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Kind
Fingerwundschreiber
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BeitragVerfasst: Mo 23 Jul, 2007 14:19  Titel:  (Kein Titel)
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ich leits an den Anwalt weiter Smile

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Kind
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BeitragVerfasst: Mo 11 Feb, 2008 10:30  Titel:  (Kein Titel)
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Kinds Logbuch:

Damit hier auch mal das akutelle drin steht.

wir schreiben heute den 11.2.2008. Es ist nun 363 Tage her das der Unfall geschah.

Was in der zwischenzeit geschah:

Kind hat geklagt.

Die Polízeit hat keine Stellung zu der Klage genommen also hatte das Gericht ein Versäumnisurteil ausgesprochen was mir volles Recht gibt.

Daraufhin hat die Anwältin der Polzei einspruch erhoben, das sie sich innerhalb der Frist gemeldet hatte.

12.12.2007 Verhandlung.
Thema: Hat sich die Anwältin rechtzeitig gemeldet ? (ohne scheiss. das wure dort verhandelt!)
Ergebniss: ja hat sie Wink

30.01.2008 Verhandlung.
Thema: War die Polizei mit Martinshorn unterwegs?
Ergebniss: Ja war Sie. Ein Kollege sagte aus, er habe das Martinshorn über den Funk gehört als die Kollison passierte.

Da es sich hier nun um eine Dienstfahrt handelt, wird das ganze vom Amtsgericht an das Landesgericht weiter geleitet.

Ich werde berichten ..... Wink

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datenflo
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BeitragVerfasst: Mo 11 Feb, 2008 10:46  Titel:  (Kein Titel)
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Ob das Martinshorn bzw Blaulicht an war soltle doch vor Gericht einfach zu klären sein.

Schließlich darf das nicht der Fahrer entscheiden, ob er dies für einen Einsatz einschaltet, sondern die Leitstelle. Bei jedem Einsatz kriegen die ja erst mal die Genehmigung ob Sonderrechte angewand werden dürfen oder nicht. Das sollte ja wohl auch im Dienstprotokoll der zuständigen Einsatzleitung stehen, welches das Gericht bestimmt anfordern wird.

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Kind
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BeitragVerfasst: Mo 11 Feb, 2008 11:02  Titel:  (Kein Titel)
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Es hat sich aj offiziell auch um eine dienstfahrt gehandelt.

Nur wenn die Polizeistelle sagt: mach das blaulicht/martinshorn an.

und das er dies dann auch tut, sind 2 paar stiefel Wink

Selbst wenn er im einsatz war und alles an war. Muss er langsam in die Kreuzung einfahren. Und mich sogar vorbei lassen wenn ich will!

Hab ich mittlerweile von 2 Feuerwehr-Fahrern bestätigt bekommen!

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billy
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BeitragVerfasst: Mo 11 Feb, 2008 11:20  Titel:  (Kein Titel)
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also ich bin selber gruppenführer bei der feuerwehr.

in bayern ist es so das der Gruppenführer über die anwendung von sonderrechten wie martinshorn/blaulicht entscheidet. jedoch der fahrer nur unter gefährundsausschluss in eine kreuzung einfahren darf.

somit muss er im zweifelsfall auch bremsen bzw. anhalten wenn es ein anderer verkehrsteilnehmer nicht sieht.

so noch was von feuerwehr-weblog.de:

4 Feuerwehrleute auf Einsatzfahrt tödlich verunglückt (update)

Vier Feuerwehrleute aus Wolmirstedt (Sachsen-Anhalt) sind am Montagabend gegen 18:45 Uhr bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen. Das Löschfahrzeug stieß auf dem Weg zu einer Alarmübung an einer Kreuzung mit einem Auto zusammen und überschlug sich mehrmals, so Spiegel Online. Das Fahrzeug war mit Sondersiganl unterwegs.

Update: 20.06.2006, 13:00 Uhr

Wolmirstedt/Magdeburg (dpa).- Die Rechtslage im Zusammenhang mit dem tragischen Verkehrsunfall mit vier toten Feuerwehrleuten bei Magdeburg ist aus juristischer Sicht kompliziert. «Grundsätzlich ist Rettungsfahrzeugen mit Martinshorn und Blaulicht Vorfahrt einzuräumen und die Fahrbahn freizumachen», sagte der Magdeburger Fachanwalt für Verkehrsrecht, Volker Kuhle, am Dienstag in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Jedoch müssten sich auch Fahrzeuge im Notfalleinsatz an bestimmte Vorschriften halten. Bei dem Unfall war ein Feuerwehrauto mit einem vorfahrtsberechtigten Pkw zusammengestoßen.

«Einsatzfahrzeuge dürfen nicht wild drauf losfahren und die Verkehrsregeln missachten, sie müssen sich umsichtig verhalten und dürfen außerdem ihre Sondersignale nicht missbrauchen», sagte der Experte. «Im vorliegenden Fall muss also genau geprüft werden, mit welcher Geschwindigkeit sich das Feuerwehrfahrzeug der Straßenkreuzung näherte und ob die Alarmsignale wie Martinshorn und Blaulicht für die anderen Verkehrsteilnehmer, in diesem Fall für die vorfahrtsberechtigte Autofahrerin, erkennbar waren», sagte Kuhle. Keine Rolle spiele bei der Beurteilung des Unfalls, dass es sich um eine Übungsfahrt handelte. «Diese Tatsache war ja für die betroffene Autofahrerin nicht erkennbar.» Die 49-Jährige liegt schwer verletzt in einem Krankenhaus. Zur Untersuchung des Unfallhergangs wurde ein Sachverständiger eingeschaltet.


damit wäre auch deines betroffen, zum glück ist bei dir weniger passiert.

gruß
billy

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Zuletzt bearbeitet von billy am Mo 11 Feb, 2008 11:26, insgesamt einmal bearbeitet
    
Kind
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BeitragVerfasst: Mo 11 Feb, 2008 11:22  Titel:  (Kein Titel)
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wunderbar, dann bist du nun der 3. Smile

und nachdem wir 20 m auseinander standen und er rot hatte (was er auch zugibt). Sollte es eigentlich klar sein, oder?

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datenflo
Administrator
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BeitragVerfasst: Mo 11 Feb, 2008 11:24  Titel:  (Kein Titel)
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Das er durch die Sonderrechte keine Vorfahrt hat sondern aufpassen muß steht mal außer Frage.

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Kind
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BeitragVerfasst: Mo 11 Feb, 2008 11:25  Titel:  (Kein Titel)
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Warum schei****wir dann da seit einem Jahr rum ?!?!? Wenn das so logisch ist ?!

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billy
Moderator
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BeitragVerfasst: Mo 11 Feb, 2008 11:27  Titel:  (Kein Titel)
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hab meinen post noch editiert, bestätigt meine und die aussage von den 2 anderen.

gruß
billy

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Kind
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BeitragVerfasst: Mo 11 Feb, 2008 11:32  Titel:  (Kein Titel)
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ich bin echt so gespannt was da noch rauskommt....

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obauhardt
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BeitragVerfasst: Mo 11 Feb, 2008 19:39  Titel:  (Kein Titel)
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Hy,

das Problem in solchen Fällen ist, dass sie sich derart verzögern und Du ohne Geld für deinen Schaden da stehst.
Wie immer wird mit allen Mitteln des längeren Atems versucht, die Sache auszusitzen.
Ich wünsche Dir viel Glück, glaube aber nicht das Du durch kommst (Dein eventuelles Recht erfährst).
Hattest Du selbst Zeugen mit im Auto oder solche, die als Aussenstehende deine Version bezeugen können?



    
Archangel
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BeitragVerfasst: Mo 11 Feb, 2008 20:20  Titel:  (Kein Titel)
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Kurz und knapp: Eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus. Da kommste als Normalo nicht gegen an.



    
Woldow
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BeitragVerfasst: Do 14 Feb, 2008 17:04  Titel:  (Kein Titel)
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Hi,
habe gerade durch Zufall was gelesen und musste gleich mal an Deinen Fall hier denken, eventuell hilft es Dir weiter:

Zitat:
"Blaulicht kein Freibrief
Rettungsfahrzeuge mit Martinshorn und Blaulicht haben Vorrechte im Straßenverkehr. Sie dürfen beispielsweise eine rote Ampel überqueren. Dieser Grundsatz gibt Martinshorn und Blaulicht keinen "Freibrief" für eine rücksichtslose und unaufmerksame Fahrweise, LG Osnabrück, 5 O 2941/04
Eine Autofahrerin fuhr mit ihrem Fahrzeug bei Grün über eine unübersichtliche Kreuzung . Dabei bemerkte sie nicht das mit Sondersignal heranrasendes Fahrzeug. Es kam zur Kollision.
Das Gericht urteilte, dass auch bei Fahrten mit Martinshorn und Blaulicht der eigentlich Vorfahrtsberechtigte grundsätzlich sein Vorfahrtsrecht behält. Das Vorfahrtsrecht wird durch das Sonderrecht von Rettungsfahrzeugen nicht aufgehoben, sondern nur eingeschränkt.

Keine freie Fahrt ohne Martinshorn
Polizei und Feuerwehr müssen neben Blaulicht auch das Martinshorn eingeschaltet haben, um freie Fahrt zu haben.
Das Blaulicht allein reicht nicht aus, um etwa für das Überfahren einer roten Ampel freie Fahrt zu haben. Das Sonderfahrzeug muss auch das Martinshorn eingeschaltet haben.
Das blaue Blinklicht allein wird gewöhnlich eingesetzt, um Gefahrenstellen zu kennzeichnen oder einen Konvoi zu begleiten, KG Berlin, 12 U 15/04

Blaulicht schafft nicht freie Bahn
Auch mit Blaulicht und eingeschaltetem Martinshorn genießen Einsatzfahrzeuge wie Polizei, Feuerwehr oder Rettungsfahrzeuge nicht uneingeschränkt freie Fahrt.
Der Fahrer eines Einsatzfahrzeuges kann nicht darauf vertrauen, dass jeder Verkehrsteilnehmer das Blaulicht und Martinshorn wahrgenommen hat, wenn er eine Ampelkreuzung bei Rot überfährt. Kommt es zu einem Unfall, trägt das Einsatzfahrzeug eine Mitschuld, OLG Celle, 14 U 138/04."

Quelle:
" http://www.auto-und-verkehr.de/blaulicht.php "

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Phil333
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BeitragVerfasst: Mo 19 Mai, 2008 02:08  Titel:  (Kein Titel)
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Und schon was neues?



    
Kind
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BeitragVerfasst: Mo 19 Mai, 2008 08:14  Titel:  (Kein Titel)
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oh stimmt... das hatte ich ja shcon fast vergessen Wink

Also:

wir hatten vor ca 2 Wochen eine Verhandlung vor dem Landesgericht, da er ja angeblich wirklich mit Blaulicht unterwegs war und es deshalb eine Einsatzfahrt war. Also auf zum landesgericht.

Hier fiel nun folgendes Urteil bzw. es ist mehr ein Vorschlag.

Da der Richter nicht feststellen kann wer wie schnell in die Kreuzung einfuhr, wird mir nun ein Vergleich angeboten.

Was soviel heisst wie das ich die Hälfte von dem was ich klage bekomme.

Die andere Möglichkeit wäre das ich nein sage und dann wird ein Unfallgutachten (kosten ca 2-3000 €) angefordert. Welches herrausfinden soll wie schnell wer unterwegs war damit man den schuldigen hat.

Gefahr:

1. Wenn das gutachten aus was für gründen auch immer schlecht für mich ausfällt, bekomm ich gar nix.

2. Wenn ich den vergleich eingehe, wird höchstwahrscheinlich die gegen Partei nun ihren Schaden auch einklagen und dann muss ich auch die hälfte von dem totem Benz zahlen bzw. meine Haftpflicht wobei ich dann wieder hochgestuft werde.....


Was würdet ihr machen ?

Nimm was du kriegst !

oder

Alles oder gar nix ?

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OcchiX
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BeitragVerfasst: Mo 19 Mai, 2008 09:09  Titel:  (Kein Titel)
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Naja, ich sag mal, da du ja grade losgefahren bist...kannst du ja garnicht so schnell gewesen sein. Ich würde schon tippen, das die Beamten schon die alleinige Schuld haben.
Naja, und wenn du im recht bist, dann können sie soviel einklagen, wie sie wollen...bekommen aber nix, weil du im recht bist.
So würde ich das sehen...

ciao
occhix



    
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BeitragVerfasst: Mo 19 Mai, 2008 14:56  Titel:  (Kein Titel)
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Wenn ich aber auf den Vergleich eingehe, dann heisst das nicht das ich im Recht bin! Das zeigt erst ein Unfallgutachten.

P.S. Ich bin der einzige der sagt das cih grade losgefahren bin. Das kann keiner bezeugen...

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BeitragVerfasst: Mo 19 Mai, 2008 15:01  Titel:  (Kein Titel)
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Naja, wie schnell kann man sein, wenn man grade von der Ampel losfährt und 5m in die Kreuzung reinfährt?
Wenn du selber für dich weißt, das du nicht schnell warst, und das du in der sache im recht bist, dann würde ich es drauf ankommen lassen, denn die Gutachter werden es dann rausfinden, wer zu schnell gefahren ist und wer nicht. Dann werden die schon für dich mit bezeugen, das du "angemessen" gefahren bist...



    
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BeitragVerfasst: Mo 19 Mai, 2008 15:03  Titel:  (Kein Titel)
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Ich hoffe doch....

Ich würde jetzt im Vorfeld gerne wissen, was für infos (Personenbezogene Daten) der Gutachter bekommt.

A: Er bekommt genaue fakten bzgl Personendaten. D.h. Der Freistaat bayern gegen Kind

B: Er bekommt lediglich die Unfalldaten und es heisst A gegen B.

Schließlich könnte er bei Punkt A Partei ergreifen. Da das Gericht (Staat) den gutachter bestellt.

Ganz nach dem Motto:
Beisse nie die hand die dich füttert!

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BeitragVerfasst: Mo 19 Mai, 2008 15:11  Titel:  (Kein Titel)
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hmm...da hast du natürlich auch recht...
wäre ne echt üble sache...aber dann bleibt dir immernoch der weg zu (SternTV,Akte08,Taff,....was es da noch so alles gibt) Wink



    
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