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BlueCase
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Jeder sollte sich selbst über die möglichen Konsequenzen bewusst sein.
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dridders
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Wenn die Dinger anmontiert und nicht funktionstuechtig sind, dann sind sie illegal, denn jegliche Beleuchtung am Fahrzeug muss funktionstuechtig sein gemaess StVZO. Wenn sie anmontiert und funktionstuechtig sind, dann muessen sie eine E-Nummer haben die bescheinigt das sie fuer diesen Einsatzzweck geprueft worden sind. Haben sie das nicht sind sie illegal. Hat das Teil keine E-Pruefung, so ist eine Abnahme beim Lichttechnischen Institut in Karlsruhe faellig.
Wenn Hersteller A serienmaessig eine Einstiegsbeleuchtung verbaut, dann darf diese nicht einfach an ein Fahrzeug von Hersteller B, oder auch nur an ein Fahrzeug anderen Typs von Hersteller A montiert werden. E-Pruefungen fuer Serienbauteile sind fuer gewoehnlich an das Fahrzeug gebunden, da andernfalls die Pruefung weit aufwendiger waere, wenn eine allgemeine Zulassung ueberhaupt moeglich ist. So kann ich mir auch nicht einfach die Scheinwerfer vom Corsa in einen Polo bauen, da nicht sichergestellt ist das Austrittswinkel, Hoehe, etc. korrekt sind.
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BlueCase
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Alter: 40
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Wenigstens einer der nicht wiederspricht
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datenflo
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Alter: 46
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@DeadlyInstinct
lass dich mal erwischen, mit Probezeit war das dann der Lappen bzw. zumindest ist die Nachschulung dann fällig
edit
@dridders
das ist so schon richtig, aber mit einer Einzelabnahme wäre es möglich Corsa Lampen in den Polo zu bauen.
Man muß halt nur immer schauen das die dem entsprechenden Vorschriften erfüllt werden.
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Hardware: kein CPC mehr verbaut
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dridders
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Alter: 46
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datenflo:
Falsch. Mit lichttechnischem Gutachten und anschliessender Einzelabnahme ist es moeglich. Fuer den Pruefer ist es ohne Messmittel unmoeglich das zu beurteilen, auch wenn mancher denkt er koenne es. Wenn die Gruenen dich rausfischen und wo anders hin schleppen ist die Eintragung ohne das lichttechnische Gutachten ein Stueck Klopapier.
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datenflo
Administrator


Alter: 46
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das mag ja sein das man das Gutachten auch brauch aber es ist möglich...gibt ja genug schrauber die Lampen anderer Modelle verbaut haben und das auch im Schein stehen haben.
mal ne Frage nebenher...muß man nach der Eintragung das Gutachten mitführen? vom Fahrwerk brauch ich ja auch keine Papiere mit schleppen da das im Schein steht
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Hardware: kein CPC mehr verbaut
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BlueCase
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Alter: 40
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Das Thema Einzelabnahme ist zu komplex. Da Blick ich manchmal selber nicht mehr durch. Das kann man nicht mit ein paar posts beantworten.
Und du weißt bei deinen bekannten Schraubern nicht, was da genau gelaufen ist. ;)
Wenn du die Eintragung bereits im Schein hast, brauchst du das Gutachten nicht mehr mitführen. Aber ich würds auch nicht weg werfen
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Zuletzt bearbeitet von BlueCase am Mi 14 Nov, 2007 16:56, insgesamt einmal bearbeitet
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datenflo
Administrator


Alter: 46
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das man das nicht weg wirft ist schon kla;-)
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Hardware: kein CPC mehr verbaut
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dridders
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Alter: 46
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Die Gutachten brauchst du nicht mitfuehren, da der Polizist damit eh nichts anfangen koennte, und diese ausserdem sowohl beim erstellenden Institut, als auch meist beim eintragenden TUeV/Dekra hinterlegt werden, und in der Eintragung die Nummer des Gutachtens vermerkt werden sollte.
Warum viele sowas eingetragen haben? Weil es immer wieder Pruefer gibt, die eben denken sie duerften/koennten alles. Und weil sich die Gruenen haeufig davon blenden lassen, da auch dort nur wenige wirklich fachkundig sind... und wenn sie die Klappe zu weit aufreissen und dich zum TUeV schleifen obwohl der Wagen legal ist haben sie naemlich die A****karte. Aber was meinste warum so haeufig die Frage rum geht "mein TUeV traegt mir ABC nicht ein, wer kennt einen TUeV der das macht". Die gesetzliche Grundlage ist bei allen gleich, einen gewissen Ermessensspielraum hat der Pruefer zwar, aber der hoert da auf wo es eben nicht fuer den Pruefer ohne Pruefungen/Messungen zu beurteilen ist, oder das Gesetz sogar explizit eine Pruefung/Gutachten fordert.
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datenflo
Administrator


Alter: 46
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sooo
hier mal ein kleiner Auszug aus dem Gutachten...also alle Auflagen
Auflagen für den Einbaubetrieb und die Änderungsabnahme:
IV.1 Die Befestigung und ordentliche Verlegung der Anschlusskabel der Einstiegsleuchten
ist zu überprüfen (vgl. Anbauanleitung). Insbesondere ist darauf zu achten, dass die
Kabel durch geeignete Positionierung der mitgelieferten Kabelschellen nicht
durchhängen.
IV.2 Die Leuchten dürfen nicht die Funktion der Wagenheberaufnahmen beeinträchtigen.
IV.3 Die Einstiegsleuchten sind nach folgender Schaltvorschrift anzuschließen und der
Anschluss ist entsprechend zu überprüfen:
Benutzbarkeit nur im Stand des Fahrzeugs:
Türentriegelung über Fernbedienung aktivieren oder
Türkontaktschalter der Innenbeleuchtung durch
Türöffnen aktivieren
Einstiegsleuchten
gehen an
Zündung aus + Tür zu + Innenbeleuchtung einschalten Einstiegsleuchten
bleiben aus
keine Benutzbarkeit während der Fahrt:
Zündung an + Tür schließen Einstiegsleuchten
gehen aus
Zündung an + Tür zu + Innenbeleuchtung einschalten Einstiegsleuchten
bleiben aus
Nur kurzzeitige Benutzung:
Erlöschen der Leuchten entweder zeitverzögert durch Anschluss an Dimmerschalter
der Fahrzeug-Innenbeleuchtung
oder unmittelbar durch Türschließen über Anschluss an Türkontaktschalter
Keine direkte Lichteinwirkung auf andere
Verkehrsteilnehmer:
Anbringung hinter der Falz des Seitenschwellers und Ausrichtung der Leuchten auf
den Bodenbereich seitlich des Fahrzeugs
wer das komplette Guthaben haben will, einfach bescheid geben
@bluecase an dich ist es schon raus
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Hardware: kein CPC mehr verbaut
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BlueCase
Forumkenner


Alter: 40
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Naja wie ichs mir gedacht habe.
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roan
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Alter: 52
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Ist ja das was ich gepostet habe
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BlueCase
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Alter: 40
Anmeldung: 30.09.2006
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jetzt wo dus sagst.
Aber du sagstes doch das wäre die Einbauanleitung. Ok seinen Sie 1 zu 1 kopiert zu haben.
Aber steht ja drin wie ich vermutet habe bzw. schon irgendwo unter den 200 posts geschrieben habe.
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Peziman
Forumkenner

Alter: 43
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@didders
Wenn du einen Scheinwerfer von einem Fahrzeug A in einem Fahrzeug B einbaust heisst nicht unbedingt das es nicht möglich ist einzutragen.
Vorraussetzung ist aber das der neue Scheinwerfer wird nicht verändert wird, an die dafür vorgesehene Stelle montiert wird und nicht durch bestehende Karosserie Teile verdeckt wird.
Ich hab momentan nämlich das Problem. Ich bin momentan dabei bei meinen MX-3 die Scheinwerfer vom aktuelle MX-5 zu verbauen.
Das orginale Licht ist nämlich total beschissen.
Mein TÜV Prüfer war sich nicht sicher und kontaktierte die Zentrale und die haben so auch keine Bedenken. Warum auch? Es ist technisch Nachgewiesen das diese Scheinwerfer nach den Gesetzlichen Bestimmungen leuchten.
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BlueCase
Forumkenner


Alter: 40
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so leicht ist es nun auch wieder nicht. aber da sich in deinem fall um die selbe modellreihe handelt glaub ich auch nicht, dass da sonderlich ein problem gewesen wäre
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Peziman
Forumkenner

Alter: 43
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Nein. es ist nur die selbe Marke. MX-3 ist ein Cuope, MX-5 ist ein Cabrio/Roadster und es liegen zischen den beiden Modelen 9 Jahre.
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BlueCase
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Alter: 40
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Scheinwerferpostion dürfte aber in etwa gleich sein. Daher
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GolfIII-Freak
Frischfleisch

Alter: 41
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Hallöchen zusammen,oder ihr fahrt Eure Karre in DK,DORT gibt es keinen TÜV evtl. gehts ja auch,wenn das Auto in DK gemeldet ist und du damit hier fährst ?
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dridders
Foruminventar

Alter: 46
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1997 Ford Mondeo
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dann musst du dich trotzdem an die StVO halten, wenn auch nicht an die StVZO oder Fahrzeugzulassungsverordnung. Außerdem bist du verpflichtet das Fahrzeug umzumelden wenn du dich überwiegend in D damit aufhältst.
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BlueCase
Forumkenner


Alter: 40
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In Deutschland wirt deine Karre nicht Verkehrsicher ist, wird sie stillgelegt.
Heißt eingelschalten ist nicht.
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