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kitaetz
Manchmalposter
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Alter: 41
Anmeldung: 18.12.2006
Beiträge: 50



BeitragVerfasst: Mo 04 Jun, 2007 08:21  Titel:  Wie lange Zeit zum Reparieren der Ware geben?
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Hallo,
ich hab folgendes Problem.
Ich habe mir anfang Januar ein Mainboard bei e*ay ersteigert.
Die OnBoard Grafikkarte hatte von anfang an ein fehler.
Am 26 März habe ich es zum reparieren weggeschickt.
Die Zeit verging und mitte April wusste ich immernoch nicht ob das Board bei der Firma angekommen ist und wie es mit der Bearbeitung aussieht.
Auf meine E-Mail anfrage antwortete die Firma, dass das Personal für die Bearbeitung der Schadensfälle gerade krank sei und ich mich doch gedulden soll.
Zwei Wochen später kam eine E-Mail, dass das Board jetzt angekommen sei und es an den Hersteller weiter geschickt wurde und das ganze würde nochmal ca. 4 Wochen dauern.
Bis heute hab ich weder das Board noch ne weitere email bekommen.

so, jetzt zur meiner Fragen
was kann ich den machen um das board so schnell wie möglich zurück zu bekommen.
wie sieht es denn rechtlich aus, wie lang darf der Händler für umtausch/reparatur brauchen? Muss Ersatz gestellt werden, wenn die Reparaturdauer bestimmte Zeit übersteigt?



    
Matthes3002
Inputsammler
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Alter: 41
Anmeldung: 24.05.2007
Beiträge: 49



BeitragVerfasst: Mo 04 Jun, 2007 13:14  Titel:  (Kein Titel)
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verlang ein neues...



    
kitaetz
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Alter: 41
Anmeldung: 18.12.2006
Beiträge: 50



BeitragVerfasst: Mo 04 Jun, 2007 13:25  Titel:  (Kein Titel)
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auf welche begründung denn? als antwort kommt bestimmt wieder gedulden Sie sich, es kommt bald.. oder so ähnlich



    
thecamper

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Alter: 36
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Beiträge: 1706


1997 Opel Astra F Caravan
BeitragVerfasst: Mo 04 Jun, 2007 13:29  Titel:  (Kein Titel)
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setzte denen ne frist von 14tagen mit dem hinweis das du mit verstreichen dieser frist rechtliche schritte einleiten wirst. das zieht in den meissten fällen.



    
emil
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Beiträge: 121
Wohnort: Berlin

1989 Audi 80
BeitragVerfasst: Mo 04 Jun, 2007 16:13  Titel:  (Kein Titel)
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Hallo,
es ist natürlich immer ein Problem, wenn man sowas nicht im persönlichen Gespräch (im Laden) klären kann, sondern die Ware wegschicken muss und dann erst mal los ist.

Denn auf Geschichten wie "Wir prüfen / müssen an den Hersteller schicken" etc. muss man sich (als Verbraucher) gar nicht einlassen. Wenn du etwas beim Händler kaufst, das fehlerhaft ist, muss der Händler (nicht der Hersteller) den Mangel beseitigen, also nacherfüllen (auf seine Kosten), §§ 437 Nr.1 & 439 II BGB. Den Kaufvertrag hast Du mit dem Händler gemacht und nicht mit dem Hersteller. Er (Händler) kann sich ja gerne mit dem Hersteller auseinandersetzen und ihm die Ware zur Prüfung überlassen und/oder Anspüche gegen ihn geltend machen, aber Du hast damit nichts zu tun und musst daher auch nicht darauf warten. Auch was der Hersteller zum Schaden behaupten wird, ist für das Verhältnis zwischen Dir und Händler unbeachtlich.

Man muss dem Händler vor Rücktritt vom Kaufvertrag die Möglichkeit zur Nacherfüllung geben. Im Rahmen der Nacherfüllung allerdings hat der Verbraucher das Recht zu wählen, ob er den Mangel beseitigt haben möchte (Reparatur) oder ob ihm der Händler sofort eine mangelfreie Sache liefern muss (also Austausch). So in etwa der § 439 I BGB.

Das sieht bei mir regelmäßig so aus, dass ich den Laden nur mit einem Neugerät verlasse und mich von vornherein nicht auf Reparaturen (mit den damit verbunden Wartezeiten) einlasse. So erst neulich geschehen, bei einer 11 Monate alten Waschmaschine. Man diagnostizierte eine defekte Platine, welche erst zum Hersteller geschickt werden sollte, um "ggfs." ein neue zu bestellen. Da habe ich gar nicht lange mit mir diskutieren lassen und eine neue Maschine verlangt... Von mir aus können die Dinger ruhig immer nach 11 Monaten kaputt gehen Twisted Evil

Wie oben erwähnt, lässt sich eine solche Sachlage in der direkten Konfrontation im Laden besser klarmachen , als fernmündlich oder per E-Mail.


Software: Win XP, RoadRunner, NCK 5

    
C1500

CPI Profi
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Beiträge: 3552
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2002 Fiat Stilo
BeitragVerfasst: Di 05 Jun, 2007 07:15  Titel:  (Kein Titel)
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@kitaetz:
Darf ich mal fragen wie die Firma heisst?
Ich hab da leider sehr schlecht Erfahrung mit einem Ebay Händler aus Bielefeld/PortsWestfalika erfahren müssen.

Ich hab meine Ware seit Oktober 2004 nicht wiederbekommen.

Viel Glück, Gruss Peer

Hardware: Jetway NC62K, AMD 5600+, 2Gb DDR800, DVB-T, CAN, uvm.

Software: cPOS V1.2 Rules ! - Stilo Skin V1.02.568 - iGo8 mit StiloSkin

    
kitaetz
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BeitragVerfasst: Di 05 Jun, 2007 07:25  Titel:  (Kein Titel)
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danke für eure Antworten, ich werde heute eine email verfassen.. mit bezug auf die paragraphen mit einer Fristsetzung auf 10 Tage. Werde euch weiterhin informieren.





Zuletzt bearbeitet von kitaetz am Di 05 Jun, 2007 12:05, insgesamt einmal bearbeitet
    
kitaetz
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BeitragVerfasst: Di 05 Jun, 2007 10:27  Titel:  (Kein Titel)
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ich habe jetzt eine e-mail aufgesetzt und wüsste gerne eure Meinung dazu, weil die mail doch etwas drastisch geworden ist


Zitat:
Guten Tag,

ich möchte Sie dran erinnern, dass heute der 05. Juni 2007 ist.
Bis heute hab ich weder das reparierte Mainboard noch ein Ersatz von Ihnen bekommen. Ich hatte Sie gebeten diese Schadensmeldung so schnell wie möglich zu bearbeiten, da ich auf dieses Mainboard angewiesen bin.
Das Mainboard habe ich Ihnen am xx. März zugeschickt, das sind mittlerweile über x Monate her.
Damals war mir nicht bewußt, dass ich nach §439 BGB ein Anspruch drauf habe die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen, darüber wurde ich von Ihnen auch nicht informiert.
Desweiteren müssen Sie als Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen. Deshalb möchte ich Sie auffordern die Versandkosten von x,-%u20AC, die ich für den Versand aufwenden musste, zu erstatten.
Ich gebe Ihnen 14 Tage Frist um die erforderlichen Aufwendungen (mangelfreie Ware und Versandkosten) nachzukommen, sollten Sie der Anforderung nicht nachkommen werde ich rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.





Zuletzt bearbeitet von kitaetz am Di 05 Jun, 2007 12:06, insgesamt einmal bearbeitet
    
emil
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1989 Audi 80
BeitragVerfasst: Di 05 Jun, 2007 11:02  Titel:  (Kein Titel)
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Vielleicht etwas sachlicher und schlanker:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am xx.xx.200x habe ich bei Ihnen das Mainboard xy erworben. Wegen eines Defektes sendete ich es Ihnen gem. telefonischer Absprache am 26. März 2007 zwecks Umtausch per Post zu.

Seither habe ich weder eine neues noch ein repariertes Mainboard von Ihnen erhalten.

Ich setze Ihnen hiermit eine Lieferfrist bis zum xx.xx.2007 für die Lieferung eines neuen Mainboards. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die §§ 437 ff. BGB und fordere Sie zugleich auf, die mir entstandenen Kosten i.H.v. EUR xx,- auf mein u.a. Konto zu überweisen.

Sollte nach Fristablauf keine Nacherfüllung erfolgt sein, werde ich die Angelegenheit meinem Rechtsanwalt übergeben, wodurch für Sie weitere Kosten entstehen könnten.

Hochachtungsvoll


...nur ein Vorschlag


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kitaetz
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BeitragVerfasst: Di 05 Jun, 2007 11:29  Titel:  (Kein Titel)
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hört sich sehr gut an, werde ich auch so übernehmen wenn du nichts dagegen hast



    
emil
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Beiträge: 121
Wohnort: Berlin

1989 Audi 80
BeitragVerfasst: Di 05 Jun, 2007 11:52  Titel:  (Kein Titel)
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...kein Problem. Aber Platzhalter ersetzen Wink


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kitaetz
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BeitragVerfasst: Di 05 Jun, 2007 12:04  Titel:  (Kein Titel)
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oh Wink
hab jetzt eine frist bis zum 20.07 gegeben, mal schauen was dabei rauskommt.
danke nochmal für die hilfe



    
kitaetz
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Beiträge: 50



BeitragVerfasst: Mo 11 Jun, 2007 06:39  Titel:  (Kein Titel)
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die haben zurück geschrieben!
"es tut uns leid...müsste was schiefgelaufen sein.... wir erstatten das geld zurück um weitere Wartezeit zu erstparen"

Hab mir schon ein neues bestellt, danke nochmal für die hilfe!



    
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