner was garantieren. Ich hatte vor kurzem TÜV, und da meinte mein Prüfer, dass ich auch bei meinem Auto e-Prüfzeichen bräuchte (aber er hat den PC nicht gesehen und so ...)
Kann natürlich auch sein, dass der Typ keine Ahnung hatte was die Thematik angeht.

Wenn du garantiert keinen Ärger mit der Versicherung haben willst, dann fahr zum TÜV und lass dir schriftlich geben, dass dein PC deine Betriebserlaubnis nicht beeinflusst. Wenn du die hast, kann dir auch deine Versicherung nix (so lange nicht der Verdacht besteht, dass du halt während nem Unfall DVD geguckt hast und so)...



    
Nightmare
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1999 Citroen Xantia
BeitragVerfasst: So 26 Nov, 2006 13:36  Titel:  (Kein Titel)
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ich hab im September auch meinen TÜV-Prüfer drauf angesprochen. Er sagte damals, daß es keinerlei Bedenken wegen dem PC gäbe. Über Prüfzeichen oder so hat der sich anscheinend aber auch keine Gedanken gemacht

Hardware: Joying JY-UL135N2

Software: Android 5.1.1, Sygic

    
Sceezy
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1998 Honda del sol
BeitragVerfasst: Mo 27 Nov, 2006 14:39  Titel:  (Kein Titel)
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Mal ganz ehrlich...
wird einem denn wegen ner Custom Soundanlage wo so einiges kein "E Zeichen" hat die Karre stillgelegt?

Ich denke nicht!

Deswegen würd ich mir überhaupt keine Sorgen um nen TFT oder Netzteil ohne "E Zeichen" machen.

Die Rennleitung is doch eh nur an den ganzen Tunern interessiert und ich würde behaupten das sie von nem CarPc schon etwas begeistert sind und Prüfzeichen dabei total vergessen.

Is meine Meinung...

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

Gruß
Sceezy



    
MacG
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2000 Fiat Bravo
BeitragVerfasst: Mo 27 Nov, 2006 14:58  Titel:  (Kein Titel)
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Ich kenne einen Fall wo es Probleme nach einem Unfall gibt. Zwar nicht direkt, aber es ist ne vertrauenswürdige Quelle. Da war in einem relativen Neuwagen ein CarPC ohne E-Zeichen verbaut.



    
Sceezy
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1998 Honda del sol
BeitragVerfasst: Mo 27 Nov, 2006 15:09  Titel:  (Kein Titel)
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Und wie war da der nicht E Geprüfte PC für den Unfall verantwortlich?

Gruß
Sceezy



    
MacG
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2000 Fiat Bravo
BeitragVerfasst: Mo 27 Nov, 2006 15:17  Titel:  (Kein Titel)
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Verantwortlich war der PC für den Unfall glaube nicht, man versucht wohl die Verantwortung darauf zu schieben. Details weiß ich leider nicht.



    
Sceezy
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1998 Honda del sol
BeitragVerfasst: Mo 27 Nov, 2006 15:25  Titel:  (Kein Titel)
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Mit Sicherheit versucht man die Schuld auf die "ablenkende Wirkung" des CarPc's zu schieben, jedoch nicht auf das fehlende E Prüfzeichen.
Wobei ich mir vorstellen könnte das im falle eines z.B. Kurzschlusses, Kabelbrandes die Vesicherung die schuld auf das fehlende E Zeichen verscuht zu schieben.
Aber bei verantwortungsbewusteer Verkabelung und verwendung von Namenhaften Herstellern dennke ich kann man Kurzschlüsse und Brände ausschließen.



    
Gesplittet: Mo 27 Nov, 2006 15:32 Uhr von MacG
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MacG
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2000 Fiat Bravo
BeitragVerfasst: Mo 27 Nov, 2006 16:23  Titel:  (Kein Titel)
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Es hat mit der Kennzeichnung ansich zu tun und nicht mit der Ablenkung, ist halt eine rechtliche Auslegung. Ein Auto mit einer Rückleuchte ohne e-Zeichen verliert die Betriebserlaubnis. Genauso händeln die es nun beim CarPC, wenn es einer darauf anlegt. Denn rechtlich gesehen, hat man bei einem neuerem Fahrzeug mit verbauten Komponenten ohne e-Zeichen, nichts im öffentlichen Verkehrsraum zu suchen. Egal ob es sich da um ne Rückleuchte oder um ein Autoradio handelt.
Bei einem Kabel- bzw. PC-Brand würde sich die Versicherung auch von der Zahlungspflicht zurückziehen, da man ein Gerät ohne e-Zeichen nicht verbauen darf. Autoradios müssen es ja auch haben, ein CarHifi-Händler der welche ohne e-Zeichen verkauft, macht sich heutzutage schon strafbar. Ein zweites Mal wenn er das Gerät auch einbaut.



    
lutz280681
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BeitragVerfasst: Mo 27 Nov, 2006 16:25  Titel:  (Kein Titel)
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Hallo nochmal,
also mich ereilte heute eine mail von einem händler, der mir ein tft mit e zugesichert hat, dass er leider keine mehr da hat aber lieferung bekommt und noch nicht sicher ist ob die displays da ein e haben... Weiterhin meinte er aber, dass eine "unbedenklichkeitsbescheinigung" vom tüv wohl nur 40 EUR kostet...
Reicht das denn wirklich bzw. ist das dann gleich eingetragen?
Greetz



    
MacG
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2000 Fiat Bravo
BeitragVerfasst: Mo 27 Nov, 2006 16:43  Titel:  (Kein Titel)
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Falls man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom TÜV bekommt, könnte es ausreichen. Die Prüfung der e-Kennzeichnung findet aber von der EU in Brüssel statt. Keine Ahnung, ob da die TÜV-Bescheingung auch rechtens ist und nicht verschwendete Geldausgabe. Da hilft wohl nur die Fahrt zum TÜV oder zum versiertem Anwalt, da der TÜV anscheinend einfach sagt es geht auch ohne e-Zeichen. Was der rechtlichen Lage aber ja leider nicht entspricht. Zurzeit wird es wohl noch gehändelt wie: "Wo kein Kläger ist, ist kein Richter.".



    
BS177
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BeitragVerfasst: Mo 27 Nov, 2006 17:17  Titel:  (Kein Titel)
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Soweit ich weis, bezieht sich die E-Kennzeichnung nur für fest im Fahrzeug verbaute Komponenten, die nur mit Werkzeug wieder ausgebaut werden können. Also dürfte es z.B. bei einem TFT das nur auf dem Standard-Fuß verschraubt ist, und somit ohne Werkzeug ausgebaut werden kann, völlig egal sein ob es ein E-Zeichen hat oder nicht...

Bernd



    
lutz280681
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BeitragVerfasst: Mo 27 Nov, 2006 20:37  Titel:  (Kein Titel)
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Wo kann man denn so etwas mal nachlesen?
Hat jemand nen Link?



    
MacG
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Wohnort: Dresden

2000 Fiat Bravo
BeitragVerfasst: Mo 27 Nov, 2006 21:25  Titel:  (Kein Titel)
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Hier mal ne Kurzform.

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