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dridders
Foruminventar
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Alter: 45
Anmeldung: 19.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Weidenbach

1997 Ford Mondeo
BeitragVerfasst: Mi 10 Okt, 2007 14:14  Titel:  (Kein Titel)
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Da wirds auch rechtlich denke ich besser ausschauen, etwas in der Richtung ueberlege ich mir auch, nachdem man mir schon einmal die Schuld an einem Unfall zugeschoben hat den ich nicht verursacht habe... aber dort gehts dann auch wieder um oeffentlichen Raum. Alles was die auf Privatgelaende dann aufnimmt ist sehr fragwuerdig zu betrachten, wobei aber z.B. der Lidl-Parkplatz noch als oeffentlicher Raum durchgehen wird, der abgegrenzte Hof der Werkstatt aber schon weniger, die Werkstatthalle definitiv nicht mehr.



    
x3on
Forumjunkie
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Alter: 40
Anmeldung: 30.07.2005
Beiträge: 849



BeitragVerfasst: Mi 10 Okt, 2007 15:17  Titel:  (Kein Titel)
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Zitat:
Heutzutage wird man doch fast überall gefilmt oder fotografiert. Zum Beispiel in Discos oder auf Veranstaltungen etc. Und da holt sich auch keiner vorher ne Einverständniserklärung.


Dann schau mal auf die Eintrittskarten bei Großveranstaltungen drauf. Ich hab zwar die Karten von der Nature One nicht da, aber ich weiß noch genau was ich darauf lesen durfte: Mit betreten der Veranstaltung erklärt man sich einverstanden damit, geflimt und fotografiert zu werden.
Und nen ähnlichen Satz durfte ich am 2.10. auf der Eintrittskarte fürs Kinki Palace lesen. Also die halten sich sehr wohl an die Regeln.

Zitat:
Stimmt, aber gottseidank klafft zwischen Realität und Verordnung ein meilenweiter Unterschied, denn sonst könnten in den meisten Firmen locker mal 75% der Belegschaft gehen Very Happy Und: Bei uns am Firmengelände sind auch Kameras an den Zäunen , die einen öffentlichen Bereich erfassen und da kann man gesetzlich auch nichts gegen machen, wenn Hinweisschilder angebracht sind. Wieso soll ich nicht auch den Inneraum meines Autos und was hinter dem Amaturenbrett passiert filmen dürfen? Ich darf ja auch den Straßenverkehr mitfilmen. Und die Unterscheidung ob Festeinbau oder mobil ist einfach lachhaft. ich sehe das Schild, dass dieser Bereich videoüberwacht ist, auch erst, wenn ich in der Straßenbahn bin und da ist es auch schon zu spät. Dass ich das Firmengelände nicht befahren darf, wenn die Kamera an ist, ist auch quatsch, da müssen beim Befahren oder Betreten des Grundstücks Hinweisschilder angebracht sein, dass ich privaten Grund betrete und das Filmen ausdrücklich untersagt ist, denn sonst kann ich als Normalbürger nicht unterscheiden, ob ich auf öffentlichem Grund bin oder nicht.


Was die Firmen betrifft, da gibts was lustiges, was ich mal "gehört" hab: Bei Audi sowie bei Porsche sind Foto-Handys verboten. Bei Audi wurde ein Lambo versehentlich ins Werksgebäude gesetzt, und alle standen da und haben Fotos davon gemacht. Hatte keine weitere Konsequenzen. Bei Porsche wurde ein Fotohandy am Schreibtisch ausgeschaltet gesehen, der Mitarbeiter wurde nie wieder gesehen.

Also wieder ne Sache wie man drauf reagiert. Verboten ists bei beiden.

Naja, die Schilder in der Straßenbahn sind sehr wohl schon so angebracht, dass man sie vorher entdecken kann. Also wenn mans nicht tut, selber schuld Wink
Auch sind die Kaufhäuser streng genommen dazu verpflichtet VOR dem Betreten sichtbar drauf hinzuweisen, dass es ne Videoüberwachung gibt. Aber wie schon erwähnt wurde: Jeder hält sich nicht dran. Und wo kein Kläger da kein Richter.

Worauf ich hinaus will:
Klar tuns viele, einfach so Filmen und Fotografieren. Und die müssen sich oft auch keine Gedanken machen, obs erlaubt ist oder nicht, weil wie gesagt: So lange sie damit keinem ans Bein pissen, wird sich keiner beschweren und so lange sich keiner beschwert, haben sie nix zu befürchten.

In dem Moment wo du aber deine Werkstatt überwachst bzw. deren Arbeit, werden sie sich sehr wohl ans Bein gepisst fühlen und entsprechend reagieren. Und dann solltest du dir vorher bewusst gemacht haben, wie weit du gehen darfst ohne Ärger zu kriegen und wo du stehen bleiben musst.

Ganz genau wird es dir hier niemand sagen können, da musst wohl nen Rechtsanwalt fragen. Und dass es rechtlich sicher nicht unproblematisch sein wird zeigen ja schon die kontroversen Meinungen hier.

/TANTE EDIT:
Was die technische Seite angeht: Wenn man will findet man nen Weg. Zur Not tuts so ein billig Digital-Camcorder der auf Flash speichert, der locker mal ein paar Stunden läuft ohne Stromversorgung oder so.

Aber wenn du wirklich wissen willst, was deine Werkstatt an deinem Auto tut, dann frag sie freundlich ob du dabei zusehen darfst. Bei meiner Werkstatt gabs da nie ein Problem. (Und keine Sorge, ich bin selbst ein gebranntes Kind, ich hab schon sehr schlechte Erfahrungen mit ner Werkstatt gemacht)



    
billy
Moderator
Moderator


Alter: 41
Anmeldung: 10.11.2004
Beiträge: 5194
Wohnort: Stein bei Nürnberg


BeitragVerfasst: Mi 10 Okt, 2007 16:10  Titel:  (Kein Titel)
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über eine zweite batterie muss man die werkstatt informieren oder zusätzlicher stromversorgungen. steht bei allen mir bekannten in den AGB´s.

weil wie schon erwähnt bei einigen arbeiten aus sicherheitsgründen die batterie abgeklemmt wird/ werden solllte.

p.s. frag nach ob du zuschauen darfst. solange du dann deine klappe hälst und dem nicht erklärst wie er was machen soll spricht lassen die das meinstens auch zu.

gruß
billy

Hardware: Seat RNS-E 2


    
x3on
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Alter: 40
Anmeldung: 30.07.2005
Beiträge: 849



BeitragVerfasst: Mi 10 Okt, 2007 17:17  Titel:  (Kein Titel)
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Naja, bei Zweitbatterien musst nur Informieren, wenn diese auch irgendwie am Stromkreis hängt. Is es ein komplett getrennter Stromkreis, kanns denen auch egal sein. Sie können ja dann ohne irgendwas zu beachten am Fahrzeug arbeiten.

Also in dem Fall der Kamera halt dafür sorgen, dass PC und Kamera komplett getrennt versorgt werden ...



    
armani
Inputsammler
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Alter: 44
Anmeldung: 23.05.2006
Beiträge: 45
Wohnort: Neubrandenburg


BeitragVerfasst: Mi 10 Okt, 2007 17:35  Titel:  (Kein Titel)
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x3on hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Heutzutage wird man doch fast überall gefilmt oder fotografiert. Zum Beispiel in Discos oder auf Veranstaltungen etc. Und da holt sich auch keiner vorher ne Einverständniserklärung.


Dann schau mal auf die Eintrittskarten bei Großveranstaltungen drauf. Ich hab zwar die Karten von der Nature One nicht da, aber ich weiß noch genau was ich darauf lesen durfte: Mit betreten der Veranstaltung erklärt man sich einverstanden damit, geflimt und fotografiert zu werden.
Und nen ähnlichen Satz durfte ich am 2.10. auf der Eintrittskarte fürs Kinki Palace lesen. Also die halten sich sehr wohl an die Regeln.


Ja bei solchen geschlossenen Veranstaltungen stimmt das schon. Aber nicht bei kostenlosen, ud davon gibts auch genug.

Wie dem auch sein, ich kenn mich in dem Bereich nicht genug aus um mich da 100%ig festlegen zu wollen. Und ich glaube auch nicht dass irgendwer von Euch da kompetenter ist.

Das man im öffentlichen Raum nun überhaupt nicht filmen darf halte ich aber für falsch. Da würde sich ja jeder der im Urlaub am Strand oder sonstwo filmt, strafbar machen.
Ich hab mich nur mal mit nem Fotografen unterhalten, und der meinte man kann Leute in der Öffentlichkeit fotografieren und diese Bilder auch zum Beispiel online stellen, solange man nicht eine Aussage mit dem Bild verbindet.

Also zum Beispiel: Jemand macht in der Disco Bilder von einer Gruppe Menschen auf der Tanzfläche und stellt sie unkommentiert auf seine Homepage oder schreibt einfach nur dazu "die Stimmung war toll". Das wäre ok.
Wenn er aber dazu schreibt "diese Leute waren total besoffen". Wäre das nicht mehr in Ordnung.



    
dridders
Foruminventar
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Alter: 45
Anmeldung: 19.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Weidenbach

1997 Ford Mondeo
BeitragVerfasst: Mi 10 Okt, 2007 17:56  Titel:  (Kein Titel)
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und spätestens wenn einer sich auf den Bildern entdeckt und sagt "LÖSCH DAS!!!" muss das umgehend weg sein aus der Öffentlichkeit, sonst Ärger. Wie oben schon gesagt wurd, vieles wird gemacht, vieles ist nicht legal, vieles wird halt einfach erstmal geduldet, und wenn es nur aufgrund fehlender Kenntnissnahme ist.
Davon mal ab ist eine Werkstatt nunmal kein öffentlicher Raum, insbesondere wenn die üblichen Schilder "Betreten nur für Personal" etc angebracht sind.



    
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