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Informant
Manchmalposter
Alter: 40
Anmeldung: 30.11.2006
Beiträge: 69
Wohnort: Hamburg
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Hallo zusammen!
Habe da ein Problem mit meinem Handyvertarag
hoffe das ihr mir weiter helfen könnt.
Dann fange ich mal an.
Als mein Handyvertrag ablief kriegte ich ein
Schreiben. Ich konne den Vertrag verlängern und
mir ein Handy aussuchen. Ich habe alles ausgefüllt
und mit das Handy Nokia N93i ausgesucht. Das
Handy kam auch an, nur es war defekt. Ich habe
das Handy gleich wieder eingepackt und zurückgeschickt
mit einem Schreiben das, ich das gleich Handy nur in
einer anderen Farbe haben möchte.
Tag später habe ich es mir anders überlegt und habe denen
eine E-Mail geschrieben das ich das Handy N93i nicht mehr
haben möchte. Anstatt N93i sollen sie mir ein N95 zuschicken.
(Die beiden Handys kosteten gleich)
Jetzt 3 Wochen später erhalte ich eine E-Mail. Das N93i wurde
repariert, der Händler wollte das Gerät nicht tauschen und
es wird an mich zurück gesendet.
Ich daraufhin schreibe das ich das N95 haben möchte
und das ich 2 Wochen Widerrufsfrist habe.
Die sagen dann:
#Guten Tag,
#
#leider ist dies nicht mehr möglich.
#Sie haben uns damals nur mitgeteilt, dass Sie gerne ein N93i in warm
#graphit haben würden, wenn möglich.
#
#Diesem Wunsch konnten wir leider nicht nachkommen, da der
#Großhändler das
#Gerät nicht tauschen wollte.
#
#Das Widerrufsrecht hat damit also nichts zu tun.
#
#Desweiteren wurde eine Vertragsverlängerung durchgeführt.
#Hier hätten wir angeben müssen, dass Sie ein N95 haben wollen. Dies können wir leider
#nicht mehr ändern.
#
#Gruß
Im brief stand ja auch das ich das in der anderen Farbe haben
will, aber ich habe dann noch ca. 10 E-Mails geschrieben
das ich das N95 haben möchte.
Ich habe doch 2 Wochen Widerrufsfrist.
Das heisst ich kann das Handy ohne Grund zurückgeben
und ein anderes verlangen oder?
Kann ich den irgendwie das N93i gegen ein N95 tauschen?
Danke für dir Hilfe im vorraus.
MfG Informant
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dridders
Foruminventar
Alter: 45
Anmeldung: 19.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Weidenbach
1997 Ford Mondeo
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Deine 2 Wochen sind aber rum. Das sollen ja keine 2 Wochen Testphase sein, sondern 2 Wochen Bedenkzeit. Du haettest dir also auch waehrend der Vogel kaputt war ueberlegen koennen "hm, nee, is doch nix fuer mich" und widerrufen. In dem Fall waere das Handy danach direkt zurueck zum Haendler, du haettest alles was du davon noch hast zurueck schicken muessen und dein Mobilfunkvertrage waere halt ungueltig geworden. Zu zahlen waeren die Gebuehren des Mobilfunkvertrags bis zu dem Tag, und die Ruecksendung, sofern es unter 40 Euro liegt.
Wenn du widerrufst heisst das, dass du das Geschaeft rueckgaengig machst. Das heisst nicht das du nach belieben hin- und hertauschen darfst. Ob der Haendler dich nach einem Widerruf erneut beliefert ist fraglich, verpflichtet ist er da keineswegs zu. Und bei derart wackeligen Wuenschen wuerde ich als Haendler mir das auch drei mal ueberlegen
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m3ss3r
Inputsammler
Alter: 38
Anmeldung: 26.05.2007
Beiträge: 32
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Es ist definitiv so zu sehen das du dich bereits bevor du das defekte Gerät bekommen hast du dich fest für ein Gerät entschieden hast. Damit wurde ja der Handyvertrag abgeschlossen. Wenn das Handy getauscht wird dann vllt. auf Kulanz.
Die Rücksendung wegen dem Defekt hat mit "Widerrufsrecht" nichts zu tun.
Du bist auf der Schiene "Gewährleistung" und ein neues Gerät (aber idr. das gleiche, kommt auf die Kulanz des Händlers an) bekommst du erst wenn du eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt hast und diese abgelaufen ist.
Wie mein Vorgänger schon angedeutet hat hängt hier viel von der Gutmütigkeit der Händler ab und ich denke wenn du bereits sehr viele, vermutlich auch schon etwas unschönere Mails geschrieben hast, wird der sich hier auch "nur" an das halten was das Gesetzt sagt.
Gruß
m3ss3r
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Informant
Manchmalposter
Alter: 40
Anmeldung: 30.11.2006
Beiträge: 69
Wohnort: Hamburg
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Wo ich das Handy zurückgeschickt habe, habe ich alles
reingelegt was ich hatte. Nur in den Schreiben was ich
reinlegte stand nichts von Wiederruf drin.
Also kurzgesagt habe ich jetzt kene möglichkeit das Gerät zu tauschen?
Was ist mit Rückgabefrist? Kann man da was machen?
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m3ss3r
Inputsammler
Alter: 38
Anmeldung: 26.05.2007
Beiträge: 32
Wohnort: Passau
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Vorweg, ich weis natürlich nicht ob meine Aussagen 100% korrekt sind, aber ...
1. das Handy ist Bestandteil deines Handyvertrages. Von daher kein Hardwareverkauf der vergleichbar mit einer Bestellung im Internet ist wo man 2 Wochen Widerrufsrecht hat. Ich denke damit du rausfindest was genau Sache ist musst du zum Thema Wiederruf fürs Handy in deinem Vertrag bzw. den AGBs nochmal genau nachlesen.
2. Du hast dein Handy defekt zurückgeschickt. Ich denke falls in dein Handyvertrag einen Umtausch des Handys erlaubt ... (Wiederruf ist eigentlich meiner Meinung sowiso ein falscher Ausdruck in diesen Beiträgen, da du deinen Handyvertrag ohne Handy garnicht bekommen hättest und im Handyvertrag auch sicher mitdrinsteht das dieser Vertrag an ein Handy gebunden ist) ... also falls dein Handyvertrag einen Umtausch erlaubt hätte dieser wahrscheinlich auch nicht geklappt da dein eigentliches Gerät ja defekt war.
3. Laut Gesetzt hat der Hädler eben ein Recht auf Nachbesserung. Erst wenn diese fehlschlägt hast du ein Recht auf Ersatzlieferung.
Was man in einem solchen Fall für Möglichkeiten hat weis ich nicht. Da sind die Läute gefragt die solche Probleme schon mal hatten!
Gruß
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dridders
Foruminventar
Alter: 45
Anmeldung: 19.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Weidenbach
1997 Ford Mondeo
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Wichtig wäre: hattest du deinen handy-Vertrag gekündigt, oder stand einfach nur Verlängerung an? Ohne Kündigung ist es kein Neuabschluss, sondern du nimmst lediglich ein Geschenk deines Anbieters entgegen, gemäß Vertragsbedingungen verlängert sich der Vertrag für gewöhnlich automatisch. Hierfür hast du also null Widerrufsrecht.
Was das Handy anbelangt hättest du innerhalb der 2 Woche widerrufen können, da es ja anscheinend Zuzahlung gekostet hat. Wenn mit dem ganzen ein Vertragswechsel einher gegangen ist, oder eine erhöhte Vertragslaufzeit, so hättest du die auch widerrufen, genauso wenn du ordungsgemäß gekündigt hattest.
Rückgabefrist? Was für eine Rückgabefrist? Du hast ein 2 Wochen Widerrufsrecht gemäß Fernabsatzgesetz (wenn das ganze im Shop passiert ist hast du gar kein Widerrufsrecht!). Das hast du aber nicht wahrgenommen. Dein beigelegtes Schreiben wird da nicht taugen, der Widerruf muss schon klar ersichtlich sein, und das war er nach deinen Aussagen nicht.
Deine einzige Chance wäre wenn du nicht über dein Widerrufsrecht informiert worden bist. Dann ist die Widerrufsfrist noch nicht in Kraft getreten. Das dürfte aber nicht der Fall sein, denn diese Klauseln stehen eigentlich inzwischen als Vordruck überall drauf.
Du kannst natürlich zum Anwalt rennen und mit dem auch drüber reden, denn eine Rechtsberatung kann und darf hier eh keiner machen, vielleicht verlängert sich die Frist ja doch aufgrund der Reparatur, aber ich an deiner Stelle würde einfach den Kasten nehmen und gut ist.
m3ss3r:
Häh? Ein Handyvertrag ist nicht ans Handy gebunden, sondern umgekehrt wird vielfach ein Schuh draus. Das subventionierte Handy ist via Simlock an die Karte oder den Provider gebunden. Den Vertrag kannst du problemlos auch ohne Telefon bekommen, mit Glück bekommste dann halt finanziellen Gegenwert. Widerruf ist ansonsten schon korrekt, es handelt sich um ein Fernabsatzgeschäft, und da ist es egal welcher Art das ist (Dienstleistung, materielle Güter,...).
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thecamper
Forum-Elite
Alter: 36
Anmeldung: 27.11.2005
Beiträge: 1706
1997 Opel Astra F Caravan
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verkauf das handy und kauf dir das 95 fertig ist... die dinger sind eh nicht sim gebunden...
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Informant
Manchmalposter
Alter: 40
Anmeldung: 30.11.2006
Beiträge: 69
Wohnort: Hamburg
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OK danke für die Aufklärung.
Dann muss ich wohl demnächst mit N93 telefonieren
MfG
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thecamper
Forum-Elite
Alter: 36
Anmeldung: 27.11.2005
Beiträge: 1706
1997 Opel Astra F Caravan
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Informant hat folgendes geschrieben:
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OK danke für die Aufklärung.
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Hihi... nen besser spät als nie... also bei uns wurde das ja schon in der Grundschule erledigt...
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Informant
Manchmalposter
Alter: 40
Anmeldung: 30.11.2006
Beiträge: 69
Wohnort: Hamburg
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Naja wenn man das nie braucht dann verschwindet
das langsam in der letzten Ecke im Hirn bis es nicht
eines Tages ganz weg ist. So ist das bei mir immer.
Grade habe ich mein Hirn wieder aufgefrischt dank euch.
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Sebastian
CPI Experte
Alter: 74
Anmeldung: 22.11.2006
Beiträge: 2661
Wohnort: Emsland...
1996 Volkswagen Golf III
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Zitat:
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Informant hat folgendes geschrieben: ‹ markieren ›
OK danke für die Aufklärung.
Hihi... nen besser spät als nie... also bei uns wurde das ja schon in der Grundschule erledigt...
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Zitat:
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Naja wenn man das nie braucht dann verschwindet
das langsam in der letzten Ecke im Hirn bis es nicht
eines Tages ganz weg ist. So ist das bei mir immer.
Grade habe ich mein Hirn wieder aufgefrischt dank euch.
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ich glaube da hat einer was nich so verstanden wies gemeint war
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datenflo
Administrator
Alter: 46
Anmeldung: 17.04.2005
Beiträge: 2879
Wohnort: Mönchengladbac h
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hi,
ich wollte nur mal hinzufügen das die Wiederrufzeit 1 Monat beträgt und nich 2 Wochen
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Hardware: kein CPC mehr verbaut
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dridders
Foruminventar
Alter: 45
Anmeldung: 19.02.2007
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Wohnort: Weidenbach
1997 Ford Mondeo
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Das ist so nicht richtig. Zitat Wikipedia:
Zitat:
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Die Länge der Widerrufsfrist beträgt im Normalfall zwei Wochen. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens dann, wenn der Verbraucher eine wirksame Widerrufsbelehrung erhalten hat. Wenn das erst nach Vertragsschluss geschieht, verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat.
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Manche Haendler gewaehren von sich aus 1 Monat, muessen es aber nicht zwangslaeufig.
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Freezer
Forum-Elite
Alter: 40
Anmeldung: 26.05.2006
Beiträge: 2249
Wohnort: Rheinstetten
1997 Opel Astra F Caravan
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glaub 1 monat ist bei ebay-händlern pflicht...
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dridders
Foruminventar
Alter: 45
Anmeldung: 19.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Weidenbach
1997 Ford Mondeo
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Freezer:
Noe, die Art des Vertragsabschlusses spielt dabei so wie ich das sehe keine Rolle.
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Freezer
Forum-Elite
Alter: 40
Anmeldung: 26.05.2006
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Wohnort: Rheinstetten
1997 Opel Astra F Caravan
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dridders
Foruminventar
Alter: 45
Anmeldung: 19.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Weidenbach
1997 Ford Mondeo
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Lies dir das mal richtig durch. Das gilt nur für den Fall, dass es keine Widerrufsbelehrung VOR Vertragsabschluss gab. Die Händler haben das aber inzwischen alle in die Auktionsseite mit aufgenommen und belehren dich also bereits im Voraus. Somit gelten auch die 14 Tage.
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