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Daniel_525_24V
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BeitragVerfasst: Di 01 März, 2005 08:50  Titel:  (Kein Titel)
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Hi, bin neu hier und lese mich grad etwas durch forum, leute ihr macht mir angst , habe auch diese gelbenblinker und für meine 4 x 90 mm auspuffanlage hab ich auch nur ein englisches teilegutachten Sad

och menno, ich sehe es schon kommen, werd mir wohl ne neue 4 rohr auspuffanlagekaufen müssen, wenn die mir so richtig in die eier treten



    
Muhagglschorsch
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1994 Ford Fiesta
BeitragVerfasst: Fr 27 Jan, 2006 20:46  Titel:  (Kein Titel)
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Also ich hatte diesbezüglich mal RICHTIG glück.

Hatte grüne Standlichter drin, Grüne Unterbodenbeleuchtung, nicht eingetragene Spiegel, Weisse Blinker (komplett weiss) etc.

Also verkehrskontrolle, mein Beifahrer hatte keinen Ausweis dabei, ich hatte die Beleuchtung an, CarPC lief, Rückbank hab ich eh keine mehr.

Gut, wir halten an, wir werden nach Ausweisen etc gefragt, Ich nach fahrzeugpapieren. Ich überreich ihm beides. Dann meint er so "So, Herr W******** ham sie denn auch nen Führerschein?" Ich schau ihn ganz doof an, bin n paar Sekunden bissl baff und drück ihm dann das handliche kärtlein in die Hand Smile Mein Beifahrer kanns nicht lassen und fingert die ganze zeit am TFT rum, macht leiser etc. Dann gehts an die Kontrolle von Verbandskasten. Der lag hinterm Beifahrersitz, genauso wie des Warndreieck etc. Dann meint er so "Bitte mal hinten aufmachen". Ich komm seiner Aufforderung natürlich nach, weil ich ja nix zu verstecken hatte. Seine nächste Reaktion war "Ach du sche***e, manfred, komm und schau der des mal an". Er meint nur so "beeindruckend, bringt sicher richtig Druck, oder?" und dann durften wir nach kurzer Hörprobe weiterfahrn. Der Kerl war n richtiger CarHiFi Freak Smile war zum Glück ausserorts, drum hats auch gepasst, dass wir mal bissl aufgedreht ham.

Naja ich bin dann recht schleunig sportlich weggefahrn und hab so kurz wie möglich geblinkt, damit der ned doch noch meinen weissen blinker sieht Smile

/Jan



    
Megaturtel
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BeitragVerfasst: Sa 28 Jan, 2006 00:24  Titel:  (Kein Titel)
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wie jetzt? du hattest die unterbodenbeleuchtung an und der hat nix gesagt? Sehr komisch!

Cu Meg

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Muhagglschorsch
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1994 Ford Fiesta
BeitragVerfasst: Sa 28 Jan, 2006 00:28  Titel:  (Kein Titel)
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hab ca 100 meter vorher ausgemacht, als ichs blau hab blinken sehn Smile noch total panisch geldbeutel über die schalterleiste gelegt.. mein beifahrer hat alle seine klappmesser versteckt und dann hats gepasst



    
Megaturtel
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Alter: 43
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BeitragVerfasst: Sa 28 Jan, 2006 01:55  Titel:  (Kein Titel)
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manchmal brauchts halt nur nen bissel glück!

Cu Meg

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haifisch
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BeitragVerfasst: Sa 28 Jan, 2006 12:00  Titel:  (Kein Titel)
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Polizisten gibts leider zweierlei Typen.
Die einen sind Karieregeil und wollen ihre angebliche Macht ausspielen, und den anderen gehen solche Pipfaxsachen, die nicht wirklich ein technisch gravierender Mängel ist, am A... vorbei.

Ich den, dass die nicht einfach die Zulassung abkratzen dürfen. Sie dürfen wohl sagen Auto stehen lassen aber mehr nicht.
Stilllegungsberechtigung ist für mich immer noch Sache der Zulassungsbehörde. Und aufd Nacht um 3 gibts da niemanden mehr, der das anordnen könne. Ausserdem Muss ja erst mal das Auto begutachtet werden, der Polizist kann sich ja auch irren.


Dass Polizisten auch nur einfache dumme Autofahrer sind erlebe ich fast jeden Tag.
Wenn man einer nach links abknickenden Vorfahrtsstrasse folgt, muß man links blinken. Ne beim gradausfahren blinken die rechts, da sie ja die Vorfahrtsstrasse verlassen.


Wenn die Ampel zu lange auf rot steht, schnell Blaulicht und Horn ein, drüber, einmal kurz danach abbiegen und normal weiterfahren.

Sind Großstadtpolizisten.

Irgendwas läuft da doch schief. Die müssten doch laufend Schulungen oder ähnlich haben, bei den Änderungen heutzutage.
Wie sollen die z.B. nächsten Winter erkennen, ob man wirklich Winterreifen drauf hat. Da druckt doch jeder Hersteller was anderes auf seine Reifen.



    
billy
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BeitragVerfasst: Sa 28 Jan, 2006 12:38  Titel:  (Kein Titel)
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also habe mit meinem kleinen immer probleme, hab rote innenraumbeleuchtung, die NUR im stand beim türöffnen angeht, 15"alus mit 195er reifen, ein 60/40 fahrwerk und noch ne gruppe a anlagen.

bin fast jede woche dabei, wegen ruhestörung, unzulässiger beleuchtung etc.

der eine wollte schon den 7"tft entfernen lassen wegen blendung anderer verkehrsteilnehmer.

also mittlerweile kennen die hier in nürnberg mich schon, aber am anfang sind die ca. ne halbe stunde um das auto rumgelaufen und haben nach evtl nicht eingetragenen sachen gesucht, als ich dann aussteigen sollte ist natürlich die beleuchtung angegangen, hab dann ne mängelkarte bekommen, ging übern anwalt usw.

mittlerweile habe ich das gerichtsurteil immer dabei und zeige das bei verkehrskontrollen.

ab und zu werde ich noch aufgehalten, weil wieder so ein jungspund mal nen rechner im auto sehen will. aber sonst habe ich keine probleme mehr.

gruß
billy

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BS177
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BeitragVerfasst: Sa 28 Jan, 2006 12:52  Titel:  (Kein Titel)
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Daniel_525_24V hat folgendes geschrieben:
Hi, bin neu hier und lese mich grad etwas durch forum, leute ihr macht mir angst , habe auch diese gelbenblinker und für meine 4 x 90 mm auspuffanlage hab ich auch nur ein englisches teilegutachten Sad

och menno, ich sehe es schon kommen, werd mir wohl ne neue 4 rohr auspuffanlagekaufen müssen, wenn die mir so richtig in die eier treten


Du bekommst auch mit einem englischen Teilegutachten den Auspuff eingetragen. Ist egal in welcher Sprache das Gutachten ist. Habe bei meinem Treser Polo den Auspuff und Fahrwerk mit spanischen Gutachten eingetragen und es hat den TÜVer nicht mal gekratzt das es das Gutachten nicht lesen konnte.

Bernd



    
Muhagglschorsch
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BeitragVerfasst: Sa 28 Jan, 2006 15:10  Titel:  (Kein Titel)
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BS177 hat folgendes geschrieben:
Du bekommst auch mit einem englischen Teilegutachten den Auspuff eingetragen. Ist egal in welcher Sprache das Gutachten ist. Habe bei meinem Treser Polo den Auspuff und Fahrwerk mit spanischen Gutachten eingetragen und es hat den TÜVer nicht mal gekratzt das es das Gutachten nicht lesen konnte.

Bernd


Im Endeffekt könntest dir halt n Teilegutachten von ner Kaffeemaschine auf spanisch oder Japanisch ins auto legen Smile Genauso wie n Pole mal mit nem Bücherreiausweis als führerschein rumgefahrn is. Bei jeder Kontrolle hat der den Büchereiausweis vorgezeigt und alle hams halt gedacht, es wär n polnischer führerschein. Nur konnte halt irgend n Polizist dann mal polnisch.



    
Megaturtel
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BeitragVerfasst: Sa 28 Jan, 2006 16:36  Titel:  (Kein Titel)
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Also gerade bei den Grenznahen Polizeipräsidien sollten eigentlich alle Beamten den Unterschied zwischen den verschiedenen Führerscheinpapieren kennen!

Wegen Gutachten! Es gehen alle Gutachten die aus EU Ländern sind, denn diese haben ein gleiches Prüfverfahren! Nen polnisches Gutachten würde ich aber noch anzweifeln...

Cu Meg

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ronmue
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BeitragVerfasst: Sa 28 Jan, 2006 16:44  Titel:  (Kein Titel)
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Solange es sich um eine normale Kontrolle handelt, werdet ihr wohl damit in vielen Fällen durchkommen. Nur eines:

Es gibt sogenannte "Schwerpunkt Kontrollen". Beispiel: LKW-Kontrollen, Alkohol und Drogenkontrollen u.s.w.

Hierbei sind dann meisten Beamte aus den entsprechenden Fachbereichen - in diesem Fall hier halt auch speziell geschulte Polizisten, und Beamte aus den Fahrdienstbereitschaften - dabei, die meistens Unregelmäßigkeiten sofort erkennen.

Bei den letzten Beiträgen fällt mir nur ein Sprichwort ein: "Hochmut kommt vor dem Fall"
Stellt die Polizisten nicht immer als Idioten dar und euch selber als die coolen Driver, die immer alless besser wissen und denen man nichts anhaben kann. Wenn dem so wäre, dann wäre die Punktekartei in Flensburg überflüssig.

Ich weiss: Ich bin ein A..... Twisted Evil Twisted Evil

Bis dann
Ronald



    
haifisch
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BeitragVerfasst: Sa 28 Jan, 2006 18:11  Titel:  (Kein Titel)
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Hast schon Recht!
Ich halt mich auch still bei ner Kontrolle. Man würde doch sowieso Momentan den kürzeren ziehen.
Ne Ex von mir hat ihren sohn auf dem Schoß gehabt und dann die Grünen noch als Wegelagerer bezeichnet.



    
billy
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BeitragVerfasst: Sa 28 Jan, 2006 19:19  Titel:  (Kein Titel)
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noch schlimmer wie Wegelagerer ist noch raubritter, das zählt schon zu den 10 teuersten beleidigungen

gruß
billy

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jennico
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Alter: 60
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BeitragVerfasst: Mo 14 Aug, 2006 23:54  Titel:  (Kein Titel)
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nebelscheinwerfer nur zulässig bei sichtweiten unter 50m, egal ob regen oder schnee oder nebel. sonst blendgefahr.
vielleicht hast du ihn missverstanden ?! meter statt kmh ?
servus



    
goofy
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2005 Citroen C2
BeitragVerfasst: Di 15 Aug, 2006 07:43  Titel:  (Kein Titel)
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50m und 50km/h waren die nebelschlussleuchte(n)...bei nebelscheinwerfern gibt es keine 100% klare vorschrift...



    
jennico
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Beiträge: 727
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BeitragVerfasst: Di 15 Aug, 2006 13:40  Titel:  (Kein Titel)
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goofy hat folgendes geschrieben:
50m und 50km/h waren die nebelschlussleuchte(n)...bei nebelscheinwerfern gibt es keine 100% klare vorschrift...
kann man die getrennt schalten ? bei mir nicht. ?????



    
goofy
Forum-Veteran
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Alter: 42
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Wohnort: Sonneberg

2005 Citroen C2
BeitragVerfasst: Di 15 Aug, 2006 13:49  Titel:  (Kein Titel)
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also dann hast du aber ein sehr komisches auto. wenn sie ab werk drin sind, kann man sie immer getrennt schalten. nur wenn man nachträglich was reinbastelt, kann es sein...sonst immer getrennt (bis auf die vielleicht eine oder andere ausnahme, die in deutschland aber eh keine zulassung bekommen würde).



    
jennico
Forumjunkie
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Alter: 60
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BeitragVerfasst: Di 15 Aug, 2006 14:08  Titel:  (Kein Titel)
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istn mazda 626. vielleicht hatn vorbesitzer gebastelt.....
letzte woche beim tüv ohne mängel....trotz der nebelwerfer und carpc.
na, is ja auch egal. Smile



    
Tobias Claren
Inputsammler
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Beiträge: 40
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BeitragVerfasst: Mi 10 Jan, 2007 23:28  Titel:  (Kein Titel)
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Also nach dem "SIND SIE EIGENTLICH DUMM IM KOPF ODER HÖREN SIE MIR NICHT ZU?" hätte ich umgehend Strafanzeige erstattet und gleich eine Beschwerde.

Geht hier so schn ell wie ein Forumseintrag:
https://service.polizei.nrw.de/egovernment/service/service.html

Habe gerade Vorgestern noch so 2 NG-Freaks angezeigt. Sind wohl "bekannt", und da muss einer mal ein Exempel statuieren.


Wir sind ja hier im CarPC-Forum. Da haben die meisten ja einen PC drin.

Da sollte man auch generell eine Webcam mit Mikro oder mindestens ein Mikro dran haben und das auch schnell auf Aufnahme schalten können. Am besten so eine art Notknopf in der Software die verdeckt aufzeichnet. Sollte aber dann nicht der PC ausschalten wenn der Motor abgeschaltet wird.

Immer aufnehmen wenn es zu einer Begegnung der Grünen Art kommt.
Wenn so eine Aufnahme läuft ist man irgendwie viel gelassener, und hält sich selbst automatisch zzurück. Man will die Aufnahme ja noch benutzen können ohne sich selbst zu belasten. Nach so einen Spruch hätte ich freundlich gefragt, ob er wisse dass er ja nun mit Sicherheit eine Strafanzeige UND eine Beschwerde bekäme. Wenn dann noch was kommt, um so besser. Weiß jeder der die AUfnahme hört was dass für einer ist.
Und natürlich auch bei jedem Kontakt mit Verkehrsgegnern, z.B. bei Unfällen.
Am besten ist dannn ein Mikro und vier Webcams, sofern es die Möglichkeit gibt alle gleichzeitig mit einem "Notknopf in einer Software aufzunehmen (oder generell wärend der Fahrtz, weil man so immer einen Unfall drauf hat wenn es passiert).
Vier Stück, weil es alle vier Richtungen sind.

Und wenn was war, immer alles bei den Videoportalen hochladen. Audios in Videos konvertieren (schwarz...).
Damit ist die Aufnahme schon mal sicher. Kommt es dazu dass der das abstreitet nach dem Meineid (erst dann sind ihm 1 Jahr Knast ohne Bewährung sicher) die Aufnahme erwähnen.
Der Richter darf die geheime Aufnahme zulassen, obwohl sie meistens auf der Seite der Polizisten stehen:

***link zu rechtlich bedenklicher seite entfernt, outatime ***
Da gibt es eine Seite über "Polizeizeugen", sehr lesenswert.
Gut möglich also, dass er es nicht zulässt. Möglich wäre ein schnelles dreistes lautes abspielen (zur Stelle vorspielen, so vorbereiten dass keine Zeit bleibt es zu verhindern). Egal wie der entscheidet, das kann er zumindest nicht ignorieren.
Dass die Aufnahme schon im Netz zu finden ist, kann man natürlich auch erwähnen.
Wenn man die Verhandlung noch aufzeichnet kann man im Falle zu verlieren wenigstens das ganze öffentlich machen.

Dass heißt, der eine Polizist wird meist vor Gericht vom Richter freigesprochen, auch wenn man inkl. Zeugen dem seine Beleidigung unter Eid beschwört.
Auch wenn man mit vier anderen unterwegs gewesen wäre und die das alle bezeugen, der Polizist hat Recht. Auch wenn er in der Sache selbst der Angeklagte ist, und man eigentlich davon ausgehen müsste dass er lügt!
Es gibt keineswegs eine Rechtsgrundlage dafür, im Gegenteil, vor Gericht ist jeder gleich.
Ist schon von GG her abgeleitet.
Wenn man in der Situation erwähnt dass man dass mit einer Aufnahme belegen kann, dann ist denen das möglicherweise egal und ignorieren es. Ja, der Richter könnte einen "Rappel" bekommen.
Das ist für den so etwas wie "Maiestätsbeleidigung".
Richter führen sich strukturell mit der Polizei verbunden, was gegen die Polizie geht, da fühlen die sich auch beleidigt. Das ist unter dem Link besser erklärt.
Aber wenn man sich in dieses niedere Denken reinversetzt ist es logisch, wieso so ein Richter so etwas gegen die Polizei persönlich nimmt. Das ist für den schon generell Missachtung der Staatsgewalt, die ja auch er darstellt. Beide zusammen sind die Exekutive.
Neben dem hochladen bei YouTube noch Clipfisch und MyVideo (evtl. strahlt es RTL, P7/S1 aus), und den Sendern direkt anbieten.



@Robbi

Ob man Polizisten alles in Form von "ich bin der Meinung..." sagen darf, bezweifele ich.....
Würde der das bei mir machen, ich würde ihn anzeigen.

Wenn das wirklich ginge, würde ich es aber machen. Ich bezweifele es aber.
Stell es mal in der www.Jurathek.de oder www.123recht.de als Frage ein.

Und das mit dem Namensschild ist mir auch nicht geheuer.....



Cool wäre es wirklich wenn es enldich mal ein gutes "VUS" (meine Schöpfung "Voice User Interface") gäbe. Dann könnte man wenn der Polizist einem mit was rechtlichem kommt schnell den PC fragen wie dies und das Gesetz genau lautet.....
Quasi Knight-Rider-Mäßig. Spracherkennung gibt es schon, und Parser die die Aussage erkennen sollen auch. Da die Grundbefehle nicht ein ganzes Wörterbuch umfassen, ist die Erkennungsgenauigkeit auch sehr hoch.

Das macht sicher Eindruck, wenn das funktioniert. Da ist der erst mal sprachlos.....


@Billy
"Wegelagerer" hat ein Gericht schon mal anerkannt!
Es ist nach diesem Gericht also zulässig sie so zu bezeichnen.
Das Gericht stellte fest, dass diese Bezeichn ung genau die Tätigkeit von Polizisten beschreibt die am Fahrbahnrand stehen.



Ob man Probleme bei Scheinwerfern bekommt, die man gar nicht leichten sehen kann?
Also H11-Leuchten mit IR-Filter davor. evtl. sieht man ein ganz schwaches glimmen wie auch bei den Nachtsichtleuchten am Camcordern usw..





Zuletzt bearbeitet von Tobias Claren am Do 11 Jan, 2007 02:59, insgesamt 2-mal bearbeitet
    
Outatime
Moderator a.D.
Moderator a.D.


Alter: 61
Anmeldung: 18.09.2004
Beiträge: 1102
Wohnort: Düsseldorf

1981 DeLorean DMC-12
BeitragVerfasst: Do 11 Jan, 2007 00:45  Titel:  (Kein Titel)
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Tobias,

ich möchte dich bitten, dich mit deinen Kommentaren und bestimmten Links im Bereich "rechtliche Themen" zurückzuhalten. Sie sind teilweise sachlich falsch ("Exekutive") , teilweise ziemlich wirr.
Auch muß in öffentlichen Foren jeglicher Eindruck einer "Rechtsberatung" vermieden werden, dafür bin ich als Betreiber verantwortlich.

Danke,
O.



    
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